Anne Will – BILD-Kolumnist Franz Josef Wagner sieht eine 9-monatige Freiheitsstrafe zur Bewährung vor!
BILD-Kolumnist Franz Josef Wagner, gelegentlich als Berufsprovokateur bezeichnet, sah sich veranlasst, an die „liebe Frau Anne Will“ Post zu verfassen, die selbstredend bei Bild.de unter dem heutigen Tage eingestellt worden ist (vgl. dazu den folgenden Link: Bild.de >>> http://www.bild.de/BILD/news/standards/ ... agner.html ).
Vorausgesetzt, die Post geht Frau Will zu, wird sich diese nachhaltig über den Vorwurf Gedanken machen müssen, ob diese dem „Sterbehelfer Kusch“ gleichsam im Nachgang zu dem verstrichenen Weihnachtsfest eine „60-minütige Dauerwerbesendung“ geschenkt hat. So jedenfalls die Einschätzung des BILD-Kolumnisten Wagner, obgleich er doch es lieber gesehen hätte, wenn die Polizei den Sterbegeschäftsmann und Frau Anne Will noch während der Talkshow festgenommen hätte – wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Wem wir immer auch danken mögen: es ist schön zu wissen, dass wir in einem Rechtsstaat leben, in dem wir weit davon entfernt sind, dass die Visionen eines Herrn Wagner sich erfüllen werden. Insofern bleibt Frau Will die sie vielleicht auf Dauer prägende Erfahrung einer kurzzeitigen Inhaftnahme ebenso erspart, wie dem sich in der Wertedebatte zu Worte meldenden Roger Kusch. Was aber mag man/frau Herr Wagner empfehlen? Vielleicht sollte dieser sich ein wenig „Ruhe“ von dem fleißigen Briefeschreiben gönnen und sich so einige Stunden der Muße bereiten, in denen er über seine Zeilen etwas intensiver nachdenken kann. Vielleicht gelingt es ihm dann in der Folge , auch einmal mit einigen wenigen Zeilen zu brillieren, so wie seiner Meinung nach Roger Kusch es mit Worten in der Sendung bei Anne Will gelang.
Und in der Tat: Roger Kusch hat es mit wohlgesetzten Worten verstanden, die Debatte auf den Punkt zu bringen. Alle reden letztlich von Sterbehilfe, ohne dass auch nur ansatzweise in der Debatte das Selbstbestimmungsrecht eingeführt wird. Dass dieses Freiheitsrecht in der katholischen Dogmenlehre nur eine marginale bis keine Bedeutung hat, ist hinreichend bekannt. Demgegenüber muss es allerdings nachhaltig verwundern, dass die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages hierauf nichts zu entgegnen vermochte – außer der Verkündung ihrer Mission, die Gesellschaft vor moralischen Fehlentwicklungen bewahren zu müssen.
Wir alle dürfen gespannt sein, ob die anderen Diskutanten auch „Post“ von Herrn Wagner bekommen. Welches Strafmaß hält er etwa für Frau Göring-Eckardt oder gar dem Bischof für angemessen, die nach wie vor es beharrlich verstehen, eines der fundamentalen Grundrechte seines zentralen Inhalts zu berauben?
Und was ist, wenn Herr Wagner zur Erkenntnis gelangen sollte, dass auch er sich in einem fundamentalen Irrtum befindet? Nun – dies ist natürlich nur rein hypothetischer Natur, liegt doch der Sinn und Zweck in so manchen Kolumnen, von vornherein nicht ganz ernst genommen zu werden. Das Strafmaß dürfte ungleich höher anzusiedeln sein, obgleich wir doch letztlich darauf hoffen dürfen, dass wir alle in Freiheit bleiben. Dies wird ohne Frage die Diskutanten und die Moderatorin frohlocken und von daher ist die „Post“ des Herrn Wagner zwar zustellbar, aber letztlich ohne jedwede Relevanz.
Lutz Barth
Freiheitsstrafe zur Bewährung für Anne Will?
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Freiheitsstrafe zur Bewährung für Anne Will?
