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Tattoo: «Nicht wiederbeleben!» - Wem hilft das ?

Verfasst: 13.12.2008, 15:44
von Gaby Modig
Tattoo: «Nicht wiederbeleben!» - Wem hilft das ?

Nach Medienberichten hat sich eine 79-jährige Neuseeländerin ein aussergewöhnliches Tattoo stechen lassen. Es ist ein Schriftzug quer über die Brust und die vermutlich exotischste Patientenverfügung der Welt:
«Do not Resuscitate!» = «Nicht wiederbeleben»

Die Frau will keine Wiederbelebung im Notfall. Statt einer gewöhnlichen Patientenverfügung hat die Frau eine Alternative parat. Es ist offensichtlich der sehnlichste Wunsch der Neuseeländerin, etwa nach einer Herzattacke auf der Strasse, nicht durch medizinischen Aufwand eine Wiederbelebung zu erlangen. Die Frau ist Mitglied des Sterbehilfe-Vereins «Exit».

Ich denke, dass man trotz dieser werbewirksamen Aktion der Tattoo-Botschaft keine rechtliche Bedeutung zugestehen kann und darf.

Rechtsklarheit per Gesetz ?

Verfasst: 14.12.2008, 08:29
von Cicero
Ich denke, dass mit einer solchen "Tattoo"-Aktion niemand etwas anfangen kann. Selbstbestimmung ja, aber bitte nicht so!
Zur Rechtsklarheit wäre jetzt ein Gesetz betr. die Patientenverfügung wichtig, das bestimmte formelle Grund-Anforderungen festlegt.

Cicero

Tattoo: «Nicht wiederbeleben!» - Wem hilft das ?

Verfasst: 08.02.2009, 10:10
von Gerhard Schenker
«Nicht wiederbeleben!» - Wem hilft das ? ....


Man sieht daran, auf welche Ideen Menschen heute kommen, wahrscheinlich angeheizt durch die vielfältigen Medienberichte über unwürdige Sterbesituationen.

G.Sch.