Verbot kommerzieller Suizidbeihilfe
Moderator: WernerSchell
Verbot kommerzieller Suizidbeihilfe
Koalitionsverhandlungen: Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung begrüßt geplantes Verbot kommerzieller Suizidbeihilfe
Berlin. "Dass dem Tod aus den Gelben Seiten endlich ein Riegel vorgeschoben werden soll, ist ein wichtiger Schritt. Jetzt muss die Einigung der Arbeitsgruppe Innen- und Rechtspolitik, die ,gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung' unter Strafe zu stellen, auch in den Koalitionsvertrag eingearbeitet werden", fordert Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung. "Merkel und Westerwelle sind aufgerufen, diese mutige Entscheidung auch Wirklichkeit werden zu lassen. Kommerziell betriebene Suizidbeihilfe setzt Schwerstkranke und Sterbende unter unerträglichen Druck. Sie haben Angst, anderen zur Last zu fallen. Wir haben deshalb lange dafür gerungen, die organisierte Hilfe zur Selbsttötung zu verbieten.
Brysch erinnert daran, dass der Bundesrat vergeblich versucht hatte, ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen. Über eine Absichtserklärung war er nicht herausgekommen. "Dass die künftige Regierung das Thema wieder auf die Agenda setzt und nun in den Bundestag holt, ist sehr zu begrüßen", betont Brysch. "Denn eines muss klar sein: Suizidbeihilfe ist keine Sterbebegleitung."
Hintergrund
Die gemeinnützige und unabhängige Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung ist die Sprecherin der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern.
Quelle: Pressemitteilung vom 18.10.2009
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Matthias Hartmann: Tel.: 01 76 / 17 38 07 00 hartmann@hospize.de http://www.hospize.de
Berlin. "Dass dem Tod aus den Gelben Seiten endlich ein Riegel vorgeschoben werden soll, ist ein wichtiger Schritt. Jetzt muss die Einigung der Arbeitsgruppe Innen- und Rechtspolitik, die ,gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung' unter Strafe zu stellen, auch in den Koalitionsvertrag eingearbeitet werden", fordert Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung. "Merkel und Westerwelle sind aufgerufen, diese mutige Entscheidung auch Wirklichkeit werden zu lassen. Kommerziell betriebene Suizidbeihilfe setzt Schwerstkranke und Sterbende unter unerträglichen Druck. Sie haben Angst, anderen zur Last zu fallen. Wir haben deshalb lange dafür gerungen, die organisierte Hilfe zur Selbsttötung zu verbieten.
Brysch erinnert daran, dass der Bundesrat vergeblich versucht hatte, ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen. Über eine Absichtserklärung war er nicht herausgekommen. "Dass die künftige Regierung das Thema wieder auf die Agenda setzt und nun in den Bundestag holt, ist sehr zu begrüßen", betont Brysch. "Denn eines muss klar sein: Suizidbeihilfe ist keine Sterbebegleitung."
Hintergrund
Die gemeinnützige und unabhängige Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung ist die Sprecherin der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern.
Quelle: Pressemitteilung vom 18.10.2009
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Matthias Hartmann: Tel.: 01 76 / 17 38 07 00 hartmann@hospize.de http://www.hospize.de
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Lutz Barth
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Gesetzesregelung wünschenswert!
Der Gesetzgeber sollte die Möglichkeit nutzen, im Rahmen des nunmehr diskutierten Verbots der Kommerzialisierung der Suizidbeihilfe zugleich eine Regelung dahingehend zu treffen, dass in bestimmte Situationen Schwersterkrankte und Sterbende die Möglichkeit haben, ihren nachhaltigen Suizidwunsch gegenüber Ärzten zu artikulieren und sofern diese sich zur Assistenz bereit erklären, diese von Strafe und vor allem berufsrechtlichen Sanktionen durch die Ärztekammern zu frei zu stellen. Entscheidend hierbei ist, dass das Arztethos rechtlich nicht verbindend ist und im Übrigen die Hospizidee es aushalten muss, dass es Situationen gibt, in denen in der ärztlichen Assistenz beim Suizid ein Akt der Humanität erblickt werden kann.
