Vermeintlicher Wachkoma-Patient jahrlang bei Bewusstsein

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Vermeintlicher Wachkoma-Patient jahrlang bei Bewusstsein

Beitrag von Presse » 23.11.2009, 16:43

Vermeintlicher Wachkoma-Patient jahrzehntelang bei Bewusstsein

Hamburg – Ein vermeintlicher Wachkoma-Patient aus Belgien hat einem Medienbericht zufolge mehr als zwei Jahrzehnte lang unbemerkt bei fast vollem Bewusstsein verbracht – er war all die Jahre nur gelähmt. Wie der „Spiegel“ in seiner neuen Ausgabe berichtet, hatten Ärzte und Pfleger den heute 46-jährigen Rom Houben nach einem schweren Unfall im Jahr 1983 fälschlich als Wachkoma-Fall eingestuft, das Bewusstsein des einstigen Kampfsportlers und Studenten galt als erloschen. .... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... stsein.htm

Belgischer Patient lag 23 Jahre lang im vermeintlichen Wachkoma
Glaubt man den Berichten, dann war Rom Houben doppelt eingeschlossen: in einem komplett gelähmten Körper, bei vollem Bewusstsein, aber weit weg von den Mitmenschen, die nicht ahnten, dass er alles so genau mitbekam wie ein Gesunder - und das 23 Jahre lang. Dieses Kerker-Szenario, das einem Horrorfilm entstammen könnte, hat sich offenbar in einer Klinik in der belgischen Stadt Zolder abgespielt. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nel/?sid=57 ... en&c=1&n=2

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"Meine zweite Geburt" -- Von Manfred Dworschak

Beitrag von Presse » 30.11.2009, 07:15

"Meine zweite Geburt"
Von Manfred Dworschak
Nach einem Autounfall daemmerte der Belgier Rom Houben vermeintlich im Wachkoma dahin. Mehr als zwei Jahrzehnte spaeter kam heraus: Er war die ganze Zeit bei Bewusstsein. Fast jeder zweite Wachkoma-Patient wird von Aerzten und Pflegern irrtuemlich als hoffnungsloser Fall abgetan.
SPIEGEL Online 23.11.09
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,662625,00.html

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Wachkoma oder Locked-In-Syndrom?

Beitrag von Presse » 08.12.2009, 13:52

Wachkoma oder Locked-In-Syndrom? Der Fall des Rom Houben - kein systematisches Problem

In den Medien wird zurzeit über den Fall des 46-jährigen belgischen Patienten Rom Houben berichtet. Er sei 23 Jahre lang fälschlicherweise unter der Diagnose eines "Wachkomas" behandelt worden. Erst vor kurzem sei jetzt festgestellt worden, dass es sich nicht um ein "Wachkoma", sondern um ein so genanntes "Locked-In-Syndrom" gehandelt habe. Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie und die Deutsche Gesellschaft für Neurointensivmedizin sehen die Schlagzeilen zum Fall des Rom Houben in den Medien kritisch, da sie zu einer Verängstigung der Öffentlichkeit und Verunsicherung vor allem von Angehörigen von Betroffenen führen können.

Wachkomapatienten = Kontakt und Wahrnehmung der Umwelt nicht möglich

Ein "Wachkoma" oder "Persistent Vegetative State" entsteht nach einer schweren Schädigung des Gehirns, die meist entweder durch ein Schädelhirntrauma oder Sauerstoffmangel des Gehirns z. B. nach Reanimation, aufgetreten ist. Diese Patienten können wie wach erscheinen, sind jedoch nicht in der Lage Bewusstsein zu erleben. Der Kontakt zur Umwelt und die Wahrnehmung der Umwelt sind nicht möglich. Man spricht nach einer gewissen Beobachtungszeit in diesem Fall von einem persistierenden vegetativen Status, d. h. es handelt sich dabei um Patienten, bei denen man leider nicht mehr von einer Besserung der Symptomatik ausgehen kann. Typisches Beispiel hierfür ist die Amerikanerin Terry Schiavo, deren Wachkoma und die Beendigung der lebenserhaltenden Maßnahmen für ein großes Presseecho im Jahr 2005 gesorgt hatten.

