Nachruf Dr. Bach - auf ewig Angeklagte wegen Sterbehilfe
Moderator: WernerSchell
Nachruf Dr. Bach - auf ewig Angeklagte wegen Sterbehilfe
Beiträge in Ergänzung zu
Aktive Sterbehilfe geleistet ? - Fall Dr. Bach
viewtopic.php?p=2302#2302
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Aus: pv-newsletter vom 25,1,2011 (von: http://www.patientenverfuegung.de):
Dr. Bach ist tot - die ewige Angeklagte konnte Druck nicht mehr standhalten
Sie hat in ihrer Wohnung Suizid begangen und wurde gestern tot aufgefunden.
Ihr Verteidiger Matthias Waldraff betont: „Ihr Gehen ist kein Schuldeingeständnis“. Vielmehr konnte sie dem zermürbenden Druck auf ihre Person durch jahrelange Anklage und Prozessdauer nicht länger standhalten. Wer könnte das nicht nachvollziehen?
In einer „Zwischenbilanz“ in der vorigen Woche präsentierte das Gericht sogar überraschend einen Mordvorwurf (wir berichteten ausführlich). Ohne diese Zwischenbilanz, die als brutal empfunden wurde und auch als „Deal“ zur Prozessverkürzung galt, „wäre meine Mandantin noch am Leben“, beklagt Waldraff.
Die pv-newsletter-Redaktion ist bestürzt und fragt sich: Welche Lektion haben wir aus ihrem Schicksal zu lernen? Sie starb im Alter von 61 Jahren. Spontan möchten wir Dr. Mechthild Bach den ihr gebührenden Respekt zollen. Was immer sie falsch gemacht haben mag, eine Mörderin war sie jedenfalls nicht.
Mechthild Bach hatte zum Prozessauftakt selbst ihre Unschuld beteuert und dabei das Recht jedes Menschen betont, "seinen Tod in Würde und angstfrei zu erleben". Mit dem Tod der Angeklagten wird das Verfahren nun eingestellt. Das Gericht hat sich eh längst als falscher Ort für eine Klärung erwiesen.
Zu fordern ist eine endlich offen geführte Debatte über den Grenzbereich der aktiven indirekten Sterbehilfe. Vor allem die Palliativmedizin ist dazu gefordert - wie wird in jedem Einzelfall das beurteilt, was Dr. Bach getan oder unterlassen hat? Ausführliche Patientenakten dazu dürften ja jetzt zugänglich sein.
Nachruf:
Die ewige Angeklagte auf der verzweifelten Suche nach Zuversicht ;
http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stad ... Zuversicht
------------------
Immerhin ein Palliativprofessor hat bereits reagiert: Professor Friedemann Nauck, Palliativmediziner an der Uniklinik Göttingen, äußerte sich betroffen über den Tod Bachs.
Eines der großen Probleme sei, dass Ärzte am Bett von Sterbenden verunsichert und alleine gelassen würden, so Nauck gegenüber der Ärztezeitung: "Bei der Palliativ- und Schmerzmedizin kann Unsicherheit dazu führen, dass Ärzte sagen: Bloß nicht zu viele Schmerzmittel!"
Und: "Vor diesem Hintergrund hätte ich mir sehr gewünscht, dass die Vorwürfe gegen Frau Bach völlig hätten aufgeklärt werden können."
Kommentare zum Mordvorwurf des Gerichts in der Woche vor ihrem Tod und Kommentare nach ihrem Tod:
http://www.patientenverfuegung.de/info- ... kommentare
Aktive Sterbehilfe geleistet ? - Fall Dr. Bach
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Aus: pv-newsletter vom 25,1,2011 (von: http://www.patientenverfuegung.de):
Dr. Bach ist tot - die ewige Angeklagte konnte Druck nicht mehr standhalten
Sie hat in ihrer Wohnung Suizid begangen und wurde gestern tot aufgefunden.
