Sterbehilfe: Wie mutmaßlich kann ein Wille sein?

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Sterbehilfe: Wie mutmaßlich kann ein Wille sein?

Beitrag von Presse » 27.04.2010, 12:00

Sterbehilfe: Wie mutmaßlich kann ein Wille sein?
27. April 2010

Fast ein Jahr lang war von den Gerichten wenig in Sachen Patientenverfügung und Einstellung lebenserhaltender Behandlungen bei einwilligungsunfähigen Patienten zu hören. Jetzt hat das Landgericht Oldenburg einen Beschluss gefasst, der zwar nicht von dem Ehrgeiz getrieben erscheint wesentliche Rechtsfragen zu klären, der aber Hinweise auf den Umgang mit Problemen des neuen Rechts der medizinischen Behandlung einwilligungsunfähiger Patienten liefert, das sehr viel mehr umfasst als nur die Regelung der Patientenverfügung.
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