Lutz Barth, 19.10.09
Lutz Barth, 19.10.09
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
Hospiz Stiftung begrüßt geplantes Verbot von Suizidbeihilfe
Hospiz Stiftung begrüßt geplantes Verbot von Suizidbeihilfe
Berlin – Die Deutsche Hospiz Stiftung hat ein von der künftigen schwarz-gelben Bundesregierung geplantes Verbot kommerzieller Beihilfe zur Selbsttötung als „mutige Entscheidung“ gelobt. „Dass dem Tod aus den Gelben Seiten endlich ein Riegel vorgeschoben werden soll, ist ein wichtiger Schritt“, sagte der Vorstand der Patientenschutzorganisation, Eugen Brysch, am Sonntag in Berlin. .... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... ihilfe.htm
Berlin – Die Deutsche Hospiz Stiftung hat ein von der künftigen schwarz-gelben Bundesregierung geplantes Verbot kommerzieller Beihilfe zur Selbsttötung als „mutige Entscheidung“ gelobt. „Dass dem Tod aus den Gelben Seiten endlich ein Riegel vorgeschoben werden soll, ist ein wichtiger Schritt“, sagte der Vorstand der Patientenschutzorganisation, Eugen Brysch, am Sonntag in Berlin. .... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... ihilfe.htm
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Gerhard Schenker
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Gesetzesregelung wünschenswert!
Hallo Lutz,Lutz Barth hat geschrieben: .... eine Regelung dahingehend zu treffen, dass in bestimmte Situationen Schwersterkrankte und Sterbende die Möglichkeit haben, ihren nachhaltigen Suizidwunsch gegenüber Ärzten zu artikulieren und sofern diese sich zur Assistenz bereit erklären, diese von Strafe und vor allem berufsrechtlichen Sanktionen durch die Ärztekammern zu frei zu stellen. Entscheidend hierbei ist, dass das Arztethos rechtlich nicht verbindend ist und im Übrigen die Hospizidee es aushalten muss, dass es Situationen gibt, in denen in der ärztlichen Assistenz beim Suizid ein Akt ....
ich habe mir in jüngster Zeit zum Thema viele Gedanken gemacht und neige vorsichtig dazu, die o.a. Meinung zu stützen. Am Grundsatz, dass die Suizidassistenz strafbar ist, sollte festgehalten werden. Allerdings wäre ein Ausnahmetatbestand für die ärztliche Assistenz beim Suizid in engen Grenzen vorstellbar. Dies ist wohl auch verfassungsrechtlich durchaus zulässig. Unabhängig davon halte ich es für zwingend, die Palliativversorgung und Hospizarbeit weiter auszubauen. Man muss das eine tun, ohne das andere zu lassen.
Die Verantwortlichen müssen m.E. dafür sorgen, dass die bereits jetzt bestehenden Vorschriften zur palliativen Versorgung bundesweit umgesetzt werden. Insoweit gab es in jüngster Zeit wiederholt Berichte, dass Schwerstkranke in ihrer Not nicht optimal versorgt wurden. Es mangelte an entsprechenden Verträgen. Aufzuhellen wäre, inwieweit Krankenkassen an dem noch bestehenden Versorgungsnotstand bezüglich Palliativmedizin und -pflege Verantwortung tragen. Ein Vertreter der Hospiz Stiftung sagte kürzlich, dass Gesetze, die nicht umgesetzt werden (können), schnellstens einer Nachbesserung bedürfen. Insoweit sei auch der Gesetzgeber in der Verantwortung. Dem darf man zustimmen.
MfG
Gerhard Schenker
Das Pflegesystem bedarf einer umfassenden Reform - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung zukunftsfest machen!
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Lutz Barth
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@ Herr Schenker
Guten Morgen, Herr Schenker.
Für mich besteht kein Zweifel, dass die ärztliche Assistenz beim Suizid (freilich bei bestimmten Fallkonstellationen) ein ethisches Gebot ist, dass nicht dadurch seine Bedeutung verliert, in dem vielfach in der Debatte auf den vermeintlichen Widerspruch zur Palliativmedizin und Hospizbewegung hingewiesen wird. Einen solch behaupteten Widerspruch gibt es nicht und ich würde sogar noch ein stückweit weiter gehen, dass mit einer solch verqueren Argumentation die Ethik und leider auch die Hospizbewegung im Begriff sind, den sterbewilligen Patienten für ihre "Ideen" zu instrumentalisieren. Patienten müssen nicht um einer Hosipidee willen ihre Leid annehmen, sondern dürfen durchaus einen "schnellen" und hoffentlich angenehmen Tod vorziehen und noch weniger "sterben wir dem Herrn". Das Selbstbestimmungsrecht reicht weiter, als uns die Sendboten einer guten Sterbekultur zubilligen wollen, zumal es nicht (!) zur Fremdbestimmung über die Ärzteschaft führt. Aber diese Annahme ist ohnehin nur spekulativer Natur, da immerhin sich mehr als 1/3 der Ärzteschaft vorstellen könnte, dass die Regelungen liberaler abgefasst werden.
Dies wird allerdings durch das ethische Bollwerk, errichtet durch die BÄK und anderen namhaften Organisationen und Institutionen, zu verhindern versucht und dies muss uns allen Furcht und Angst bereiten.
Ich halte es für unsäglich, nach den Bedingungen und ethischen Botschaften etwa der BÄK oder Deutschen Hospiz Stiftung mein ureigenes Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen zu dürfen, obgleich unsere Verfassung ein Mehr verbürgt!
