Anwesenheit von Ärzten bei einer OP
Verfasst: 22.02.2009, 17:09
Anwesenheit von Ärzten bei einer OP
Hallo,
ich habe nun schon mehrfach gehört, dass bei einer Operation nach deutschen Recht mindestens ein "Ersatz/-Assistenzarzt" dabei sein muss, d.h. es darf kein Arzt alleine operieren bzw. es muss zumindest bei der OP ein weiterer Arzt zugegen sein.
Kann mir hier jemand diese Rechtlage bestätigen und mir ggf. auch einen Hinweis auf einen Paragraphen geben wo solche Pflichten/Regeln stehen?
Ich meine NICHT "Mini-Eingriffe" sondern größeren Operationen wie z.B. chirurgisch/neurologischeEingriffe wie z.B. Bandscheiben- oder Knieoperationen.
Ich würde mich sehr über Hinweise freuen.
Lauri
Hallo,
ich habe nun schon mehrfach gehört, dass bei einer Operation nach deutschen Recht mindestens ein "Ersatz/-Assistenzarzt" dabei sein muss, d.h. es darf kein Arzt alleine operieren bzw. es muss zumindest bei der OP ein weiterer Arzt zugegen sein.
Kann mir hier jemand diese Rechtlage bestätigen und mir ggf. auch einen Hinweis auf einen Paragraphen geben wo solche Pflichten/Regeln stehen?
Ich meine NICHT "Mini-Eingriffe" sondern größeren Operationen wie z.B. chirurgisch/neurologischeEingriffe wie z.B. Bandscheiben- oder Knieoperationen.
Ich würde mich sehr über Hinweise freuen.
Lauri