Ihr Verteidiger Matthias Waldraff betont: „Ihr Gehen ist kein Schuldeingeständnis“. Vielmehr konnte sie dem zermürbenden Druck auf ihre Person durch jahrelange Anklage und Prozessdauer nicht länger standhalten. Wer könnte das nicht nachvollziehen?
In einer „Zwischenbilanz“ in der vorigen Woche präsentierte das Gericht sogar überraschend einen Mordvorwurf (wir berichteten ausführlich). Ohne diese Zwischenbilanz, die als brutal empfunden wurde und auch als „Deal“ zur Prozessverkürzung galt, „wäre meine Mandantin noch am Leben“, beklagt Waldraff.
Die pv-newsletter-Redaktion ist bestürzt und fragt sich: Welche Lektion haben wir aus ihrem Schicksal zu lernen? Sie starb im Alter von 61 Jahren. Spontan möchten wir Dr. Mechthild Bach den ihr gebührenden Respekt zollen. Was immer sie falsch gemacht haben mag, eine Mörderin war sie jedenfalls nicht.
Mechthild Bach hatte zum Prozessauftakt selbst ihre Unschuld beteuert und dabei das Recht jedes Menschen betont, "seinen Tod in Würde und angstfrei zu erleben". Mit dem Tod der Angeklagten wird das Verfahren nun eingestellt. Das Gericht hat sich eh längst als falscher Ort für eine Klärung erwiesen.
Zu fordern ist eine endlich offen geführte Debatte über den Grenzbereich der aktiven indirekten Sterbehilfe. Vor allem die Palliativmedizin ist dazu gefordert - wie wird in jedem Einzelfall das beurteilt, was Dr. Bach getan oder unterlassen hat? Ausführliche Patientenakten dazu dürften ja jetzt zugänglich sein.
Nachruf:
Die ewige Angeklagte auf der verzweifelten Suche nach Zuversicht ;
http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stad ... Zuversicht
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Immerhin ein Palliativprofessor hat bereits reagiert: Professor Friedemann Nauck, Palliativmediziner an der Uniklinik Göttingen, äußerte sich betroffen über den Tod Bachs.
Eines der großen Probleme sei, dass Ärzte am Bett von Sterbenden verunsichert und alleine gelassen würden, so Nauck gegenüber der Ärztezeitung: "Bei der Palliativ- und Schmerzmedizin kann Unsicherheit dazu führen, dass Ärzte sagen: Bloß nicht zu viele Schmerzmittel!"
Und: "Vor diesem Hintergrund hätte ich mir sehr gewünscht, dass die Vorwürfe gegen Frau Bach völlig hätten aufgeklärt werden können."
Kommentare zum Mordvorwurf des Gerichts in der Woche vor ihrem Tod und Kommentare nach ihrem Tod:
http://www.patientenverfuegung.de/info- ... kommentare
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Ich möchte aus gegebenem Anlass auf einen Beitrag v. Christoph Fuhr in der Ärzte Zeitung v. 26.01.11
Mechthild Bach - "Im Paragrafendschungel in den Tod getrieben"
Der Selbstmord der Ärztin Dr. Mechthild Bach hat auch viele Leser der "Ärzte Zeitung" aufgewühlt.
>>>http://www.aerztezeitung.de/panorama/de ... sid=638193 <<< (html)
verweisen.
Anderenorts habe ich bereits darauf hingewiesen, dass ich zu dem tragischen Fall keinen Kommentar abgeben werde.
Gleichwohl sei es erlaubt – auch wenn es derzeit nicht dem Mainstream entspricht – nachzufragen, warum gerade jetzt in Teilen die Ärzteschaft sich so aufgewühlt zeigt und nicht selten hier meint, der Justiz den „schwarzen Peter“ zuschieben zu wollen?
