Darmkrebs nicht erkannt - Ärztin muss haften

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Darmkrebs nicht erkannt - Ärztin muss haften

Beitrag von Presse » 23.06.2010, 06:53

Darmkrebs nicht erkannt - Ärztin muss haften
Ein Behandlungsfehler kommt eine Ärztin aus dem Kreis Göttingen teuer zu stehen. Weil sie einen tödlichen Darmkrebs mehrere Monate zu spät erkannte, verurteilte das Landgericht Göttingen sie zu 70 000 Euro Schmerzensgeld und monatlich 650 Euro Unterhalt an den Witwer der gestorbenen Patientin. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=608 ... echt&n=240

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