Aktive Sterbehilfe geleistet ? Fall Dr. Bach

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Gast

Haftbefehl gegen Dr. Bach ausgesetzt

Beitrag von Gast » 13.03.2004, 11:08

Haftbefehl gegen Dr. Bach ausgesetzt

Hannover (ddp). Die wegen Totschlagverdachts inhaftierte niedersächsische Ärztin Mechthild B. befindet sich auf freiem Fuß. Das Amtsgericht Hannover setzte den seit 13. Februar 2004 bestehenden Haftbefehl außer Vollzug. Die Verteidigung hatte zuvor eine Haftprüfung beantragt, wie das Amtsgericht mitteilte.

Die Beschuldigte muss ihren Reisepass bei der Staatsanwaltschaft hinterlegen und sich zwei Mal wöchentlich bei der Polizei melden. Ferner muss sie eine Sicherheitsleistung von 40 000 Euro bei Gericht erbringen. Weitere Angaben machte das Gericht unter Hinweis auf das laufende Ermittlungsverfahren nicht.

Die 54-jährige Ärztin der Langenhagener Paracelsus-Klinik war wegen des Verdachts illegaler Sterbehilfe in mindestens acht Fällen Mitte Februar 2004 verhaftet worden. Sie soll durch Verordnung von unangemessen hohen Morphindosen den Tod von Patienten herbeigeführt haben.

Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 13.3.2004

Gast

Aktive Sterbehilfe geleistet ?

Beitrag von Gast » 14.03.2004, 11:15

"Mangelhaft", "unangemessen": Harte Experten-Kritik an mutmasslicher Todes-Aerztin

Hannover (ALfA). Der unter Totschlagsverdacht stehenden Aerztin Mechthild Bach aus Langenhagen bei Hannover werden in einem Gutachten der Staatsanwaltschaft schwerste Behandlungsfehler vorgeworfen. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" (Online-Ausgabe vom 8. Maerz 2004). Der Bochumer Schmerzspezialist Michael Zenz habe in seinem Gutachten kritisiert, dass die beschuldigte Aerztin "nicht einmal die einfachste Grundlagen der Tumor-Schmerztherapie" beherrsche, zitiert "Der Spiegel" Zenz. Bachs Therapie sei "voellig unkontrolliert" gewesen, die Therapie "ausgesprochen mangelhaft" und die Dosierungen von Morphium und Valium "voellig unangemessen". Deshalb koenne man auch nicht von Sterbehilfe sprechen.

Nach Ansicht des Schmerzspezialisten haetten neun von elf gestorbenen Patienten mit hoher Wahrscheinlichkeit ueberlebt. Bach habe vor Beginn ihres mutmasslich zum Tode fuehrenden Schmerzprogramms die Art und Schwere der Schmerzen nicht ausreichend ueberprueft. Dem Gutachten zufolge hat die Aerztin Morphium und Valium um das bis zu 30fache ueberdosiert. Mindestens sieben von elf Patienten haetten kein Morphium bekommen duerfen, mindestens vier von sechs kein Valium.

Unterdessen hat das Amtsgericht Hannover den vor drei Wochen erlassenen Haftbefehl gegen die Aerztin wieder aufgehoben. Das meldet die "Netzeitung" (Ausgabe vom 11. Maerz 2004). Die Staatsanwaltschaft habe erklaert, Mechthild Bach, gegen die wegen achtfachen Totschlags ermittelt wird, sei weiter dringend tatverdaechtig, acht Patienten grundlos eine toedliche Mixtur aus Morphium und Valium gespritzt zu haben (vgl. ALfA-Newsletter vom 20. Februar 2004). Bei einer Verurteilung drohe ihr lebenslange Haft. Wie die "Netzeitung" weiter berichtet, sind waehrend Bachs Zeit auf der Krebsstation der Paracelsus-Klinik weitaus mehr Patienten gestorben. Bisher seien elf Faelle begutachtet worden, was zu den acht Anklagepunkten gefuehrt habe. Zurzeit wuerden 15 weitere Gutachten erstellt.

