BÄK scheint "lernfähig" zu sein

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Lutz Barth
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BÄK scheint "lernfähig" zu sein

Beitrag von Lutz Barth » 19.09.2011, 11:39

Organspende: BÄK will doch keine Erklärungspflicht

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 19.09.11 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... licht.html <<< (html)



Kommentar v. Lutz Barth:
Nun - aus der Sicht der Ärzteschaft (?) soll nunmehr ein Paradigmenwechsel vollzogen werden; die Debatte nimmt einen Weg, der nicht zu vermuten anstand. Die BÄK will nun doch keine Erklärungspflicht, so die aktuelle in einschlägigen Medien (u.a. Ärzte Zeitung online).

Hintergrund scheint zu sein, dass die BÄK sich hat beraten lassen, in dem sie eine verfassungsrechtliche Expertise eingeholt hat. Dies ist einerseits erfreulich, zeigt doch der überraschende Meinungswechsel, dass die BÄK nicht "beratungsresistent" ist, andererseits muss natürlich nachgefragt werden, warum die BÄK sich nicht bereits vor dem 114. Deutschen Ärztetag externen Rat eingeholt hat, zumal offensichtlich die BÄK mit einschneidenden verfassungsrechtlichen Fragen schlicht überfordert ist, was allerdings nicht verwundert, sind doch die Ärzte nicht zugleich im Nebenamt auch "Juristen".

Sei es drum: Mit Interesse darf nun weiter verfolgt werden, wie der Beschluss (!) des Deutschen Ärzteparlaments korrigiert wird, zumal gerade einige Landesärztekammern die Widerspruchslösung favorisieren. Ähnlich wie in der Debatte um die ärztliche Suizidbeihilfe lässt sich eben eine ethische Grund- und Werthaltung nicht nach "Gutsherrenart" verordnen und von daher bleibt abzuwarten, ob die BÄK auch die unsägliche Verbotsnorm betreffend der ärztlichen Suizidbeihilfe wieder kippt - ebenfalls aus verfassungsrechtlichen Gründen!
Für die Zukunft sei es der BÄK dringend angeraten, sich qualifiziert in den öffentlichen Debatten einzubringen und dort, wo naturgemäß das eigene Fachwissen nicht ausreicht, ggf. externen Sachverstand einzubinden. Dies erspart dann in der Folge peinliche Rückfragen!
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

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