Selbstbestimmung trotz Vollmacht / Betreuung?
Meine Frage:
Wenn Patienten selbst über ihre ärztliche und pflegerische Versorgung entscheiden wollen und auch eigentlich könnnen, ist dann eine Vollmacht oder Rechtliche Betreuung mit der Aufgabe "Gesundheitsfürsorge" insoweit eingeschränkt? Oder hat der gesetzliche Vertreter immer Vorrang?
Danke für jede Antwort!
Kimmi
Selbstbestimmung trotz Vollmacht / Betreuung?
Moderator: WernerSchell
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Einwilligungsfähigkeit bei ärztlichen Maßnahmen
Einwilligungsfähigkeit bei ärztlichen Maßnahmen
Hallo,
wer in einer bestimmten Situation Einwilligungsfähigkeit besitzt (Entscheidungs- und Steuerungsfähigkeit), kann / muss auch selbst seinen Willen bekunden. Betreuungerkompetenzen und Bevollmächtigung treten dann entsprechend zurück.
Gruß
Herbert Kunst
Hallo,
wer in einer bestimmten Situation Einwilligungsfähigkeit besitzt (Entscheidungs- und Steuerungsfähigkeit), kann / muss auch selbst seinen Willen bekunden. Betreuungerkompetenzen und Bevollmächtigung treten dann entsprechend zurück.
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de
Vorrang für Selbstbestimmung
Die aktuelle Möglichkeit, selbstbestimmt über ärztliche Maßnahmen zu entscheiden, hat immer Vorrang.
Rob
Rob