Italien - Sterben der Komapatientin Eluana

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Italien - Sterben der Komapatientin Eluana

Beitrag von Service » 04.02.2009, 07:25

Oeffentlicher Kampf um das Sterben der Komapatientin Eluana

Für Komapatientin Eluana Englaro endlich Ort gefunden, wo sie ärztlich begleitet sterben kann

Jahrelang hatte ihr Vater vor Gericht darum gekämpft, die künstliche Ernährung einstellen zu dürfen. Nach 17 Jahren im Wachkoma darf die 38-jährige Eluana Englaro nun sterben. Der öffentliche und kirchliche Protest gegen die Sterbehilfe allerdings dauert an.

<< Rom - In der Nacht zum Dienstag wurde Eluana Englaro aus einer Klinik im lombardischen Lecco in ein Altersheim in Udine transportiert, wie italienische Medien am Dienstag berichteten. Dort soll sie im Beisein ihres Vaters Sterbehilfe erhalten. ...
Vor der Abfahrt des Krankenwagens kam es zu heftigen Protesten von Gegnern der Sterbehilfe ... "Ich weiß, dass Eluana nicht sterben will, und weil sie nicht mehr protestieren kann, protestiere ich", erklärte ein Vertreter der "Bewegung für das Leben", Antonella Vian. Einige Demonstranten sollen gerufen haben: "Wach auf, Eluana!" Andere schrien: "Stoppt die Hand des Mörders!" ...
Der Vorsitzende des päpstlichen Rates für Gesundheitsfragen des Vatikans, Javier Lozano Barragan, bekräftigte in der Dienstagsausgabe der Zeitung "Repubblica" den Widerstand und sprach von einem geplanten "scheußlichen Mord".
Eluana war 1992 nach einem Unfall ins Koma gefallen. Im vergangenen November hatte das oberste italienische Berufungsgericht in letzter Instanz eine Anordnung des Mailänder Berufungsgerichts bestätigt, wonach die künstliche Ernährung der Italienerin eingestellt werden könne. Zwar erklärte sich die Leitung eines Krankenhauses bereit, die Komapatientin in den Tod zu führen. Dies scheiterte jedoch am italienischen Gesundheitsminister Maurizio Sacconi, der der Klinik mit finanziellen Konsequenzen drohte, sollte sie dem Sterbehilfegesuch stattgeben. ... >>
Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/gesellsc ... 64,00.html

Verhältnisse ohne Recht und Anstand- Kommentare aus Deutschland

Ein unglaublicher rechts- und staatspolitischer Skandal, meint Gita Neumann vom Humanistischen Verband Deutschlands (HVD): Obwohl der Vater Giuseppe Englaro nach jahrelangem Ringen die oberste gerichtliche Unterstützung dafür erwirkt hatte, seine Tochter sterben lassen zu dürfen, wurde dies von Staat und Kirche in Italien massiv sabotiert."

Kliniken, die Eluana zum Sterben aufnehmen wollten, wurde mit finanziellen Sanktionen und Entzug von Förderung gedroht. „Niemand sollte sich darüber täuschen: Auch bei vollbewusstseinsfähigen Patienten in Deutschland", berichtet Neumann, „haben wir das Problem einen geeigneten Sterbeort zu finden, wenn diese eine lebensnotwendige Beatmung ablehnen."

Vater klagt Italien an

<< "In einem Land, in dem noch nicht einmal der minimale Anstand herrscht, ein gültiges Rechtsurteil zu akzeptieren, sollte man sich wirklich Sorgen um die Lage der Nation machen" - mit diesen Worten klagt der Vater der seit 17 Jahren im vegetativen Koma liegenden Unfallpatientin Eluana Englaro die Situation seines Landes an. ...>>

Quelle: http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/de

Streit um wirksame Patientenverfügung -
Hospizstiftung gegen Sterbehilfe ohne schriftliche Patientenverfügung

In Italien ist die Forderung nach einem Patientenverfügungsgesetzt neu entbrannt. Eluana soll den Wunsch, im Koma nicht mehr leben zu wollen, vorher mündlich geäußert haben. Nicht eindeutig und sicher genug, meint hierzulande die Deutsche Hospizstiftung.Ihr Vorsitzender Eugen Brysch äußert sich in der Ärztezeitung zur Besonderheit des Falls und spricht sich für den Vorrang des Lebensschutzes aus.

