Ärzte Zeitung, 06.04.2010
Auch Privatpatienten müssen unnötiges Labor nicht zahlen
Bundesgerichtshof entscheidet zugunsten des Patienten
KARLSRUHE (mwo). Ärzte sollten auch bei Privatpatienten darauf achten, dass sie nur medizinisch notwendige Laboruntersuchungen in Auftrag geben. Denn nach der GOÄ können Laborärzte nur hierfür eine Vergütung beanspruchen, heißt es in einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Der beauftragende Arzt kann daher in einen Haftungsstreit mit dem Labor kommen. ... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... sid=596702
Az. BGH: III ZR 173/09
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http://www.rws-verlag.de/hauptnavigatio ... 17309.html
Privatpatienten müssen unnötiges Labor nicht zahlen
Moderator: WernerSchell