Schülerin verliert nach OP-Fehler Bein: 200 000 Euro Schmerzensgeld
Bochum (dpa/lnw) - Einer 13 Jahre alten Schülerin, die nach einer Blinddarm-Operation ein Bein verloren hat, ist vom Landgericht Bochum 200 000 Euro Schmerzensgeld zuerkannt worden. Bei der Operation hatten die Ärzte die Bauchhauptschlagader getroffen. In der Folge wurde das Bein nicht mehr richtig durchblutet und musste abgenommen werden. Wie der Anwalt betonte, habe aus Sicht der Pathologie nicht einmal eine Blinddarmentzündung vorgelegen. Das evangelische Krankenhaus Herne hatte zunächst 75 000 Euro gezahlt. Am Mittwoch einigten sich die Parteien auf einen Vergleichsvorschlag, der die Zahlung weiterer 125 000 Euro beinhaltet. Nach Angaben des Gerichts hat das Krankenhaus aber noch ein Widerrufsrecht bis Anfang Januar ( Az.: 6 O 259/08 ).
Quelle: Justiz-NRW-Info vom 11.12.2008
http://www.justiz.nrw.de/Mitteilungen/d ... /index.php
Siehe auch unter
Verletzung der Bauchaorta bei Appendektomie
Schülerin verliert nach Op.-Fehler Bein:
200.000 Euro Schmerzensgeld
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 533136.htm
OP-Fehler - Schülerin verliert Bein und wird entschädigt
Moderator: WernerSchell