Der Personalmehrbedarf in den Heimen ist nach einem Gutachten erheblich ...

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

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Pflegende wollen bessere Vergütung und geregelte Arbeitszeiten

Beitrag von WernerSchell » 01.08.2020, 06:39

Deutsches Ärzteblatt vom 31.07.2020:
Pflegende wollen bessere Vergütung und geregelte Arbeitszeiten
Berlin – Pflegekräfte wünschen sich eine bessere Vergütung, geregelte Arbeitszeiten und mehr Mitsprache für die Pflege. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Pflegenetzwerks Deutschland, das im Mai dieses Jahres vom Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter­ium (BMG) ge­grün­det worden war.
Im Rahmen der Aktion „Mehr Pflege-Kraft“ hatte das BMG die professionell Pflegenden danach gefragt, welche Maßnahmen sie sich für ihren Beruf wünschen. Von den mehr als 6.000 eingegangen Vorschlägen wurden 1.233 per Los ausgewählte Antworten vom Ins­titut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft ausgewertet.
Am meisten Nennungen fielen dabei auf das Thema Vergütung (857 Beiträge). Die Be­frag­ten sprachen sich insbesondere für eine Anhebung der Löhne für Beschäftigte der Al­tenpflege und der Hilfskräfte aus und forderten eine gesellschaftliche Aufwertung der Pflege.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerzteblatt.de/callback/let ... &id=112052
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Altenpflegekräfte verdienen rd. 500 Euro weniger als Krankenpflegekräfte ....

Beitrag von WernerSchell » 08.08.2020, 12:38

Altenpflegekräfte verdienen rd. 500 Euro weniger als Krankenpflegekräfte ....

Die Zeitschrift CAREkonkret, Die Wochenzeitung für Entscheider in der Pflege, berichtet in ihrer Ausgabe vom 07.08.2020 über die durchschnittlichen Vergütungen in der Pflege und titelt: "Neue Zahlen des Entgeltatlas 2019 der Bundesagentur für Arbeit - Regional starkes Gefälle".

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Der Entgeltatlas verdeutlicht das, was seit längerer Zeit, auch von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, problematisiert wird: Die Vergütungen in der Altenpflege liegen um rd. 500 Euro niedriger als die Vergütungen in der Krankenpflege. Beim Neusser Pflegetreff wurden diese Vergütungsunterscheide mehrfach angesprochen, u.a. von Prof. Dr. Stefan Sell (> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =7&t=22968 - Filmdoku > https://www.youtube.com/watch?v=3mswFLNLoT0 ). - Dazu zwei aktuelle Übersichten der Bundesagentur für Arbeit:


Vergütung Altenpflege BA 2020.JPG
Vergütung Altenpflege BA 2020.JPG (59.43 KiB) 17714 mal betrachtet
Quelle: https://con.arbeitsagentur.de/prod/entg ... beruf/9053


Vergütung Krankenpflege BA 2020.JPG
Vergütung Krankenpflege BA 2020.JPG (65.59 KiB) 17714 mal betrachtet
Quelle: https://con.arbeitsagentur.de/prod/entg ... beruf/8868
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Verbesserungen für Pflegekräfte - Was kam nach dem Applaus?

Beitrag von WernerSchell » 11.08.2020, 06:37

BR 24

Verbesserungen für Pflegekräfte - Was kam nach dem Applaus?
Die Politik lobte das Durchhaltevermögen der Pflegekräfte in der Corona-Krise – und versprach mehr Geld, mehr Personal, bessere Ausbildung. Was ist seitdem passiert?
Sebastian Kwiatkowski fängt gleich seine Spätschicht an. Er ist Pflegefachkraft bei der Caritas in München und muss bis zu 22 Patienten versorgen. Manchmal ist er bis um 1.00 Uhr nachts unterwegs. Medikamente verabreichen, Kompressionsstrümpfe anziehen, Angehörige beraten: In der Coronakrise ist das deutlich schwieriger geworden. "Die Belastung ist grundsätzlich massiv gestiegen", sagt er. "Wir müssen Schutzkittel tragen, mit Maske teilweise schwer körperlich mit Patienten arbeiten." Eine Zeit lang habe die Gesellschaft die Belastung gewürdigt. "Anfangs wurde man mit anerkennenden Blicken bedacht. Allerdings hat das komplett nachgelassen." Dass sich politisch etwas ändern wird, glaubt Kwiatkowski nicht; zu oft hat er schon solche Versprechungen gehört.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.br.de/nachrichten/wirtschaf ... qwXKq8wZ2c
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Mindestens 500 Euro mehr im Monat müssen für Pflegekräfte drin sein