Das Ärzteblatt berichtet:

<< ... Der Fall weckte in Italien Erinnerungen an den Sterbehilfe-Vorkämpfer Piergiorgio Welby, der eine heftige Debatte um die Sterbehilfe ausgelöst hatte. Welby, der seit seinem 18. Lebensjahr an einer unheilbaren Krankheit litt und fast zehn Jahre lang durch künstliche Beatmung am Leben gehalten wurde, hatte vor Gericht vergeblich um sein Recht auf Sterbehilfe gekämpft.

Im Dezember 2006 verhalf ihm schließlich ein Arzt zum Tod und schaltete sein Beatmungsgerät ab. Im katholisch geprägten Italien sind sowohl aktive als auch passive Sterbehilfe verboten.

Auch in Deutschland regte sich Widerstand gegen die Sterbehilfe. Der Fall Englaros sei mit dem Welbys nicht zu vergleichen, erklärte der Vorsitzende der Deutschen Hospiz-Stiftung, Eugen Brysch. Während Welbys Wunsch klar gewesen sei, sei Englaros Wille nicht eindeutig ermittelt worden.

Ärzte und Pfleger müssten sich darum bemühen, "Leiden zu lindern und Leben zu stützen", solange ein Betroffener nicht in einer Patientenverfügung seinen Wunsch auf Sterbehilfe festgehalten habe.>>
Quelle: http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35296

Quelle: Mitteilung vom 3.2.2009
http://www.patientenverfuegung.de.

Lutz Barth
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Ein drastisches Beispiel für Inhumanität!

Beitrag von Lutz Barth » 04.02.2009, 09:12

Der Vorsitzende des päpstlichen Rates für Gesundheitsfragen des Vatikans, Javier Lozano Barragan, bekräftigte in der Dienstagsausgabe der Zeitung „La Repubblica“ den Widerstand und sprach von einem geplanten „scheußlichen Mord“, so der Hinweis in einem Artikel im Ärzteblatt v. 03.02.09.

Der Fall ist unerträglich und zeigt, dass wir alle aufgerufen sind, den säkularen Verfassungsstaat nachhaltig zu verteidigen.

Das Dilemma scheint unausweichlich zu sein, da insbesondere auch Papst Benedikt XVI. am vergangenen Sonntag beim Angelus auf dem Petersplatz keinen Zweifel daran aufkommen lässt, dass allen Angriffen auf das Leben eine Absage zu erteilen sei: Euthanasie etwa sei „die falsche Lösung für das Drama des Leidens – eine Lösung, die des Menschen nicht würdig ist“ und weiter: „Die wahre Antwort kann es nicht sein, den Tod zu geben, mag er auch noch so „sanft“ scheinen, sondern die Liebe zu bezeugen, die einen den Schmerz und den Todeskampf auf menschliche Art anzugehen hilft.“ Vor Gott sei „keine Träne verloren“, so der Papst laut einer Mitteilung in kath.net v. 01.02.09.

Ohne Frage haben wir in dem Diskurs gegenüber anderslautende Meinungen den nötigen Respekt aufzubringen; indes muss aber klar sein, dass ethische Verwirrungen insbesondere im Hinblick auf die Vorstellung, das dass Sterben eine spezifisch christliche heroische Tat sei, wenn und soweit wir das Leiden annehmen und zu tragen bereit sind, nicht dazu führen dürfen, dass ganze Staatsvölker ethisch zwangsinstrumentalisiert werden, in dem beharrlich das Selbstbestimmungsrecht geleugnet wird.

