Arzt haftet bei Verharmlosung von Risiken

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Antworten
Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Arzt haftet bei Verharmlosung von Risiken

Beitrag von Presse » 03.05.2010, 16:02

Arzt haftet bei Verharmlosung von Risiken
Ein Arzt kann für die Verharmlosung eines zwar seltenen, dafür aber gravierenden Operationsrisikos haften. Das geht aus einem am Montag bekanntgewordenen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. In einem solchen Fall sei die Aufklärung des Patienten fehlerhaft und damit seine Einwilligung in die Operation rechtlich irrelevant. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=601 ... recht&n=95

Antworten