Vorsorgliche Verfügungen - Beratung & Hilfe
Moderator: WernerSchell
Zu jung für eine Patientenverfügung?
Zu jung für eine Patientenverfügung?
Hoffentlich ja! Doch niemand hat eine Garantie für körperliche Unversehrtheit bis ins hohe Alter. Natürlich sind uns Themen, die sich mit dem Sterben beschäftigen nicht angenehm – und dennoch ist Sterben ein Teil unseres Lebens.
Die Unsicherheit ist bei dem Thema groß. Worauf muss ich achten? Welche rechtliche Bedeutung haben meine Worte? Kann ich die Verfügung jederzeit wieder ändern? Die BKK Dr. Oetker hat die wichtigsten Fakten zu dem Thema für Sie zusammen getragen.
...
Weiter unter
http://krankenkassenratgeber.com/news/8004
Hoffentlich ja! Doch niemand hat eine Garantie für körperliche Unversehrtheit bis ins hohe Alter. Natürlich sind uns Themen, die sich mit dem Sterben beschäftigen nicht angenehm – und dennoch ist Sterben ein Teil unseres Lebens.
Die Unsicherheit ist bei dem Thema groß. Worauf muss ich achten? Welche rechtliche Bedeutung haben meine Worte? Kann ich die Verfügung jederzeit wieder ändern? Die BKK Dr. Oetker hat die wichtigsten Fakten zu dem Thema für Sie zusammen getragen.
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http://krankenkassenratgeber.com/news/8004
PATIENTENVERFÜGUNGEN / Was hat Vorrang? ...
PATIENTENVERFÜGUNGEN / Was hat Vorrang: das Selbstbestimmungsrecht des Menschen oder der Schutz des Lebens?
Sterben in der Grauzone
Der Streit um den letzten Willen geht in die nächste Runde. Die Parlamentarier diskutieren, welche Gesetzesentwürfe sie in den Bundestag einbringen.
MARKUS FELS
Mit hohem Fieber wird ein über 90-Jähriger ins Krankenhaus eingeliefert. Diagnose: Lungenentzündung. Mit Antibiotika könnte sein Leben gerettet werden. Doch er hat in einer Patientenverfügung lebenserhaltende Maßnahmen abgelehnt, wenn er „die 90 überschritten“ hat. Infolge des hohen Fiebers ist sein Bewusstsein eingetrübt. Er ist nicht einwilligungsfähig. Wie sollen sich Ärzte und Angehörige verhalten: Soll der Patient mit Antibiotika behandelt werden? Oder ist seine Patientenverfügung maßgeblich?
...
Weiter unter
http://www.merkur.de/12174.0.html?&no_cache=1
Sterben in der Grauzone
Der Streit um den letzten Willen geht in die nächste Runde. Die Parlamentarier diskutieren, welche Gesetzesentwürfe sie in den Bundestag einbringen.
MARKUS FELS
Mit hohem Fieber wird ein über 90-Jähriger ins Krankenhaus eingeliefert. Diagnose: Lungenentzündung. Mit Antibiotika könnte sein Leben gerettet werden. Doch er hat in einer Patientenverfügung lebenserhaltende Maßnahmen abgelehnt, wenn er „die 90 überschritten“ hat. Infolge des hohen Fiebers ist sein Bewusstsein eingetrübt. Er ist nicht einwilligungsfähig. Wie sollen sich Ärzte und Angehörige verhalten: Soll der Patient mit Antibiotika behandelt werden? Oder ist seine Patientenverfügung maßgeblich?
...
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Keine Patientenverfügung ohne Vorsorgevollmacht
Jetzt schon an morgen denken / Keine Patientenverfügung ohne Vorsorgevollmacht
(Köln) - Die Vorstellung, nicht zu Hause, sondern im Krankenhaus oder in der Pflegestation des Altenheims zu sterben, löst bei vielen Menschen besondere Ängste aus. Sie befürchten, dass sie diese letzte Phase des Lebens nicht in Ruhe und Würde erleben, sondern das Leiden und der Sterbeprozess möglicherweise unnötig in die Länge gezogen werden. Nicht wenige Menschen haben bei Angehörigen erlebt, wie sie monatelang nur noch von Maschinen am Leben gehalten und künstlich ernährt wurden, ohne echte Aussicht auf Heilung. Die Bedeutung einer Patientenverfügung ist daher in den letzten Jahren zunehmend ins Bewusstsein gerückt. In ihr kann man Anweisungen an Ärzte und Pflegepersonal für die medizinische Behandlung am Lebensende festlegen. Im Jahre 2003 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Verfügung nicht nur ein Indiz für den Willen des Patienten ist. Vielmehr stellt sie eine verbindliche Anweisung an den Arzt und das Pflegepersonal hinsichtlich der gewünschten Behandlungsmethoden dar.
Was aber vielfach übersehen wird: Auch die beste Patientenverfügung nützt ohne eine begleitende Vorsorgevollmacht kaum. Denn der in der Patientenverfügung niedergelegte Wille muss gegenüber den behandelnden Ärzten und dem Pflegepersonal ja auch durchgesetzt werden. Und vielfach ist der Patient selbst dazu nicht mehr in der Lage. Hier hilft die Vorsorgevollmacht. Darin kann der Bevollmächtigte ermächtigt und verpflichtet werden, den Patientenwillen gegenüber den behandelnden Ärzten zum Ausdruck zu bringen und ihm Geltung zu verschaffen. Den in der Patientenverfügung niedergelegten und durch den Bevollmächtigten nochmals erklärten Weisungen ist dann Folge zu leisten.
Dr. Markus Stuppi, Geschäftsführer der Notarkammer Pfalz, rät daher: „Wer seine Selbstbestimmung im Alter umfassend erhalten möchte, sollte unbedingt zusätzlich zur Patientenverfügung einer Person seines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen.“ Der Notar berät gerne über den notwendigen Inhalt und die Folgen von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Durch die notarielle Beurkundung wird nicht nur sichergestellt, dass wirksame, klare und eindeutige Formulierungen gewählt werden. Sie sorgt ferner dafür, dass die Erklärungen im Ernstfall auch akzeptiert werden. Denn der Notar prüft auch die Identität und die Geschäftsfähigkeit des Erklärenden.
Zugleich kann man mit einer Vollmacht noch für andere Situationen vorsorgen und dem Bevollmächtigen etwa auch die Erledigung von Bankgeschäften und Korrespondenz mit Behörden und Versicherungen anvertrauen. Und durch eine Registrierung im von der Bundesnotarkammer eingerichteten zentralen Vorsorgeregister ( http://www.vorsorgeregister.de ) lässt sich sicherstellen, dass die Vollmacht im Ernstfall auch gefunden wird.
Gemeinsame Pressemitteilung der Notarkammern: Rheinische Notarkammer, Landesnotarkammer Bayern, Hamburgische Notarkammer, Notarkammer Koblenz und der Notarkammer Pfalz
Quelle/Kontaktadresse:
Rheinische Notarkammer
Dr. Robert Schumacher, Geschäftsführer
Burgmauer 53, 50667 Köln
Telefon: (0221) 2575291, Telefax: (0221) 2575310
eMail: info@rhnotk.de
Internet: http://www.notare.nrw.de/
Quelle: Pressemitteilung der Rheinischen Notarkammer vom 21.4.2006
(Köln) - Die Vorstellung, nicht zu Hause, sondern im Krankenhaus oder in der Pflegestation des Altenheims zu sterben, löst bei vielen Menschen besondere Ängste aus. Sie befürchten, dass sie diese letzte Phase des Lebens nicht in Ruhe und Würde erleben, sondern das Leiden und der Sterbeprozess möglicherweise unnötig in die Länge gezogen werden. Nicht wenige Menschen haben bei Angehörigen erlebt, wie sie monatelang nur noch von Maschinen am Leben gehalten und künstlich ernährt wurden, ohne echte Aussicht auf Heilung. Die Bedeutung einer Patientenverfügung ist daher in den letzten Jahren zunehmend ins Bewusstsein gerückt. In ihr kann man Anweisungen an Ärzte und Pflegepersonal für die medizinische Behandlung am Lebensende festlegen. Im Jahre 2003 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Verfügung nicht nur ein Indiz für den Willen des Patienten ist. Vielmehr stellt sie eine verbindliche Anweisung an den Arzt und das Pflegepersonal hinsichtlich der gewünschten Behandlungsmethoden dar.
