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8.000 Euro Geldstrafe für Kindstod nach Op

Verfasst: 20.01.2009, 16:12
von Presse
Ärzte Zeitung, 20.01.2009

8.000 Euro Geldstrafe für Kindstod nach Op


BERLIN (dpa). Wegen fahrlässiger Tötung eines Kindes ist eine Narkose-Ärztin am Dienstag vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu 8000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der 56-Jährigen wurde ein Fehler bei der Augenoperation eines knapp fünfjährigen Mädchens im Mai 2005 zur Last gelegt. .... (weiter lesen)
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