Arzt haftet bei Verharmlosung von Risiken
Ein Arzt kann für die Verharmlosung eines zwar seltenen, dafür aber gravierenden Operationsrisikos haften. Das geht aus einem am Montag bekanntgewordenen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. In einem solchen Fall sei die Aufklärung des Patienten fehlerhaft und damit seine Einwilligung in die Operation rechtlich irrelevant. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=601 ... recht&n=95
Arzt haftet bei Verharmlosung von Risiken
Moderator: WernerSchell