Beitrag von WernerSchell » 11.08.2020, 14:48

Zur Diskussion um höhere Löhne in der Pflege sagt Bernd Riexinger, Vorsitzender der Partei DIE LINKE:

"Der Pflegeverband weist zu Recht darauf hin, dass eine Einmalzahlung nicht geeignet ist, die Probleme des Pflegeberufs zu lösen. Die Gehälter sind grundsätzlich zu niedrig, die Arbeitsbelastung bleibt auf Grund des Personalmangels zu hoch. Wenn wir den Pflegenotstand beenden und mehr Menschen für diesen Beruf gewinnen wollen, darf es nicht bei Applaus bleiben. Dann brauchen wir dauerhaft höhere Gehälter und bessere Arbeitsbedingungen. Mindestens 500 Euro mehr im Monat müssen für Pflegekräfte drin sein. Wir brauchen außerdem verbindliche Personalschlüssel und allgemeinverbindliche Flächentarifverträge in der Pflege."

Quelle: Pressemitteilung vom 11.08.2020
Götz Lange
Pressestelle DIE LINKE. Parteivorstand
Pressesprecherin Sonja Giese - 0159 04 18 68 47 sonja.giese@die-linke.de
Stellvertretender Pressesprecher Götz Lange – Büro 030 24009-674 goetz.lange@die-linke.de
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Corona-Bonus auch für Pflegekräfte in Kliniken ?

Beitrag von WernerSchell » 14.08.2020, 06:14

Ärzte Zeitung vom 14.082020:
Einmalzahlung
Corona-Bonus auch für Pflegekräfte in Kliniken

Vehement wurde sie gefordert, nun soll es auch für Pflegebeschäftigte in Krankenhäusern eine Corona-Prämie geben. GKV-Spitzenverband und Krankenhausgesellschaft sollen zeitnah einen Vorschlag vorlegen. Unklar ist, wer die Kosten trägt.
... (weiter lesen unter) ... > https://nlcontent.aerztezeitung.de/d-re ... &tags=test
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Spahn will für die Altenpflege 20.000 Hilfskräfte finanzieren

Beitrag von WernerSchell » 15.08.2020, 16:19

Jens Spahn will für die Altenpflege 20.000 zusätzliche Pflegehilfskräfte finanzieren. Das ergibt sich aus der nachfolgenden Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums:

Versorgungsverbesserungsgesetz
Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege


Mit dem Versorgungsverbesserungsgesetz will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn für mehr Personal in der Altenpflege sorgen und die Stellensituation in der Geburtshilfe verbessern. Auch Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen von dem Gesetz profitieren: Sie sollen bestimmte dauerhaft Hilfsmittel leicht und unbürokratisch beantragen können. Außerdem werden Leistungen für zu Hause versorgte Pflegebedürftige vorübergehend ausgeweitet.

