Angeklagte Medizinerin verteidigt ihre Behandlungsmethoden

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Antworten
Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Angeklagte Medizinerin verteidigt ihre Behandlungsmethoden

Beitrag von Presse » 20.11.2008, 07:58

Angeklagte Medizinerin verteidigt ihre Behandlungsmethoden
Mittwoch, 19. November 2008

Ravensburg – Im Prozess um massive Hygienemängel in einer Arztpraxis in Bad Saulgau hat die angeklagte Ärztin ihre Behandlungsmethoden verteidigt. Sie habe nicht gewusst, dass sie etwa Eigenblutbehandlungen so nicht vornehmen durfte, sagte die 56-Jährige zum Verhandlungsauftakt am Mittwoch vor dem Landgericht Ravensburg. Den Vorwurf der Hygienemängel wies sie teilweise zurück. So seien Flaschen nach der Therapie desinfiziert worden, zumindest wenn sie anschließend bei anderen Patienten wieder zur Anwendung kamen.
... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=34454

Antworten