Freiheitsstrafe zur Bewährung für Anne Will?
Verfasst: 15.01.2009, 10:52
Anne Will – BILD-Kolumnist Franz Josef Wagner sieht eine 9-monatige Freiheitsstrafe zur Bewährung vor!
BILD-Kolumnist Franz Josef Wagner, gelegentlich als Berufsprovokateur bezeichnet, sah sich veranlasst, an die „liebe Frau Anne Will“ Post zu verfassen, die selbstredend bei Bild.de unter dem heutigen Tage eingestellt worden ist (vgl. dazu den folgenden Link: Bild.de >>> http://www.bild.de/BILD/news/standards/ ... agner.html ).
Vorausgesetzt, die Post geht Frau Will zu, wird sich diese nachhaltig über den Vorwurf Gedanken machen müssen, ob diese dem „Sterbehelfer Kusch“ gleichsam im Nachgang zu dem verstrichenen Weihnachtsfest eine „60-minütige Dauerwerbesendung“ geschenkt hat. So jedenfalls die Einschätzung des BILD-Kolumnisten Wagner, obgleich er doch es lieber gesehen hätte, wenn die Polizei den Sterbegeschäftsmann und Frau Anne Will noch während der Talkshow festgenommen hätte – wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Wem wir immer auch danken mögen: es ist schön zu wissen, dass wir in einem Rechtsstaat leben, in dem wir weit davon entfernt sind, dass die Visionen eines Herrn Wagner sich erfüllen werden. Insofern bleibt Frau Will die sie vielleicht auf Dauer prägende Erfahrung einer kurzzeitigen Inhaftnahme ebenso erspart, wie dem sich in der Wertedebatte zu Worte meldenden Roger Kusch. Was aber mag man/frau Herr Wagner empfehlen? Vielleicht sollte dieser sich ein wenig „Ruhe“ von dem fleißigen Briefeschreiben gönnen und sich so einige Stunden der Muße bereiten, in denen er über seine Zeilen etwas intensiver nachdenken kann. Vielleicht gelingt es ihm dann in der Folge , auch einmal mit einigen wenigen Zeilen zu brillieren, so wie seiner Meinung nach Roger Kusch es mit Worten in der Sendung bei Anne Will gelang.
Und in der Tat: Roger Kusch hat es mit wohlgesetzten Worten verstanden, die Debatte auf den Punkt zu bringen. Alle reden letztlich von Sterbehilfe, ohne dass auch nur ansatzweise in der Debatte das Selbstbestimmungsrecht eingeführt wird. Dass dieses Freiheitsrecht in der katholischen Dogmenlehre nur eine marginale bis keine Bedeutung hat, ist hinreichend bekannt. Demgegenüber muss es allerdings nachhaltig verwundern, dass die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages hierauf nichts zu entgegnen vermochte – außer der Verkündung ihrer Mission, die Gesellschaft vor moralischen Fehlentwicklungen bewahren zu müssen.
Wir alle dürfen gespannt sein, ob die anderen Diskutanten auch „Post“ von Herrn Wagner bekommen. Welches Strafmaß hält er etwa für Frau Göring-Eckardt oder gar dem Bischof für angemessen, die nach wie vor es beharrlich verstehen, eines der fundamentalen Grundrechte seines zentralen Inhalts zu berauben?
Und was ist, wenn Herr Wagner zur Erkenntnis gelangen sollte, dass auch er sich in einem fundamentalen Irrtum befindet? Nun – dies ist natürlich nur rein hypothetischer Natur, liegt doch der Sinn und Zweck in so manchen Kolumnen, von vornherein nicht ganz ernst genommen zu werden. Das Strafmaß dürfte ungleich höher anzusiedeln sein, obgleich wir doch letztlich darauf hoffen dürfen, dass wir alle in Freiheit bleiben. Dies wird ohne Frage die Diskutanten und die Moderatorin frohlocken und von daher ist die „Post“ des Herrn Wagner zwar zustellbar, aber letztlich ohne jedwede Relevanz.
