Ärzte Zeitung online, 24.02.2009
Gutachten eigenmächtig eingeholt Prozessbeteiligter trägt Kosten
ZWEIBRÜCKEN (dpa). Wer in einem erfolgreich geführten Prozess eigenmächtig ein Privatgutachten eingeholt hat, muss dies auch selbst bezahlen. Das geht aus einem Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken hervor.
Denn nach dem Richterspruch kommt es für die Übernahme der Kosten durch den unterlegenen Prozessgegner allein darauf an, ob für die Beauftragung eines Privatgutachters Anlass bestand. Angesichts des Beweiserhebungsrechts des Gerichts könne dies nur ausnahmsweise der Fall sein.
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Gutachten eigenmächtig eingeholt
Moderator: WernerSchell