Ärzte Zeitung, 20.01.2009
8.000 Euro Geldstrafe für Kindstod nach Op
BERLIN (dpa). Wegen fahrlässiger Tötung eines Kindes ist eine Narkose-Ärztin am Dienstag vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu 8000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der 56-Jährigen wurde ein Fehler bei der Augenoperation eines knapp fünfjährigen Mädchens im Mai 2005 zur Last gelegt. .... (weiter lesen)
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8.000 Euro Geldstrafe für Kindstod nach Op
Moderator: WernerSchell