Es ist keine Frage, es handelt sich um ein tragisches Einzelschicksal, aber von einer „Hexenjagd“ der Justiz sprechen zu wollen und zugleich anzumahnen, diese Justiz sollte möglichst einen sicheren Rahmen für die Tätigkeit der Ärzte schaffen, mutet in Zeiten einer ethischen Generaldebatte über die Frage der Suizidbeihilfe schon geradezu sarkastisch an – einem Wertediskurs, in dem die Ärzteschaft für sich selber einen Weg zu gehen gedenkt, der geradezu die bestehenden Rechtsunsicherheiten befördert und die Öffentlichkeit davon zu überzeugen versucht, dass es den „ethisch gut orientierten und moralisch integeren Arzt“ gibt, wenn und soweit diese ganz und gar dem „Arztethos“ frönen.
„Die Justiz sei weit davon entfernt, sich in das hippokratische Gedankengut eines Arztes hinein zu denken“, so eine Stimme aus der Ärzteschaft und allein dieser Hinweis provoziert die Nachfrage, welche strafrechtlichen Erwägungen wohl ein Hippokrates angestellt hätte?
Sei es drum – beizeiten wird in Erinnerung zu bringen sein, ob die Ärzteschaft sich auch rege an dem derzeitigen Wertediskurs über die Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts und hier speziell mit Blick auf die ärztliche Suizidassistenz mit ähnlicher Vehemenz beteiligt hat oder ob auch hier „das hippokratische Gedankengut“ zu internalisieren sei, das eben zur Unfreiheit der Ärzteschaft führt!
Dass nunmehr eine allgemeine "Bestürzung" zum Ausdruck gebracht wird, mag sympathisch sein, wenngleich im Zweifel vorher schon ein Mehr an Solidarität angebracht gewesen wäre und zwar gerade aus der Sicht der Palliativmediziner, die aber anderenorts sich ganz überwiegend zu einem Neopaternalismus besonderer Art bekannt haben, bei dem ein wahrhaftiges selbstbestimmtes Sterben gerade nicht gewünscht ist!
Lutz Barth
Mechthild Bach - "Im Paragrafendschungel in den Tod getrieben"
Der Selbstmord der Ärztin Dr. Mechthild Bach hat auch viele Leser der "Ärzte Zeitung" aufgewühlt.
>>>http://www.aerztezeitung.de/panorama/de ... sid=638193 <<< (html)
verweisen.
Anderenorts habe ich bereits darauf hingewiesen, dass ich zu dem tragischen Fall keinen Kommentar abgeben werde.
Gleichwohl sei es erlaubt – auch wenn es derzeit nicht dem Mainstream entspricht – nachzufragen, warum gerade jetzt in Teilen die Ärzteschaft sich so aufgewühlt zeigt und nicht selten hier meint, der Justiz den „schwarzen Peter“ zuschieben zu wollen?
Es ist keine Frage, es handelt sich um ein tragisches Einzelschicksal, aber von einer „Hexenjagd“ der Justiz sprechen zu wollen und zugleich anzumahnen, diese Justiz sollte möglichst einen sicheren Rahmen für die Tätigkeit der Ärzte schaffen, mutet in Zeiten einer ethischen Generaldebatte über die Frage der Suizidbeihilfe schon geradezu sarkastisch an – einem Wertediskurs, in dem die Ärzteschaft für sich selber einen Weg zu gehen gedenkt, der geradezu die bestehenden Rechtsunsicherheiten befördert und die Öffentlichkeit davon zu überzeugen versucht, dass es den „ethisch gut orientierten und moralisch integeren Arzt“ gibt, wenn und soweit diese ganz und gar dem „Arztethos“ frönen.
„Die Justiz sei weit davon entfernt, sich in das hippokratische Gedankengut eines Arztes hinein zu denken“, so eine Stimme aus der Ärzteschaft und allein dieser Hinweis provoziert die Nachfrage, welche strafrechtlichen Erwägungen wohl ein Hippokrates angestellt hätte?