Locked-In-Syndrom = Kontakt zur Umwelt nicht möglich, Wahrnehmung erhalten

Ganz anders ist das Locked-In-Syndrom einzuordnen. Hierbei handelt es sich um eine Schädigung des Hirnstammes, die z. B. durch einen Schlaganfall, seltener aber auch durch Schädel-Hirn-Trauma oder Ähnliches entstehen kann. Im Unterschied zum Wachkoma sind dabei die wesentlichen Funktionen des Großhirns intakt. Das Bewusstsein der Patienten ist erhalten, sie können sich jedoch nicht mitteilen, nehmen aber ihre Umgebung wahr. Typischerweise ist die vertikale Augenbewegung bei diesen Patienten erhalten, sodass über einen Code der Augenbewegungen auch die Kommunikation möglich ist.

Ein solches Locked-In-Syndrom ist aber eine grundsätzlich andere Erkrankung als das Wachkoma und kann von einem in der Intensivmedizin geschulten Facharzt der Neurologie in der Regel problemlos diagnostiziert werden. Leider wird der in der Presse dargestellte Einzelfall jetzt als diagnostisches Problem in der Versorgung von Patienten mit Wachkoma eingestuft.

Einzelfall darf vor allem Angehörige und Betroffene nicht verunsichern

Der Fall des Rom Houben muss aber sicherlich als Einzelfall beurteilt werden, auch wenn es eine Gruppe von Wachkoma-Patienten gibt, bei denen ein Minimal Conscious State vorliegt, das heißt, dass bei diesen schwer geschädigten Patienten noch Reste von Wahrnehmung und Bewusstsein vorhanden sein können. Die Diagnose des Minimal Conscious State ist oft schwierig und erfordert viel Erfahrung in der Beurteilung eines schwerst Schädel-Hirn geschädigten Patienten.

Damit eine so dramatische Fehldiagnose wie bei Rom Houben vermieden werden kann, brauchen wir Fachärzte für Neurologie, die in der Intensivmedizin erfahren sind, und ebenso eine neurologische Mitbetreuung von Patienten mit "Wachkoma" in den weiterführenden Versorgungseinrichtungen.

Anschrift des Autors
Prof. Dr. Stefan Schwab
Direktor der Neurologischen Klinik
Universitätsklinikum Erlangen
Schwabachanlage 6
91054 Erlangen
Telefon: 09131-853-4563/-4564
Fax: 09131-853-6597
E-Mail: stefan.schwab@uk-erlangen.de
http://www.neurologie.uk-erlangen.de

Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN)
sieht sich als neurologische Fachgesellschaft in der gesellschaftlichen Verantwortung, mit ihren mehr als 6000 Mitgliedern die neurologische Krankenversorgung in Deutschland zu verbessern. Dafür fördert die DGN Wissenschaft und Forschung sowie Lehre, Fort- und Weiterbildung in der Neurologie. Sie beteiligt sich an der gesundheitspolitischen Diskussion. Die DGN wurde im Jahr 1907 in Dresden gegründet. Sitz der Geschäftsstelle ist die Bundeshauptstadt Berlin.
Anschrift der Geschäftsstelle: Reinhardtstr. 14, 10117 Berlin, Tel: 030- 531437930

1. Vorsitzender: Prof. Dr. med. Heinz Reichmann,
2. Vorsitzender: Prof. Dr. Günther Deuschl
3. Vorsitzender: Prof. Dr. Wolfgang Oertel
Geschäftsführer: Prof. Dr. med. O. Busse

Weitere Informationen:
http://www.dgn.org

Quelle: Pressemitteilung vom 8-12-2009
Frank A. Miltner, Pressestelle der DGN
Deutsche Gesellschaft für Neurologie

URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/pages/de/news348033

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