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
Kusch und die Meinungsfreiheit
Ich halte das Vorgehen von Herrn Kusch nicht für akzeptabel. Dennoch muss Herr Kusch die Möglichkeit haben, seine Argumente vorzutragen. Ich hätte gerne mehr gehört. Dies habe ich bereits hier im Forum angemerkt. Siehe im Forum unter:
viewtopic.php?t=10764
Die Sendung von Anne Will ist meiner Meinung nach nicht gut gelungen. Die Wortbeiträge der eingeladenen Gäste waren nicht richtig "portioniert". Die Statements von Bischof Mixa waren vielleicht aus Sicht der katholischen Amtskirche korrekt, inhaltlich waren sie weitgehend unbefriedigend, gingen an den wirklichen Problemen vorbei. Obwohl ich nicht der Meinung bin, dass Herr Kusch die richtigen Konzepte verfolgt: von ihm hätte ich gerne mehr gehört.
Die Botschaften der Bildzeitung mögen zwar von vielen Menschen gelesen werden, ich teile sie häufig nicht.
Cicero
viewtopic.php?t=10764
Die Sendung von Anne Will ist meiner Meinung nach nicht gut gelungen. Die Wortbeiträge der eingeladenen Gäste waren nicht richtig "portioniert". Die Statements von Bischof Mixa waren vielleicht aus Sicht der katholischen Amtskirche korrekt, inhaltlich waren sie weitgehend unbefriedigend, gingen an den wirklichen Problemen vorbei. Obwohl ich nicht der Meinung bin, dass Herr Kusch die richtigen Konzepte verfolgt: von ihm hätte ich gerne mehr gehört.
Die Botschaften der Bildzeitung mögen zwar von vielen Menschen gelesen werden, ich teile sie häufig nicht.
Cicero
Politisch interessierter Pflegefan!
Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!
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Gericht bestätigt gegen Kusch verhängtes Sterbehilfe-Verbot
Gericht bestätigt gegen Kusch verhängtes Sterbehilfe-Verbot
Freitag, 6. Februar 2009
Hamburg – Der umstrittene Suizidhelfer und frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch darf vorerst keine Sterbehilfe leisten. In einem Eilverfahren entschied das Hamburger Verwaltungsgericht am Freitag, dass ein von der Polizei gegen Kusch verhängtes Verbot vorläufig weiter wirksam bleibt, wie eine Gerichtssprecherin sagte (Az. 8 E 3301/08).
Bei einer Razzia in Kuschs Büroräumen Ende November hatte der leitende Beamte dem Ex-Senator untersagt, weiter Sterbehilfe unter Beschaffung bestimmter Medikamente zu leisten. Dagegen hatte der 54-Jährige geklagt. Diesen Eilantrag lehnte das Verwaltungsgericht ab. .... (weiter)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35353
Freitag, 6. Februar 2009
Hamburg – Der umstrittene Suizidhelfer und frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch darf vorerst keine Sterbehilfe leisten. In einem Eilverfahren entschied das Hamburger Verwaltungsgericht am Freitag, dass ein von der Polizei gegen Kusch verhängtes Verbot vorläufig weiter wirksam bleibt, wie eine Gerichtssprecherin sagte (Az. 8 E 3301/08).
Bei einer Razzia in Kuschs Büroräumen Ende November hatte der leitende Beamte dem Ex-Senator untersagt, weiter Sterbehilfe unter Beschaffung bestimmter Medikamente zu leisten. Dagegen hatte der 54-Jährige geklagt. Diesen Eilantrag lehnte das Verwaltungsgericht ab. .... (weiter)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35353
Suizidhilfe-Verbot für Kusch bestätigt
Suizidhilfe-Verbot für Kusch bestätigt / Unruhen in Italien um Komapatientin
Keine Suizidhilfe mehr leisten darf - zumindest vorerst - Roger Kusch, der ehemalige CDU-Politik. Das Hamburger Verwaltungsgericht hat jetzt ein entsprechendes, von der Innenbehörde der Hansestadt im November 09 ausgesprochenes Verbot bestätigt. Dagegen hatte Kusch, heute Vorsitzender eines nach ihm benannten Sterbehilfevereins, geklagt. „Roger Kusch bleibt es verboten, Sterbehilfe zu leisten. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am Freitag im Eilverfahren entschieden, dass das polizeiliche Verbot der Sterbehilfe gegen den ehemaligen Justizsenator in Kraft bleibt. ... Bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache bleibt es ihm untersagt, die Suizidbegleitung fortzuführen. In seiner Urteilsbegründung wird das Gericht deutlich: Kusch betreibe kein erlaubtes Gewerbe. "Sozial unwertige und gemeinschaftsschädliche Tätigkeiten" seien verboten und nicht durch das Grundrecht auf freie Berufswahl geschützt. Zwar sei die Beihilfe zur Selbsttötung nicht strafbar, so das Gericht weiter, in diesem Fall gehe es aber um die "Kommerzialisierung des Sterbens durch Beihilfe zum Suizid gegen Entgelt ... " Quelle und mehr: http://www.welt.de/welt_print/article31 ... -Kusch-dar... Deutscher Ethikrat über Suizidhilfe entzweit Das Thema "ärztlich assistierte Suizidhilfe" (u. U. als Alternative zur „Dienstleistung" durch medizinische Laien), hatte am 22. Januar 2009 den Deutschen Ethikrat entzweit. Siehe: http://www.patientenverfuegung.de/info-datenbank
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Sterbehilfe für italienische Komapatientin spaltet Italien Berlusconi hat auf die Schnelle Sondergesetz erlassen - drohende Verfassungskrise - Polizeischutz in Klinik - massive Proteste von beiden Seiten http://www.bernerzeitung.ch/Lang-lebe-E ... Berlusconi
Siehe auch „Kampf um Komapatientin": http://www.spiegel.de/panorama
Quelle: Pressemitteilung vom 07.02.2009
Keine Suizidhilfe mehr leisten darf - zumindest vorerst - Roger Kusch, der ehemalige CDU-Politik. Das Hamburger Verwaltungsgericht hat jetzt ein entsprechendes, von der Innenbehörde der Hansestadt im November 09 ausgesprochenes Verbot bestätigt. Dagegen hatte Kusch, heute Vorsitzender eines nach ihm benannten Sterbehilfevereins, geklagt. „Roger Kusch bleibt es verboten, Sterbehilfe zu leisten. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am Freitag im Eilverfahren entschieden, dass das polizeiliche Verbot der Sterbehilfe gegen den ehemaligen Justizsenator in Kraft bleibt. ... Bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache bleibt es ihm untersagt, die Suizidbegleitung fortzuführen. In seiner Urteilsbegründung wird das Gericht deutlich: Kusch betreibe kein erlaubtes Gewerbe. "Sozial unwertige und gemeinschaftsschädliche Tätigkeiten" seien verboten und nicht durch das Grundrecht auf freie Berufswahl geschützt. Zwar sei die Beihilfe zur Selbsttötung nicht strafbar, so das Gericht weiter, in diesem Fall gehe es aber um die "Kommerzialisierung des Sterbens durch Beihilfe zum Suizid gegen Entgelt ... " Quelle und mehr: http://www.welt.de/welt_print/article31 ... -Kusch-dar... Deutscher Ethikrat über Suizidhilfe entzweit Das Thema "ärztlich assistierte Suizidhilfe" (u. U. als Alternative zur „Dienstleistung" durch medizinische Laien), hatte am 22. Januar 2009 den Deutschen Ethikrat entzweit. Siehe: http://www.patientenverfuegung.de/info-datenbank
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Sterbehilfe für italienische Komapatientin spaltet Italien Berlusconi hat auf die Schnelle Sondergesetz erlassen - drohende Verfassungskrise - Polizeischutz in Klinik - massive Proteste von beiden Seiten http://www.bernerzeitung.ch/Lang-lebe-E ... Berlusconi
Siehe auch „Kampf um Komapatientin": http://www.spiegel.de/panorama
Quelle: Pressemitteilung vom 07.02.2009
Vorläufiger Erfolg gegen Roger Kusch
Vorlaeufiger Erfolg gegen Roger Kusch: Polizeiliches Sterbehilfe-Verbot weiter wirksam
Hamburg (ALfA). Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 6. Februar 2009 ( 8 E 3301/08 ) in einem Eilverfahren entschieden, dass das gegen Dr. Roger Kusch ausgesprochene Verbot, Sterbehilfe zu leisten, vorlaeufig wirksam ist. Damit ist es ihm bis zu einer endgueltigen Entscheidung ueber seine Klage gegen die Verbotsverfuegung untersagt, die von ihm praktizierte Suizidbegleitung fortzusetzen. Dies teilte das Verwaltungsgericht Hamburg am selben Tag mit. Kusch hatte bereits Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts beim Oberverwaltungsgericht angekuendigt.
