Halbseitige Lähmungen beim Säugling - keine Haftungsfolgen

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Halbseitige Lähmungen beim Säugling - keine Haftungsfolgen

Beitrag von Presse » 16.04.2013, 08:39

Keine Haftung einer Kinderärztin für nicht erkannte halbseitige
Lähmungen beim Säugling


Halbseitige Lähmungen (eine linksseitige Hemiparese) eines Säuglings,
die aus einem perinatalen Hirnschaden resultieren, müssen für
den behandelnden Kinderarzt im ersten Lebensjahr nicht erkennbar
sein. Das hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am
11.03.2013 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des
Landgerichts Dortmund bestätigt.

Die im Kreis Unna wohnhaften Eltern ließen den im November 2005
geborenen Kläger im ersten Lebensjahr von der Beklagten, einer niedergelassenen
Kinderärztin, behandeln. Die Beklagte führte u.a. die
Vorsorgeuntersuchungen U 3, U 4 und U 5 durch, ohne eine
Hemiparese zu diagnostizieren. Diese und den die Lähmungen hervorrufenden
Hirnschaden wurden erstmals ab Oktober 2006 ärztlich festgestellt.
Mit der Behauptung, im Falle einer früheren Diagnose nebst
Therapie hätte er besser behandelt werden können und ein geringeres
Maß an Behinderungen gehabt, hat der Kläger von der Beklagten
Schadensersatz verlangt, u.a. ein Schmerzensgeld in der Größenordnung
von 100.000 € sowie, ab dem 7. Lebensmonat, eine monatliche
Schmerzendgeldrente von 300 € und eine monatliche Mehrbedarfsrente
von ca. 1.100 €.

Die Klage hatte keinen Erfolg. Nach der Anhörung eines medizinischen
Sachverständigen hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm
keine fehlerhafte Behandlung des Klägers durch die Beklagte feststellen
können. Der Kläger habe nicht bewiesen, dass die Symptomatik
einer aus einem Hirnschaden resultierenden Hemiparese für die Beklagte
erkennbar gewesen bzw. von ihr aufgrund unzureichender
Untersuchungsmethoden verkannt worden sei. Bei einem Neugeborenen
reife das zentrale Nervensystem langsam über Monate. Erst im
Verlauf dieser Entwicklung funktionierten die entsprechenden Nervenbahnen.
In diesem Zeitraum könne deswegen auch eine Schädigung
des noch unreifen Gehirns ein unspezifisches Erscheinungsbild aufweisen
und müsse für den Kinderarzt nicht sichtbar in Erscheinung
treten. Bis zu einer Untersuchung des Klägers im Juli 2006 sei die Beklagten
von seinen Eltern auch nicht auf motorische Auffälligkeiten
hingewiesen worden. Bewiesen sei ebenfalls nicht, dass ein früherer
Einsatz der beim Kläger im Oktober 2006 begonnenen Physiotherapie
einen verbesserten Zustand des Klägers hätte herbeiführen können.

Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom
11.03.2013 ( 3 U 162/12 )


Quelle: Pressemitteilung vom 12.04.2013
Oberlandesgericht Hamm
- Pressestelle -
Christian Nubbemeyer, Pressedezernent
Heßlerstraße 53
59065 Hamm
Tel. 02381 272-0
Internet: http://www.olg-hamm.nrw.de

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Halbseitige Lähmung bei Baby für Arzt nicht erkennbar

Beitrag von Presse » 16.04.2013, 08:40

OLG: Halbseitige Lähmung bei Baby muss für Arzt nicht erkennbar sein
Hamm – Halbseitige Lähmungen eines Säuglings durch einen vorgeburtlichen Hirn­schaden müssen für den behandelnden Kinderarzt im ersten Lebensjahr des Kindes nicht erkennbar sein.
.... (mehr) ....
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... nnbar-sein

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