Sterbende - „Die Akzeptanz des Todes fehlt oft“
Von Dogan Michael Ulusoy
Die drohende Abhängigkeit von der Apparatemedizin und der damit verbundene Verlust von Autonomie ruft bei schwerkranken Patienten große Ängste hervor. Der deutsche Sterbeforscher Bernard Jakoby fordert einen radikal anderen Umgang mit Sterbenden.
Herr Jakoby, dass in Deutschland alte Menschen oder schwerkranke Patienten im Kreis ihrer Familie sterben, ist die Ausnahme. Viele erleben ihre letzen Stunden und Minuten anonym in Krankenhäusern. Haben wir den Tod aus dem Alltag verbannt?
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http://www.ksta.de/html/artikel/1217850966158.shtml
Sterbende: Die Akzeptanz des Todes fehlt oft
Moderator: WernerSchell
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Selbstbestimmungsrecht ist anzumahnen!
Auch wenn diesseits nicht die Aussage des Sterbeforschers zu den „geistigen Gesetzen“ geteilt wird, so ist doch im Übrigen das Statement durchaus überzeugend. Entscheidend dürfte in jedem Falle der Hinweis sein, dass das Selbstbestimmungsrecht im Mittelpunkt der Diskussion stehen müsse und leider sich der Eindruck zunehmend verfestigt, dass dies sowohl bei den Angehörigen als auch den Professionellen nicht immer der Fall sei. Hiervon scheinen auch manche Juristen nicht ausgenommen zu sein, die expressis verbis vor einer Patientenverfügung „warnen“! Beredtes Beispiel hierfür ist der sog. „Freiburger Appell“, der sich von der irrigen Vorstellung leiten lässt, als habe mit Blick auf das individuelle Sterben das Recht unter anderem die Funktion, Werthaltungen unmittelbar in der Gesellschaft Geltung zu verschaffen. Dem ist mitnichten so und hier ist den Autoren des „Freiburger Appells“ dringend ein intensives Literaturstudium zu empfehlen, damit diese zu neuen Einsichten gelangen und damit für sich selbst (!) Rechtsklarheit schaffen. Das individuelle Sterben und der Weg hierhin bedarf keiner sozialethischen Legitimation durch die Gesellschaft und noch weniger die Konfrontation mit philosophischen „Grundweisheiten“ von Normexergeten, die nach allgemeiner Beachtung streben und hierbei in durchaus bedenklicher Weise dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten nur noch eine marginale Rolle zuweisen. Hier wird versucht, über eine Gesinnungsethik sui generis neue höhere ethische Werte zu in einem Akt freier geistiger Schöpfung zu kreieren, die zudem Eingang in die Verfassung finden sollen und so unmittelbar für die Gesellschaft "verpflichtend" sind. Dies darf insofern nicht gelingen, da mit einer solchen "Motivlage" das Recht für höchst individuelle eigene Zwecke instrumentalisiert wird und dem Sterbenden die Regie über seinen Tod endgültig genommen wird. Wenn überhaupt im Wertediskurs eine Warnung auszusprechen ist, dann ist es eine Warnung vor den "Sendboten" eines neuen Neopaternalismus, der zugleich virusartig auch so manchen Rechtswissenschaftler zu infizieren droht.
Lutz Barth
Lutz Barth
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