Deutsches Ärzteblatt, 28. Juni 2013
„Der Zustand einer Demenz ist im Vorfeld kaum vorstellbar“
Köln – Für viele Menschen ist die Vorstellung schrecklich, vielleicht eines Tages dement zu werden. Patientenverfügungen enthalten deshalb häufig auch einen Abschnitt zu einer möglichen Demenzerkrankung. Abgelehnt werden zum Beispiel eine künstliche Ernährung oder lebensverlängernde Maßnahmen, falls es zu einer solchen Erkrankung kommt.
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DÄ: Dann gilt eine Patientenverfügung bei Demenzkranken also nicht?
Maier: Eine fortschreitende Demenz führt in der Regel zum Verlust der Einwilligungsfähigkeit. In diesem Zustand kann eine gültige Patientenverfügung nicht mehr rechtswirksam verändert werden. In einem solchen Fall ist zuerst zu klären, ob bei dem Demenzkranken auch jene Situation vorliegt, die er in seiner, in gesunden Tagen getroffenen Patientenverfügung gemeint hat. ...
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Patientenverfügung und Demenz
Moderator: WernerSchell