Italien: Diskussionen um Wachkoma-Urteil

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Italien: Diskussionen um Wachkoma-Urteil

Beitrag von Presse » 14.11.2008, 18:35

Italien: Diskussionen um Wachkoma-Urteil

Freitag, 14. November 2008
Rom – In Italien sorgt ein Urteil zur Sterbehilfe für eine Koma-Patientin für Diskussionen. Mit deutlicher Kritik und Bestürzung reagierte der Vatikan auf die Genehmigung des obersten Berufungsgerichts, die künstliche Ernährung für eine seit 16 Jahren im Wachkoma liegende Frau zu beenden. Der für Ethikfragen zuständige Kurienerzbischof Rino Fisichella sprach am Donnerstagabend im italienischen Fernsehen von Euthanasie.

Die Evangelische Kirche in Italien würdigte das Urteil dagegen als einen „Akt des Rechts und des Respekts“. Die Entscheidung, Eluana Englaro sterben zu lassen, achte den persönlichen Willen und trage der Liebe der Eltern für ihre Kinder Rechnung.
...
(mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=34388

Siehe auch:
Todesurteil oder Erlösung?
Ein italienisches Berufungsgericht erlaubt den Tod einer Patientin, die seit 16 Jahren im Koma liegt. Der Vater der Frau begrüßt die Entscheidung, der Vatikan ist empört. ...
http://www.sueddeutsche.de/leben/744/331602/text/

Italienische Nonnen wollen Sterbehilfe für Koma-Patientin verhindern
Vor einem Tag
Rom (AFP) — Die Nonnen in einer Klinik bei Mailand wollen nicht zulassen, dass eine seit 16 Jahren im Koma liegende Frau durch Beendigung der künstlichen Ernährung stirbt. "Wenn andere sie als tot ansehen, sollen sie Eluana bei uns lassen, denn für uns ist sie am Leben", erklärten die Mitarbeiterinnen der Klinik Beato Talamini di Leuco am Freitag. Sie reagierten damit auf ein Urteil des höchsten italienischen Berufungsgerichts vom Vortag, nach dem die künstliche Ernährung der Koma-Patientin eingestellt werden kann.
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http://www.google.com/hostednews/afp/ar ... SDLhaxx8Yw

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Wachkomapatientin bewegt Italien und den Vatikan

Beitrag von Service » 24.11.2008, 12:16

Drama um Wachkomapatientin bewegt Italien und den Vatikan

Das Schicksal von Eluana Englaro bewegt in Italien Politik, Kirche und Medien. In der vergangenen Woche erfocht ihr Vater vor dem obersten Berufungsgericht einen bitteren Triumph: Er darf die künstliche Ernährung seiner 37-jährigen Tochter einstellen, um sie nach fast 18 Jahren im Wachkoma sterben zu lassen. Inzwischen ist die Norditalienerin zur Symbolfigur für eine breite Diskussion geworden: Es geht um Patientenwillen und Sterbehilfe, gesetzliche Rahmen für Fragen um das Lebensende und die Durchsetzbarkeit des Wachkoma-Urteils. Weitere Informationen:
http://www.1000fragen.de/projekt/aktuel ... d=826&pn=0

Quelle: Mitteilung Aktion Mensch, 23. November 2008

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Komapatientin in Italien: Streit um Sterbehilfe geht weiter

Beitrag von Presse » 28.01.2009, 14:33

Komapatientin in Italien: Streit um Sterbehilfe geht weiter
Rom – Im Sterbehilfestreit um die seit 17 Jahren im Koma liegende Italienerin Eluana Englaro hat die Familie der Frau den möglicherweise letzten wichtigen Erfolg vor Gericht erstritten. Der Mailänder Verwaltungsgerichthof hob am Montag einen [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35202

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Sterbehilfe für Komapatientin in Italien verzögert sich

Beitrag von Presse » 06.02.2009, 07:49

Sterbehilfe für Komapatientin in Italien verzögert sich
Donnerstag, 5. Februar 2009

Rom – Kurz vor dem geplanten Abbruch der Ernährung zeichnet sich im Fall der italienischen Wachkomapatientin Eluana Englaro eine Wende ab. Nach Informationen der Tageszeitung „La Repubblica“ (Online-Ausgabe) will die Staatsanwaltschaft erneut Angehörige und Freunde der seit 17 Jahren bewusstlosen Frau befragen, um den Willen Englaros zu ermitteln.

