Pro Selbstbestimmungsrecht und Patientenverfügung!
Verfasst: 13.10.2008, 06:44
Die Hospizvereinigung OMEGA und der bürgerschaftlich engagierte Verein BioSkop haben aktuell an die Mitglieder des Deutschen Bundestages geschrieben und diese darum gebeten, sich gegen eine gesetzliche Absicherung von Patientenverfügungen auszusprechen.
Dieser Brief wird von Persönlichkeiten aus Medizin und Wissenschaft unterstützt und es nimmt nicht wunder, dass ausweislich der Pressemitteilung v. 06.10.08 sich hierunter auch die Herren Klaus Dörner, Reimer Gronemeyer, Thomas Klie, Franco Rest, Dietmar Seidel, Christoph Student und Andreas Zieger finden lassen (Quelle: bioskop-forum.de >>> Pressemitteilung v. 06.10.08 <<<).
Es wird hier der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass die Mitglieder des Deutschen Bundestages sich nicht von den fragwürdigen Inhalten in dieser Pressemitteilung beeindrucken lassen und vielmehr sich darauf besinnen, dass sie einen grundrechtlichen Schutzauftrag wahrzunehmen haben. Der Vorbehalt des Gesetzes gebietet eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung und hieran kann kein ernstlicher Zweifel begründet werden.
Das Selbstbestimmungsrecht beinhaltet mehr, als uns insbesondere die o.a. namhafte Persönlichkeiten in ihren Publikationen zu konzedieren bereit sind. Die dringenden Rechtsfragen der Patientenverfügungen nicht regeln zu wollen und hiervon in der Gänze Abstand zu nehmen bedeutet in der Konsequenz, dass den Bürgerinnen und Bürgern in einem eminent wichtigen Lebensabschnitt der konkret gebotene Grundrechtsschutz versagt wird! Es drohen entgegen den Verlautbarungen der Gegner von Patientenverfügungen keine Gefahren durch die Absicherung des Grundrechts auf Selbstbestimmung, sondern es darf vielmehr darauf hingewiesen werden, dass gerade durch solche Botschaften der Gegner von Patientenverfügungen der zwingend gebotene Grundrechtsschutz unterlaufen und ausgehöhlt wird.
In diesem Sinne appelliere ich an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, eine verfassungskonforme Regelung der Rechtsfragen rund um die Patientenverfügung gesetzlich auf den Weg zu bringen und den Gegner der Patientenverfügung sei eindringlich empfohlen, sich dem Lesestudium der allgemein zugänglichen verfassungsrechtlichen Literatur zu widmen, da diesseits nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese hierzu zu neuen Einsichten gelangen.
Es ist beängstigend, mit welcher Leichtig- und Beharrlichkeit verfassungsrechtliche Selbstverständlichkeiten in der Debatte negiert werden und diesen Vorwurf müssen sich auch Persönlichkeiten gefallen lassen, die allgemein hin dem interessierten Publikum als namhaft vorgestellt werden.
Die Interpretation des Verfassungsrechts ist aus guten Gründen nicht mit der Philosophie gleichzusetzen und die Gegner von Patientenverfügungen insbesondere aus der Wissenschaft müssen sich die Frage gefallen lassen, warum diese es tunlichst vermeiden, in gebotener Intensität sich mit den verfassungsrechtlichen Problemlagen auseinanderzusetzen.
Über das „Ob“ einer gesetzlichen Regelung kann ernsthaft nicht gestritten werden, es sei denn, in dem von Ideologien besetzten Kulturkampf um die Würde des Menschen an seinem Lebensende verabschieden wir uns von zugleich auch von zentralen Errungenschaften, die gerade unsere freiheitliche Verfassungsrechtskultur auszeichnen. Hiervor ist aber eindringlich zu warnen und nicht vor verfassungsrechtlichen Selbstverständlichkeiten, die darauf hinauslaufen, ein stückweit das Selbstbestimmungsrecht des Patienten auch mit Blick auf sein Sterben rechtssicherer zu gestalten.