Mehr dazu: http://www.spiegel.de; http://www.netzeitung.de

Quelle: ALfA-Newsletter vom 12.03.2004

Gast

Berufsverbot für Krebsärztin bestätigt

Beitrag von Gast » 19.03.2004, 11:08

Gericht bestätigt Berufsverbot für Krebsärztin aus Langenhagen

LÜNEBURG. Das gegen die Krebsärztin Mechthild B. aus Langenhagen verhängte vorläufige Berufsverbot bleibt bestehen. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom September bestätigt (8 ME 164/03), wie das Gericht am 18. März 2004 mitteilte. Die Lüneburger Richter wiesen damit eine Beschwerde der Ärztin gegen das Urteil der ersten Instanz zurück. Das Verwaltungsgericht Hannover hatte den von der Bezirksregierung Hannover verhängten vorläufigen Entzug der Approbation bestätigt.
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http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=15769

Gast

Berufsverbot für Internistin bleibt bestehen

Beitrag von Gast » 22.03.2004, 18:26

Berufsverbot für Internistin bleibt bestehen

LÜNEBURG (cben). Das vorläufige Berufsverbot gegen Mechthild Bach bleibt bestehen. Damit hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg das Urteil gegen die des Totschlags verdächtigte Internistin aus Langenhagen bei Hannover entschieden. Eine Verurteilung wegen Totschlags oder fahrlässiger Tötung an mehreren Patienten sei "mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten", sagte Gerichtspräsident Herwig van Nieuwland. Da die Internistin angibt, ihre Patienten richtig behandelt zu haben, sei kaum auszuschließen, "daß sie sich in Zukunft in vergleichbaren Fällen nicht anders verhalten wird", so van Nieuwland.
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http://www.aerztezeitung.de/docs/2004/0 ... system_uns

Gast

Frau Dr. Bach entlastet ?

Beitrag von Gast » 23.04.2004, 11:14

Nach einem Bericht der Ärzte Zeitung vom 23.4.2004 liegt der Staatsanwaltschaft Hannover ein neues, entlastendes Gutachten zu den Totschlagsvorwürfen gegen die Ärztin Mechthild Bach vor. Der Verteidiger der Internistin beauftragte den ehemaligen Frankfurter Anästhesiologen, Schmerz- und Intensivmediziner Rafael Dudziak mit dem Gutachten. Darin kritisiert Dudziak seinen Kollegen Michael Zenz aus Bochum, der die Ärztin Bach schwer belastet hatte. Anders als Zenz bestreitet Dudziak den ursächlichen Zusammenhang von Medikamentengabe Bachs und dem Atem- und Herzstillstand ihrer Patienten. Die Staatsanwaltschaft Hannover hat Zenz nun aufgefordert zu dem neuerlichen Gutachten Stellung zu nehmen.

Gast

Internistin Bach legt Amt nieder

Beitrag von Gast » 04.05.2004, 10:18

Internistin Bach legt Amt nieder

HANNOVER (cben). Die Internistin Mechthild Bach, gegen die die Staatsanwaltschaft Hannover wegen des Verdachts auf Totschlag ermittelt, hat ihre Amt als Vorsitzende des Fördervereins der Hannover-Langenhagener Paracelsus-Klinik niedergelegt.

Wegen der Ermittlungen könne sie sich "zur Zeit nicht mit voller Kraft" für den Verein einsetzen, sagte Bach. Sie hatte ihre zumeist schwer kranken Patienten in der Hannoveraner Belegklinik versorgt.

Quelle: http://www.aerztezeitung.de/docs/2004/0 ... system_uns

Gast

Chefarzt: Tötung auf Verlangen

Beitrag von Gast » 17.05.2004, 10:17

Chefarzt: Tötung auf Verlangen

(NDR). In Niedersachsen ist – bereits seit Anfang 2004 - ein weiterer Fall von Sterbehilfe aufgedeckt worden. Nach der Ärztin Dr. Mechthild Bach aus Langenhagen bei Hannover ist ein Mediziner aus dem Kreis Northeim ins Visier der Ermittler geraten. Er soll einer 73 jährigen Krebspatientin auf deren Verlangen Medikamente verabreicht haben, die im Februar 2003 zu deren Tod führten. Die Krankenakten der Frau wären beschlagnahmt worden, teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Göttingen, Hans Hugo Heimgärtner der Presse mit. Die Ermittlungen gegen den Mediziner, der sich kooperativ zeige, waren durch eine Anzeige des Krankenkassenverbandes im Januar dieses Jahres in Gang gekommen, sagte Heimgärtner. Ermittler des Medizinischen Dienst der Krankenkassen waren auf Unregelmäßigkeiten in der Krankenakte gestoßen.