Sei es drum – beizeiten wird in Erinnerung zu bringen sein, ob die Ärzteschaft sich auch rege an dem derzeitigen Wertediskurs über die Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts und hier speziell mit Blick auf die ärztliche Suizidassistenz mit ähnlicher Vehemenz beteiligt hat oder ob auch hier „das hippokratische Gedankengut“ zu internalisieren sei, das eben zur Unfreiheit der Ärzteschaft führt!
Dass nunmehr eine allgemeine "Bestürzung" zum Ausdruck gebracht wird, mag sympathisch sein, wenngleich im Zweifel vorher schon ein Mehr an Solidarität angebracht gewesen wäre und zwar gerade aus der Sicht der Palliativmediziner, die aber anderenorts sich ganz überwiegend zu einem Neopaternalismus besonderer Art bekannt haben, bei dem ein wahrhaftiges selbstbestimmtes Sterben gerade nicht gewünscht ist!
Lutz Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
Patienten von Dr. Bach sorgen für Trauerfeier
Patienten von Dr. Bach sorgen für Beerdigung und Trauerfeier am 4. 2.:
http://www.ndr.de/regional/niedersachse ... ch167.html
Zum Kommentar von Herrn Barth:
Kann es sein, dass ihm der entscheidende Unterschied zwischen ärztlicher Suizidhilfe und dem hier zur Debatte stehenden Spannungsfeld (Schmerztherapie - Sterbehilfe - Tötung ohne dokumentierten Patientenwillen !!) nicht deutlich ist?
Ärztliche Suizidhilfe setzt bekanntlich die Selbstbestimmung des sterbewilligen Patienten voraus, Schmerztherapie nicht. Es können doch nicht einfach alle medizinethischen Fragen auf das Selbstbestimmungsrecht abgeladen werden. Was ist mit Menschen, die z. B. nie freiwillensfähig waren - oder es schon sehr lange nicht mehr sind?
Zumindest hat eine Zurückhaltung in der Suizidhilfefrage mit der ehrlichen Betroffenheit im Fall Dr. Bach nicht das Geringste zu tun.
R. V.
http://www.ndr.de/regional/niedersachse ... ch167.html
Zum Kommentar von Herrn Barth:
Kann es sein, dass ihm der entscheidende Unterschied zwischen ärztlicher Suizidhilfe und dem hier zur Debatte stehenden Spannungsfeld (Schmerztherapie - Sterbehilfe - Tötung ohne dokumentierten Patientenwillen !!) nicht deutlich ist?
Ärztliche Suizidhilfe setzt bekanntlich die Selbstbestimmung des sterbewilligen Patienten voraus, Schmerztherapie nicht. Es können doch nicht einfach alle medizinethischen Fragen auf das Selbstbestimmungsrecht abgeladen werden. Was ist mit Menschen, die z. B. nie freiwillensfähig waren - oder es schon sehr lange nicht mehr sind?
Zumindest hat eine Zurückhaltung in der Suizidhilfefrage mit der ehrlichen Betroffenheit im Fall Dr. Bach nicht das Geringste zu tun.
R. V.
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Suizidhilfe / Schmerztherapie und die Selbstbestimmung
Ihre Frage, Valenta, lässt darauf schließen,dass Sie meine Position im Diskurs offensichtlich noch nicht richtig verstanden haben.
Nun scheint es mir aber so zu sein, dass Sie sich vielleicht daran stören, dass ich es "wage", Kritik an der einen oder anderen PM des HVD-Patientenverfügung zu üben. Ich habe meinen Kommentar unten nichts hinzuzufügen, zumal ich in erster Linie darauf hinweisen wollte, dass es mir zu peinlich ist, nunmehr der Justiz den "schwarzen Peter" zuschieben zu wollen.