Mit Verlaub - wir müssen keine „Tränen“ vergießen, um selbstbestimmt sterben zu dürfen und zu können. In einer säkularen Gesellschaft dürfen wir den Kelch an uns vorübergehen lassen.

Lutz Barth
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Sterbehilfe für Komapatientin in Italien verzögert sich

Beitrag von Presse » 06.02.2009, 07:47

Sterbehilfe für Komapatientin in Italien verzögert sich
Donnerstag, 5. Februar 2009

Rom – Kurz vor dem geplanten Abbruch der Ernährung zeichnet sich im Fall der italienischen Wachkomapatientin Eluana Englaro eine Wende ab. Nach Informationen der Tageszeitung „La Repubblica“ (Online-Ausgabe) will die Staatsanwaltschaft erneut Angehörige und Freunde der seit 17 Jahren bewusstlosen Frau befragen, um den Willen Englaros zu ermitteln.

Staatsanwalt Antonio Biancardi traf demnach am Donnerstag mit dem behandelnden Anästhesisten Amato De Monte und mit dem Anwalt der Familie Englaro, Giuseppe Campeis, in Udine zusammen. Nach bisheriger Planung sollte die Ernährung Englaros an diesem Freitag eingestellt werden.

...(mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35325

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Unruhen in Italien um Komapatientin

Beitrag von Service » 08.02.2009, 07:51

Suizidhilfe-Verbot für Kusch bestätigt / Unruhen in Italien um Komapatientin

Keine Suizidhilfe mehr leisten darf - zumindest vorerst - Roger Kusch, der ehemalige CDU-Politik. Das Hamburger Verwaltungsgericht hat jetzt ein entsprechendes, von der Innenbehörde der Hansestadt im November 09 ausgesprochenes Verbot bestätigt. Dagegen hatte Kusch, heute Vorsitzender eines nach ihm benannten Sterbehilfevereins, geklagt. „Roger Kusch bleibt es verboten, Sterbehilfe zu leisten. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am Freitag im Eilverfahren entschieden, dass das polizeiliche Verbot der Sterbehilfe gegen den ehemaligen Justizsenator in Kraft bleibt. ... Bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache bleibt es ihm untersagt, die Suizidbegleitung fortzuführen. In seiner Urteilsbegründung wird das Gericht deutlich: Kusch betreibe kein erlaubtes Gewerbe. "Sozial unwertige und gemeinschaftsschädliche Tätigkeiten" seien verboten und nicht durch das Grundrecht auf freie Berufswahl geschützt. Zwar sei die Beihilfe zur Selbsttötung nicht strafbar, so das Gericht weiter, in diesem Fall gehe es aber um die "Kommerzialisierung des Sterbens durch Beihilfe zum Suizid gegen Entgelt ... " Quelle und mehr: http://www.welt.de/welt_print/article31 ... -Kusch-dar... Deutscher Ethikrat über Suizidhilfe entzweit Das Thema "ärztlich assistierte Suizidhilfe" (u. U. als Alternative zur „Dienstleistung" durch medizinische Laien), hatte am 22. Januar 2009 den Deutschen Ethikrat entzweit. Siehe: http://www.patientenverfuegung.de/info-datenbank
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Sterbehilfe für italienische Komapatientin spaltet Italien Berlusconi hat auf die Schnelle Sondergesetz erlassen - drohende Verfassungskrise - Polizeischutz in Klinik - massive Proteste von beiden Seiten http://www.bernerzeitung.ch/Lang-lebe-E ... Berlusconi
Siehe auch „Kampf um Komapatientin": http://www.spiegel.de/panorama

Quelle: Pressemitteilung vom 07.02.2009

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Eluana ist gestorben - Katholische Kirche Italiens entsetzt

Beitrag von Service » 10.02.2009, 07:26

Eluana ist gestorben - Katholische Kirche Italiens entsetzt
Es brauchte sowenig dazu - Eluana ist tot. Siehe: http://www.kurier.at/nachrichten/293543.php

Quelle: Mitteilung vom 9.2.2009
http://www.patientenverfuegung.de

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Koma

Beitrag von Presse » 10.02.2009, 17:14

Koma-Patientin in Italien gestorben

Pressemitteilung der Medizinrechtlichen Sozietät
Putz & Steldinger in München

Starb die italienische Wachkomapatientin zu schnell?