Eine gute Versorgung bedeutet Zuwendung. Die benötigt Zeit und damit genügend Personal. Alle, die in der Altenpflege arbeiten, leisten jeden Tag Herausragendes. Daher wollen wir sie in ihrem Berufsalltag weiter unterstützen. In der stationären Altenpflege finanzieren wir bis zu 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte. Und zwar so, dass sich der Eigenanteil der Pflegebedürftigen dadurch nicht erhöht. Zugleich behalten wir das erleichterte Antragsverfahren für bestimmte Hilfsmittel im Rahmen der Pflegebegutachtung auf Dauer bei und weiten Hilfeleistungen der Pflegeversicherung für pflegende Angehöriger aus. Damit entlasten wir Pflegekräfte, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen gleichermaßen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Die Regelungen des Referentenentwurfs im Überblick
Bis zu 20.000 zusätzliche Stellen für Hilfskräfte in der Altenpflege
In der vollstationären Altenpflege sollen bis zu 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte finanziert werden. Der Eigenanteil der Pflegebedürftigen an den Kosten der stationären Versorgung soll dadurch nicht steigen. Diese zusätzlichen Stellen sind ein erster Schritt in Richtung eines verbindlichen Personalbemessungsverfahrens für Einrichtungen. Die Ergebnisse des Projekts zur wissenschaftlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen zeigen, dass in vollstationären Pflegeeinrichtungen zukünftig insbesondere mehr Pflegehilfskräfte erforderlich sind.

Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
Pflegebedürftige sollen Hilfsmittel wie Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen dauerhaft leicht und unbürokratisch beantragen können. Eine bisher befristete Regelung, nach der von der Pflegebegutachtung empfohlene Hilfsmittel automatisch – auch ohne ärztliche Verordnung – als beantragt galten, hat sich in der Praxis bewährt. Das Verfahren soll daher ab dem kommenden Jahr auf Dauer gelten.

Die pandemiebedingte Inanspruchnahme von Pflegeunterstützungsgeld soll nicht mit dem Regelanspruch auf Pflegeunterstützungsgeld verrechnet werden. Leistungsbeträge des Entlastungsbeitrags, die im vergangenen Jahr nicht in Anspruch genommen wurden, können bis zum 31. Dezember 2020 verwendet werden.

Zusätzliche Hebammen in Kliniken
Krankenhäuser sollen künftig mehr Stellen für Hebammen erhalten. Dazu soll ein Hebammenstellen-Förderprogramm mit 65 Millionen Euro pro Jahr (Laufzeit 2021 – 2023) aufgelegt werden. Dadurch können etwa 600 zusätzliche Hebammenstellen und bis zu 700 weitere Stellen für assistierendes medizinisches Personal in Geburtshilfeabteilungen geschaffen werden.

Weitere Regelungen
Kinderkrankenhäuser und Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin, welche die Voraussetzungen für einen Sicherstellungszuschlag erfüllen, können bereits ab dem Jahr 2021 in die pauschale Förderung ländlicher Krankenhäuser in Höhe von jeweils 400.000 Euro jährlich einbezogen werden.

Krankenkassen erhalten erweiterte Spielräume für Selektivverträge z.B. für Vernetzungen über die gesetzliche Krankenversicherung hinaus und um regionalen Bedürfnissen besser Rechnung tragen zu können. Gleichzeitig werden Versorgungsinnovationen gefördert, indem die Krankenkassen die Möglichkeit erhalten, durch den Innovationsfonds geförderte Projekte auf freiwilliger Basis weiterzuführen.

Der Referentenentwurf des Gesetzes befindet sich zurzeit in der Abstimmung mit Ressorts, Ländern und Verbänden.

Downloads: Referentenentwurf: Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege - PDF, 195 KB >>> https://www.bundesgesundheitsministeriu ... G_RefE.pdf

Quelle: https://www.bundesgesundheitsministeriu ... f48gEc0DX4


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Dazu ergibt sich in Kürze:

Jens Spahn will für die Altenpflege 20.000 zusätzliche Pflegehilfskräfte finanzieren. Dazu ergibt sich in Kürze: Obwohl uns Jens Spahn alle naslang die Pflegewelt erklären will, liegt er erneut mit seinen Absichten völlig daneben: In der Pflege sind verbesserte Arbeitsbedingungen dringend erforderlich, und zwar durch Schaffung von deutlich verbesserten Stellenschlüsseln (lt. Rothgang-Gutachten + 36%) und höhere Vergütungen. Allein die Angleichung der Vergütungen in der Altenpflege erfordert ein Vergütungsplus von rd. 500 Euro/Monat. Dringend notwendig sind im Übrigen Fachkräfte und keine Hilfskräfte (Billigkräfte). § 11 Abs. 1 SGB XI: " Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Inhalt und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten." - Wer unter den gegebenen Umständen erneut allein auf Hilfskräfte setzt, hat wirklich nichts verstanden!