Was aber vielfach übersehen wird: Auch die beste Patientenverfügung nützt ohne eine begleitende Vorsorgevollmacht kaum. Denn der in der Patientenverfügung niedergelegte Wille muss gegenüber den behandelnden Ärzten und dem Pflegepersonal ja auch durchgesetzt werden. Und vielfach ist der Patient selbst dazu nicht mehr in der Lage. Hier hilft die Vorsorgevollmacht. Darin kann der Bevollmächtigte ermächtigt und verpflichtet werden, den Patientenwillen gegenüber den behandelnden Ärzten zum Ausdruck zu bringen und ihm Geltung zu verschaffen. Den in der Patientenverfügung niedergelegten und durch den Bevollmächtigten nochmals erklärten Weisungen ist dann Folge zu leisten.
Dr. Markus Stuppi, Geschäftsführer der Notarkammer Pfalz, rät daher: „Wer seine Selbstbestimmung im Alter umfassend erhalten möchte, sollte unbedingt zusätzlich zur Patientenverfügung einer Person seines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen.“ Der Notar berät gerne über den notwendigen Inhalt und die Folgen von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Durch die notarielle Beurkundung wird nicht nur sichergestellt, dass wirksame, klare und eindeutige Formulierungen gewählt werden. Sie sorgt ferner dafür, dass die Erklärungen im Ernstfall auch akzeptiert werden. Denn der Notar prüft auch die Identität und die Geschäftsfähigkeit des Erklärenden.
Zugleich kann man mit einer Vollmacht noch für andere Situationen vorsorgen und dem Bevollmächtigen etwa auch die Erledigung von Bankgeschäften und Korrespondenz mit Behörden und Versicherungen anvertrauen. Und durch eine Registrierung im von der Bundesnotarkammer eingerichteten zentralen Vorsorgeregister ( http://www.vorsorgeregister.de ) lässt sich sicherstellen, dass die Vollmacht im Ernstfall auch gefunden wird.
Gemeinsame Pressemitteilung der Notarkammern: Rheinische Notarkammer, Landesnotarkammer Bayern, Hamburgische Notarkammer, Notarkammer Koblenz und der Notarkammer Pfalz
Quelle/Kontaktadresse:
Rheinische Notarkammer
Dr. Robert Schumacher, Geschäftsführer
Burgmauer 53, 50667 Köln
Telefon: (0221) 2575291, Telefax: (0221) 2575310
eMail: info@rhnotk.de
Internet: http://www.notare.nrw.de/
Quelle: Pressemitteilung der Rheinischen Notarkammer vom 21.4.2006
Patientenverfügung hilfreich für Pflegemitarbeiter
Wo endet der Wille des Menschen?
Patientenverfügung hilfreich für Pflegemitarbeiter/Abwägen zwischen Notwendigkeit und Selbstbestimmung
Münster (cpm). Wann muss der Bewohner des Altenheims fixiert werden, um ihn vor einem Sturz zu bewahren, oder kann das Risiko noch eingegangen werden, dass er wie jeder Mensch mal stolpert und hinfällt? Eine alltägliche, für Pflegemitarbeiter aber nur eine von vielen kniffligen Fragen im Spannungsfeld von Selbstbestimmung und notwendiger Betreuung, die in jedem Einzelfall notfalls auch mit Gutachter und Gericht geklärt werden müssen. Die verschiedenen Aspekte hat der Diözesancaritasverband Münster auf einer Tagung diskutiert. Insbesondere am Lebensende ergeben sich Gewissensfragen. Hier, so das Ergebnis, ist es für alle Beteiligten eine große Hilfe, wenn die alten und kranken Menschen rechtzeitig ihren Willen bekundet haben. “Hilfreich ist vor allem eine ausgefüllt und immer wieder aktualisierte Patientenverfügung”, erklärt Hildegard Kuhlmann, Referatsleiterin Altenhilfe und Sozialstationen bei der Caritas Münster. Die bietet der Verband in Einzelexemplaren auch kostenlos zum Bestellen an (Telefon 0251/8901-214 oder per mail: dragoje@caritas-muenster.de).
Die Patientenverfügung regelt zwar nicht die Notfallsituation beispielsweise bei einem Unfall, aber gebe den Betreuenden ansonsten eine Orientierung, so Kuhlmann. Die ist dringend notwendig, wie in den von Agnes-Maria Terhart, Heimleiterin im Heilig-Geist-Stift, in Dülmen beschriebenen Beispielen deutlich wurde. Denn neben dem Willen des Bewohners sei gegebenenfalls auch der des Betreuers und der Angehörigen zu berücksichtigen. Da sei man sich durchaus nicht immer einig, was auch in Ordnung sei. “Dann machen wir eine Denkschleife”, erklärte Terhart. Und wenn notwendig lasse man das vom Gericht entscheiden, um auf der sicheren Seite zu sein: “Denn wir benötigen Handlungssicherheit”.
Als entlastend empfahl Terhart ein Verfahren für diesen klärenden Prozess einzuführen. Dies müsse in jedem Einzelfall angewandt werden. Am Beispiel des Stürzens erläuterte sie den Abwägungsprozess. Verzichtet das Heim auf die Fixierung und stürzt der Bewohner, droht eine Klage der Krankenkasse. Aber andererseits sei das schließlich ein harter Eingriff in die persönliche Freiheit und so müsse auch akzeptiert werden, dass mal jemand fällt.
Deutlich wurde in weiteren Referaten und in der Diskussion, das die unterschiedlichen Bewertungen von Arzt, Betreuer, Angehörigen und Pflegenden in die Entscheidungen einfließen müssen. Die Pflegemitarbeiter sollten dafür in der Entwicklung ethischer Kompetenzen unterstützt werden
Quelle: Pressemitteilung 46/2006 vom 23. Mai 2006
http://www.dicvmuenster.caritas.de/2638 ... m&pageNr=1
Patientenverfügung hilfreich für Pflegemitarbeiter/Abwägen zwischen Notwendigkeit und Selbstbestimmung
Münster (cpm). Wann muss der Bewohner des Altenheims fixiert werden, um ihn vor einem Sturz zu bewahren, oder kann das Risiko noch eingegangen werden, dass er wie jeder Mensch mal stolpert und hinfällt? Eine alltägliche, für Pflegemitarbeiter aber nur eine von vielen kniffligen Fragen im Spannungsfeld von Selbstbestimmung und notwendiger Betreuung, die in jedem Einzelfall notfalls auch mit Gutachter und Gericht geklärt werden müssen. Die verschiedenen Aspekte hat der Diözesancaritasverband Münster auf einer Tagung diskutiert. Insbesondere am Lebensende ergeben sich Gewissensfragen. Hier, so das Ergebnis, ist es für alle Beteiligten eine große Hilfe, wenn die alten und kranken Menschen rechtzeitig ihren Willen bekundet haben. “Hilfreich ist vor allem eine ausgefüllt und immer wieder aktualisierte Patientenverfügung”, erklärt Hildegard Kuhlmann, Referatsleiterin Altenhilfe und Sozialstationen bei der Caritas Münster. Die bietet der Verband in Einzelexemplaren auch kostenlos zum Bestellen an (Telefon 0251/8901-214 oder per mail: dragoje@caritas-muenster.de).
Die Patientenverfügung regelt zwar nicht die Notfallsituation beispielsweise bei einem Unfall, aber gebe den Betreuenden ansonsten eine Orientierung, so Kuhlmann. Die ist dringend notwendig, wie in den von Agnes-Maria Terhart, Heimleiterin im Heilig-Geist-Stift, in Dülmen beschriebenen Beispielen deutlich wurde. Denn neben dem Willen des Bewohners sei gegebenenfalls auch der des Betreuers und der Angehörigen zu berücksichtigen. Da sei man sich durchaus nicht immer einig, was auch in Ordnung sei. “Dann machen wir eine Denkschleife”, erklärte Terhart. Und wenn notwendig lasse man das vom Gericht entscheiden, um auf der sicheren Seite zu sein: “Denn wir benötigen Handlungssicherheit”.
Als entlastend empfahl Terhart ein Verfahren für diesen klärenden Prozess einzuführen. Dies müsse in jedem Einzelfall angewandt werden. Am Beispiel des Stürzens erläuterte sie den Abwägungsprozess. Verzichtet das Heim auf die Fixierung und stürzt der Bewohner, droht eine Klage der Krankenkasse. Aber andererseits sei das schließlich ein harter Eingriff in die persönliche Freiheit und so müsse auch akzeptiert werden, dass mal jemand fällt.
