Berufsgenossenschaften haften regelmäßig nicht für Behandlungsfehler von Heilbehandlungsärzten
OLG Karlsruhe 14.11.2007, 7 U 101/06
Ärzte, die als Heilbehandlungsärzte der Berufsgenossenschaften zugelassen sind, haften für einen Behandlungsfehler regelmäßig selbst. Die Rechtsprechung des BGH zur Haftung von so genannten Durchgangsärzten, die grundsätzlich für die Berufsgenossenschaften tätig werden und deren Pflichten erfüllen, ist nicht auf Heilbehandlungsärzte übertragbar.
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http://www.otto-schmidt.de/zivilrecht_z ... _7231.html
Behandlungsfehler von Heilbehandlungsärzten - Haftung?
Moderator: WernerSchell
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Behandlungsfehler von Heilbehandlungsärzten - Haftung?
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