Staatsanwalt Antonio Biancardi traf demnach am Donnerstag mit dem behandelnden Anästhesisten Amato De Monte und mit dem Anwalt der Familie Englaro, Giuseppe Campeis, in Udine zusammen. Nach bisheriger Planung sollte die Ernährung Englaros an diesem Freitag eingestellt werden.

...(mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35325

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Beitrag von Lutz Barth » 06.02.2009, 08:32

Jedweder Kommentar scheint hier überflüssig zu sein. "Unerschütterlich" und völlig unbeindruckt von dem Urteil des italienischen Gerichts schreiten die selbstgerechten Paternalisten auf ihrer Mission fort und verhindern so das Sterben einer Patientin.

L. Barth
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Unruhen in Italien um Komapatientin

Beitrag von Service » 08.02.2009, 07:49

Suizidhilfe-Verbot für Kusch bestätigt / Unruhen in Italien um Komapatientin

Keine Suizidhilfe mehr leisten darf - zumindest vorerst - Roger Kusch, der ehemalige CDU-Politik. Das Hamburger Verwaltungsgericht hat jetzt ein entsprechendes, von der Innenbehörde der Hansestadt im November 09 ausgesprochenes Verbot bestätigt. Dagegen hatte Kusch, heute Vorsitzender eines nach ihm benannten Sterbehilfevereins, geklagt. „Roger Kusch bleibt es verboten, Sterbehilfe zu leisten. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am Freitag im Eilverfahren entschieden, dass das polizeiliche Verbot der Sterbehilfe gegen den ehemaligen Justizsenator in Kraft bleibt. ... Bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache bleibt es ihm untersagt, die Suizidbegleitung fortzuführen. In seiner Urteilsbegründung wird das Gericht deutlich: Kusch betreibe kein erlaubtes Gewerbe. "Sozial unwertige und gemeinschaftsschädliche Tätigkeiten" seien verboten und nicht durch das Grundrecht auf freie Berufswahl geschützt. Zwar sei die Beihilfe zur Selbsttötung nicht strafbar, so das Gericht weiter, in diesem Fall gehe es aber um die "Kommerzialisierung des Sterbens durch Beihilfe zum Suizid gegen Entgelt ... " Quelle und mehr: http://www.welt.de/welt_print/article31 ... -Kusch-dar... Deutscher Ethikrat über Suizidhilfe entzweit Das Thema "ärztlich assistierte Suizidhilfe" (u. U. als Alternative zur „Dienstleistung" durch medizinische Laien), hatte am 22. Januar 2009 den Deutschen Ethikrat entzweit. Siehe: http://www.patientenverfuegung.de/info-datenbank
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Sterbehilfe für italienische Komapatientin spaltet Italien Berlusconi hat auf die Schnelle Sondergesetz erlassen - drohende Verfassungskrise - Polizeischutz in Klinik - massive Proteste von beiden Seiten http://www.bernerzeitung.ch/Lang-lebe-E ... Berlusconi
Siehe auch „Kampf um Komapatientin": http://www.spiegel.de/panorama

Quelle: Pressemitteilung vom 07.02.2009

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Eluana ist gestorben - Katholische Kirche Italiens entsetzt

Beitrag von Service » 10.02.2009, 07:28

Eluana ist gestorben - Katholische Kirche Italiens entsetzt
Es brauchte sowenig dazu - Eluana ist tot. Siehe: http://www.kurier.at/nachrichten/293543.php

Quelle: Mitteilung vom 9.2.2009
http://www.patientenverfuegung.de

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Koma-Patientin in Italien gestorben

Beitrag von Presse » 10.02.2009, 17:12

Koma-Patientin in Italien gestorben

Pressemitteilung der Medizinrechtlichen Sozietät
Putz & Steldinger in München

Starb die italienische Wachkomapatientin zu schnell?

Vier Tage nach Einstellung der künstlichen Flüssigkeitszufuhr starb Eluana Englaro gestern abends nach 17 Jahren Wachkoma. Ist dies ungewöhnlich schnell?