Nun ist in den Ermittlungen wegen Tötung auf Verlangen der Staatsanwaltschaft Göttingen gegen den Einbecker Chefarzt eine Verzögerung eingetreten. Wie die Ärzte Zeitung vom 14.5.2004 berichtet, habe der von der Staatsanwaltschaft angefragte Experte es inzwischen abgelehnt, als Sachverständiger tätig zu werden. Jetzt suche die Behörde nach einem anderen Gutachter, der die Krankenakte der Verstorbenen im Hinblick auf eine Straftat überprüfen solle.

Die Staatsanwaltschaft geht der Frage nach, ob die Krebspatientin durch einen Medikamenten-thingy zu Tode gekommen ist und aktive direkte Sterbehilfe geleistet wurde. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe hatten sich sowohl die Geschäftsführung des Krankenhauses als auch der Ärzteverein Einbeck hinter den Mediziner gestellt.

Siehe: http://www.aerztezeitung.de/docs/2004/0 ... ldundrecht

Totschlag, nicht: „aktive Sterbehilfe“
(dgpd Augsburg) - Die DGHS sieht sich nach entsprechenden anderslautenden Medienberichten zum Fall der vorige Woche verurteilten Schwesternhelferin aus Plön zu folgender begrifflichen Klarstellung veranlasst:
Sie, die laut Urteil des Kieler Landgerichts "mindestens einen Patienten mit einer Überdosis Morphium zu Tode gespritzt hat", sei nicht wegen aktiver Sterbehilfe verurteilt worden.
Wie das Landgericht Kiel auf Nachfrage der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) bestätigt habe, lautete das Urteil vielmehr auf „Totschlag in einem minder schweren Fall“.

Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 17.5.2004

Gast

Verdacht auf Sterbehilfe: Approbation weg!

Beitrag von Gast » 22.06.2004, 18:01

Im Zweifel für den Patienten-Schutz und das Ansehen der Ärzteschaft
Verdacht auf Sterbehilfe: Approbation weg!

von Diana Niedernhöfer

Nicht jede staatsanwaltliche Ermittlung führt zum Ruhen der Approbation. Wird einem Arzt jedoch gravierendes Fehlverhalten bei der Berufsausübung vorgeworfen und ist eine Verurteilung wahrscheinlich, kann die Ärztekammer die Approbation vorübergehend entziehen.

21.06.04 - Das zeigt der Fall einer niedergelassenen Internistin aus Hannover, die auch als Belegärztin in einem Krankenhaus tätig war. Gegen sie wird wegen illegaler Sterbehilfe ermittelt. Die Medizinerin soll mindestens fünf Patienten mit derart hohen Morphium- und Valium-Dosierungen behandelt haben, dass diese an Opiat-Intoxikationen, nicht an ihren Erkrankungen verstarben.

Die Schwelle zur indirekten und damit nicht strafbaren Sterbehilfe (siehe ÄP-HINTERGRUND) hatte sie ausweislich mehrerer fachärztlicher Gutachten dabei überschritten. Zwar waren die Patienten teils schwer krank. Bei keinem stand der Tod jedoch unmittelbar bevor, wie die Ärztin wohl irrtümlich angenommen hatte.

Aus Mitleid verschwieg die Ärztin den Patienten ihre Diagnosen
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http://www.aerztlichepraxis.de/aktuell/ ... ik/aktuell

Gast

Dr. Bach: Sterbehilfe oder Totschlag?

Beitrag von Gast » 06.08.2005, 10:43

Anklage gegen Dr. Bach: Sterbehilfe oder Totschlag?
Quelle: Hamburger Abendblatt vom 5.8.:

<< Krebsärztin: In acht Fällen soll Dr. Bach Patienten mit Valium und Opiaten getötet haben.