Vier Tage nach Einstellung der künstlichen Flüssigkeitszufuhr starb Eluana Englaro gestern abends nach 17 Jahren Wachkoma. Ist dies ungewöhnlich schnell?

„Der Mensch stirbt nach drei Minuten ohne Luft, nach drei Tagen ohne Wasser, nach drei Wochen ohne Nahrung“ heißt es im Volksmund. Die Rechtsanwälte Wolfgang Putz und Beate Steldinger haben mittlerweile 250 Fälle legaler Sterbehilfe nach deutschem Recht begleitet und strafrechtlich abgesichert. In rund 200 Fällen wurde - wie bei Eluana Englaro - die künstliche Zufuhr von Flüssigkeit und Nahrung über eine Sonde beendet, sonst waren es die Beendigung der Beatmung oder die Beendigung anderer lebenserhaltender Behandlungen.

Ist das Sterben nach dem Willen des Patienten zuzulassen, so ist jede Maßnahme, die nur das Leben verlängert und nicht wenigstens auch Leiden lindert, zu unterlassen. So wird es als Kunstregel an den Universitäten heute gelehrt und so wird es in der Praxis korrekterweise auch gehandhabt. Künstliche Beatmung und künstliche Ernährung sind nach dem Konsens zwischen Ärzteschaft und Rechtsprechung keine Basisversorgung wie etwa Waschen und Betten sondern invasive ärztliche Behandlungen. Ihre Beendigung muss palliativmedizinisch begeleitet werden, damit die Patienten nicht leiden.

Beim Einstellen der Beatmung werden die Patienten sediert, so dass sie in tiefster Bewusstlosigkeit ohne das Empfinden von Atemnot „hinüberschlafen. Bei der Einstellung von Flüssigkeit kommt es zu einer Harnstoffvergiftung (Urämie), so dass die Patienten ohne Empfinden von Leid in tiefer Bewusstlosigkeit ebenso „hinüberschlafen“. Zusätzlich wird nach dem medizinischen und pflegerischen Standard Mundpflege und kunstgerecht betrieben, so dass die Patienten keinen Durst haben. Soweit italienische Aktivisten andere Szenarien schildern, ist dies falsch. Dies wird jeder Palliativmediziner ebenso bestätigen wie es die Rechtsanwälte Putz und Steldinger aus ihrer bundesweit umfassendsten Erfahrung bestätigen können.

Nach der Einstellung der künstlichen Flüssigkeitszufuhr (es erfolgt damit auch keine kalorische Versorgung mehr) dauert es nach den Umständen des Einzelfalls wenige Tage bis zu wenigen Wochen bis die Patienten sterben. Viele Faktoren spielen hier eine Rolle: zum Beispiel der sonstige Gesundheitszustand, das Körpergewicht, die Fettreserven (Körperfett besteht zu einem großen Teil aus Wasser), die Adaption an des Körpers an seinen Krankheitszustand und vieles andere.

Wenn die italienische Komapatientin also nach vier Tagen gestorben ist, so ist dies sicher ein schnelles Versterben aber absolut innerhalb der zeitlichen Bandbreite solcher Verläufe.

Quelle: Pressemitteilung vom 10.2.2009
Wolfgang Putz
Rechtsanwalt für Medizinrecht
Lehrbeauftragter für Medizinrecht und Medizinethik
an der Ludwig-Maximilians-Universität München

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... nach Drama um Wachkomapatientin ..

