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Betreiber von Fitnessstudios haften für Schäden

Verfasst: 23.03.2009, 14:00
von Presse
Ärzte Zeitung online, 23.03.2009

Betreiber von Fitnessstudios haften für Schäden

Coburg (dpa). Das Landgericht Coburg hat einem Fitnesssportler Schmerzensgeld zugesprochen, der in einem Sportstudio durch ein defektes Gerät erheblich verletzt worden war.
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Az.: 23 O 249/06
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