Es käme ja schließlich auch keiner auf die Idee, bestimmte Lehrbriefe der katholischen Kirche in einem säkularen Verfassungsstaat zu verbieten oder etwa auf die Deutsche Hospiz Stiftung einzuwirken, den Versuch mit untauglichen Argumenten zu unterlassen, auf das Selbstbestimmungsrecht der Bundesbürgerinnen und Bürger einzuwirken.
Diesbezüglich könnte es Sinn machen, sich den Thesen und Beschlüssen des 66. Deutschen Juristentages zu erinnern.
Eine gute Übersicht über den Meinungsstand findet sich auf der Webseite der InteressenGemeinschaften Kritische Bioethik Deutschland unter dem nachfolgenden Link >>> http://www.sterbehilfe-debatte.de/sterb ... 09-06.html <<< (html)
Es bedarf keiner großen Propheterie, dass neben der BÄK zugleich auch die Deutsche Hospiz Stiftung zu den Kritikern der Beschlüsse des DJT und dem Grundsatzreferat des Bonner Strafrechtlers Th. Verrel zählten. Dies hindert allerdings nicht, die Debatte um die ärztliche Assistenz beim Suizid erneut auf die Agenda zu setzen, zumal seinerzeit bereits die Argumente sowohl der BÄK als auch der Deutschen Hospiz Stiftung nicht zu überzeugen vermochten. Dies war und ist ganz maßgeblich der Verkennung vom Grund und der Reichweite des grundrechtlich verbürgten Selbstbestimmungsrechtes geschuldet und da ganz aktuell zunächst „nur“ über ein Kommerzialisierungsverbot diskutiert wird, steht gleichwohl zu befürchten an, dass insgesamt die Sterbehilfe weiter tabuisiert und ggf. mit weiteren Sanktionen belegt werden soll.
Es bleibt zu hoffen, dass nach 60 Jahren Grundgesetz unsere Bürgerinnen und Bürger nicht darauf angewiesen sind, dass unsere fortschrittlichen europäischen Nachbarn ihre „Grenzen“ offen lassen und so uns weiterhin die Möglichkeit zum selbstbestimmten Sterben eröffnen.
Nachdenklich muss insbesondere stimmen, wenn der Geschäftführer der Deutschen Hospiz Stiftung meint, dass allen Machenschaften mit der Not von lebensmüden Menschen … ein Riegel vorgeschoben werden (müsse)
(Quelle: beck aktuell >>> http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp ... from=HP.10 )
Was im Einzelnen hierunter zu verstehen ist, bleibt zunächst eine noch offene Frage. Vielleicht denkt man/frau bereits darüber nach, den kritischen Diskurs durch Denk- und Sprachverbote zu unterbinden; dies könnte ja insofern Sinn machen, weil renommierte Wissenschaftler sich des Problems angenommen haben und insofern aus wissenschaftlicher Perspektive mit guten Argumenten dafür eintreten, die ärztliche Assistenz beim Suizid zu liberalisieren – auch ein Aspekt, der unter die „Machenschaften“ zu subsumieren wäre?
Dass die ärztliche Assistenz beim Suizid hierzulande weiterhin mit einem Tabu belegt werden soll, ist mehr als ärgerlich und da scheint es angeraten zu sein, konsequenter als bisher für die Liberalisierung der ärztlichen Assistenz beim Suizid zu werben! Es wird den konservativen Kräften in unserem Lande wohl kaum gelingen, dass künftig das Eintreten für einen gebotenen Grundrechtsschutz unter „Strafe“ gestellt wird oder den Befürwortern einer ausgewogenen Regelung die „öffentliche Plattform“ genommen wird.
Lutz Barth
Für mich besteht kein Zweifel, dass die ärztliche Assistenz beim Suizid (freilich bei bestimmten Fallkonstellationen) ein ethisches Gebot ist, dass nicht dadurch seine Bedeutung verliert, in dem vielfach in der Debatte auf den vermeintlichen Widerspruch zur Palliativmedizin und Hospizbewegung hingewiesen wird. Einen solch behaupteten Widerspruch gibt es nicht und ich würde sogar noch ein stückweit weiter gehen, dass mit einer solch verqueren Argumentation die Ethik und leider auch die Hospizbewegung im Begriff sind, den sterbewilligen Patienten für ihre "Ideen" zu instrumentalisieren. Patienten müssen nicht um einer Hosipidee willen ihre Leid annehmen, sondern dürfen durchaus einen "schnellen" und hoffentlich angenehmen Tod vorziehen und noch weniger "sterben wir dem Herrn". Das Selbstbestimmungsrecht reicht weiter, als uns die Sendboten einer guten Sterbekultur zubilligen wollen, zumal es nicht (!) zur Fremdbestimmung über die Ärzteschaft führt. Aber diese Annahme ist ohnehin nur spekulativer Natur, da immerhin sich mehr als 1/3 der Ärzteschaft vorstellen könnte, dass die Regelungen liberaler abgefasst werden.
