Privatpatienten müssen unnötiges Labor nicht zahlen

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Privatpatienten müssen unnötiges Labor nicht zahlen

Beitrag von Presse » 06.04.2010, 16:21

Ärzte Zeitung, 06.04.2010
Auch Privatpatienten müssen unnötiges Labor nicht zahlen
Bundesgerichtshof entscheidet zugunsten des Patienten
KARLSRUHE (mwo). Ärzte sollten auch bei Privatpatienten darauf achten, dass sie nur medizinisch notwendige Laboruntersuchungen in Auftrag geben. Denn nach der GOÄ können Laborärzte nur hierfür eine Vergütung beanspruchen, heißt es in einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Der beauftragende Arzt kann daher in einen Haftungsstreit mit dem Labor kommen. ... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... sid=596702

Az. BGH: III ZR 173/09
Nähere Informationen unter
http://www.rws-verlag.de/hauptnavigatio ... 17309.html

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