Lutz Barth
BILD-Kolumnist Franz Josef Wagner, gelegentlich als Berufsprovokateur bezeichnet, sah sich veranlasst, an die „liebe Frau Anne Will“ Post zu verfassen, die selbstredend bei Bild.de unter dem heutigen Tage eingestellt worden ist (vgl. dazu den folgenden Link: Bild.de >>> http://www.bild.de/BILD/news/standards/ ... agner.html ).
Vorausgesetzt, die Post geht Frau Will zu, wird sich diese nachhaltig über den Vorwurf Gedanken machen müssen, ob diese dem „Sterbehelfer Kusch“ gleichsam im Nachgang zu dem verstrichenen Weihnachtsfest eine „60-minütige Dauerwerbesendung“ geschenkt hat. So jedenfalls die Einschätzung des BILD-Kolumnisten Wagner, obgleich er doch es lieber gesehen hätte, wenn die Polizei den Sterbegeschäftsmann und Frau Anne Will noch während der Talkshow festgenommen hätte – wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Wem wir immer auch danken mögen: es ist schön zu wissen, dass wir in einem Rechtsstaat leben, in dem wir weit davon entfernt sind, dass die Visionen eines Herrn Wagner sich erfüllen werden. Insofern bleibt Frau Will die sie vielleicht auf Dauer prägende Erfahrung einer kurzzeitigen Inhaftnahme ebenso erspart, wie dem sich in der Wertedebatte zu Worte meldenden Roger Kusch. Was aber mag man/frau Herr Wagner empfehlen? Vielleicht sollte dieser sich ein wenig „Ruhe“ von dem fleißigen Briefeschreiben gönnen und sich so einige Stunden der Muße bereiten, in denen er über seine Zeilen etwas intensiver nachdenken kann. Vielleicht gelingt es ihm dann in der Folge , auch einmal mit einigen wenigen Zeilen zu brillieren, so wie seiner Meinung nach Roger Kusch es mit Worten in der Sendung bei Anne Will gelang.
Und in der Tat: Roger Kusch hat es mit wohlgesetzten Worten verstanden, die Debatte auf den Punkt zu bringen. Alle reden letztlich von Sterbehilfe, ohne dass auch nur ansatzweise in der Debatte das Selbstbestimmungsrecht eingeführt wird. Dass dieses Freiheitsrecht in der katholischen Dogmenlehre nur eine marginale bis keine Bedeutung hat, ist hinreichend bekannt. Demgegenüber muss es allerdings nachhaltig verwundern, dass die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages hierauf nichts zu entgegnen vermochte – außer der Verkündung ihrer Mission, die Gesellschaft vor moralischen Fehlentwicklungen bewahren zu müssen.
Wir alle dürfen gespannt sein, ob die anderen Diskutanten auch „Post“ von Herrn Wagner bekommen. Welches Strafmaß hält er etwa für Frau Göring-Eckardt oder gar dem Bischof für angemessen, die nach wie vor es beharrlich verstehen, eines der fundamentalen Grundrechte seines zentralen Inhalts zu berauben?
Und was ist, wenn Herr Wagner zur Erkenntnis gelangen sollte, dass auch er sich in einem fundamentalen Irrtum befindet? Nun – dies ist natürlich nur rein hypothetischer Natur, liegt doch der Sinn und Zweck in so manchen Kolumnen, von vornherein nicht ganz ernst genommen zu werden. Das Strafmaß dürfte ungleich höher anzusiedeln sein, obgleich wir doch letztlich darauf hoffen dürfen, dass wir alle in Freiheit bleiben. Dies wird ohne Frage die Diskutanten und die Moderatorin frohlocken und von daher ist die „Post“ des Herrn Wagner zwar zustellbar, aber letztlich ohne jedwede Relevanz.
Lutz Barth