Dies wird allerdings durch das ethische Bollwerk, errichtet durch die BÄK und anderen namhaften Organisationen und Institutionen, zu verhindern versucht und dies muss uns allen Furcht und Angst bereiten.
Ich halte es für unsäglich, nach den Bedingungen und ethischen Botschaften etwa der BÄK oder Deutschen Hospiz Stiftung mein ureigenes Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen zu dürfen, obgleich unsere Verfassung ein Mehr verbürgt!
Es käme ja schließlich auch keiner auf die Idee, bestimmte Lehrbriefe der katholischen Kirche in einem säkularen Verfassungsstaat zu verbieten oder etwa auf die Deutsche Hospiz Stiftung einzuwirken, den Versuch mit untauglichen Argumenten zu unterlassen, auf das Selbstbestimmungsrecht der Bundesbürgerinnen und Bürger einzuwirken.
Diesbezüglich könnte es Sinn machen, sich den Thesen und Beschlüssen des 66. Deutschen Juristentages zu erinnern.
Eine gute Übersicht über den Meinungsstand findet sich auf der Webseite der InteressenGemeinschaften Kritische Bioethik Deutschland unter dem nachfolgenden Link >>> http://www.sterbehilfe-debatte.de/sterb ... 09-06.html <<< (html)
Es bedarf keiner großen Propheterie, dass neben der BÄK zugleich auch die Deutsche Hospiz Stiftung zu den Kritikern der Beschlüsse des DJT und dem Grundsatzreferat des Bonner Strafrechtlers Th. Verrel zählten. Dies hindert allerdings nicht, die Debatte um die ärztliche Assistenz beim Suizid erneut auf die Agenda zu setzen, zumal seinerzeit bereits die Argumente sowohl der BÄK als auch der Deutschen Hospiz Stiftung nicht zu überzeugen vermochten. Dies war und ist ganz maßgeblich der Verkennung vom Grund und der Reichweite des grundrechtlich verbürgten Selbstbestimmungsrechtes geschuldet und da ganz aktuell zunächst „nur“ über ein Kommerzialisierungsverbot diskutiert wird, steht gleichwohl zu befürchten an, dass insgesamt die Sterbehilfe weiter tabuisiert und ggf. mit weiteren Sanktionen belegt werden soll.
Es bleibt zu hoffen, dass nach 60 Jahren Grundgesetz unsere Bürgerinnen und Bürger nicht darauf angewiesen sind, dass unsere fortschrittlichen europäischen Nachbarn ihre „Grenzen“ offen lassen und so uns weiterhin die Möglichkeit zum selbstbestimmten Sterben eröffnen.
Nachdenklich muss insbesondere stimmen, wenn der Geschäftführer der Deutschen Hospiz Stiftung meint, dass allen Machenschaften mit der Not von lebensmüden Menschen … ein Riegel vorgeschoben werden (müsse)
(Quelle: beck aktuell >>> http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp ... from=HP.10 )
Was im Einzelnen hierunter zu verstehen ist, bleibt zunächst eine noch offene Frage. Vielleicht denkt man/frau bereits darüber nach, den kritischen Diskurs durch Denk- und Sprachverbote zu unterbinden; dies könnte ja insofern Sinn machen, weil renommierte Wissenschaftler sich des Problems angenommen haben und insofern aus wissenschaftlicher Perspektive mit guten Argumenten dafür eintreten, die ärztliche Assistenz beim Suizid zu liberalisieren – auch ein Aspekt, der unter die „Machenschaften“ zu subsumieren wäre?
Dass die ärztliche Assistenz beim Suizid hierzulande weiterhin mit einem Tabu belegt werden soll, ist mehr als ärgerlich und da scheint es angeraten zu sein, konsequenter als bisher für die Liberalisierung der ärztlichen Assistenz beim Suizid zu werben! Es wird den konservativen Kräften in unserem Lande wohl kaum gelingen, dass künftig das Eintreten für einen gebotenen Grundrechtsschutz unter „Strafe“ gestellt wird oder den Befürwortern einer ausgewogenen Regelung die „öffentliche Plattform“ genommen wird.
Lutz Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
Beim deutschen Juristentag gab es gerade mal eine Mehrheit,den ärztlich assisiterten Suizid zu tolerieren, was immer dann tolerieren in diesem Zusammenhang heißen soll. Alle weiteren, deutlich klarer formulierten Forderungen des DGHS nach einer gesetzlichen Regelung wurden praktisch ohne Gegenstimmen abgelehnt.