Deutlich wurde in weiteren Referaten und in der Diskussion, das die unterschiedlichen Bewertungen von Arzt, Betreuer, Angehörigen und Pflegenden in die Entscheidungen einfließen müssen. Die Pflegemitarbeiter sollten dafür in der Entwicklung ethischer Kompetenzen unterstützt werden
Quelle: Pressemitteilung 46/2006 vom 23. Mai 2006
http://www.dicvmuenster.caritas.de/2638 ... m&pageNr=1
Patientenverfügung - Instrument des Patientenwillens
Fachtagung Patientenverfügung
Ein beachtliches Instrument des Patientenwillens
"Wir befinden uns auf einer Rüttelstrecke", sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Professor Dr. Jörg Dietrich Hoppe. Was das Gelände so holperig macht, beschrieben die Referenten beim Fachgespräch der CDU-Fraktion im Düsseldorfer Landtag zum Thema: "Gewicht und Wert der Patientenverfügung - Notwendigkeit zu einer neuen Gesetzgebung?":
- "Patientenverfügung - viele haben einen Vordruck, wenige füllen ihn aus, kaum einer unterschreibt ihn." (Professor Anton Rauscher, Direktor der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle, Mönchengladbach);
- "40 Prozent der Menschen, die in einer Studie in den USA befragt wurden und die eine Patientenverfügung haben, gaben an, dass bei guten Gründen diese Verfügung übergangen werden könne." (Martin Honecker, Professor für Theologie und Ethik der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Bonn);
- "Der Patientenwille kann nur dann ein Indiz für die Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen sein, wenn er eineindeutig ist. Aber es kann keine absolute Rechtssicherheit geben." (Jörg Dietrich Hoppe);
- "Wir haben einen rechtlichen Rahmen, wir arbeiten aber mit Richterrecht. Deshalb muss der Gesetzgeber sich dieses Themas annehmen und es gesetzlich regeln." (Markus Graser, Notar aus Wülfrath).
Rund 40 Interessierte waren zu dem Fachgespräch der nordrhein-westfälischen CDU-Landtagsfraktion gekommen, das die Diskussion des ersten Zukunftsforums der Christdemokraten im Düsseldorfer Landtag Ende Januar in Paderborn unter dem Titel "Sterben in Würde" fortsetzte, berichtete Rudolf Henke, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion. Einig waren sich alle Beteiligten darin, "dass Patientenverfügungen einen hohen Stellenwert haben und dass sie ein sehr beachtliches Instrument zum Ausdruck eines Patientenwillens sind", wie es der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Harald Giebels zusammenfasste. Auch sei man sich einig darin gewesen, dass eine Patientenverfügung die Vielfalt möglicher Einzelfälle nicht abbilden könne.
Doch während Bundesärztekammerpräsident Hoppe mit Verweis auf das Haftungsrecht seine Sorge ausdrückte, "dass ein Gesetz mehr Unsicherheit schafft als Sicherheit bringt" und deshalb für "eine individuelle Beschäftigung mit dem Thema" plädierte, machte Hildegard Jaekel, Schriftführerin im Landesvorstand der Landesseniorenvertretung NRW in der Diskussion unmissverständlich deutlich: "Wir wünschen uns eine gesetzliche Basis." Diese sei jedenfalls für die Regelung formaler Verfahrensfragen akzeptabel, waren sich die meisten Teilnehmer mit dem Hinweis auf rund 180 unterschiedliche Formblätter für Patientenverfügungen einig. Einigkeit herrschte auch darüber, dass Patientenverfügungen nur ein Baustein in einem Gesamtkonzept "Begleitung von Menschen am Ende ihres Lebens" (Honecker) sein kann. Und auch dabei müsse man sich über eins im Klaren sein, sagte Norbert Post, Sprecher des Arbeitskreises Arbeit, Gesundheit und Soziales der CDU-Landtagsfraktion: "Es gibt letzte Dinge im Lebe n eines Menschen, die kann man nicht mehr gesetzlich regeln, weil es eben die letzten Dinge im Leben eines Menschen sind."
Die CDU-Landtagsfraktion will die Ergebnisse des Fachgespräches nun in die weiteren Beratungen mit einfließen lassen.
Quelle: Pressemitteilung vom 9.6.2006
Pressesprecher:
Achim Hermes
Telefon (0211) 884-2213
Mobil 0170/2321349
achim.hermes@cdu-nrw-fraktion.de
Stv. Pressesprecher:
Thomas Breuer
Telefon (0211) 884-2355
Mobil (0175) 6527630
thomas.breuer@cdu-nrw-fraktion.de
Sekretariat/Internet:
Andrea Machaczek
Telefon (0211) 884-2377/2370
andrea.machaczek@cdu-nrw-fraktion.de
cdu-pressestelle@cdu-nrw-fraktion.de
Ein beachtliches Instrument des Patientenwillens
"Wir befinden uns auf einer Rüttelstrecke", sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Professor Dr. Jörg Dietrich Hoppe. Was das Gelände so holperig macht, beschrieben die Referenten beim Fachgespräch der CDU-Fraktion im Düsseldorfer Landtag zum Thema: "Gewicht und Wert der Patientenverfügung - Notwendigkeit zu einer neuen Gesetzgebung?":
- "Patientenverfügung - viele haben einen Vordruck, wenige füllen ihn aus, kaum einer unterschreibt ihn." (Professor Anton Rauscher, Direktor der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle, Mönchengladbach);
- "40 Prozent der Menschen, die in einer Studie in den USA befragt wurden und die eine Patientenverfügung haben, gaben an, dass bei guten Gründen diese Verfügung übergangen werden könne." (Martin Honecker, Professor für Theologie und Ethik der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Bonn);
- "Der Patientenwille kann nur dann ein Indiz für die Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen sein, wenn er eineindeutig ist. Aber es kann keine absolute Rechtssicherheit geben." (Jörg Dietrich Hoppe);
- "Wir haben einen rechtlichen Rahmen, wir arbeiten aber mit Richterrecht. Deshalb muss der Gesetzgeber sich dieses Themas annehmen und es gesetzlich regeln." (Markus Graser, Notar aus Wülfrath).
Rund 40 Interessierte waren zu dem Fachgespräch der nordrhein-westfälischen CDU-Landtagsfraktion gekommen, das die Diskussion des ersten Zukunftsforums der Christdemokraten im Düsseldorfer Landtag Ende Januar in Paderborn unter dem Titel "Sterben in Würde" fortsetzte, berichtete Rudolf Henke, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion. Einig waren sich alle Beteiligten darin, "dass Patientenverfügungen einen hohen Stellenwert haben und dass sie ein sehr beachtliches Instrument zum Ausdruck eines Patientenwillens sind", wie es der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Harald Giebels zusammenfasste. Auch sei man sich einig darin gewesen, dass eine Patientenverfügung die Vielfalt möglicher Einzelfälle nicht abbilden könne.
Doch während Bundesärztekammerpräsident Hoppe mit Verweis auf das Haftungsrecht seine Sorge ausdrückte, "dass ein Gesetz mehr Unsicherheit schafft als Sicherheit bringt" und deshalb für "eine individuelle Beschäftigung mit dem Thema" plädierte, machte Hildegard Jaekel, Schriftführerin im Landesvorstand der Landesseniorenvertretung NRW in der Diskussion unmissverständlich deutlich: "Wir wünschen uns eine gesetzliche Basis." Diese sei jedenfalls für die Regelung formaler Verfahrensfragen akzeptabel, waren sich die meisten Teilnehmer mit dem Hinweis auf rund 180 unterschiedliche Formblätter für Patientenverfügungen einig. Einigkeit herrschte auch darüber, dass Patientenverfügungen nur ein Baustein in einem Gesamtkonzept "Begleitung von Menschen am Ende ihres Lebens" (Honecker) sein kann. Und auch dabei müsse man sich über eins im Klaren sein, sagte Norbert Post, Sprecher des Arbeitskreises Arbeit, Gesundheit und Soziales der CDU-Landtagsfraktion: "Es gibt letzte Dinge im Lebe n eines Menschen, die kann man nicht mehr gesetzlich regeln, weil es eben die letzten Dinge im Leben eines Menschen sind."
Die CDU-Landtagsfraktion will die Ergebnisse des Fachgespräches nun in die weiteren Beratungen mit einfließen lassen.
Quelle: Pressemitteilung vom 9.6.2006
Pressesprecher:
Achim Hermes
Telefon (0211) 884-2213
Mobil 0170/2321349
achim.hermes@cdu-nrw-fraktion.de
Stv. Pressesprecher:
Thomas Breuer
Telefon (0211) 884-2355
Mobil (0175) 6527630
thomas.breuer@cdu-nrw-fraktion.de
Sekretariat/Internet:
Andrea Machaczek
Telefon (0211) 884-2377/2370
andrea.machaczek@cdu-nrw-fraktion.de
cdu-pressestelle@cdu-nrw-fraktion.de
Bündnis für Patientenautonomie
Gegen die Angst der Ärzte vor möglichen Strafverfahren –
breites Bündnis für Patientenautonomie und einheitliche Standards von Patientenverfügungen
Der 66. Deutsche Juristentag (djt) widmet sich vom 19.-22.9. in Stuttgart u. a. dem Thema: „Patientenautonomie und Strafrecht bei der Sterbebegleitung“.
