Privatpatient im Krankenhaus - zwei Rechnungen korrekt
Schriftwechsel aus einer Mailingliste (anonymisiert) mit der Bitte um Kenntnisnahme:
Herr :
.... da ich hier jetzt einen Betreuten als Privatpatienten habe und in diesem Bereich als Kassenpatient noch keine Erfahrung habe, wollte ich mal fragen, ob es normal ist, wenn für die gleiche Operation eine Rechnung einerseits von der Klinikverwaltung und andererseits vom Chefarzt mit einem weiteren Betrag in Rechnung gestellt wird. Gibt es irgendwelche Stellen, die Rechnungen auf Korrektheit prüfen oder wird das eh von der Privatversicherung geprüft, wenn ich die Rechnung einreiche? ...
Sehr geehrter Herr .... ,
Sie haben offensichtlich für Ihren Betreuten die Wahlleistung Arzt (Chrirurg) in Anspruch genommen. D.h., es wird ein bestimmter liquidationsberechtiger Arzt tätig, der auch dafür eine Gebührenrechnung ausstellt. Alle anderen Leistungen (Unterbringung, Verpflegung, Pflege) werden vom Krankenhaus erbracht und gesondert in Rechnung gestellt. Unter den gegebenen Umständen sind also zwei Rechnungen korrekt.
Damit Sie nicht tiefer einsteigen müssen, rate ich Ihnen, die Rechnungen zunächst der Privatversicherung zur Erstattung vorzulegen. Diese Versicherung wird die Rechnungen im eigenen Interesse prüfen. Vielleicht teilen Sie den Rechnungsausstellern vorsorglich mit, dass Sie zunächst um Erstattungsleistungen gebeten haben und dann bezahlen. Damit beugen Sie Mahnungen vor.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
Privatpatient im Krankenhaus - zwei Rechnungen korrekt
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