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PflegeCologne
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Menschenwürdiges Leben bis zuletzt
Hallo,
ich bin grundsätzlich dafür, dass der Staat konsequent für den Lebensschutz eintritt. "Auflockerungen" in diesem Zusammenhang halte ich für nicht wünschenswert, für sehr problematisch, rechtlich und tatsächlich. Daher setze ich zunächst auf alle Hilfen, die ein menschenwürdiges Leben bis zuletzt möglich, erträglich, machen.
Dennoch halte ich für seltene Ausnahmesituationen eine ärztliche Hilfe zum aktiv unterstützten Sterben für durchaus diskussionswürdig. Insoweit kann man sich eine strafaufhebende Vorschrift im StGB vorstellen.
MfG
Pflege Cologne
ich bin grundsätzlich dafür, dass der Staat konsequent für den Lebensschutz eintritt. "Auflockerungen" in diesem Zusammenhang halte ich für nicht wünschenswert, für sehr problematisch, rechtlich und tatsächlich. Daher setze ich zunächst auf alle Hilfen, die ein menschenwürdiges Leben bis zuletzt möglich, erträglich, machen.
Dennoch halte ich für seltene Ausnahmesituationen eine ärztliche Hilfe zum aktiv unterstützten Sterben für durchaus diskussionswürdig. Insoweit kann man sich eine strafaufhebende Vorschrift im StGB vorstellen.
MfG
Pflege Cologne
Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung
Koalitionsvereinbarung: Strafe fuer gewerbsmaessige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttoetung
Berlin (ALfA). Die neue Bundesregierung, bestehend aus CDU/CSU und FDP, hat sich in den Koalitionsverhandlungen darauf verstaendigt, "die gewerbsmaessige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttoetung" unter Strafe zu stellen. Dies geht aus dem Entwurf des Koalitionsvertrages hervor, der am 24. Oktober vorgestellt wurde. Ein Strafmass wurde jedoch nicht vereinbart. Union und FDP, die in dieser Frage bisher auseinander lagen muessen sich damit nun in der kommenden Legislaturperiode auf ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren einigen. Was diese Vereinbarung konkret bedeutet, ist bislang noch unklar.
Der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach erklaerte dazu gegenueber der "Welt am Sonntag" am 17. Oktober, es gehe "um die Abgrenzung zwischen denen, die verzweifelten Menschen aus altruistischen Gruenden Hilfe leisten, und denen, die mit der Not der Menschen Geschaefte machen wollen". Die kuenftige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), erklaerte gegenueber der Presse, die Einigung beziehe sich "ausschliesslich auf die auf Gewinnerzielung angelegte Sterbehilfe". Demnach sollten Nichtkommerzielle Sterbehilfe-Organisationen erlaubt bleiben. Hintergrund der Vereinbarung sind die Faelle von assistiertem Suizid, wie sie die schweizerischen Organisationen "Dignitas" und "Exit" durchfuehren. Auch der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch sorgte bis Anfang des Jahres mit seinen oeffentlichkeitswirksamen Bekenntnissen der Suizidbegleitung fuer Schlagzeilen und hitzige Diskussionen. Kusch verlangte fuer seine "Dienste" nach eigenen Angaben bis zu 8000 Euro von den Sterbewilligen. Im April erklaerte er jedoch, er werde seine Aktivitaeten einstellen.
Die Deutsche Hospiz Stiftung begruesste die Koalitionsvereinbarung, die bereits Tage zuvor bekannt wurde, und erklaerte in einer Pressemitteilung vom 18.Oktober, es sei "ein wichtiger Schritt", dass "dem Tod aus den Gelben Seiten endlich ein Riegel vorgeschoben werden soll". Merkel und Westerwelle seien nun aufgerufen, diese "mutige Entscheidung" auch Wirklichkeit werden zu lassen. "Kommerziell betriebene Suizidbeihilfe setzt Schwerstkranke und Sterbende unter unertraeglichen Druck. Sie haben Angst, anderen zur Last zu fallen. Wir haben deshalb lange dafuer gerungen, die organisierte Hilfe zur Selbsttoetung zu verbieten", erklaerte Eugen Brysch, Geschaeftsfuehrender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung. Er erinnert daran, dass der Bundesrat vergeblich versucht hatte, ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen. Weiter als ueber eine Absichtserklaerung war er jedoch nicht herausgekommen (siehe ALfA-Newsletter 26/08 vom 05.07.2008).
Weitere Informationen:
Mangel an Klarheit
Von Stefan Rehder
Die Einigung von Union und FDP hinsichtlich des Verbots organisierter Suizidhilfe ist interpretierbar
DIE TAGESPOST 21.10.09
http://www.die-tagespost.de/2008/index. ... 4&Itemid=5
Ohne klare Entscheidung: Bundesrat fasst nur unverbindliche Entschliessung gegen kommerzielle Sterbehilfe
ALfA-Newsletter 26/08 vom 05.07.2008
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/archiv- ... 2aad35e1ae
Quelle: Mitteilung vom 25.10.2009
Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V.