Hannover: Hat die Krebsärztin Dr. Mechthild Bach aus Hannover sich zur Herrin über Leben und Tod aufgeschwungen? Genau darauf läuft die gestern von der Staatsanwaltschaft Hannover erhobene Anklage hinaus. Der 55jährigen Medizinerin wird Totschlag in acht Fällen vorgeworfen -eine vergleichbare Anklage hat es in Deutschland noch nicht gegeben.

Bach ist trotz Haftbefehls gegen Kaution auf freiem Fuß, bestreitet alle Vorwürfe. Sie will als Belegärztin einer Krebsstation lediglich Sterbebegleitung, aber nie aktive Sterbehilfe betrieben haben. Sich selbst bezeichnet sie als gläubige Christin und als Ärztin aus Berufung. Mit 13 Jahren sei sie schwer erkrankt und habe über Monate schwerste Schmerzen ertragen müssen: "Als ich hilflos im Krankenbett lag, habe ich den Entschluß gefaßt, später Ärztin zu werden."

Fast 20 Jahre hat sie als Belegärztin an der Paracelsusklinik in Langenhagen bei Hannover Krebspatienten behandelt. Mehrere hundert Menschen haben für die Medizinerin demonstriert: Mechthild Bach war immer erreichbar, 16-Stunden-Tage die Regel - keine eigene Familie, immer nur die Arbeit.

Eine Bilderbuchärztin - bis zum Sommer 2003, als sie Schlagzeilen machte ...
Vor dem Landgericht Hannover wird auch die Grauzone zur Sprache kommen: Wo endet die erlaubte passive Sterbehilfe und beginnt die verbotene aktive Sterbehilfe.>>

Foto Dr. Bach und vollständiger Artikel:
http://www.abendblatt.de/daten/2005/08/05/467002.html

Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 5.8.2005

Gast

Krebsärztin angeklagt

Beitrag von Gast » 06.08.2005, 11:20

Krebsärztin muss wegen des Todes von acht Patienten vor Gericht

HANNOVER. Die Krebsärztin Mechthild Bach muss sich vor dem Landgericht Hannover wegen des Todes von acht Patienten verantworten, denen sie tödliche Dosen von Morphium und Valium verabreicht haben soll. Die Staatsanwaltschaft in Hannover bestätigte am 4. August 2005 auf Anfrage, es sei Anklage erhoben worden. Die Anklage lautet nach Angaben aus Justizkreisen auf achtfachen Totschlag. Weil die Anklageschrift den möglichen Prozessbeteiligten noch nicht zugestellt ist, wollte der Sprecher dies jedoch vorerst nicht bestätigen.

Die 55-jährige Ärztin bestreitet jede Form von Sterbehilfe und will lediglich erlaubte Sterbebegleitung todkranker Patienten praktiziert haben.
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http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=20964

Gast

Dr. Bach: Sterbehilfe oder - begleitung?

Beitrag von Gast » 30.08.2005, 12:05

Der Anfang August 2005 in Hannover eröffnete Prozess gegen die Krebsärztin Dr. Bach wird voraussichtlich sehr lange dauern. Nach Gegengutachten, die ihr Verteidiger Prof. Ulsenheimer vorlegte, hat die Staatsanwaltschaft noch einmal weitere Akten der Patient/inn/en Bachs durch den Gutachter der Anklage, Prof. Zenz, prüfen lassen. Oberstaatsanwalt Meier geht, gestützt auf Zenz, weiterhin davon aus, dass es sich um Sterbehilfe im Sinne von Tötungsdelikten handelt. Bach selbst berief sich in ihren Aussagen stets auf erlaubte Sterbebegleitung. Ob es sich u. U. auch um sogenannte "indirekte Sterbehilfe" handeln könnte, wird offenbar nicht näher erwogen.

Setzt sich die Auffassung von Gutachter Zenz und Staatsanwalt Meier durch, könnte als Höchstmaß eine Haftstrafe von 5 Jahren (Tötung auf Verlangen) oder sogar 15 Jahren (Totschlag) drohen.