„Der Mensch stirbt nach drei Minuten ohne Luft, nach drei Tagen ohne Wasser, nach drei Wochen ohne Nahrung“ heißt es im Volksmund. Die Rechtsanwälte Wolfgang Putz und Beate Steldinger haben mittlerweile 250 Fälle legaler Sterbehilfe nach deutschem Recht begleitet und strafrechtlich abgesichert. In rund 200 Fällen wurde - wie bei Eluana Englaro - die künstliche Zufuhr von Flüssigkeit und Nahrung über eine Sonde beendet, sonst waren es die Beendigung der Beatmung oder die Beendigung anderer lebenserhaltender Behandlungen.

Ist das Sterben nach dem Willen des Patienten zuzulassen, so ist jede Maßnahme, die nur das Leben verlängert und nicht wenigstens auch Leiden lindert, zu unterlassen. So wird es als Kunstregel an den Universitäten heute gelehrt und so wird es in der Praxis korrekterweise auch gehandhabt. Künstliche Beatmung und künstliche Ernährung sind nach dem Konsens zwischen Ärzteschaft und Rechtsprechung keine Basisversorgung wie etwa Waschen und Betten sondern invasive ärztliche Behandlungen. Ihre Beendigung muss palliativmedizinisch begeleitet werden, damit die Patienten nicht leiden.

Beim Einstellen der Beatmung werden die Patienten sediert, so dass sie in tiefster Bewusstlosigkeit ohne das Empfinden von Atemnot „hinüberschlafen. Bei der Einstellung von Flüssigkeit kommt es zu einer Harnstoffvergiftung (Urämie), so dass die Patienten ohne Empfinden von Leid in tiefer Bewusstlosigkeit ebenso „hinüberschlafen“. Zusätzlich wird nach dem medizinischen und pflegerischen Standard Mundpflege und kunstgerecht betrieben, so dass die Patienten keinen Durst haben. Soweit italienische Aktivisten andere Szenarien schildern, ist dies falsch. Dies wird jeder Palliativmediziner ebenso bestätigen wie es die Rechtsanwälte Putz und Steldinger aus ihrer bundesweit umfassendsten Erfahrung bestätigen können.

Nach der Einstellung der künstlichen Flüssigkeitszufuhr (es erfolgt damit auch keine kalorische Versorgung mehr) dauert es nach den Umständen des Einzelfalls wenige Tage bis zu wenigen Wochen bis die Patienten sterben. Viele Faktoren spielen hier eine Rolle: zum Beispiel der sonstige Gesundheitszustand, das Körpergewicht, die Fettreserven (Körperfett besteht zu einem großen Teil aus Wasser), die Adaption an des Körpers an seinen Krankheitszustand und vieles andere.

Wenn die italienische Komapatientin also nach vier Tagen gestorben ist, so ist dies sicher ein schnelles Versterben aber absolut innerhalb der zeitlichen Bandbreite solcher Verläufe.

Quelle: Pressemitteilung vom 10.2.2009
Wolfgang Putz
Rechtsanwalt für Medizinrecht
Lehrbeauftragter für Medizinrecht und Medizinethik
an der Ludwig-Maximilians-Universität München

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Wachkomapatientin Eluana Englaro

Beitrag von Service » 15.02.2009, 13:44

Italien: Sterbehilfe-Debatte nach Tod von Wachkomapatientin Eluana Englaro

Udine / Rom (ALfA). Die nach einem Autounfall seit 17 Jahren im Wachkoma gelegene Italienerin Eluana Englaro ist tot. Sie starb am 9. Februar in einem Pflegeheim in Udine, vier Tage nachdem die kuenstliche Ernaehrung auf Verlangen des Vaters eingestellt worden waren. Dieser hatte hierzu mehrere Prozesse gefuehrt und zuletzt per Gerichtsbeschluss die Zustimmung fuer den Nahrungsentzug erhalten. Zur Begruendung fuehrte das Gericht den vermeintlichen Patientenwillen, der sich in ihrem Falle auf muendliche Aussagen des Vaters stuetzte, und die Feststellung, dass ein Koma irreversibel ist, an. Laut Obduktionsbericht starb Eluana Englaro im Alter von 38 Jahren nun an einem Herzstillstand in Folge von Fluessigkeitsmangel. Die italienischen Behoerden hatten nach ihrem Tod auch eine Untersuchung der Klinik angeordnet.