Beitrag von Presse » 12.02.2009, 07:13

Staatspräsident mahnt nach Drama um Wachkomapatientin zur Besinnung

Rom – Nach dem Tod der Wachkoma-Patientin Eluana Englaro hat Italiens Staatspräsident Giorgio Napolitano zu Besinnung und Einheit aufgerufen. Der Moment des Schmerzes und der nationalen Verstörung solle einer „sensiblen und bewussten Reflexion“ Raum geben, sagte das Staatsoberhaupt laut Tageszeitung „Corriere della Sera“ vom Mittwoch. Der Streit um den Abbruch der künstlichen Ernährung der Patientin hatte zu einer Belastungsprobe zwischen den staatlichen Instanzen geführt. Englaro war [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=29453

Bioethiker: Patientenverfügungen lösen nicht jedes Problem
Nürnberg – Nach dem Tod der Italienerin Eluana Englaro hat der Freiburger Medizinethiker Giovanni Maio vor einer Atmosphäre gewarnt, in der das Leben von Wachkomapatienten von vorneherein als sinnlos und nicht lebenswert gewertet wird. Es sei zu [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=29455

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Wachkomapatientin Eluana Englaro

Beitrag von Service » 15.02.2009, 13:39

Italien: Sterbehilfe-Debatte nach Tod von Wachkomapatientin Eluana Englaro

Udine / Rom (ALfA). Die nach einem Autounfall seit 17 Jahren im Wachkoma gelegene Italienerin Eluana Englaro ist tot. Sie starb am 9. Februar in einem Pflegeheim in Udine, vier Tage nachdem die kuenstliche Ernaehrung auf Verlangen des Vaters eingestellt worden waren. Dieser hatte hierzu mehrere Prozesse gefuehrt und zuletzt per Gerichtsbeschluss die Zustimmung fuer den Nahrungsentzug erhalten. Zur Begruendung fuehrte das Gericht den vermeintlichen Patientenwillen, der sich in ihrem Falle auf muendliche Aussagen des Vaters stuetzte, und die Feststellung, dass ein Koma irreversibel ist, an. Laut Obduktionsbericht starb Eluana Englaro im Alter von 38 Jahren nun an einem Herzstillstand in Folge von Fluessigkeitsmangel. Die italienischen Behoerden hatten nach ihrem Tod auch eine Untersuchung der Klinik angeordnet.

Schon seit geraumer Zeit hatte das Schicksal der Italienerin eine hitzige Debatte bis in hoechste Regierungskreise ueber Sterbehilfe entfacht. Mit einem am 6. Februar beschlossenen Dekret wollte Ministerpraesident Silvio Berlusconi den Abbruch der kuenstlichen Ernaehrung fuer die Frau in letzter Minute untersagen. Damit sollten die Aerzte zu lebenserhaltenden Massnahmen verpflichten werden, doch Staatspraesident Giorgio Napolitano weigerte sich, das Eildekret gegenzuzeichnen. Zuvor hatte sich auch der Vatikan eingeschaltet und gegen die Einstellung der kuenstlichen Ernaehrung protestiert. Vor der Klinik kam es wiederholt zu Auseinandersetzungen zwischen Sterbehilfegegnern und -befuerwortern. Nach der Weigerung der Gegenzeichnung wollte Berlusconi daraufhin mit einem Eilgesetz den Tod der Frau verhindern. Deshalb sollte noch am Montagabend ueber den Entwurf beraten werde. Nachdem dann der Gesundheitsminister in der Parlamentskammer den Tod Englaros bekannt gab, kam es im Parlament zu heftigen Auseinandersetzungen und Schuldvorwuerfen. Nun soll vom Parlament eine umfassende Regelung zu Patientenverfuegungen verabschiedet werden, die es bislang noch nicht gibt.