In diesem Sinne hoffe ich, dass die Abgeordneten sich nicht von den fragwürdigen „Botschaften“ irritieren lassen und sich konsequent für das Selbstbestimmungsrecht engagieren.
Lutz Barth
Dieser Brief wird von Persönlichkeiten aus Medizin und Wissenschaft unterstützt und es nimmt nicht wunder, dass ausweislich der Pressemitteilung v. 06.10.08 sich hierunter auch die Herren Klaus Dörner, Reimer Gronemeyer, Thomas Klie, Franco Rest, Dietmar Seidel, Christoph Student und Andreas Zieger finden lassen (Quelle: bioskop-forum.de >>> Pressemitteilung v. 06.10.08 <<<).
Es wird hier der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass die Mitglieder des Deutschen Bundestages sich nicht von den fragwürdigen Inhalten in dieser Pressemitteilung beeindrucken lassen und vielmehr sich darauf besinnen, dass sie einen grundrechtlichen Schutzauftrag wahrzunehmen haben. Der Vorbehalt des Gesetzes gebietet eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung und hieran kann kein ernstlicher Zweifel begründet werden.
Das Selbstbestimmungsrecht beinhaltet mehr, als uns insbesondere die o.a. namhafte Persönlichkeiten in ihren Publikationen zu konzedieren bereit sind. Die dringenden Rechtsfragen der Patientenverfügungen nicht regeln zu wollen und hiervon in der Gänze Abstand zu nehmen bedeutet in der Konsequenz, dass den Bürgerinnen und Bürgern in einem eminent wichtigen Lebensabschnitt der konkret gebotene Grundrechtsschutz versagt wird! Es drohen entgegen den Verlautbarungen der Gegner von Patientenverfügungen keine Gefahren durch die Absicherung des Grundrechts auf Selbstbestimmung, sondern es darf vielmehr darauf hingewiesen werden, dass gerade durch solche Botschaften der Gegner von Patientenverfügungen der zwingend gebotene Grundrechtsschutz unterlaufen und ausgehöhlt wird.
In diesem Sinne appelliere ich an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, eine verfassungskonforme Regelung der Rechtsfragen rund um die Patientenverfügung gesetzlich auf den Weg zu bringen und den Gegner der Patientenverfügung sei eindringlich empfohlen, sich dem Lesestudium der allgemein zugänglichen verfassungsrechtlichen Literatur zu widmen, da diesseits nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese hierzu zu neuen Einsichten gelangen.
Es ist beängstigend, mit welcher Leichtig- und Beharrlichkeit verfassungsrechtliche Selbstverständlichkeiten in der Debatte negiert werden und diesen Vorwurf müssen sich auch Persönlichkeiten gefallen lassen, die allgemein hin dem interessierten Publikum als namhaft vorgestellt werden.
Die Interpretation des Verfassungsrechts ist aus guten Gründen nicht mit der Philosophie gleichzusetzen und die Gegner von Patientenverfügungen insbesondere aus der Wissenschaft müssen sich die Frage gefallen lassen, warum diese es tunlichst vermeiden, in gebotener Intensität sich mit den verfassungsrechtlichen Problemlagen auseinanderzusetzen.
Über das „Ob“ einer gesetzlichen Regelung kann ernsthaft nicht gestritten werden, es sei denn, in dem von Ideologien besetzten Kulturkampf um die Würde des Menschen an seinem Lebensende verabschieden wir uns von zugleich auch von zentralen Errungenschaften, die gerade unsere freiheitliche Verfassungsrechtskultur auszeichnen. Hiervor ist aber eindringlich zu warnen und nicht vor verfassungsrechtlichen Selbstverständlichkeiten, die darauf hinauslaufen, ein stückweit das Selbstbestimmungsrecht des Patienten auch mit Blick auf sein Sterben rechtssicherer zu gestalten.
In diesem Sinne hoffe ich, dass die Abgeordneten sich nicht von den fragwürdigen „Botschaften“ irritieren lassen und sich konsequent für das Selbstbestimmungsrecht engagieren.
Lutz Barth