Das Programm des djt stellt dazu „eine bemerkenswerte Enthaltsamkeit des Gesetzgebers“ fest - diese stünde „im Gegensatz zu dem breiten öffentlichen Interesse und der intensiven fächerübergreifenden wissenschaftlichen Diskussion.“
Weiter heißt es im Programmtext des Juristentages:
„In vielen Fällen beeinträchtigt deshalb die Angst der Ärztinnen und Ärzte vor einem möglichen Strafverfahren die Patientenautonomie und verhindert verantwortliche ärztliche Entscheidungen. ...“
Zu diesem Schwerpunkt auf dem Juristentag ist einer der drei Referenten (außerdem: Prof. Dr. med. Gian Domenico BORASIO und Rechtsanwalt Wolfgang PUTZ) der vors. Richter am BGH a. D. Klaus KUTZER.
Wir möchten auf zwei Veranstaltung mit Bundesrichter a. D. Klaus Kutzer hinweisen. Beide dienen der öffentliche Aufklärung und sind für die Teilnehmer/innen k o s t e n l o s:
1.) SCHWERIN, 21. Juni 2006, 18 – 20.45 Uhr
„WER BESTIMMT, WANN EIN MENSCH STERBEN DARF? - Patientenverfügung und Autonomie am Lebensende“
Aus der Politik mit auf dem Podium:
- Staatssekretär im Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern Dr. Wolfram FRIEDERSDORFF
Aus der Palliativmedizin:
- Dr. med. Wolf DIEMER, OA Greifswald, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz & Palliativmedizin Mecklenburg-Vorpommern
Ausführliches Programm:
http://www.patientenverfuegung.de/pv/schwerin.htm
Eine Veranstaltung des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD)
2.) RUST (Baden-Württemberg): 1. Juli, 9 – 16.30 Uhr
„HÄLT DAS KRANKENHAUS, WAS DER PATIENT SICH ERHOFFT?“
Schirmherrin: Bundesjustizministerin Brigitte Zypries:
Ausführliches Programm:
http://www.heart-lahr.com/main/images/Symposium.pdf
Eine Veranstaltung des Herzzentrums Lahr
(Dort ab 1.7. für 12,95 Euro erhältlich: Symposiums- und Leseband „Patientenrecht und Selbstbestimmung – Was können Sie tun, um richtig vorzusorgen?“ 128 Seiten, mit „Checkliste Patientenverfügung“, „Standard-Patientenverfügung“*** und Vollmachten; Vorwort der Schirmherrin der Deutschen Hospizbewegung Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin)
- - -
*** Vom „Standard-Modell“ einer Patientenverfügung wird hier gesprochen, wenn es sich um vereinheitlichte Textbausteine handelt, wie sie im Auftrag des Bayerischen bzw. des Bundes-Justizministeriums von interdisziplinären Expertenteams entwickelt worden sind.
Eine Standard-Patientenverfügung zeichnet sich aus durch:
- auch juristisch „wasserdichte“, präzise Beschreibung der Situationen
- insbesondere solcher vor Eintritt des unmittelbaren Sterbeprozesses
- für welche später gewünschte oder untersagte Behandlungen gelten sollen
Daran mitgewirkt haben u. a. Juristen wie Klaus KUTZER oder Wolfgang PUTZ sowie in beiden Fällen der Palliativmediziner Prof. BORASIO (also ebenjene, die jetzt auch die drei Referate auf dem Juristentag halten). Darüber hinaus ist als Vertreter der Hospizbewegung (und als Beiratsmitglied der evangelischen Stiftung Hospiz) die Mitwirkung von Dr. med. Jürgen BICKHARDT zu würdigen.
Sie finden hier zum "Standard-Modell" verschiedene Links:
http://www2.justiz.bayern.de/daten/pdf/ ... pt2005.pdf
www.standard-patientenverfuegung.de
http://www.bmj.bund.de/media/archive/734.pdf
http://www.bayerische-stiftung-hospiz.d ... g6.htm#III
Alle diese Ansätze sind weitgehend vereinheitlicht und wenden sich damit auch gegen den viel beklagten „Wildwuchs“ von 200 – 300 Mustern verschiedener Anbieter - teils von zweifelhafter Qualität.
Doch gibt es weiterhin – z. B. in örtlichen Hospizvereinen – eine unüberschaubare Vielzahl von meist „selbstgestickten“ Patientenverfügungs-Formularen.
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 11.6.2006
breites Bündnis für Patientenautonomie und einheitliche Standards von Patientenverfügungen
Der 66. Deutsche Juristentag (djt) widmet sich vom 19.-22.9. in Stuttgart u. a. dem Thema: „Patientenautonomie und Strafrecht bei der Sterbebegleitung“.
Das Programm des djt stellt dazu „eine bemerkenswerte Enthaltsamkeit des Gesetzgebers“ fest - diese stünde „im Gegensatz zu dem breiten öffentlichen Interesse und der intensiven fächerübergreifenden wissenschaftlichen Diskussion.“
Weiter heißt es im Programmtext des Juristentages:
„In vielen Fällen beeinträchtigt deshalb die Angst der Ärztinnen und Ärzte vor einem möglichen Strafverfahren die Patientenautonomie und verhindert verantwortliche ärztliche Entscheidungen. ...“
Zu diesem Schwerpunkt auf dem Juristentag ist einer der drei Referenten (außerdem: Prof. Dr. med. Gian Domenico BORASIO und Rechtsanwalt Wolfgang PUTZ) der vors. Richter am BGH a. D. Klaus KUTZER.
Wir möchten auf zwei Veranstaltung mit Bundesrichter a. D. Klaus Kutzer hinweisen. Beide dienen der öffentliche Aufklärung und sind für die Teilnehmer/innen k o s t e n l o s:
1.) SCHWERIN, 21. Juni 2006, 18 – 20.45 Uhr
„WER BESTIMMT, WANN EIN MENSCH STERBEN DARF? - Patientenverfügung und Autonomie am Lebensende“
Aus der Politik mit auf dem Podium:
- Staatssekretär im Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern Dr. Wolfram FRIEDERSDORFF
Aus der Palliativmedizin:
- Dr. med. Wolf DIEMER, OA Greifswald, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz & Palliativmedizin Mecklenburg-Vorpommern
Ausführliches Programm:
http://www.patientenverfuegung.de/pv/schwerin.htm
Eine Veranstaltung des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD)
2.) RUST (Baden-Württemberg): 1. Juli, 9 – 16.30 Uhr
„HÄLT DAS KRANKENHAUS, WAS DER PATIENT SICH ERHOFFT?“
Schirmherrin: Bundesjustizministerin Brigitte Zypries:
Ausführliches Programm:
http://www.heart-lahr.com/main/images/Symposium.pdf
Eine Veranstaltung des Herzzentrums Lahr
(Dort ab 1.7. für 12,95 Euro erhältlich: Symposiums- und Leseband „Patientenrecht und Selbstbestimmung – Was können Sie tun, um richtig vorzusorgen?“ 128 Seiten, mit „Checkliste Patientenverfügung“, „Standard-Patientenverfügung“*** und Vollmachten; Vorwort der Schirmherrin der Deutschen Hospizbewegung Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin)
- - -
*** Vom „Standard-Modell“ einer Patientenverfügung wird hier gesprochen, wenn es sich um vereinheitlichte Textbausteine handelt, wie sie im Auftrag des Bayerischen bzw. des Bundes-Justizministeriums von interdisziplinären Expertenteams entwickelt worden sind.
Eine Standard-Patientenverfügung zeichnet sich aus durch:
- auch juristisch „wasserdichte“, präzise Beschreibung der Situationen
- insbesondere solcher vor Eintritt des unmittelbaren Sterbeprozesses
- für welche später gewünschte oder untersagte Behandlungen gelten sollen
Daran mitgewirkt haben u. a. Juristen wie Klaus KUTZER oder Wolfgang PUTZ sowie in beiden Fällen der Palliativmediziner Prof. BORASIO (also ebenjene, die jetzt auch die drei Referate auf dem Juristentag halten). Darüber hinaus ist als Vertreter der Hospizbewegung (und als Beiratsmitglied der evangelischen Stiftung Hospiz) die Mitwirkung von Dr. med. Jürgen BICKHARDT zu würdigen.