Geschaeftsstelle Augsburg:
Ottmarsgaesschen 8
D-86152 Augsburg
Telefon: 08 21 / 51 20 31
Telefax: 08 21 - 15 64 07
E-Mail: bgs@alfa-ev.de
Internet: http://www.alfa-ev.de
Berlin (ALfA). Die neue Bundesregierung, bestehend aus CDU/CSU und FDP, hat sich in den Koalitionsverhandlungen darauf verstaendigt, "die gewerbsmaessige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttoetung" unter Strafe zu stellen. Dies geht aus dem Entwurf des Koalitionsvertrages hervor, der am 24. Oktober vorgestellt wurde. Ein Strafmass wurde jedoch nicht vereinbart. Union und FDP, die in dieser Frage bisher auseinander lagen muessen sich damit nun in der kommenden Legislaturperiode auf ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren einigen. Was diese Vereinbarung konkret bedeutet, ist bislang noch unklar.
Der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach erklaerte dazu gegenueber der "Welt am Sonntag" am 17. Oktober, es gehe "um die Abgrenzung zwischen denen, die verzweifelten Menschen aus altruistischen Gruenden Hilfe leisten, und denen, die mit der Not der Menschen Geschaefte machen wollen". Die kuenftige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), erklaerte gegenueber der Presse, die Einigung beziehe sich "ausschliesslich auf die auf Gewinnerzielung angelegte Sterbehilfe". Demnach sollten Nichtkommerzielle Sterbehilfe-Organisationen erlaubt bleiben. Hintergrund der Vereinbarung sind die Faelle von assistiertem Suizid, wie sie die schweizerischen Organisationen "Dignitas" und "Exit" durchfuehren. Auch der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch sorgte bis Anfang des Jahres mit seinen oeffentlichkeitswirksamen Bekenntnissen der Suizidbegleitung fuer Schlagzeilen und hitzige Diskussionen. Kusch verlangte fuer seine "Dienste" nach eigenen Angaben bis zu 8000 Euro von den Sterbewilligen. Im April erklaerte er jedoch, er werde seine Aktivitaeten einstellen.
Die Deutsche Hospiz Stiftung begruesste die Koalitionsvereinbarung, die bereits Tage zuvor bekannt wurde, und erklaerte in einer Pressemitteilung vom 18.Oktober, es sei "ein wichtiger Schritt", dass "dem Tod aus den Gelben Seiten endlich ein Riegel vorgeschoben werden soll". Merkel und Westerwelle seien nun aufgerufen, diese "mutige Entscheidung" auch Wirklichkeit werden zu lassen. "Kommerziell betriebene Suizidbeihilfe setzt Schwerstkranke und Sterbende unter unertraeglichen Druck. Sie haben Angst, anderen zur Last zu fallen. Wir haben deshalb lange dafuer gerungen, die organisierte Hilfe zur Selbsttoetung zu verbieten", erklaerte Eugen Brysch, Geschaeftsfuehrender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung. Er erinnert daran, dass der Bundesrat vergeblich versucht hatte, ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen. Weiter als ueber eine Absichtserklaerung war er jedoch nicht herausgekommen (siehe ALfA-Newsletter 26/08 vom 05.07.2008).
Weitere Informationen:
Mangel an Klarheit
Von Stefan Rehder
Die Einigung von Union und FDP hinsichtlich des Verbots organisierter Suizidhilfe ist interpretierbar
DIE TAGESPOST 21.10.09
http://www.die-tagespost.de/2008/index. ... 4&Itemid=5
Ohne klare Entscheidung: Bundesrat fasst nur unverbindliche Entschliessung gegen kommerzielle Sterbehilfe
ALfA-Newsletter 26/08 vom 05.07.2008
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/archiv- ... 2aad35e1ae
Quelle: Mitteilung vom 25.10.2009
Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V.
Geschaeftsstelle Augsburg:
Ottmarsgaesschen 8
D-86152 Augsburg
Telefon: 08 21 / 51 20 31
Telefax: 08 21 - 15 64 07
E-Mail: bgs@alfa-ev.de
Internet: http://www.alfa-ev.de
Koalition will kommerzielle Sterbehilfe unter Strafe stellen
Koalition will kommerzielle Sterbehilfe unter Strafe stellen
Die künftige Bundesregierung will kommerzielle Sterbehilfe verbieten. «Die gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung werden wir unter Strafe stellen», heißt es im Entwurf des schwarz-gelben Koalitionsvertrags, der am Freitag in Berlin bekannt wurde. Mehr zum Thema unter:
http://www.1000fragen.de/projekt/aktuel ... p?did=1023
Quelle: Mitteilung vom 1.11.2009
Deutsche Behindertenhilfe - Aktion Mensch e. V.
