rechtliche Betreuung bei Krankheit und Behinderung

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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rechtliche Betreuung bei Krankheit und Behinderung

Beitrag von Presse » 04.06.2009, 06:45

Experten informieren über rechtliche Betreuung bei Krankheit und Behinderung
Ratschläge per Telefon für Angehörige und Betroffene am Donnerstag, 4. Juni 2009 von 15.00 bis 16.30 Uhr


Das Justizministerium teilt mit:
Vorsorgevollmacht für jeden – egal wie alt

Zum pflegenden Angehörigen kann man schneller werden, als man glaubt: Hirnschaden nach Unfall, Wachkoma – wie geht es jetzt weiter? Auch die Altersdemenz nimmt zu. Dagegen kann man sich nicht wappnen. Aber man kann vorsorgen. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimme ich in gesunden Tagen, wer meine rechtlichen Interessen für mich wahrnimmt, wenn ich selber nicht mehr dazu in der Lage bin.

Denn was passiert eigentlich, wenn die rechtliche Handlungsfähigkeit durch Unfall, Krankheit oder Behinderung eingeschränkt wird? Wer übernimmt dann die Rechtsgeschäfte? Stimmt es, dass Familienangehörige gar nicht automatisch für die rechtliche Vertretung zuständig sind? Und wie kann ich Vorsorge treffen?

Wenn ein Mensch zum Betreuungsfall wird, gilt es, seine Interessen bestmöglich zu vertreten. Mit dieser Aufgabe sind im gesundheitlichen Notfall allerdings nicht, wie häufig vermutet, automatisch die Angehörigen betraut. Daher sollte jeder Bürger die rechtliche Vertretung nach Unfall oder Krankheit schon in gesunden Zeiten per Vorsorgevollmacht regeln. Bei der Abfassung einer so genannten „Vorsorgevollmacht“ sind wichtige Aspekte und Besonderheiten zu beachten. Denn mit einer solchen Vollmacht erhält eine Vertrauensperson die Berechtigung, in bestimmten Aufgabenbereichen rechtliche Erklärungen abzugeben. So kann der wirkliche Wille des Vollmachtgebers umgesetzt werden.

Über die Möglichkeiten der Vorsorge und zu allen Fragen rund um das Betreuungsrecht informieren am Donnerstag, den 4. Juni 2009, Experten aus der Justizverwaltung. In der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr können Betroffene und Angehörige direkt Fragen stellen: per Telefon unter 0180 3 100 212 (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer).

Die Experten beantworten jeweils am ersten Donnerstag im Monat in der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr Fragen zur Vorsorgevollmacht und zum Betreuungsrecht.

Weitere Informationen zum Thema sind auch im Bürgerservice des Justizportals www.justiz.nrw.de eingestellt. Über Call NRW kann zudem eine kostenlose Informationsbroschüre des Justizministeriums mit dem Muster einer „Vorsorgevollmacht“ bestellt werden: Call NRW ist immer montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr erreichbar.

Call NRW (allg. Bürgerservice): 0180 3 100 110
Fragen zum Recht: 0180 3 100 212
(jeweils 9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer)

Pressekontakt:
Ulrich Hermanski (Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen)
Tel.: 0211 / 8792-255

Quelle: Pressemitteilung vom 2.6.2009 – 728/6/2009

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