Statement Pro Pflege ... zur Patientenverfügung - Gesetz
Verfasst: 16.12.2008, 07:57
Aus Forum Werner Schell:
viewtopic.php?t=10290
Statement zur Patientenverfügung - Gesetz
abgedruckt in Zeitschrift CAREkonkret, Ausgabe vom 28.11.2008, Seite 6
Leserbrief: Patientenverfügungen
Kritik an den Gesetzentwürfen
Leserbrief von Werner Schell - Leiter des Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerkes in Neuss, zur Berichterstattung über die unterschiedlichen Gesetzentwürfe zum Umgang mit Patientenverfügungen.
Neuss - Grundsätzlich fällt es in die alleinige Kompetenz der BürgerInnen, darüber zu befinden, welche Behandlungen und Pflege sie zukünftig wollen oder gerade nicht. Dies ergibt sich aus der verfassungsrechtlich garantierten Werteordnung (Art. 1 und 2 Grundgesetz). Diese Werteordnung hat auch der Gesetzgeber zu beachten.
Daher halte ich alle Vorschläge, die darauf abzielen (aus welchen Gründen auch immer), das Entscheidungsrecht der BürgerInnen in Patientenverfügungen einzuschränken, für nicht zulässig, sogar für verfassungsrechtlich problematisch. Auch die Schutzfunktion des Staates lässt es nicht zu, die Autonomie der Menschen in gravierender Weise einzuschränken und ihnen bürokratische Hürden aufzuerlegen (notarielle Beurkundungen mit zwingender ärztlicher Beratung), mit denen sie im alltäglichen Leben nicht zurecht kommen.
Deshalb sind die vorliegenden Gesetzentwürfe, insbesondere der Bosbach-Entwurf, abzulehnen. Sie dürfen nicht Gesetz werden! Selbst der Generalsekretär der CDU, Profalla meint, dass es besser sei, kein Gesetz zu beschließen, als auf der Grundlage der vorliegenden Entwürfe eine Entscheidung zu treffen.
Aus der Patienten- und Selbsthilfesicht muss ein Gesetz zur Patientenverfügung die Patientenautonomie in den Mittelpunkt stellen. Alles andere ist abzulehnen.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Werner Schell - http://www.wernerschell.de
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Statement zur Patientenverfügung - Gesetz
abgedruckt in Zeitschrift CAREkonkret, Ausgabe vom 28.11.2008, Seite 6
Leserbrief: Patientenverfügungen
Kritik an den Gesetzentwürfen
Leserbrief von Werner Schell - Leiter des Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerkes in Neuss, zur Berichterstattung über die unterschiedlichen Gesetzentwürfe zum Umgang mit Patientenverfügungen.
Neuss - Grundsätzlich fällt es in die alleinige Kompetenz der BürgerInnen, darüber zu befinden, welche Behandlungen und Pflege sie zukünftig wollen oder gerade nicht. Dies ergibt sich aus der verfassungsrechtlich garantierten Werteordnung (Art. 1 und 2 Grundgesetz). Diese Werteordnung hat auch der Gesetzgeber zu beachten.
Daher halte ich alle Vorschläge, die darauf abzielen (aus welchen Gründen auch immer), das Entscheidungsrecht der BürgerInnen in Patientenverfügungen einzuschränken, für nicht zulässig, sogar für verfassungsrechtlich problematisch. Auch die Schutzfunktion des Staates lässt es nicht zu, die Autonomie der Menschen in gravierender Weise einzuschränken und ihnen bürokratische Hürden aufzuerlegen (notarielle Beurkundungen mit zwingender ärztlicher Beratung), mit denen sie im alltäglichen Leben nicht zurecht kommen.
Deshalb sind die vorliegenden Gesetzentwürfe, insbesondere der Bosbach-Entwurf, abzulehnen. Sie dürfen nicht Gesetz werden! Selbst der Generalsekretär der CDU, Profalla meint, dass es besser sei, kein Gesetz zu beschließen, als auf der Grundlage der vorliegenden Entwürfe eine Entscheidung zu treffen.
Aus der Patienten- und Selbsthilfesicht muss ein Gesetz zur Patientenverfügung die Patientenautonomie in den Mittelpunkt stellen. Alles andere ist abzulehnen.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Werner Schell - http://www.wernerschell.de