Notfallaufnahme im Krankenhaus - Behandlungsfehler ?

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WernerSchell
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Notfallaufnahme im Krankenhaus - Behandlungsfehler ?

Beitrag von WernerSchell » 10.04.2009, 13:10

Notfallaufnahme im Krankenhaus - Behandlungsfehler ?

Eine anonymsierte Anfrage, so, wie sie öftter hier eintreffen:

Ich habe meine Tochter 4 Jahre in die Notfallaufnahme eines
Krankenhauses gebracht. Sie war von einem Baum gefallen und ist mit
dem Gesäß auf einem fest stehenden Ast gefallen. Dieser ist hinter
dem Schließmuskel in den Körper eingedrungen.Wunde hatte einen
Durchmesser von ca. 5 Cent Stück.
Der Arzt in der Notaufnahme legte meine Tochter auf die Liege und
schaute sich zuerst die Wunde an. Wir erzählten ihm was passiert ist.
Nun ging er mit ein Wattestäbchen in die Wunde (vorher sagte er
meiner Tochter: Das tut jetzt nicht weh.) und teilte uns mit das die
Wunde ca. 1 cm tief ist. Nun spülte er die Wunde mit Kochsalzlösung
aus. Danach versuchte er 2 mal ein Temponat zu legen damit die Wunde
sich nicht schließen kann. Die Wunde muß von innen nach aussen
heilen. Das schaffte er aber nicht. Nun erklärte er uns das wir nach
Hause fahren können und wir am nächsten Tag entweder zum Kinderarzt
oder in die Klinik zum nach schauen müßen. Die ganze Untersuchung
fand nicht unter Nakose oder Betäubung statt. Meine Tochter schrie
die ganze Zeit wie am Spieß.
Wir gingen am nächsten Tag zu unserem Kinderarzt mit der Diagnose des
Krankenhauses. Pfhälverletzung 1 cm Tiefe.
Der schaute sich die Wunde an und öffnete sie wieder da sie drohte
sich zu verschliessen.
Am nächsten Tag bekam meine Tochter noch Fieber hinzu wo der Arzt
meine Tochter stationär ins Krankenhaus einwies.
Dort stellte man mit ultraschall fest das die Wunde wohl tiefer sein
muß. Außerdem hatte sich Flüssigkeit in der Bauchhölle angesammelt.
Nun mußte meine Tochter Operiert werden.
Die OP ergab eine Wundtiefe von ca. 10,5 cm.
Organe wurden keine verletzt. Nach 2 Wochen wurde meine Tochter nun
wieder aus dem Krankenhaus entlassen. Sie bekommt nun noch 3 Wochen
Antibiotika. Es schaut also jetzt wieder ganz gut aus.
Nun meine Frage. Der Arzt in der Notfallaufnahme hätte uns niemals
nach Hause entlassen dürfen und das KInd wegen der großen Schmerzen
(es tut jetzt nicht weh) nakosieren müßen. Besteht für meine Tochter
anspruch auf Entschädigung??
Der Kinderazt mit dem ich nochmals geredet habe meinte zu mir das es
Unverantwortlich war das Kind nach Hause zu entlassen. Er wolle sich
gar nicht ausmalen was hätte passieren können. Wörtlich sagte er:
Wäre Ihre Tochter noch 2 Tage länger Zuhause geblieben hätte sie tot
sein können.
Ich hoffe Sie können mir weiter helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ein sehr besorgter Vater

Dazu die Antwort von hier:

Hallo,
wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, diesbezüglich zu reagieren. Sie finden dazu Informationen unter
http://www.wernerschell.de/Patientenschutz/index.php
viewforum.php?f=2
Sie können z.B. die (gesetzliche) Krankenkasse auf die mögliche Fehlbehandlung aufmerksam machen. Die Kasse kann dann den MDK (für Sie kostenlos) einschalten und prüfen, ob Regress wegen weiterer Behandlungsaufwendungen möglich ist. Sie können dann eine Schadensersatzklage anschließen, z.B. auch wegen Schmerzensgeld. Sie können auch kostenfrei die zuständige Gutachter- und Schlichtungsstelle der Ärztekammer einschalten. Natürlich können Sie auch einen Anwalt einschalten, z.B., wenn Sie rechtsschutzversichert sind. Denn die Anwaltseinschaltung kostet!
...
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell - http://www.wernerschell.de

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