Sie finden hier zum "Standard-Modell" verschiedene Links:
http://www2.justiz.bayern.de/daten/pdf/ ... pt2005.pdf
www.standard-patientenverfuegung.de
http://www.bmj.bund.de/media/archive/734.pdf
http://www.bayerische-stiftung-hospiz.d ... g6.htm#III
Alle diese Ansätze sind weitgehend vereinheitlicht und wenden sich damit auch gegen den viel beklagten „Wildwuchs“ von 200 – 300 Mustern verschiedener Anbieter - teils von zweifelhafter Qualität.
Doch gibt es weiterhin – z. B. in örtlichen Hospizvereinen – eine unüberschaubare Vielzahl von meist „selbstgestickten“ Patientenverfügungs-Formularen.
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 11.6.2006
Patientenverfügung muss gefunden werden!
Damit der Wille des Patienten im Notfall auch gefunden wird
Verbraucherschützer raten zu zentraler Registrierung des Papiers
Eine Horrorvorstellung nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung: Ans Krankenbett gefesselt und nicht mehr in der Lage zu sein, seinen Willen zu äußern. Die Ärzte werden versuchen, den Patienten mit all ihrer Kunst und Apparaten am Leben zu halten. Wer im Endstadium einer tödlichen Krankheit oder nach irreversiblen Hirnschädigungen keine Dialyse, künstliche Beatmung oder Ernährung wünscht, muss dies in einer sogenannten Patientenverfügung festlegen.
...
Weiter unter
http://www.merkur-online.de/nachrichten ... 7f9133cccc
Verbraucherschützer raten zu zentraler Registrierung des Papiers
Eine Horrorvorstellung nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung: Ans Krankenbett gefesselt und nicht mehr in der Lage zu sein, seinen Willen zu äußern. Die Ärzte werden versuchen, den Patienten mit all ihrer Kunst und Apparaten am Leben zu halten. Wer im Endstadium einer tödlichen Krankheit oder nach irreversiblen Hirnschädigungen keine Dialyse, künstliche Beatmung oder Ernährung wünscht, muss dies in einer sogenannten Patientenverfügung festlegen.
...
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http://www.merkur-online.de/nachrichten ... 7f9133cccc
Stiftung Warentest zu Patientenverfügungen
Stiftung Warentest zu Patientenverfügungen
Auf was man bei einer Patientenverfügung achten sollte, erläutert die Stiftung Warentest in ihrer eben erschienenen Zeitschrift FINANZtest (Nr. 9, September-Ausgabe, S. 12 ff, Preis: 3,80 Euro).
Fazit: Ärzte müssen seit dem Jahre 2003 Patientenverfügungen folgen. Schwierigkeiten entstehen jedoch, wenn der Wille des Patienten darin nicht eindeutig erkennbar ist. Ein weiteres Problem bestehe dann, wenn ein Hinweis auf den Aufbewahrungsort fehlt. Unter die Lupe genommen werden Leistungsspektrum und Gebühren von fünf ausgewählten Organisationen / Hinterlegungsstellen.
In FINANZtest (s.o.) heißt es:
<< ... [Im Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH XII ZB 2/03) aus dem Jahre 2003] erklärten die Richter die Verfügung für verbindlich, schränkten ihre Wirkung aber ein: Nur wenn der Tod bereits sicher naht, sei der Arzt an eine Vorgabe gebunden .... Doch die Einschränkung durch die obersten Richter ist umstritten. Warum soll ein Mensch nicht vorab regeln dürfen, dass medizinische Maßnahmen schon dann unterbleiben, wenn der Tod noch nicht nahe ist? .... Solange der Streit nicht entschieden ist, kann es sein, dass Ärzte in Fällen von langandauerndem Wachkoma oder Demenz einer Verfügung nicht folgen, in der ihr Patient einen Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen gefordert hat. ... >>
Den Ärzten wird immer – ob mit einem geplanten Gesetz oder weiterhin ohne ein solches – Verantwortung und Mitwirkung zukommen. Die Stiftung Warentest lässt entsprechend praxiserfahrene Ärzte zu Wort kommen, denen Patientenautonomie ein wichtiges Anliegen ist - ohne diese abstrakt zu verabsolutieren. Wie Prof. Dr. Christoph Müller-Busch, der sich im Berliner Krankenhaus Havelhöhe um sterbende Patienten kümmert und weiß, wie schwer es ist, als Patient seinen Willen für eine zukünftige Situation präzise zu artikulieren. Müller-Busch rät, zunächst die eigenen Wertvorstellungen und Einstellungen zu Schmerz, Leben, Leiden usw. zu notieren – ganz ohne Vordrucke. „Daraus lässt sich der Wille eines Patienten oft viel klarer ablesen als aus abgeschriebenen Klauseln.“
Pauschale Formulierungen, mit der ein Arzt später gar nichts anfangen kann, sind z. B. die eines „erträglichen“ oder „nicht mehr erträglichen“ Lebens sowie die von entsprechend „angemessenen“ oder „sinnlos gewordenen“ Behandlungen.
Zudem plädiert Müller-Busch für eine detaillierte medizinische Beratung vor dem Abfassen einer Patientenverfügung. „Wer darin auf konkrete Maßnahmen wie etwa die Magensonde eingehen will, sollte das konsequenterweise dann auch detailliert tun.“ Bei einer optimalen Patientenverfügung wird der Verfasser bei dieser Frage zudem noch einmal differenzieren „noch verschiedenen Situationen wie Demenz, Bewusstlosigkeit oder sogenanntem Wachkoma.“
Ärzte würden „alten Verfügungen nicht gern über den Weg“ trauen, haben die Verbraucherschützer herausgefunden, die Wertvorstellungen des Patienten können sich ja mit den Jahren ändern. Empfohlen wird daher eine laufende Aktualisierung der Patientenverfügung und ergänzend die Vollmacht für eine Vertrauensperson.
Es werden fünf Stellen aufgeführt, bei denen Vorsorgedokument hinterlegt (bzw. registriert) werden können und die teilweise auch Hilfe beim Schreiben derselben anbieten (ausdrücklich genannt wird die Abfassung von individuellen Patientenverfügungen nur beim Humanistischen Verband Deutschlands, s.u.).
FINANZtest bietet einen Überblick, zu welchen Konditionen und Gebühren fünf Organisationen / Hinterlegungsstellen welche Leistungen bieten.
Genannt werden in der folgender Reihenfolge:
- DEUTSCHE HOSPIZ STIFTUNG (Dortmund), gemeinnützig. Hinterlegung nur für Mitglieder, Jahresbeitrag 36 Euro. www.hospize.de
- HUMANISTISCHER VERBAND DEUTSCHLANDS, Bundesverband (Berlin), gemeinnützig. Hinterlegungsgebühr für Nicht-Mitglieder 12 Euro / Jahr; auch individuelle Hilfe beim Verfassen einer Patientenverfügung (96 Euro), Aufforderung zur kostenlosen Aktualisierung alle 2 Jahre. www.patientenverfuegung.de
- DEUTSCHE VERFÜGUNGSZENTRALE AG (Dresden), Aktiengesellschaft. Hinterlegung für einmalige Aufnahmegebühr von 10 Euro, dazu 34 Euro / Jahr. www.dvzag.de
- BUNDESNOTARKAMMER (Berlin), Körperschaft des öffentlichen Rechts. Keine Hinterlegung von Schriftstücken, sondern lediglich Datenbank-Registrierung (per Internet für 15,50 Euro). Eine Patientenverfügung sollte an anderer Stellen hinterlegt werden, sie ist hier nur als Anhang einer registrierten Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung mit erfassbar. www.vorsorgeregister.de
- DEUTSCHES ROTES KREUZ / Ortsverein Mainz (Mainz), gemeinnützig. Hinterlegung von Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen für einmalig 60 Euro. Aktualisierungen sind kostenlos. www.drk-mainz.org
Siehe FINANZtest – Überblick mit besonderer Erläuterung zur privatrechtlichen Verfügungszentrale (Dresden) –
im Wortlaut unter: http://www.patientenverfuegung.de/pv/detail.php?uid=422
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 19.8.2006
Auf was man bei einer Patientenverfügung achten sollte, erläutert die Stiftung Warentest in ihrer eben erschienenen Zeitschrift FINANZtest (Nr. 9, September-Ausgabe, S. 12 ff, Preis: 3,80 Euro).
Fazit: Ärzte müssen seit dem Jahre 2003 Patientenverfügungen folgen. Schwierigkeiten entstehen jedoch, wenn der Wille des Patienten darin nicht eindeutig erkennbar ist. Ein weiteres Problem bestehe dann, wenn ein Hinweis auf den Aufbewahrungsort fehlt. Unter die Lupe genommen werden Leistungsspektrum und Gebühren von fünf ausgewählten Organisationen / Hinterlegungsstellen.
