Anlernen von Mitarbeitern aus Kooperationsbetrieben

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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René Klingbeil
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Anlernen von Mitarbeitern aus Kooperationsbetrieben

Beitrag von René Klingbeil » 21.06.2007, 08:05

Anlernen von Mitarbeitern aus Kooperationsbetrieben - Haftung?

Hin und wieder kommt es vor, dass in unserer Klinik Mitarbeiter aus Pflegeeinrichtungen im Umgang mit der Tracheostomapflege und dem endotrachealen Absaugen unterwiesen werden. Diese Pflegeeinrichtungen haben Kooperationsverträge mit unserer Klinik abgeschlossen.
Wie sieht die Rechtslage und die Haftungsfrage aus , wenn es in diesen Einrichtungen zu Anwendungsfehlern mit Folgen kommt?

Herbert Kunst
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Haftung bei Kooperation

Beitrag von Herbert Kunst » 21.06.2007, 08:20

Hallo René,

ich hielt es für vernünftig, Haftungsfragen in der jeweiligen Kooperationsvereinbarung zu beantworten. Dabei könnte es Sinn machen, den jeweiligen Text mit den infrage kommenden Haftpflichtversicherungsunternehmen zu besprechen bzw. abzustimmen.

Soweit keine Vereinbarung besteht, sehe ich die vorrangigen Pflichten, eine sorgfältige - und amit fehlerfreie - Dienstleistung zu garantieren, im aufnehmenden / ausführenden Betrieb. Wer aufnimmt und ausbildet, muss ordentliche Ergebnisse gewährleisten und ggf. verantworten.

Um insoweit Klarheit zu schaffen, wäre die o.a. Vereinbarung bezüglich einer Haftungsfolgen sinnvoll.

Gruß
Herbert Kusnt
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

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