Heinemannstr. 36
53175 Bonn
Tel.0228-2092-200
Internet: http://www.aktion-mensch.de
E-Mail: info@aktion-mensch.de
Die künftige Bundesregierung will kommerzielle Sterbehilfe verbieten. «Die gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung werden wir unter Strafe stellen», heißt es im Entwurf des schwarz-gelben Koalitionsvertrags, der am Freitag in Berlin bekannt wurde. Mehr zum Thema unter:
http://www.1000fragen.de/projekt/aktuel ... p?did=1023
Quelle: Mitteilung vom 1.11.2009
Deutsche Behindertenhilfe - Aktion Mensch e. V.
Heinemannstr. 36
53175 Bonn
Tel.0228-2092-200
Internet: http://www.aktion-mensch.de
E-Mail: info@aktion-mensch.de
Werbung für Suizidbeihilfe ...
Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung zum Gesetzentwurf von Rheinland-Pfalz:
Werbung für Suizidbeihilfe zu verbieten bringt nichts / Inflation an gescheiterten Gesetzesentwürfen zeigt: Regierungskoalition muss die Debatte jetzt in den Bundestag holen
Berlin. "Es geht kein Weg daran vorbei, die schwarz-gelbe Regierung muss endlich daran gehen, die im Koalitionsvertrag getroffene Vereinbarung umzusetzen: Organisierte Suizidbeihilfe als solche gehört unter Strafe gestellt. Die Werbung zu verbieten, verfehlt das Ziel", kommentiert der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, den heute im Bundesrat vorgestellten Gesetzesantrag von Rheinland-Pfalz. Der Entwurf sieht vor, Reklame für Suizidbeihilfe zu untersagen, wenn diese eines "Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise" geschieht. "Wir brauchen in der öffentlichen Diskussion kein Sprachverbot, sondern einen Riegel gegen das Geschäftemachen mit der Tötungshilfe. Denn organisierte Suizidbeihilfe ist keine Ergänzung oder Fortführung von Sterbebegleitung, sondern die Entsolidarisierung von schwerstkranken und sterbenden Menschen", hält Brysch fest. "Konsequentes Vorgehen statt Maulkorb ist gefragt."
Im Bundesrat dreht sich die Diskussion um Suizidbeihilfe seit mittlerweile vier Jahren im Kreis. "Es herrscht eine Inflation an gescheiterten Gesetzesvorschlägen. Initiativen unter anderem von Hessen, Thüringen, dem Saarland, Bayern und Baden-Württemberg sind in Ausschüssen versandet, dem rheinland-pfälzischen Vorschlag wird es wohl nicht anders ergehen", erklärt Brysch. "Den Bürgern wird so eine nicht enden wollende Posse zugemutet, die zu Lasten der Betroffenen geht. Die Regierungskoalition muss das Verbot der organisierten Suizidbeihilfe endlich entschlossen angehen", fordert Brysch. "Der Bundestag ist der einzig richtige Ort für die Auseinandersetzung. Da muss Farbe bekannt werden."
Hintergrund
Die gemeinnützige und unabhängige Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung ist die Sprecherin der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern und unterhält das bundesweit einzigartige Patientenschutztelefon sowie die Schiedsstelle Patientenverfügung.
Quelle: Pressemitteilung vom 7.5.2010
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Matthias Hartmann: Tel.: 0 30 / 2 84 44 84 - 2
hartmann@patientenschutzorganisation.de http://www.patientenschutzorganisation.de
Werbung für Suizidbeihilfe zu verbieten bringt nichts / Inflation an gescheiterten Gesetzesentwürfen zeigt: Regierungskoalition muss die Debatte jetzt in den Bundestag holen
Berlin. "Es geht kein Weg daran vorbei, die schwarz-gelbe Regierung muss endlich daran gehen, die im Koalitionsvertrag getroffene Vereinbarung umzusetzen: Organisierte Suizidbeihilfe als solche gehört unter Strafe gestellt. Die Werbung zu verbieten, verfehlt das Ziel", kommentiert der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, den heute im Bundesrat vorgestellten Gesetzesantrag von Rheinland-Pfalz. Der Entwurf sieht vor, Reklame für Suizidbeihilfe zu untersagen, wenn diese eines "Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise" geschieht. "Wir brauchen in der öffentlichen Diskussion kein Sprachverbot, sondern einen Riegel gegen das Geschäftemachen mit der Tötungshilfe. Denn organisierte Suizidbeihilfe ist keine Ergänzung oder Fortführung von Sterbebegleitung, sondern die Entsolidarisierung von schwerstkranken und sterbenden Menschen", hält Brysch fest. "Konsequentes Vorgehen statt Maulkorb ist gefragt."