Die Behoerde fuer Inneres der Freien und Hansestadt Hamburg hatte dem ehemaligen Hamburger Justizsenator Kusch am 27. November 2008 bei einer Razzia nach einer "Suizidbegleitung" jegliche Form der Sterbehilfe untersagt (siehe ALfA-Newsletter 01/09 vom 10.01.2009). Gegen diese Verfuegung hatte er zwischenzeitlich Klage erhoben und in einem Eilverfahren die vorlaeufige Aufhebung des Verbots beantragt. Diesen Antrag hat das Verwaltungsgericht nun abgelehnt. Zur Begruendung fuehrte das Verwaltungsgericht aus, die Verbotsverfuegung sei nicht zu beanstanden. Die Polizei sei hier wegen des Verdachts des Verstosses gegen das Arzneimittelgesetz zustaendig gewesen, unaufschiebbare Massnahmen zur Abwehr der Gefahr weiterer begleiteter Suizide zu ergreifen.
Kusch betreibe als "Suizidbegleiter" kein erlaubtes Gewerbe. "Sozial unwertige und gemeinschaftsschaedliche Taetigkeiten" seien verboten und nicht durch das Grundrecht auf freie Berufswahl nach Art. 12 Abs. 1 GG geschuetzt, so das Gericht. Zwar sei die Beihilfe zur Selbsttoetung nicht strafbar. Hier gehe es aber um die "sozial unwertige Kommerzialisierung des Sterbens durch Beihilfe zum Suizid gegen Entgelt". Der Antragsteller biete zum Selbstmord bereiten Personen gegen ein Honorar von 8000 Euro ein "Dienstleistungspaket" an, um ihnen die Selbsttoetung zu erleichtern. Er leiste konkrete Hilfe, die erforderliche toedliche Mischung verschreibungspflichtiger Medikamente zu beschaffen. Dadurch wuerden die Schutzvorschriften des Arzneimittelgesetzes unterlaufen. Diese Form der Sterbehilfe widerspreche den "allgemein anerkannten moralischen und sittlichen Wertvorstellungen und dem Menschenbild des Grundgesetzes". Diese liessen es nicht zu, die existentielle Not lebensmueder Menschen wirtschaftlich oder zum Zwecke gesellschaftlicher Provokation auszunutzen. Es gehe gerade nicht um die viel diskutierte Sterbehilfe in Einzelfaellen, in denen Nahestehende oder behandelnde Aerzte "aufgrund humanitaerer karitativer Zuwendung Schwersterkrankte erloesten". Dr. Kusch wende sich nicht nur an den Personenkreis der Todkranken oder Schwerstleidenden, sondern an jeden, der sein Leben beenden moechte und dafuer Unterstuetzung suche.
Die fortgesetzte Suizidunterstuetzung durch Kusch gefaehrde die oeffentliche Sicherheit. Generell sei die Polizei verpflichtet, Selbstmorde zu unterbinden, auch wenn sie die im Selbstmord zum Ausdruck kommende persoenliche Grenzentscheidung eines Menschen zu respektieren habe. An der Selbsttoetung hindere das gegen Kusch ausgesprochene Verbot niemanden. Es sei aber zu befuerchten, dass ohne das Verbot das Leben von Menschen gefaehrdet sei, die vor diesem unumkehrbaren Schritt zurueckscheuen wuerden, wenn sie ohne die von Kusch angebotenen Erleichterungen beim Suizid allein auf sich gestellt waeren. Die Antragsgegnerin als oertlich fuer Hamburg zustaendige Polizeibehoerde duerfe es Kusch verbieten, in Hamburg sein Dienstleistungsangebot der Suizidbegleitung konkret zu koordinieren und einzuleiten. Hamburg sei der Wohnort des Antragstellers und von hier aus biete er die verbotenen Dienste an.
Weitere Informationen:
Verbotsverfuegung gegen (kommerzielle) Suizidbegleitung - Verfahren des vorlaeufigen Rechtsschutzes
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 06.02.09 im PDF-Format (23 Seiten)
http://www.hamburg.de/contentblob/11486 ... 2-2009.pdf
Es wird enger: Einstweilige Verfuegung gegen Suizidbegleiter Roger Kusch
ALfA-Newsletter 01/09 vom 10.01.2009
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/news-an ... 4b8dd80578
Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V. - ALfA-Newsletter 05/09 vom 07.02.2009
Hamburg (ALfA). Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 6. Februar 2009 ( 8 E 3301/08 ) in einem Eilverfahren entschieden, dass das gegen Dr. Roger Kusch ausgesprochene Verbot, Sterbehilfe zu leisten, vorlaeufig wirksam ist. Damit ist es ihm bis zu einer endgueltigen Entscheidung ueber seine Klage gegen die Verbotsverfuegung untersagt, die von ihm praktizierte Suizidbegleitung fortzusetzen. Dies teilte das Verwaltungsgericht Hamburg am selben Tag mit. Kusch hatte bereits Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts beim Oberverwaltungsgericht angekuendigt.