Und wenn die Bundeszentralstelle Patientenverfügung meint: "Was immer sie falsch gemacht haben mag, eine Mörderin war sie jedenfalls nicht", so setzt diese Beurteilung schlicht die Kenntis der umfangreichen Aktenlage voraus und hiervon kann nun nicht ausgegangen werden.
Selbstverständlich bleibt es Ihnen und andereren MitarbeiterInnen der Bundeszentralstelle Patientenverfügung im HVD unbenommen, ihre Bestürzung zum Ausdruck zu bringen.
Im Übrigen unterliegen Sie einem beachtlichen Irrtum, wenn Sie glauben: "Ärztliche Suizidhilfe setzt bekanntlich die Selbstbestimmung des sterbewilligen Patienten voraus, Schmerztherapie nicht."
Auch die Schmerztherapie bedarf selbstverständlich der Einwilligung des Patienten, sofern diese hierzu in der Lage sind! Anderenfalls wäre auch die noch so gut gemeinte Schmerztherapie ggf. eine Handlung, die den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt!
Lutz Barth
Nun scheint es mir aber so zu sein, dass Sie sich vielleicht daran stören, dass ich es "wage", Kritik an der einen oder anderen PM des HVD-Patientenverfügung zu üben. Ich habe meinen Kommentar unten nichts hinzuzufügen, zumal ich in erster Linie darauf hinweisen wollte, dass es mir zu peinlich ist, nunmehr der Justiz den "schwarzen Peter" zuschieben zu wollen.
Und wenn die Bundeszentralstelle Patientenverfügung meint: "Was immer sie falsch gemacht haben mag, eine Mörderin war sie jedenfalls nicht", so setzt diese Beurteilung schlicht die Kenntis der umfangreichen Aktenlage voraus und hiervon kann nun nicht ausgegangen werden.
Selbstverständlich bleibt es Ihnen und andereren MitarbeiterInnen der Bundeszentralstelle Patientenverfügung im HVD unbenommen, ihre Bestürzung zum Ausdruck zu bringen.
Im Übrigen unterliegen Sie einem beachtlichen Irrtum, wenn Sie glauben: "Ärztliche Suizidhilfe setzt bekanntlich die Selbstbestimmung des sterbewilligen Patienten voraus, Schmerztherapie nicht."
Auch die Schmerztherapie bedarf selbstverständlich der Einwilligung des Patienten, sofern diese hierzu in der Lage sind! Anderenfalls wäre auch die noch so gut gemeinte Schmerztherapie ggf. eine Handlung, die den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt!
Lutz Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
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Diskussion um ärztlich assistierten Suizid
Als "sehr enttäuschend" bezeichnet DGHS-Präsidentin Elke Baezner Zeitungsmeldungen, demnach die Bundesärztekammer den ärztlich assistierten Suizid nun doch weiterhin ablehnt. >>> weiter
Quelle: DGHS, Mitteilung v. 28.01.11 >>> http://www.dghs.de/service/aktuelle-nac ... uizid.html <<< (html)
Quelle: DGHS, Mitteilung v. 28.01.11 >>> http://www.dghs.de/service/aktuelle-nac ... uizid.html <<< (html)
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Patienten von Dr. Mechthild Bach sagen Dank
Evangelisch.de: Patienten von Dr. Mechthild Bach sagen Dank an ihrem Sarg
http://www.evangelisch.de/themen/religi ... -bach33245
Quelle: Mitteilung vom 05.02.2011
http://www.patientenverfuegung.de
http://www.evangelisch.de/themen/religi ... -bach33245
Quelle: Mitteilung vom 05.02.2011
http://www.patientenverfuegung.de
Befremdlich
Verehrter Herr Barth,
was hat in diesem Strang, wo es um den Nachruf auf Frau Mechthild Bach und die Trauerfeier geht, Ihre Vermutung zu suchen, ich hätte mich wohl an einer Kritik von Ihnen gegenüber der Patientenverfügung des HVD gestoßen?
