Hallo,
Nach mehrmonatiger Beendigung einer Psychotherapie bei einem selbstständigen Psychologen werden die Patientenunterlagen formal vom Klienten erwünscht.
Der Psychologische Psychotherapeut reagiert jedoch nicht darauf. Auch nicht auf das Zweitschreiben.
Schon während der Therapie möchte der Pat. gerne Informationen über Diagnose, Therapieverlauf und Zielsetzung erfahren. Der Therapeut lehnt das mit der Begründung ab, das Wissen darüber würde eine erfolgreiche Behandlung obsolet machen.
Wer weiß welche Möglichkeiten bestehen, Akteneinsicht zu erhalten?
Kann generell gesagt werden, wer in der Psychotherapie ist, hat kein Recht auf Einsicht?
Meinen Dank für Antworten
merkur09
Akteneinsicht beim Psychologischen Psychotherapeuten
Moderator: WernerSchell
Krankenunterlagen - Einsichtsrecht des Patienten
Hallo,
grundsätzlich haben Patienten ein Einsichtsrecht in die sie betreffende Krankendokumentation (siehe dazu die unten stehenden Hinweise zu Forumsbeiträgen). Das hat bereits 1982 der BGH klargestellt. Dieses Einsichtsrecht hat dann aber der BGH (1984?) eingeschränkt bei psychiatrischen Krankheitsbildern und hat auf die mögliche Gefährdung des Patienten abgestellt, wenn er im Nachhinhein von gewissen Sachverhalten / Feststellungen usw. erfährt.
Wenn also nun ein Psychotherapeut genau auf diese Erwägungen abstellt, wird es schwierig sein, ein Einsichtsrecht durchzusetzen. Wahrscheinlich wird es notwendig sein, den vermeintlichen Einsichtsanspruch gerichtlich geltend zu machen. Dabei wäre es sinnvoll, einen im Medizinrecht erfahrenen Anwalt einzuschalten.
MfG Rob
Forum:
Patientenrecht auf Herausgabe von ärztlichen Unterlagen?
viewtopic.php?t=11282&highlight=einsichtsrecht
Krankendokumentation - Herausgabe / Einsicht
viewtopic.php?t=11045&highlight=einsichtsrecht
Krankenunterlagen - Einsichtsrecht des Patienten
viewtopic.php?t=4925&highlight=einsichtsrecht
grundsätzlich haben Patienten ein Einsichtsrecht in die sie betreffende Krankendokumentation (siehe dazu die unten stehenden Hinweise zu Forumsbeiträgen). Das hat bereits 1982 der BGH klargestellt. Dieses Einsichtsrecht hat dann aber der BGH (1984?) eingeschränkt bei psychiatrischen Krankheitsbildern und hat auf die mögliche Gefährdung des Patienten abgestellt, wenn er im Nachhinhein von gewissen Sachverhalten / Feststellungen usw. erfährt.
Wenn also nun ein Psychotherapeut genau auf diese Erwägungen abstellt, wird es schwierig sein, ein Einsichtsrecht durchzusetzen. Wahrscheinlich wird es notwendig sein, den vermeintlichen Einsichtsanspruch gerichtlich geltend zu machen. Dabei wäre es sinnvoll, einen im Medizinrecht erfahrenen Anwalt einzuschalten.
MfG Rob
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Krankenunterlagen - Einsichtsrecht des Patienten
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Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!
Danke für die Antworten.
Ich denke jedoch, dass sich eine herkömmliche Therapie von einer stationären abgrenzt. Auch las ich, dass (in diesem Fall) Psychologe sich nicht alleine nur darauf stützen kann, dass es psychisch ungünstig für den Patienten sei, wenn dieser Einsicht bekäme. Eine Verweigerung muss zumindest ausreichend begründet werden.
Meine Vermutung ist u.a., dass der Therapeut bei jedem Kassenpatient so handelt. Das erspart ihm Arbeit. Zumal er auch ungeren den schriftlichen Berichtkontakt zu meinem Hausarzt haben wollte. Neuerdings sind sie ja, sofern sie nicht vom Pat. befreit werden, dazu verpflichtet.
Weiterhin arbeitete ich im Bereich der Psychiatrie und kann sehr wohl mit der Problematik umgehen.
Ich denke jedoch, dass sich eine herkömmliche Therapie von einer stationären abgrenzt. Auch las ich, dass (in diesem Fall) Psychologe sich nicht alleine nur darauf stützen kann, dass es psychisch ungünstig für den Patienten sei, wenn dieser Einsicht bekäme. Eine Verweigerung muss zumindest ausreichend begründet werden.
Meine Vermutung ist u.a., dass der Therapeut bei jedem Kassenpatient so handelt. Das erspart ihm Arbeit. Zumal er auch ungeren den schriftlichen Berichtkontakt zu meinem Hausarzt haben wollte. Neuerdings sind sie ja, sofern sie nicht vom Pat. befreit werden, dazu verpflichtet.
Weiterhin arbeitete ich im Bereich der Psychiatrie und kann sehr wohl mit der Problematik umgehen.
Druck ausüben ...
Hallo,
ich kann die Hinweise gut nachvollziehen und rege einfach an, den Therapeuten nochmals anzuschreiben und darauf aufmerksam zu machen, dass die Begründung vorgeschoben erscheint und keinerlei Gefährdungen usw. gegeben sind .... Hilfsweise kann ja beantragt werden, die gewünschten Unterlagen an den Hausarzt zu senden. Dann bestünde ggf. dort eine Einsichtsmöglichkeit.
MfG Rob
ich kann die Hinweise gut nachvollziehen und rege einfach an, den Therapeuten nochmals anzuschreiben und darauf aufmerksam zu machen, dass die Begründung vorgeschoben erscheint und keinerlei Gefährdungen usw. gegeben sind .... Hilfsweise kann ja beantragt werden, die gewünschten Unterlagen an den Hausarzt zu senden. Dann bestünde ggf. dort eine Einsichtsmöglichkeit.
MfG Rob
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