Arzt darf ohne Grund Behandlung kündigen
Nur bei Monopolstellung ist Vorsicht geboten
BERLIN (reh). Ärzte dürfen einen Behandlungsvertrag kündigen, ohne sich schadenersatzpflichtig zu machen. Selbst dann, wenn kein wichtiger Grund vorliegt.
Das gilt auch, wenn das Behandlungsverhältnis bereits seit mehreren Jahren andauert, entschied das Landgericht (LG) Berlin im Falle eines Zahnarztes (Az.: 20 U 49/07). .... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... sid=590259
Arzt darf ohne Grund Behandlung kündigen
Moderator: WernerSchell