Behandlungsfehler: Warum es nur selten zum Prozess kommt

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Presse
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Behandlungsfehler: Warum es nur selten zum Prozess kommt

Beitrag von Presse » 30.01.2013, 07:46

Behandlungsfehler: Warum es nur selten zum Prozess kommt
Zwar werden Ärzte immer wieder wegen möglicher Behandlungsfehler oder auch falscher Aufklärung angezeigt. Doch nur selten
kommt es zum Prozess. Eine Staatsanwältin erklärt, warum.
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http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=830 ... cht&n=2495

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