In FINANZtest (s.o.) heißt es:
<< ... [Im Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH XII ZB 2/03) aus dem Jahre 2003] erklärten die Richter die Verfügung für verbindlich, schränkten ihre Wirkung aber ein: Nur wenn der Tod bereits sicher naht, sei der Arzt an eine Vorgabe gebunden .... Doch die Einschränkung durch die obersten Richter ist umstritten. Warum soll ein Mensch nicht vorab regeln dürfen, dass medizinische Maßnahmen schon dann unterbleiben, wenn der Tod noch nicht nahe ist? .... Solange der Streit nicht entschieden ist, kann es sein, dass Ärzte in Fällen von langandauerndem Wachkoma oder Demenz einer Verfügung nicht folgen, in der ihr Patient einen Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen gefordert hat. ... >>
Den Ärzten wird immer – ob mit einem geplanten Gesetz oder weiterhin ohne ein solches – Verantwortung und Mitwirkung zukommen. Die Stiftung Warentest lässt entsprechend praxiserfahrene Ärzte zu Wort kommen, denen Patientenautonomie ein wichtiges Anliegen ist - ohne diese abstrakt zu verabsolutieren. Wie Prof. Dr. Christoph Müller-Busch, der sich im Berliner Krankenhaus Havelhöhe um sterbende Patienten kümmert und weiß, wie schwer es ist, als Patient seinen Willen für eine zukünftige Situation präzise zu artikulieren. Müller-Busch rät, zunächst die eigenen Wertvorstellungen und Einstellungen zu Schmerz, Leben, Leiden usw. zu notieren – ganz ohne Vordrucke. „Daraus lässt sich der Wille eines Patienten oft viel klarer ablesen als aus abgeschriebenen Klauseln.“
Pauschale Formulierungen, mit der ein Arzt später gar nichts anfangen kann, sind z. B. die eines „erträglichen“ oder „nicht mehr erträglichen“ Lebens sowie die von entsprechend „angemessenen“ oder „sinnlos gewordenen“ Behandlungen.
Zudem plädiert Müller-Busch für eine detaillierte medizinische Beratung vor dem Abfassen einer Patientenverfügung. „Wer darin auf konkrete Maßnahmen wie etwa die Magensonde eingehen will, sollte das konsequenterweise dann auch detailliert tun.“ Bei einer optimalen Patientenverfügung wird der Verfasser bei dieser Frage zudem noch einmal differenzieren „noch verschiedenen Situationen wie Demenz, Bewusstlosigkeit oder sogenanntem Wachkoma.“
Ärzte würden „alten Verfügungen nicht gern über den Weg“ trauen, haben die Verbraucherschützer herausgefunden, die Wertvorstellungen des Patienten können sich ja mit den Jahren ändern. Empfohlen wird daher eine laufende Aktualisierung der Patientenverfügung und ergänzend die Vollmacht für eine Vertrauensperson.
Es werden fünf Stellen aufgeführt, bei denen Vorsorgedokument hinterlegt (bzw. registriert) werden können und die teilweise auch Hilfe beim Schreiben derselben anbieten (ausdrücklich genannt wird die Abfassung von individuellen Patientenverfügungen nur beim Humanistischen Verband Deutschlands, s.u.).
FINANZtest bietet einen Überblick, zu welchen Konditionen und Gebühren fünf Organisationen / Hinterlegungsstellen welche Leistungen bieten.
Genannt werden in der folgender Reihenfolge:
- DEUTSCHE HOSPIZ STIFTUNG (Dortmund), gemeinnützig. Hinterlegung nur für Mitglieder, Jahresbeitrag 36 Euro. www.hospize.de
- HUMANISTISCHER VERBAND DEUTSCHLANDS, Bundesverband (Berlin), gemeinnützig. Hinterlegungsgebühr für Nicht-Mitglieder 12 Euro / Jahr; auch individuelle Hilfe beim Verfassen einer Patientenverfügung (96 Euro), Aufforderung zur kostenlosen Aktualisierung alle 2 Jahre. www.patientenverfuegung.de
- DEUTSCHE VERFÜGUNGSZENTRALE AG (Dresden), Aktiengesellschaft. Hinterlegung für einmalige Aufnahmegebühr von 10 Euro, dazu 34 Euro / Jahr. www.dvzag.de
- BUNDESNOTARKAMMER (Berlin), Körperschaft des öffentlichen Rechts. Keine Hinterlegung von Schriftstücken, sondern lediglich Datenbank-Registrierung (per Internet für 15,50 Euro). Eine Patientenverfügung sollte an anderer Stellen hinterlegt werden, sie ist hier nur als Anhang einer registrierten Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung mit erfassbar. www.vorsorgeregister.de
- DEUTSCHES ROTES KREUZ / Ortsverein Mainz (Mainz), gemeinnützig. Hinterlegung von Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen für einmalig 60 Euro. Aktualisierungen sind kostenlos. www.drk-mainz.org
Siehe FINANZtest – Überblick mit besonderer Erläuterung zur privatrechtlichen Verfügungszentrale (Dresden) –
im Wortlaut unter: http://www.patientenverfuegung.de/pv/detail.php?uid=422
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 19.8.2006
Patientenverfügungen geben Sicherheit bei schwerer Krankheit
Den eigenen Willen zu Papier bringen
Patientenverfügungen geben Sicherheit bei schwerer Krankheit
Von Dieter Nürnberger
Selbstbestimmung im Ernstfall - in einer Patientenverfügung kann der Kranke festlegen, was medizinisch geschehen soll, wenn er sich nicht mehr äußern kann. Das Dokument sollte klar und eindeutig formuliert sein und hin und wieder aktualisiert werden. Dennoch kann der Arzt unter bestimmten Umständen von der Verfügung abweichen.
…
Weiter unter
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/verb ... pp/541223/
Patientenverfügungen geben Sicherheit bei schwerer Krankheit
Von Dieter Nürnberger
Selbstbestimmung im Ernstfall - in einer Patientenverfügung kann der Kranke festlegen, was medizinisch geschehen soll, wenn er sich nicht mehr äußern kann. Das Dokument sollte klar und eindeutig formuliert sein und hin und wieder aktualisiert werden. Dennoch kann der Arzt unter bestimmten Umständen von der Verfügung abweichen.
…
Weiter unter
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/verb ... pp/541223/
Selbstbestimmung mit Patientenverfügung & Vollmacht
Selbstbestimmung am Lebensende
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Wer denkt schon gerne über das Sterben oder die Folgen eines schweren Unfalls nach? Bei dem Wort Patientenverfügung meinen viele, das betreffe sie erst im hohen Alter. Doch ein Schicksalsschlag kann plötzlich dazu führen, dass man nicht mehr selbst in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen, sondern auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist.
"Der Tod ist etwas, mit dem sich die Menschen immer ungern beschäftigen. Und wie sinnvoll eine Patientenverfügung ist, merken viele leider erst dann, wenn es schon zu spät ist", sagt Rechtsexpertin Beate Steldinger. Menschen würden bereits im Koma liegen oder todkrank sein. "Auf einmal erkennen die Angehörigen, dass sie eigentlich gar nicht wissen, wie der Patient in seinem letzten Lebensabschnitt medizinisch betreut werden will. Und wir dürfen nie vergessen: Es kann auch einen jungen Menschen treffen!"
...
Weiter unter
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/7/0,1872,3979559,00.html
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Wer denkt schon gerne über das Sterben oder die Folgen eines schweren Unfalls nach? Bei dem Wort Patientenverfügung meinen viele, das betreffe sie erst im hohen Alter. Doch ein Schicksalsschlag kann plötzlich dazu führen, dass man nicht mehr selbst in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen, sondern auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist.
"Der Tod ist etwas, mit dem sich die Menschen immer ungern beschäftigen. Und wie sinnvoll eine Patientenverfügung ist, merken viele leider erst dann, wenn es schon zu spät ist", sagt Rechtsexpertin Beate Steldinger. Menschen würden bereits im Koma liegen oder todkrank sein. "Auf einmal erkennen die Angehörigen, dass sie eigentlich gar nicht wissen, wie der Patient in seinem letzten Lebensabschnitt medizinisch betreut werden will. Und wir dürfen nie vergessen: Es kann auch einen jungen Menschen treffen!"
...