Die Behoerde fuer Inneres der Freien und Hansestadt Hamburg hatte dem ehemaligen Hamburger Justizsenator Kusch am 27. November 2008 bei einer Razzia nach einer "Suizidbegleitung" jegliche Form der Sterbehilfe untersagt (siehe ALfA-Newsletter 01/09 vom 10.01.2009). Gegen diese Verfuegung hatte er zwischenzeitlich Klage erhoben und in einem Eilverfahren die vorlaeufige Aufhebung des Verbots beantragt. Diesen Antrag hat das Verwaltungsgericht nun abgelehnt. Zur Begruendung fuehrte das Verwaltungsgericht aus, die Verbotsverfuegung sei nicht zu beanstanden. Die Polizei sei hier wegen des Verdachts des Verstosses gegen das Arzneimittelgesetz zustaendig gewesen, unaufschiebbare Massnahmen zur Abwehr der Gefahr weiterer begleiteter Suizide zu ergreifen.
Kusch betreibe als "Suizidbegleiter" kein erlaubtes Gewerbe. "Sozial unwertige und gemeinschaftsschaedliche Taetigkeiten" seien verboten und nicht durch das Grundrecht auf freie Berufswahl nach Art. 12 Abs. 1 GG geschuetzt, so das Gericht. Zwar sei die Beihilfe zur Selbsttoetung nicht strafbar. Hier gehe es aber um die "sozial unwertige Kommerzialisierung des Sterbens durch Beihilfe zum Suizid gegen Entgelt". Der Antragsteller biete zum Selbstmord bereiten Personen gegen ein Honorar von 8000 Euro ein "Dienstleistungspaket" an, um ihnen die Selbsttoetung zu erleichtern. Er leiste konkrete Hilfe, die erforderliche toedliche Mischung verschreibungspflichtiger Medikamente zu beschaffen. Dadurch wuerden die Schutzvorschriften des Arzneimittelgesetzes unterlaufen. Diese Form der Sterbehilfe widerspreche den "allgemein anerkannten moralischen und sittlichen Wertvorstellungen und dem Menschenbild des Grundgesetzes". Diese liessen es nicht zu, die existentielle Not lebensmueder Menschen wirtschaftlich oder zum Zwecke gesellschaftlicher Provokation auszunutzen. Es gehe gerade nicht um die viel diskutierte Sterbehilfe in Einzelfaellen, in denen Nahestehende oder behandelnde Aerzte "aufgrund humanitaerer karitativer Zuwendung Schwersterkrankte erloesten". Dr. Kusch wende sich nicht nur an den Personenkreis der Todkranken oder Schwerstleidenden, sondern an jeden, der sein Leben beenden moechte und dafuer Unterstuetzung suche.
Die fortgesetzte Suizidunterstuetzung durch Kusch gefaehrde die oeffentliche Sicherheit. Generell sei die Polizei verpflichtet, Selbstmorde zu unterbinden, auch wenn sie die im Selbstmord zum Ausdruck kommende persoenliche Grenzentscheidung eines Menschen zu respektieren habe. An der Selbsttoetung hindere das gegen Kusch ausgesprochene Verbot niemanden. Es sei aber zu befuerchten, dass ohne das Verbot das Leben von Menschen gefaehrdet sei, die vor diesem unumkehrbaren Schritt zurueckscheuen wuerden, wenn sie ohne die von Kusch angebotenen Erleichterungen beim Suizid allein auf sich gestellt waeren. Die Antragsgegnerin als oertlich fuer Hamburg zustaendige Polizeibehoerde duerfe es Kusch verbieten, in Hamburg sein Dienstleistungsangebot der Suizidbegleitung konkret zu koordinieren und einzuleiten. Hamburg sei der Wohnort des Antragstellers und von hier aus biete er die verbotenen Dienste an.
Weitere Informationen:
Verbotsverfuegung gegen (kommerzielle) Suizidbegleitung - Verfahren des vorlaeufigen Rechtsschutzes
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 06.02.09 im PDF-Format (23 Seiten)
http://www.hamburg.de/contentblob/11486 ... 2-2009.pdf
Es wird enger: Einstweilige Verfuegung gegen Suizidbegleiter Roger Kusch
ALfA-Newsletter 01/09 vom 10.01.2009
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/news-an ... 4b8dd80578
Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V. - ALfA-Newsletter 05/09 vom 07.02.2009