Ich kenne Ihre Kritk oder einen Konflikt dazu gar nicht, bin interessierter Laie, der sich so gut wie möglich zu informieren sucht. Alle wohl organisationspolitischen Verästelungen und Parteinahmen sind mir fremd und auch egal.
Aber ich kann sagen, dass mich Ihr wiederholter Hinweis auf die - sicher auch sehr wichtige - Frage der ärztlichen Suizidhilfe (diesmal zitieren Sie die Präsidentin der DGHS) im Zusammenhang mit Frau Bach erneut befremdet.
M.f.G.
R. Valenta
was hat in diesem Strang, wo es um den Nachruf auf Frau Mechthild Bach und die Trauerfeier geht, Ihre Vermutung zu suchen, ich hätte mich wohl an einer Kritik von Ihnen gegenüber der Patientenverfügung des HVD gestoßen?
Ich kenne Ihre Kritk oder einen Konflikt dazu gar nicht, bin interessierter Laie, der sich so gut wie möglich zu informieren sucht. Alle wohl organisationspolitischen Verästelungen und Parteinahmen sind mir fremd und auch egal.
Aber ich kann sagen, dass mich Ihr wiederholter Hinweis auf die - sicher auch sehr wichtige - Frage der ärztlichen Suizidhilfe (diesmal zitieren Sie die Präsidentin der DGHS) im Zusammenhang mit Frau Bach erneut befremdet.
M.f.G.
R. Valenta
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Kritik in der Diskussion
Der vorliegende Thread bietet m.E. durchaus die Möglichkeit, über verschiedene Aspekte einige Gedanken zu verlieren, mal ganz davon abgesehen, dass Sie sich mehr oder minder auf eine PV des HVD - Bundeszentralzentralstelle Patientenverfügung berufen; insofern hege ich keine Kritik an der Patientenverfügung, sondern gelegentlich an dem Verband und hier näher an manchen Pressemitteilungen.
Andererseits wundert es mich, dass Sie nunmehr behaupten, von einer Kritik nichts mehr wissen zu wollen.
Sie waren es doch, der mir in einem Thread hier über den Sterbehilfefall in Geldern gewissermaßen "Penetranz" vorgeworfen hat und im Übrigen nachhaltig kritisieren, dass ich einem Kulturkampf das Wort rede.
Sehen Sie es mir bitte nach, wenn es mir aufgefallen ist, dass Sie überwiegend dann Kommentare verfassen, wenn und soweit es um die PM der Bundeszentrale Patientenverfügung im HVD geht. Aber nicht, dass ich missverstanden werde: freilich ist dies Ihr gutes Recht, wenngleich ich persönlich mir ebenso die "Freiheit" ausbedinge, gelegentlich Kritik zu üben.
In diesem Sinne belassen es wir bei diesen Ausführungen.
Gruß L. Barth
Andererseits wundert es mich, dass Sie nunmehr behaupten, von einer Kritik nichts mehr wissen zu wollen.
Sie waren es doch, der mir in einem Thread hier über den Sterbehilfefall in Geldern gewissermaßen "Penetranz" vorgeworfen hat und im Übrigen nachhaltig kritisieren, dass ich einem Kulturkampf das Wort rede.
Sehen Sie es mir bitte nach, wenn es mir aufgefallen ist, dass Sie überwiegend dann Kommentare verfassen, wenn und soweit es um die PM der Bundeszentrale Patientenverfügung im HVD geht. Aber nicht, dass ich missverstanden werde: freilich ist dies Ihr gutes Recht, wenngleich ich persönlich mir ebenso die "Freiheit" ausbedinge, gelegentlich Kritik zu üben.
In diesem Sinne belassen es wir bei diesen Ausführungen.
Gruß L. Barth
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Der Fall Mechthild Bach - Film in der Mediathek
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http://www.ndr.de/flash/mediathek/media ... chthild101
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