Schwerer Behandlungsfehler - Kampf um Entschädigung

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Schwerer Behandlungsfehler - Kampf um Entschädigung

Beitrag von Presse » 16.10.2009, 15:05

Einladung zur Pressekonferenz:

Schwerer Kunstfehler in der Dr.-von-Haunerschen-Kinderklinik der Universität: 13 - jährige querschnittgelähmt.

Behandlungsfehler von der Ärztekammer festgestellt, von der Klinik anerkannt, aber der Staat zahlt nicht! Zarina Z. bittet die Politiker: „Helft mir, dass ich die mir zustehende Entschädigung endlich bekomme!“

Pressekonferenz
am Donnerstag, 22. Oktober 2009, 13.00 Uhr, in der Kanzlei der
Medizinrechtlichen Sozietät Putz & Steldinger
Quagliostraße 7 / 1. Stock -


Die Patientin wird anwesend sein.

Der Fall:
Seit einer Woche hatte die kleine Zarina Z. Rückenschmerzen, seit zwei Tagen ein seltsames symmetrisches Taubheitsgefühl bis in Kniehöhe und Bewegungsstörungen der Beine. Als sie am 30.04.2003 in die Kinderklinik der Universität gebracht wurde, hatte sich das Taubheitsgefühl bis auf Nabelhöhe ausgedehnt.
Dort hielt niemand weitere Diagnostik für erforderlich. Das Kind blieb in der Klinik. Im Laufe der nächsten Tage kam es zu einer stetigen Zunahme des Beschwerdesbildes, die kleine Zarina konnte nun nicht mehr alleine gehen, litt unter einer Blasenschwäche und weiteren Anzeichen für eines Querschnittssymptomatik. Trotzdem unterblieb weiterhin jegliche weiterführenden Diagnostik.
Die Familienangehörigen, u. a. auch eine verwandter Arzt, hatten mehrfach aber erfolglos auf weitergehende diagnostische Maßnahmen gedrängt. Erst am 05.05.2003, als bereits eine Lähmung beider Beine und eine Taubheit ab der Brust abwärts, vorlagen, erfolgte eine Abklärung mittels Kernspin. Bis zuletzt waren die Ärzte grob fehlerhaft von einem psychosomatischen Krankheitsgeschehen ausgegangen.
Die MRT-Untersuchung ergab einen Tumor außerhalb des Rückenmarks, der jedoch auf das Rückenmark drückte, ein gut therapierbares Ewing-Sarkom.
Noch am selben Tag erfolgte eine Notoperation mit Beseitigung des Tumors und Entlastung des Rückenmarks. Dann erfolgte eine Strahlenbehandlung. Die Tumorerkrankung konnte vollkommen geheilt werden! Aber wegen der tagelangen Untätigkeit und Verzögerung war das Rückenmark zu lange abgedrückt worden, so dass Zarina für immer querschnittgelähmt bleibt. Alle Ärzte der Kinderklinik sind schockiert. Die überaus liebenswerte Patientin war allen ans Herz gewachsen!
Im Verfahren vor der Ärztekammer in München wurde auf Basis eines Sachverständigengutachtens - ebenso wie vorher von einem Gutachten für die Krankenkasse - festgestellt, dass bei korrektem Handeln Zarina Z. heute ganz gesund sein könnte.
Die Ärztekammer kommt am 26.03.2008 zu der Feststellung:
„Ein schwerer ärztlicher Behandlungsfehler liegt vor. Er hat zu einem Gesundheitsschaden geführt. "
Die Klinik und die Universitätsverwaltung erkennen den Schaden an.
Die Universitätsklinik ist eine öffentliche Anstalt des Freistaats Bayern.
Die Kinderklinik selbst hat alles getan, damit der Fall korrekt aufgeklärt wird. Der Chefarzt setzt sich seit langem persönlich für seine Patientin ein! Aber die Universitätsverwaltung hat schlicht seit einer Abschlagzahlung im Juli 2008 über 50.000,00 € keinerlei Sachbearbeitung mehr vorgenommen. Seit langem werden keine Schreiben mehr beantwortet. Zarina Z. stehen allein mindestens weitere 300.000,00 € Schmerzensgeld zu. Auch die Krankenkasse, für die unsere Kanzlei mehrere 100.000,00 Euro Schaden geltend macht, wird ohne jegliche Zahlung hingehalten.
Der Chefarzt der Kinderklinik ist empört über das Verhalten der Verwaltung und hat bereits hausintern in Briefen an den ärztlichen Direktor Professor Dr. Dr. Göke und den kaufmännischen Direktor Koslowski die sofortige Entschädigung der jungen Frau gefordert für den Schadensfall, „der zwar von allen Beteiligten anerkannt wird …“, aber wegen Streitigkeiten zwischen den Juristen der Uniklinik und den Haftpflichtversicherungen der beteiligten Ärzte hausintern offensichtlich „ .. nicht geregelt werden kann“.
Zarina Z., die heute studiert, ist verzweifelt. Muss sie nun bei anerkannter Haftung die Abschlagzahlung dazu verwenden, den Staat gerichtlich zur Zahlung zu zwingen?
Von der Chefetage der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität erhielt der Chefarzt der Kinderklinik im Sommer eine unfreundliche Antwort: man wickle den Schaden ja ab, es werde eine weitere Abschlagszahlung erfolgen, die Verhandlungen würden ja geführt.
Nichts von dem ist eingetreten.
Bei der Pressekonferenz am kommenden Donnerstag haben Vertreter der Presse Gelegenheit, mit Zarina Z. persönlich zu sprechen. Die Familie Z. ist seit Jahren in Deutschland integriert, die Kinder sprechen fließend deutsch.
Die junge Frau verbindet den Weg an die Öffentlichkeit mit dem Aufruf um Hilfe an Politiker: helft mir, damit ich mein Geld bekomme!

Quelle: Pressemitteilung vom 16.10.2009
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PUTZ & STELDINGER
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81543 München
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