Foto Dr. Mechthild Bach und Hintergrundinfo:
http://www.abendblatt.de/daten/2005/08/05/467002.html

Diese Seite in unserer Info-Datenbank „Anklage gegen Dr. Bach“ wird fortlaufend aktualisiert:
http://www.patientenverfuegung.de/pv/detail.php?uid=373

Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 29.8.2005

Gast

Sterbehilfe bei schwerkranken Krebspatienten?

Beitrag von Gast » 31.08.2005, 09:27

Staatsanwaltschaft Hannover erhebt Anklage im Fall Bach
Verdacht der Sterbehilfe bei schwerkranken Krebspatienten / Entlastende Gutachten ändern Einschätzung der Ankläger nicht

HANNOVER (cben). Die Staatsanwaltschaft Hannover hat die 56jährige Internistin Mechthild Bach wegen Totschlags in acht Fällen angeklagt. Die Ärztin soll zwischen Dezember 2001 und Mai 2003 acht ihrer zum Teil schwer krebskranken Patienten in der Langenhagener Paracelsus-Belegklinik durch überhöhte Gaben von Morphium und Diazepam getötet haben.

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http://www.aerztezeitung.de/docs/2005/0 ... izin/krebs

Gast

Sterbehilfe bei schwerkranken Krebspatienten ?

Beitrag von Gast » 02.09.2005, 11:14

Staatsanwaltschaft Hannover erhebt Anklage im Fall Bach
Verdacht der Sterbehilfe bei schwerkranken Krebspatienten / Entlastende Gutachten ändern Einschätzung der Ankläger nicht

HANNOVER (cben). Die Staatsanwaltschaft Hannover hat die 56jährige Internistin Mechthild Bach wegen Totschlags in acht Fällen angeklagt. Die Ärztin soll zwischen Dezember 2001 und Mai 2003 acht ihrer zum Teil schwer krebskranken Patienten in der Langenhagener Paracelsus-Belegklinik durch überhöhte Gaben von Morphium und Diazepam getötet haben.

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http://www.aerztezeitung.de/docs/2005/0 ... izin/krebs

Gast

Frau tötet Sohn im Wachkoma

Beitrag von Gast » 16.09.2005, 11:49

Frau tötet Sohn im Wachkoma - Prozeßbeginn

BERLIN (ddp.vwd). Wegen der Tötung ihres im Wachkoma liegenden Sohnes muß sich ab heute eine 47jährige Berlinerin vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Die Frau soll ihren 29 Jahre alten Sohn im Dezember 2004 auf dessen Wunsch hin mit einer Überdosis Tabletten vergiftet haben.

Mit einem Augenzwinkern soll der Patient seiner Mutter zuvor zu verstehen gegeben haben, daß er sterben will. Die Frau ist wegen Tötung auf Verlangen angeklagt.

....
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http://www.aerztezeitung.de/docs/2005/0 ... 2.asp?cat=
http://www.aerztezeitung.de/docs/2005/0 ... echt/recht

Krebsärztin Dr. Bach - Totschlag an acht Patienten?

Beitrag von » 04.08.2006, 17:46

Ärztin muss wegen achtfachen Totschlags an Patienten vor Gericht
Freitag, 4. August 2006

Hannover - Wegen Totschlags an acht Patienten muss sich eine Ärztin vor dem Landgericht Hannover verantworten. Eine entsprechende Anklage gegen die 56-jährige Medizinerin sei zur Hauptverhandlung zugelassen worden, erklärte das Gericht am Freitag. Die Krebsärztin soll an der Paracelsusklinik in Langenhagen bei Hannover acht Patienten „durch Verabreichung einer unangemessen hohen Dosis Morphin sowie eine zum Teil überhöhte Abgabe von Diazepam“ getötet haben.
...
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http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=25179

Links zum Thema

» Deutsches Ärzteblatt (33/2005) Prozess um Sterbebegleitung: Ärztin muss vor Gericht
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=47989
» Deutsches Ärzteblatt (45/2003) Fall Dr. Bach: Sterbehilfe oder Tötung?
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=39223

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