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http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/7/0,1872,3979559,00.html
Warnung vor Legalisierung von Patientenverfügungen
Appell "Fuer ein Leben bis zuletzt": Hospizvereinigung warnt vor Legalisierung von Patientenverfuegungen
Essen (ALfA). Zum Welthospiztag am 7. Oktober hat die Hospizvereinigung „OMEGA – Mit dem Sterben leben e.V.“ und die bioethik-kritische Organisation „BioSkop e.V.“, mit einem Aufruf die Kampagne "Leben bis zuletzt – mit Menschen statt Papieren" gestartet. Kern des Aufrufs ist die Selbstverpflichtung von Hospizen, vorformulierte Patientenverfuegungen, die toedliche Therapie- und Versorgungsabbrueche bei einwilligungsunfaehigen Menschen einfordern, weder anzuerkennen noch zu verbreiten. Gleichzeitig werden Bundestag und Bundesregierung aufgefordert, Patientenverfuegungen nicht wie geplant rechtsverbindlich zu machen. Dies teilten die beiden Organisationen in einer gemeinsamen Presseaussendung am 6. Oktober mit.
"Die Botschaften von Patientenverfuegungen sind mit den Grundsaetzen hospizlicher Begleitung unvereinbar", begruendete die OMEGA-Vorsitzende Inge Kunz den Vorstoss. Patientenverfuegungen leisten nach Ansicht der Initiatoren Vorschub fuer einen gefaehrlichen Perspektivenwechsel. "Wir haben immer positiv gefragt, was die Schwerstkranken an medizinischer, pflegerischer Unterstuetzung moechten", betonte Kunz. "Heute dagegen sollen wir uns mehr damit beschaeftigen, was Menschen alles nicht mehr moechten – im Zeichen knapper Kassen." Erfahrungen aktiver Hospizler wuerden zeigen, dass sich bei guter Betreuung und sozialem Einsatz mit dem Sterben leben laesst. Omega-Vorsitzende Kunz forderte daher eine angemessene medizinische, pflegerische und finanzielle Unterstuetzung sterbender Menschen, ob zu Hause, im Hospiz, im Krankenhaus oder Pflegeheim.
Vor gesellschaftlichen Risiken und Nebenwirkungen schriftlicher Behandlungsverzichtserklaerungen warnte die Sozialwissenschaftlerin und Geschaeftsfuehrerin von BioSkop Erika Feyerabend. "Patientenverfuegungsbroschueren legen nahe, schon ein Leben in Pflegebeduerftigkeit als nicht mehr 'lebenswert' anzusehen. Sie verleiten dazu, medizinische Behandlungen und Ernaehrung bereits ausserhalb der Sterbephase abzuwaehlen. Das kommt einer Selbstentwertung gleich und steht unseren Bemuehungen entgegen, Menschen in ihrer letzten Lebensphase zu ermutigen." Dabei lasse sich in der Praxis ueberhaupt nicht vorhersehen und selbstbestimmt entscheiden, was Patientenverfuegungen suggerieren: dass man sich in gesunden Tagen wirklich vorstellen kann, wie man im Koma, mit Demenz oder in der Sterbephase leben und fuehlen wird, so Feyerabend.
Der Aufruf "Leben bis zuletzt – mit Menschen statt Papieren" enthaelt eine Selbstverpflichtung, in der Hospizmitarbeiter und -mitarbeiterinnen gebeten werden, vorformulierte Patientenverfuegungen weder zu verbreiten noch zu bewerben oder als Richtschnur fuer Sterbebegleitung anzuerkennen. "Wir setzen uns gegen Euthanasie-Tendenzen ein. Unkritisches Werben fuer Patientenverfuegungen und Vorsorgepakete gefaehrdet dieses Ziel", erlaeuterte Kunz. Diese Gefahr sieht auch Bioskop-Sprecherin Feyerabend: "Wer den Todeszeitpunkt festlegen und den Tod durch Behandlungsabbruch verordnen oder nachfragen will, droht die schiefe Ebene zur aktiven Sterbehilfe hinunter zu rutschen." Kunz und Feyerabend hoffen, dass zahlreiche Organisationen und Menschen, nachdenkliche Politiker eingeschlossen, den Appell aktiv unterstuetzen werden.
Weitere Informationen
Appell "Leben bis zuletzt – mit Menschen statt Papieren" im PDF-Format
http://www.bioskop-forum.de/downloads/2 ... uletzt.pdf
OMEGA – mit dem Sterben leben e.V.
http://www.omega-ev.de/
BioSkop e.V
http://www.bioskop-forum.de
ALfA-Newsletter 37/06 vom 06.10.2006
Essen (ALfA). Zum Welthospiztag am 7. Oktober hat die Hospizvereinigung „OMEGA – Mit dem Sterben leben e.V.“ und die bioethik-kritische Organisation „BioSkop e.V.“, mit einem Aufruf die Kampagne "Leben bis zuletzt – mit Menschen statt Papieren" gestartet. Kern des Aufrufs ist die Selbstverpflichtung von Hospizen, vorformulierte Patientenverfuegungen, die toedliche Therapie- und Versorgungsabbrueche bei einwilligungsunfaehigen Menschen einfordern, weder anzuerkennen noch zu verbreiten. Gleichzeitig werden Bundestag und Bundesregierung aufgefordert, Patientenverfuegungen nicht wie geplant rechtsverbindlich zu machen. Dies teilten die beiden Organisationen in einer gemeinsamen Presseaussendung am 6. Oktober mit.
"Die Botschaften von Patientenverfuegungen sind mit den Grundsaetzen hospizlicher Begleitung unvereinbar", begruendete die OMEGA-Vorsitzende Inge Kunz den Vorstoss. Patientenverfuegungen leisten nach Ansicht der Initiatoren Vorschub fuer einen gefaehrlichen Perspektivenwechsel. "Wir haben immer positiv gefragt, was die Schwerstkranken an medizinischer, pflegerischer Unterstuetzung moechten", betonte Kunz. "Heute dagegen sollen wir uns mehr damit beschaeftigen, was Menschen alles nicht mehr moechten – im Zeichen knapper Kassen." Erfahrungen aktiver Hospizler wuerden zeigen, dass sich bei guter Betreuung und sozialem Einsatz mit dem Sterben leben laesst. Omega-Vorsitzende Kunz forderte daher eine angemessene medizinische, pflegerische und finanzielle Unterstuetzung sterbender Menschen, ob zu Hause, im Hospiz, im Krankenhaus oder Pflegeheim.
Vor gesellschaftlichen Risiken und Nebenwirkungen schriftlicher Behandlungsverzichtserklaerungen warnte die Sozialwissenschaftlerin und Geschaeftsfuehrerin von BioSkop Erika Feyerabend. "Patientenverfuegungsbroschueren legen nahe, schon ein Leben in Pflegebeduerftigkeit als nicht mehr 'lebenswert' anzusehen. Sie verleiten dazu, medizinische Behandlungen und Ernaehrung bereits ausserhalb der Sterbephase abzuwaehlen. Das kommt einer Selbstentwertung gleich und steht unseren Bemuehungen entgegen, Menschen in ihrer letzten Lebensphase zu ermutigen." Dabei lasse sich in der Praxis ueberhaupt nicht vorhersehen und selbstbestimmt entscheiden, was Patientenverfuegungen suggerieren: dass man sich in gesunden Tagen wirklich vorstellen kann, wie man im Koma, mit Demenz oder in der Sterbephase leben und fuehlen wird, so Feyerabend.
Der Aufruf "Leben bis zuletzt – mit Menschen statt Papieren" enthaelt eine Selbstverpflichtung, in der Hospizmitarbeiter und -mitarbeiterinnen gebeten werden, vorformulierte Patientenverfuegungen weder zu verbreiten noch zu bewerben oder als Richtschnur fuer Sterbebegleitung anzuerkennen. "Wir setzen uns gegen Euthanasie-Tendenzen ein. Unkritisches Werben fuer Patientenverfuegungen und Vorsorgepakete gefaehrdet dieses Ziel", erlaeuterte Kunz. Diese Gefahr sieht auch Bioskop-Sprecherin Feyerabend: "Wer den Todeszeitpunkt festlegen und den Tod durch Behandlungsabbruch verordnen oder nachfragen will, droht die schiefe Ebene zur aktiven Sterbehilfe hinunter zu rutschen." Kunz und Feyerabend hoffen, dass zahlreiche Organisationen und Menschen, nachdenkliche Politiker eingeschlossen, den Appell aktiv unterstuetzen werden.
