Hallo Forum,
um sicher zu gehen folgende Frage:
Eine ältere Dame, im Vollbesitz der geistigen Kräfte, möchte während ihres stationären Aufenthaltes in einer onkologischen Klinik das Bettgitter hoch gestellt bekommen. Es ist ihr eigener Wunsch und Wille. M.E. kann dem entsprochen werden. Es wurden aber auch Bedenken laut, bis hin zu der Erwägung, das Gericht einschalten zu müssen.
Wie wird die Situation rechtlich beurteilt? Danke für Rückmeldungen.
MfG Hansi
Bettgitter hochstellen mit Patienteneinwilligung ?
Moderator: WernerSchell
-
Rauel Kombüchen
- phpBB God
- Beiträge: 542
- Registriert: 15.11.2005, 15:04
Bettgitter-Hochstellung mit Patienteneinwilligung möglich
Hallo Hansi,
mit Patienteneinwilligung ist die Hochstellung rein rechtlich gesehen unproblematisch. Allerdings sollte die Hochstellung im Team erörtert werden, denn es könnte medizinische bzw. pflegerische Argumente geben, die gegen eine Hochstellung sprechen. Das müsste man dann mit dem Patienten bereden.
MfG Rauel
mit Patienteneinwilligung ist die Hochstellung rein rechtlich gesehen unproblematisch. Allerdings sollte die Hochstellung im Team erörtert werden, denn es könnte medizinische bzw. pflegerische Argumente geben, die gegen eine Hochstellung sprechen. Das müsste man dann mit dem Patienten bereden.
MfG Rauel
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!