Eluana Englaro wurde am 12. Februar unter Begleitung von ca. 500 Menschen im Bergdorf Paluzza beigesetzt. Medienberichten zufolge nahmen die Eltern der Verstorbenen nicht an der Zeremonie teil, da sie nicht mehr in der Oeffentlichkeit auftreten wollten. Stattdessen nahmen sie kurz vor dem Begraebnis von ihrer Tochter Abschied.

Weitere Informationen:

Der Tod Eluanas spaltet Italien
Von Guido Horst
Die Haelfte des Landes sieht im "Protokoll" ihrer Toetung das Vorbild fuer die zukuenftige Zulassung der Euthanasie
DIE TAGESPOST 12.02.09
http://www.die-tagespost.de/2008/index. ... 2&Itemid=1

Der Tod der Komapatientin Eluana wuehlt Italien auf
Von Paul Badde
Nach 17 Jahren im Wachkoma und vier Tagen ohne Ernaehrung ist Eluana Englaro gestorben. Der Vater der heute 38-Jaehrigen hatte seit Jahren vor Gericht um Sterbehilfe fuer seine Tochter gekaempft, deren Aerzte die kuenstliche Ernaehrung der Frau gestoppt hatten. Ein Praezedenzfall, der Italien polarisiert.
WELT Online 11.02.09
http://www.welt.de/vermischtes/article3 ... n-auf.html

Italien: Gerichtsurteil zu Komapatientin entfacht erneut Sterbehilfedebatte
ALfA-Newsletter 29/08 vom 26.07.2008
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/archiv- ... 67e1364a2b

Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V. - ALfA-Newsletter 06/09 vom 14.02.2009

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Ermittlungen gegen Vater von Komapatienten Englaro

Beitrag von Presse » 28.02.2009, 07:58

Ermittlungen gegen Vater von Komapatientin Englaro

Rom – Die italienische Justiz hat wegen des Todes der Komapatientin Eluana Englaro Ermittlungen gegen 14 Menschen wegen vorsätzlicher Tötung aufgenommen. Unter den Beschuldigten sei auch der Vater der Frau, sagte der Anwalt der Familie, Vittorio Angiolini, am Freitag.

Die Staatsanwaltschaft von Udine, wo Englaro am 9. Februar nach 17 Jahren im Koma in einer Klinik gestorben war, habe wegen des italienischen Strafrechts keine andere Wahl gehabt, als der Klage des „Komitees Wahrheit und Leben“ nachzugehen. Dies bedeute aber nicht, dass es zu einem Verfahren kommen müsse, sagte Angiolini. Die Familie sei deshalb nicht beunruhigt.

... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35604

Lutz Barth
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Missionare geben keine Ruhe

Beitrag von Lutz Barth » 28.02.2009, 09:03

Es bleibt nur zu hoffen, dass derartige "italienische" Verhältnisse hierzulande uns erspart bleiben.

Es ist unerträglich mitzuverfolgen, mit welchem Eifer die ideologisch verblendeten und selbsternannten "Lebensschützer" numehr das Strafrecht für ihre (heiligen) Zwecke instrumentalisieren. Was möge man/frau hier laut rufen wollen?

"Herr, lass bitte mehr Hirn vom Himmel regnen"!

:x L. Barth
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Beitrag von enno » 01.03.2009, 00:57

pflegen sie selbst einen komapatienten ?
haben sie schon erfahrung mit der pflege von komapatienten in stationären einrichtungen und behandelten ärzten gemacht ?
vieleicht würden sie ihre meinung ändern.
mein mann wäre schon längst tot,hätte ich ihn der angeblichen guten versorgung in stationärer einrichtung belassen.
die körperlichen qualen wollte ich ihm nicht aussetzen,er lebt heute noch(über 5j),er ist meine lebensversicherung.
ich hoffe er stirbt vor mir,denn ich könnte nicht ertragen,das er in einer einrichtung schmerzvoll dahin vegetiert.
mfg enno

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Beitrag von Lutz Barth » 01.03.2009, 15:52

Guten Tag.

