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- 23.03.2011, 21:36
- Forum: Pflegerecht und Pflegethemen
- Thema: Pflegedokumentaion - Abzeichnung im Voraus
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Pflegedokumentaion - Abzeichnung im Voraus
Pflegedokumentation sind ja Urkunden im Sinne des § 267 StGB. Wenn im Durchführungsnachweis im Voraus die Grund und Behandlungspflege für die nächste Schicht oder für den nächsten Tag schon abgezeichnet wurden, ist das dann Urkundenfälschung oder nicht. Ist das strafbar?