Altenpflege - Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen
Sozialstaatssekretär Sackmann: "FreiMut" zeigt neue Konzepte zur Vermeidung und Reduzierung freiheitsentziehender Maßnahmen auf
"Jeder Freiheitsentzug schränkt die persönlichen Freiheitsrechte ein und berührt die Menschenwürde der Betroffenen. Ziel aller pflegerischen Bemühungen muss es daher sein, das natürliche Bedürfnis nach Bewegung für jeden Einzelnen soweit wie möglich zu gewährleisten. Alternativen zu freiheitsbeschränkenden Maßnahmen müssen ausgelotet werden. Soweit deren Einsatz unvermeidbar ist, müssen sie engmaschig überwacht und auf ihre weitere Notwendigkeit ständig hinterfragt werden", betonte Bayerns Sozialstaatssekretär Markus Sackmann heute bei der Abschlussveranstaltung der Fachtagungsreihe "FreiMut - Verantwortungsvoller Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der stationären Altenpflege" in München. Im Rahmen dieser Tagungen wurden insbesondere neue Konzepte zur Vermeidung und Reduzierung freiheitsentziehender Maßnahmen aufgezeigt.
Freiheitsentziehende Maßnahmen müssen nach den Worten des Staatssekretärs die absolute Ausnahme darstellen. "Wichtig ist, dass die Pflegekräfte ihr Wissen in diesem Bereich ständig auf dem aktuellen Stand halten. Deshalb wird auch im nächsten Jahr ein Schwerpunkt der Fortbildungsförderung des Sozialministeriums beim Thema freiheitsentziehende Maßnahmen liegen", erklärte Sackmann und appellierte an die Personalverantwortlichen und Einrichtungsträger, Pflegekräften die Teilname an solchen Fortbildungen zu ermöglichen. Die Praxis zeige, dass der Einsatz von Freiheitsbeschränkungen entscheidend von persönlichen Haltungen und Einstellungen der Pflegenden bestimmt wird. "Mit dem Verständnis für den Anderen ändern sich Sichtweise, Beziehung und Umgang automatisch", so der Staatssekretär.
Zudem wies Sackmann darauf hin, dass auch die Heimaufsichtsbehörden bei ihren Heimnachschauen ein besonderes Augenmerk auf die Vermeidbarkeit, Unabweisbarkeit und Suche nach Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen legen. Als Orientierungshilfe diene der Leitfaden des Sozialministeriums "Verantwortungsvoller Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflege", der im Internet herunter geladen werden kann unter http://www.stmas.bayern.de/pflege/pfleg ... tfaden.htm.
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Siehe auch:
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Quelle: Pressemitteilung vom 20.11.2008
http://www.stmas.bayern.de/cgi-bin/pm.p ... 11-648.htm
Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen
Moderator: WernerSchell