Ärztliche / pflegerische Versorgung im Heim - Probleme
Offensichtlich gibt es viele BürgerInnen, die sich mit ihren Problemen / Fragestellungen nicht gerne im Forum zu Wort melden. Nicht selten werden auch die pc-technischen "Hürden" von Foren als unüberwindbar angesehen. Daher trudeln hier immer mehr Anfragen per E-Mail ein. Es sind pro Woche mittlerweile dutzende, die ihre Fallschilderung per E-Mail übermitteln (hinzu kommen viele telefonische Anfragen).
Meist werden Probleme im Umgang mit Ärzten und Pflegekräften beschrieben: Aufklärung und Patienteneinwilligung kommen zu kurz, Verordnungen / Anordnungen werden nicht immer richtig umgesetzt, Kooperationsprobleme zwischen Ärzten und Heimen (Personal) sind an der Tagesordnung. So manche Anordnung wird überhaupt nicht beachtet (usw.) .... Dazu kann nicht immer gezielt geantwortet werden. Manchmal ist es angezeigt, in allgemeiner Form zu antworten und weitere Fragestellungen abzuwarten. Einen solchen Antworttext füge ich an:
Die diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen bei einem Patienten (Heimbewohner) werden vom Arzt anhand der medizinischen Notwendigkeiten erwogen und dem Patienten vorgeschlagen. Nach ausreichender Aufklärung entscheidet dann der Patient über Akzeptanz oder Ablehnung (= Selbstbestimmungsrecht). Wenn der Patient selbst zu einer Entscheidung nicht in der Lage ist, sind die Willensbekundungen des rechtlichen Vertreters (= Bevollmächtigter oder Rechtlicher Betreuer) gefragt; ggf. unter Beteiligung des Vormundschaftsgerichtes (vgl. auch §§ 1896 und 1904 BGB).
Die unter Wahrung des Selbstbestimmungsrechtes erfolgte ärztliche Verordnung / Anordnung ist dann für das mitwirkende nichtärztliche Personal grundsätzlich verbindlich, es sei denn, es liegen erhebliche Einwände (z.B. Rechtsverstöße) vor. In aller Regel wird aber bei einer Heimunterbringung der Heimträger, die Pflegedienstleitung, für eine Umsetzung der jeweiligs vorgesehenen Maßnahmen sorgen müssen (vgl. auch § 11 Abs. Nr. 3 Heimgesetz). In bestimmten Fällen muss der Arzt selbst tätig werden. Denn nicht jede Maßnahme ist delegationsfähig.
PS: Vgl. auch unter
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Ärztliche / pflegerische Versorgung im Heim - Probleme
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