Für Ihre Fragen habe ich durchaus Verständnis, wenngleich es hierauf aus meiner Sicht nicht ankommt.

Die Frage des selbstbestimmten Sterbens ist unabhängig von bestimmten Krankheiten oder Krankheitsstadien zu beantworten und diese Antworten ergeben sich aus dem Verfassungsrecht.
Mithin kommt auch dem Demenz- oder Wachkomapatienten die Freiheit zu, über sein Schicksal (ggf. Abbruch lebenerhaltender Maßnahmen) zu entscheiden. Eine Reichweitenbestimmung (z.B. nach dem Bosbach-Gesetzentwurf) ist verfassungsrechtlich bedenklich und wird sich voraussichtlich auch im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren nicht durchsetzen.

Problematisch ist demzufolge einzig der Umstand, wenn und soweit spätere Patienten keine Patientenverfügung verfasst haben. Insofern plädiere ich für mehr Eigenverantwortung auch in gesunden Tagen, sofern der Einzelne meint, über sein Schicksal selbst Verfügungen treffen zu wollen. Eine solche Verfügung entlastet alle Beteiligten von dem schwierigen Umstand, den mutmaßlichen Willen des Patienten erforschen zu müssen. Will man/frau sich später nicht paternalistischen Erwägungen ausgesetzt sehen, sollte ernsthaft eine Patientenverfügung in Erwägung gezogen werden.

Dass bei Nichtvorliegen einer Patientenverfügung das "Sterben" problematisch werden kann, zeigt das Beispiel aus Italien, wenngleich die Lebensschützer hier in einem nicht nachvollziehbarem Eifer einen "Glaubens- und Kulturkampf" um das sittlich annehmbare Sterben entfacht haben, der zunehmend unerträglicher wird.

Hierauf hinzuweisen, war meine Absicht und in diesem Punkte ist meine Meinung unverrückbar.

Gruß
Lutz Barth
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Beitrag von enno » 05.03.2009, 01:06

bla bla bla
die beweislage ohne patientenverfügung,ist sehr schwierig,auch wenn angehörige,freunde und bekannten der wunsch des beroffenen bekannt ist ,wird er monate und jahre ignoriert.
ich hoffe,mein mann stirbt ,bevor ich nicht mehr lage bin ihn zu versorgen.
wenn es nicht mehr geht,nehme ich ihn lieber mit,wie es sein wunsch war,nicht hilflos ausgeliefert zu sein.
auch ich will in diesem von profitgier orientrienten staat nicht als hilfloser dahinvegitieren.
die versprechen von einrichtungen stehen auf "hochglanzseiten",schwerstbehinderten,sind in einrichtungen eine "pflegeleichte quelle zum reichtum"
sie können nicht rufen ,klingeln,sich beschweren,pflegeleicht gemacht bringen sie ds meiste geld.
warum bieten immer mehr pflegeheime ,betten für wachkoma an,obwohl sie nie die versprochene geschulte pflege einhalten?
mfg enno

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Italiens Senat stimmt über Verbot von Sterbehilfe ab

Beitrag von Presse » 27.03.2009, 08:13

Italiens Senat stimmt über Verbot von Sterbehilfe ab

Rom – Der italienische Senat stimmt am Donnerstagnachmittag über ein Gesetz zu Patientenverfügungen und Sterbehilfe ab. Der Entwurf sieht ein umfassendes Verbot von Sterbehilfe und Beihilfe zum Suizid vor. Auch ein Abbruch der künstlichen Ernährung bei Komapatienten soll untersagt werden. Bevor das Gesetz Staatspräsident Giorgio Napolitano zur Unterzeichnung vorgelegt werden kann, muss es noch die Abgeordnetenkammer passieren. ... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... lfe_ab.htm

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Sterbehilfe-Gesetz in Italien verzögert sich
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35641
Nach dem Tod der Komapatientin: Streit um Sterbehilfe in Italien
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35390
Italienische Komapatientin Eluana Englaro gestorben
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35373

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