Ärzte Zeitung, 30.09.2008:
Arzt nach Schönheitsoperation wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt
Patientin erhält Entschädigung nach dem Gesetz für Opfer von Gewaltverbrechen
KÖLN (iss). Patienten können nach einem Behandlungsfehler unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) erhalten. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) in einem rechtskräftigen Urteil vom 21. Mai dieses Jahres entschieden.
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Die Furcht des Landes, ärztliche Behandlungsfehler könnten dann immer zu Ansprüchen führen, wies das LSG zurück. "Im Regelfall wird der Arzt seinen Patienten ordnungsgemäß aufklären."
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Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, Az. L 10 VG 6/07
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Arzt nach Schönheitsoperation verurteilt
Moderator: WernerSchell