Weitere Informationen
Appell "Leben bis zuletzt – mit Menschen statt Papieren" im PDF-Format
http://www.bioskop-forum.de/downloads/2 ... uletzt.pdf
OMEGA – mit dem Sterben leben e.V.
http://www.omega-ev.de/
BioSkop e.V
http://www.bioskop-forum.de
ALfA-Newsletter 37/06 vom 06.10.2006
WISO-Tipp: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Sendung am 16.10.2006, 19.25 Uhr, ZDF
WISO-Tipp: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Damit andere in Ihrem Sinn entscheiden
Niemand denkt gerne daran, jeden kann es treffen: Wegen eines Unfalls oder einer schweren Krankheit kann es passieren, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Dann sind die Angehörigen gefragt - und die sind oft überfordert.
Wo bewahrt der Patient wichtige Papiere, wie Versicherungspolicen und Bankunterlagen auf? Wer hat Zugriff auf seine Konten? Ist dies dem Kontoinhaber vorbehalten, kommt nicht einmal der Ehepartner ans Geld. So kann ein Unglücksfall auch noch zum finanziellen Desaster werden. Solche Probleme können Sie mit einer Vorsorgevollmacht vermeiden.
Auch im Krankenhaus stehen Angehörige oft vor schwierigen Fragen. Wie lange will der Patient durch Apparate am Leben gehalten werden? In einer Patientenverfügung können Sie bestimmen, welche medizinischen Maßnahmen ergriffen werden sollen und welche Sie ablehnen.
Wie Sie für den Verlust der Entscheidungsfähigkeit vorsorgen, erfahren Sie im WISO-Tipp.
Quelle: http://www.zdf.de
WISO-Tipp: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Damit andere in Ihrem Sinn entscheiden
Niemand denkt gerne daran, jeden kann es treffen: Wegen eines Unfalls oder einer schweren Krankheit kann es passieren, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Dann sind die Angehörigen gefragt - und die sind oft überfordert.
Wo bewahrt der Patient wichtige Papiere, wie Versicherungspolicen und Bankunterlagen auf? Wer hat Zugriff auf seine Konten? Ist dies dem Kontoinhaber vorbehalten, kommt nicht einmal der Ehepartner ans Geld. So kann ein Unglücksfall auch noch zum finanziellen Desaster werden. Solche Probleme können Sie mit einer Vorsorgevollmacht vermeiden.
Auch im Krankenhaus stehen Angehörige oft vor schwierigen Fragen. Wie lange will der Patient durch Apparate am Leben gehalten werden? In einer Patientenverfügung können Sie bestimmen, welche medizinischen Maßnahmen ergriffen werden sollen und welche Sie ablehnen.
Wie Sie für den Verlust der Entscheidungsfähigkeit vorsorgen, erfahren Sie im WISO-Tipp.
Quelle: http://www.zdf.de
DRK hilft bei Verfassen der Verfügungen
DRK hilft bei Verfassen der Verfügungen
Vom 08.01.2007
red. Der Mainzer Ortsverband des Deutschen Roten Kreuzes bietet Hilfestellungen beim Verfassen von Patientenverfügungen. Wenn die Hoffnung auf Heilung schwindet, werde "die letzte Lebensphase nicht selten von Ängsten vor quälenden Schmerzen und einem unnütz verlängerten Leiden begleitet". Viele Menschen wünschten sich, ihre Selbstbestimmung in medizinischen Behandlungsfragen - auch was die Schmerzmedizin und die Grenzen der Therapie betrifft - bis zuletzt zu behalten, auch wenn sie ihren Willen in der konkreten Situation nicht mehr selbst äußern können.
...
Weiter unter
http://www.main-rheiner.de/region/objek ... id=2665237
Vom 08.01.2007
red. Der Mainzer Ortsverband des Deutschen Roten Kreuzes bietet Hilfestellungen beim Verfassen von Patientenverfügungen. Wenn die Hoffnung auf Heilung schwindet, werde "die letzte Lebensphase nicht selten von Ängsten vor quälenden Schmerzen und einem unnütz verlängerten Leiden begleitet". Viele Menschen wünschten sich, ihre Selbstbestimmung in medizinischen Behandlungsfragen - auch was die Schmerzmedizin und die Grenzen der Therapie betrifft - bis zuletzt zu behalten, auch wenn sie ihren Willen in der konkreten Situation nicht mehr selbst äußern können.
...
Weiter unter
http://www.main-rheiner.de/region/objek ... id=2665237
Klarheit über Behandlungswünsche am Lebensende
Klarheit über Behandlungswünsche am Lebensende
Gießener Rechtswissenschaftler erarbeiten Leitfaden "Wertvorstellung und Respekt" - Immer mehr Bürger verfassen Patientenverfügung
GIESSEN (rst). Zwei von drei Bundesbürgern sterben im Alten- oder Pflegeheim oder im Krankenhaus. In vielen Fällen herrscht bei Pflegepersonal, Ärzten, Angehörigen und auch beim Patienten selbst Unklarheit über Behandlungswünsche und -möglichkeiten am Lebensende. Einen neuen Weg aus dieser unbefriedigenden Situation zeigt der Leitfaden "Wertvorstellung und Respekt" auf.
...
Weiter unter
http://www.giessener-anzeiger.de/sixcms ... 3842&_dpa=
Gießener Rechtswissenschaftler erarbeiten Leitfaden "Wertvorstellung und Respekt" - Immer mehr Bürger verfassen Patientenverfügung
GIESSEN (rst). Zwei von drei Bundesbürgern sterben im Alten- oder Pflegeheim oder im Krankenhaus. In vielen Fällen herrscht bei Pflegepersonal, Ärzten, Angehörigen und auch beim Patienten selbst Unklarheit über Behandlungswünsche und -möglichkeiten am Lebensende. Einen neuen Weg aus dieser unbefriedigenden Situation zeigt der Leitfaden "Wertvorstellung und Respekt" auf.
...
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http://www.giessener-anzeiger.de/sixcms ... 3842&_dpa=
Experten raten zur Formulierung einer Vorsorgevollmacht
Vertreter für alle Fälle benennen
Experten raten zur Formulierung einer Vorsorgevollmacht
Der Irrtum, dass Ehegatten einander uneingeschränkt rechtlich vertreten können, ist immer noch weit verbreitet – das bewiesen nicht zuletzt zahlreiche Nachfragen gestern an unserem Lesertelefon-Extra. Renate Kubbutat (Schweriner Amtsärztin), Dr. Ingrid Dette (Geschäftsführerin Betreuungsverein „Neues Ufer“), Ralph Sonnemann (Richter am Amtsgericht Schwerin), Dominik Zwanzig (Mitarbeiter Betreuungsverein „St. Anna“) und Dr. Albert Block (Geschäftsführer Notarkammer MV) hatten aber auch darüber hinaus viele Fragen zu beantworten. Warum brauche ich eine Vorsorgevollmacht, wenn doch im Notfall alles meine Ehefrau regelt?
Verwandte und Eheleute sind nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Bevollmächtigung der Angehörigen tätig zu werden. Ihre Frau kann Sie also nicht rechtlich vertreten. Wenn Sie sie nicht ausdrücklich schriftlich bevollmächtigt haben, muss sie erst vom Gericht zur Betreuerin bestellt werden, bevor sie z. B. bei Ämtern Anträge für Sie stellen kann oder in medizinische Maßnahmen einwilligen kann.
...
Weiter unter
http://www.svz.de/newsmv/MVVermischtes/ ... 20826.html
Experten raten zur Formulierung einer Vorsorgevollmacht
Der Irrtum, dass Ehegatten einander uneingeschränkt rechtlich vertreten können, ist immer noch weit verbreitet – das bewiesen nicht zuletzt zahlreiche Nachfragen gestern an unserem Lesertelefon-Extra. Renate Kubbutat (Schweriner Amtsärztin), Dr. Ingrid Dette (Geschäftsführerin Betreuungsverein „Neues Ufer“), Ralph Sonnemann (Richter am Amtsgericht Schwerin), Dominik Zwanzig (Mitarbeiter Betreuungsverein „St. Anna“) und Dr. Albert Block (Geschäftsführer Notarkammer MV) hatten aber auch darüber hinaus viele Fragen zu beantworten. Warum brauche ich eine Vorsorgevollmacht, wenn doch im Notfall alles meine Ehefrau regelt?
Verwandte und Eheleute sind nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Bevollmächtigung der Angehörigen tätig zu werden. Ihre Frau kann Sie also nicht rechtlich vertreten. Wenn Sie sie nicht ausdrücklich schriftlich bevollmächtigt haben, muss sie erst vom Gericht zur Betreuerin bestellt werden, bevor sie z. B. bei Ämtern Anträge für Sie stellen kann oder in medizinische Maßnahmen einwilligen kann.
...
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http://www.svz.de/newsmv/MVVermischtes/ ... 20826.html