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Falsche Misshandlungsdiagnose: Schmerzensgeld fällig

Verfasst: 08.01.2009, 17:42
von Ärztliche Praxis
"Veilchen" war Folge eines häuslichen Unfalls
Falsche Misshandlungsdiagnose: Schmerzensgeld fällig


08.01.09 - Misshandlung oder Unfall? Ärzte der Universität München entschieden sich für ersteres, als sie ein kleines Mädchen mit einem "Veilchen" beurteilen sollten. Sie lagen falsch und wurden jetzt zur Zahlung eines Schmerzensgelds verurteilt.
Die Eltern erlebten einen wochenlangen Alptraum: Ihre kleine Tochter wurde ihnen nach einer falschen ärztlichen Diagnose wegen angeblicher Misshandlungen entzogen und in staatliche Obhut gegeben.

Erst nach vier Wochen kam die Kleine zu ihren Eltern zurück, die inzwischen das Landgericht München I eingeschaltet hatten. Das Gericht sprach den Eltern nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil wegen der unrechtmäßigen Kindesentziehung je 5.000 Euro Schmerzensgeld zu, die Tochter bekommt 10.000 Euro ( Az.: 9 O 20622/06 ).

Wegen eines blauen Auges war das Mädchen in einem Kindergarten einer Mitarbeiterin des Münchner Jugendamts aufgefallen. Ärzte der Universitätskinderklinik in München bestätigten anschließend den Verdacht, das "Veilchen" sei Folge einer Misshandlung.

Die Tochter wurde deswegen ihren Eltern weggenommen mit der Folge, dass der verzweifelte Vater von insgesamt drei Kindern mit Selbstmord drohte und von der Polizei in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht wurde. Ein Sachverständiger fand keinerlei Hinweis auf Kindesmisshandlung. Vielmehr passe das blaue Auge zur Darstellung der Eltern, ihre Tochter sei gegen eine Tür gerannt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

dpa / me

Quelle: Zeitschrift "Ärztliche Praxis"
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 75.htm&n=1