Im Bundesrat dreht sich die Diskussion um Suizidbeihilfe seit mittlerweile vier Jahren im Kreis. "Es herrscht eine Inflation an gescheiterten Gesetzesvorschlägen. Initiativen unter anderem von Hessen, Thüringen, dem Saarland, Bayern und Baden-Württemberg sind in Ausschüssen versandet, dem rheinland-pfälzischen Vorschlag wird es wohl nicht anders ergehen", erklärt Brysch. "Den Bürgern wird so eine nicht enden wollende Posse zugemutet, die zu Lasten der Betroffenen geht. Die Regierungskoalition muss das Verbot der organisierten Suizidbeihilfe endlich entschlossen angehen", fordert Brysch. "Der Bundestag ist der einzig richtige Ort für die Auseinandersetzung. Da muss Farbe bekannt werden."
Hintergrund
Die gemeinnützige und unabhängige Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung ist die Sprecherin der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern und unterhält das bundesweit einzigartige Patientenschutztelefon sowie die Schiedsstelle Patientenverfügung.
Quelle: Pressemitteilung vom 7.5.2010
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Matthias Hartmann: Tel.: 0 30 / 2 84 44 84 - 2
hartmann@patientenschutzorganisation.de http://www.patientenschutzorganisation.de
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Lutz Barth
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- Kontaktdaten:
Sterbehilfe und Koalitionsvertrag
Nun weiß ich nicht, ob es mehrere Fassungen vom Koalitionsvertrag gibt, aber der Wortlaut ist insoweit eindeutig:
„Die gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung werden wir unter Strafe stellen.“
Insofern unterliegt Eugen Brysch, der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, einem erheblichen Irrtum.
Es geht vornehmlich darum, die gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung unter Strafe zu stellen; von einem Verbot „organisierter“ Sterbehilfe ist ausdrücklich nicht die Rede und insofern könnte sich der von Rheinland-Pfalz eingebrachte Gesetzesentwurf als weitere Diskussionsgrundlage erweisen.
Überdies ist ein Verbot „organisierter Sterbehilfe“ kontraproduktiv, da insoweit gute Gründe dafür streiten, dass in der ärztlichen Suizidbeihilfe eine echte Alternative zur kommerziellen Sterbehilfe erblickt werden kann.
Dies gilt umso mehr, als dass die BÄK diesbezüglich eine interne Debatte führt und eine Liberalisierung des Berufs- resp. Standesrechts unausweichlich erscheint. In diesem Sinne wird die Sterbehilfe ärztlich „organisiert“ und wird im Übrigen auch als Kassenleistung abzurechnen sein.
Die Deutsche Hospiz Stiftung mag sich in erster Linie auf die kommende Debatte über die Liberalisierung der ärztlichen Suizidassistenz konzentrieren, denn mit der zu erwartenden Liberalisierung wird ein weiterer Meilenstein für das Selbstbestimmungsrecht der Patienten gesetzt und da könnte es denn auch durchaus hilfreich sein, wenn eine Patientenschutzorganisation hierzu einen konstruktiven Beitrag leistet.
„Die gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung werden wir unter Strafe stellen.“
Insofern unterliegt Eugen Brysch, der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, einem erheblichen Irrtum.
Es geht vornehmlich darum, die gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung unter Strafe zu stellen; von einem Verbot „organisierter“ Sterbehilfe ist ausdrücklich nicht die Rede und insofern könnte sich der von Rheinland-Pfalz eingebrachte Gesetzesentwurf als weitere Diskussionsgrundlage erweisen.
Überdies ist ein Verbot „organisierter Sterbehilfe“ kontraproduktiv, da insoweit gute Gründe dafür streiten, dass in der ärztlichen Suizidbeihilfe eine echte Alternative zur kommerziellen Sterbehilfe erblickt werden kann.
Dies gilt umso mehr, als dass die BÄK diesbezüglich eine interne Debatte führt und eine Liberalisierung des Berufs- resp. Standesrechts unausweichlich erscheint. In diesem Sinne wird die Sterbehilfe ärztlich „organisiert“ und wird im Übrigen auch als Kassenleistung abzurechnen sein.
Die Deutsche Hospiz Stiftung mag sich in erster Linie auf die kommende Debatte über die Liberalisierung der ärztlichen Suizidassistenz konzentrieren, denn mit der zu erwartenden Liberalisierung wird ein weiterer Meilenstein für das Selbstbestimmungsrecht der Patienten gesetzt und da könnte es denn auch durchaus hilfreich sein, wenn eine Patientenschutzorganisation hierzu einen konstruktiven Beitrag leistet.
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!