Deutsche Hospiz Stiftung zum Mannheimer "Sterbehilfe"-Prozess:
Falsch verstandenes Mitleid darf nicht tödlich sein
Berlin. In Mannheim endet heute der Prozess gegen einen Arzt, der die Behandlung einer Patientin abgebrochen hatte, um sie sterben zu lassen. Dazu kommentiert Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung: "Es ist eine Schande, wie unsere Gesellschaft mit Schwerstkranken und Sterbenden umgeht. Zu glauben, ein Mensch müsse doch wohl sterben wollen, nur weil man selbst seinen Zustand als unzumutbar einschätzt, ist falsch verstandenes Mitleid. Nur der ausdrückliche Wille der Schwerstkranken und Sterbenden darf die Grundlage sein, eine Behandlung abzubrechen."
Ein Patientenverfügungsgesetz ist dringend nötig
Brysch betont, dass im aktuellen Fall ein praxistaugliches Patientenverfügungsgesetz dazu beigetragen hätte, das Recht der Patientin auf Selbstbestimmung zu wahren. "Damit falsch verstandenes Mitleid nicht tödlich wird, sind klare Regeln notwendig." Bereits im Juni 2005 hatte die Deutsche Hospiz Stiftung ein Gesetz vorgestellt, in dem festgelegt ist, dass schriftliche Patientenverfügungen, die aufgrund fachkundiger Beratung entstehen, in jedem Fall bindend sind. "Liegt eine solche Patientenverfügung nicht vor, muss der ,mutmaßliche Wille' der zu behandelnden Person ermittelt werden", erklärt Brysch. "Auch das gilt es, in einem Patientenverfügungsgesetz zu regeln: Zuerst müssen die Äußerungen des betroffenen Menschen gegenüber Vertrauenspersonen wie zum Beispiel nächsten Angehörigen berücksichtigt werden." Lasse sich der Wille nicht ermitteln, dürfe keinesfalls ein Arzt eigenmächtig die Behandlung abbrechen. "Eines ist unumstößlich", fährt Brysch fort. "Der Patient hat immer ein Recht auf bestmögliche Pflege und moderne Schmerzmedizin. Im aktuellen Fall hatte die Patientin schmerzhafte Druckgeschwüre. Dies ist ein Indiz für schlechte Pflege." Abschließend ermahnt Brysch die Politik: "Bereits seit Jahren wird ein Gesetz zur Patientenverfügung immer wieder auf die lange Bank geschoben. Es muss jetzt dringend gehandelt werden."
Quelle: Pressemitteilung 20-08 der Deutschen Hospiz Stiftung vom 16. September 2008
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Falsch verstandenes Mitleid darf nicht tödlich sein
Moderator: WernerSchell