Schon seit geraumer Zeit hatte das Schicksal der Italienerin eine hitzige Debatte bis in hoechste Regierungskreise ueber Sterbehilfe entfacht. Mit einem am 6. Februar beschlossenen Dekret wollte Ministerpraesident Silvio Berlusconi den Abbruch der kuenstlichen Ernaehrung fuer die Frau in letzter Minute untersagen. Damit sollten die Aerzte zu lebenserhaltenden Massnahmen verpflichten werden, doch Staatspraesident Giorgio Napolitano weigerte sich, das Eildekret gegenzuzeichnen. Zuvor hatte sich auch der Vatikan eingeschaltet und gegen die Einstellung der kuenstlichen Ernaehrung protestiert. Vor der Klinik kam es wiederholt zu Auseinandersetzungen zwischen Sterbehilfegegnern und -befuerwortern. Nach der Weigerung der Gegenzeichnung wollte Berlusconi daraufhin mit einem Eilgesetz den Tod der Frau verhindern. Deshalb sollte noch am Montagabend ueber den Entwurf beraten werde. Nachdem dann der Gesundheitsminister in der Parlamentskammer den Tod Englaros bekannt gab, kam es im Parlament zu heftigen Auseinandersetzungen und Schuldvorwuerfen. Nun soll vom Parlament eine umfassende Regelung zu Patientenverfuegungen verabschiedet werden, die es bislang noch nicht gibt.

Eluana Englaro wurde am 12. Februar unter Begleitung von ca. 500 Menschen im Bergdorf Paluzza beigesetzt. Medienberichten zufolge nahmen die Eltern der Verstorbenen nicht an der Zeremonie teil, da sie nicht mehr in der Oeffentlichkeit auftreten wollten. Stattdessen nahmen sie kurz vor dem Begraebnis von ihrer Tochter Abschied.

Weitere Informationen:

Der Tod Eluanas spaltet Italien
Von Guido Horst
Die Haelfte des Landes sieht im "Protokoll" ihrer Toetung das Vorbild fuer die zukuenftige Zulassung der Euthanasie
DIE TAGESPOST 12.02.09
http://www.die-tagespost.de/2008/index. ... 2&Itemid=1

Der Tod der Komapatientin Eluana wuehlt Italien auf
Von Paul Badde
Nach 17 Jahren im Wachkoma und vier Tagen ohne Ernaehrung ist Eluana Englaro gestorben. Der Vater der heute 38-Jaehrigen hatte seit Jahren vor Gericht um Sterbehilfe fuer seine Tochter gekaempft, deren Aerzte die kuenstliche Ernaehrung der Frau gestoppt hatten. Ein Praezedenzfall, der Italien polarisiert.
WELT Online 11.02.09
http://www.welt.de/vermischtes/article3 ... n-auf.html

Italien: Gerichtsurteil zu Komapatientin entfacht erneut Sterbehilfedebatte
ALfA-Newsletter 29/08 vom 26.07.2008
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/archiv- ... 67e1364a2b

Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V. - ALfA-Newsletter 06/09 vom 14.02.2009

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Beitrag von enno » 20.02.2009, 23:29

habe die anderen antworten nicht gelesen.
finde es gut,aber nicht auf diese weise.
koma patienten sind oft nur versuchkaninchen,sie werden angehörigen "entzogen"mit lapidaren worten.
nach der "behandlung "geht es ihnen oft sehr schlecht.
eine information findet nicht statt,das misstrauen in kompetenter behandlung ist gleich null.

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Ermittlungen gegen Vater von Komapatientin Englaro

Beitrag von Presse » 28.02.2009, 07:56

Ermittlungen gegen Vater von Komapatientin Englaro

Rom – Die italienische Justiz hat wegen des Todes der Komapatientin Eluana Englaro Ermittlungen gegen 14 Menschen wegen vorsätzlicher Tötung aufgenommen. Unter den Beschuldigten sei auch der Vater der Frau, sagte der Anwalt der Familie, Vittorio Angiolini, am Freitag.

Die Staatsanwaltschaft von Udine, wo Englaro am 9. Februar nach 17 Jahren im Koma in einer Klinik gestorben war, habe wegen des italienischen Strafrechts keine andere Wahl gehabt, als der Klage des „Komitees Wahrheit und Leben“ nachzugehen. Dies bedeute aber nicht, dass es zu einem Verfahren kommen müsse, sagte Angiolini. Die Familie sei deshalb nicht beunruhigt.

... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35604

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