Siehe auch die Hinweise unter
> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... hn#p114431
> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... hn#p112872


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Pflegemix darf die Fachpflege nicht aus dem Blick verlieren ....

Beitrag von WernerSchell » 22.08.2020, 07:28

pflegen-online.de - 7. August 2020

INTERVIEW MIT HEINZ ROTHGANG
Die Fachkraftquote geht, der Personalmix kommt

Der Bremer Gesundheitsökonom über die besonderen Anforderungen an examinierte Pflegekräfte und an Assistenzkräfte durch das neue Instrument zur Personalbemessung für Pflegeheime

Ein neues Instrument zur Personalbedarfsmessung in der stationären Altenpflege liegt vor. Die geltenden Fachkraftquoten sollen dabei durch einen bedarfsorientierten Personalmix abgelöst werden. Wie geht es nun weiter? Ein Gespräch mit dem Gesundheitsökonom und Projektleiter Prof. Dr. Heinz Rothgang vom Socium Forschungszentrum an der Universität Bremen.

Herr Professor Rothgang, die Altenpflege braucht mehr Personal – das ist lange bekannt. Wie hoch ist laut Ihrer Studie der Mehrbedarf?

Die Einrichtungen brauchen 36 Prozent mehr Personal, als sie es heute auf Basis der Stellenschlüssel haben. Oder anders formuliert: Es gibt einen Mehrbedarf von mehr als 100.000 Vollzeitäquivalenten. Bei den Pflegefachkräften liegt der Personalmehrbedarf bei 3,5 Prozent, bei den Pflegeassistenzkräften bei 69 Prozent. Es fehlen also vor allem qualifizierte Assistenzkräfte mit 1- bis 2-jähriger Ausbildung nach Landesrecht.

Im Zweiten Pflegestärkungsgesetz hatte der Gesetzgeber der Selbstverwaltung auferlegt, bis zum Juni 2020 ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur Messung des Personalbedarfs in der stationären Altenpflege vorzulegen. Sie und Ihr Team hatten den Auftrag nach einer europaweiten Ausschreibung erhalten. Wie sind Sie dabei vorgegangen?

Wir waren bundesweit in 62 Pflegeeinrichtungen und haben die Daten von 1.380 Bewohnern und 140.000 Interventionen erfasst. Wir haben also eine Woche lang jede praktische Pflegehandlung dokumentiert und bewertet. Diese Daten haben wir ausgewertet und einen Algorithmus entwickelt, der in Abhängigkeit von der Bewohnerschaft angibt, wie viele Pflegekräfte eine Einrichtung benötigt, um fachgerecht pflegen zu können.

... (weiter lesen unter) .... > https://www.pflegen-online.de/die-fachk ... 8JFQ_i6u8s


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Anmerkung:
Dass wir mehr Stellen im Pflegesystem benötigen, ist seit vielen Jahren bekannt. Dazu brauchten wir eigentlich kein Gutachten. Mit der Beauftragung des Gutachters und der Vorstellung eines Konzeptes wurde nur wertvolle Zeit vertrödelt. Das ermittelte Stellenplus von 36% übertrifft die hiesigen Erwartungen (ca. 20%). Nunmehr auf Pflegehilfskräfte und auf Abschaffung der Fachkraftquote zu setzen, ist aber eine fatale Fehleinschätzung. Es wird die Aufgabe der politisch Verantwortlichen sein, aus dem vorliegenden Gutachten eine gute Pflegereform zu gestalten. Mehr Pflegefachkräfte muss dabei als alternativlos gelten. - Werner Schell
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Versorgungsverbesserungsgesetz: Es fehlt ein Konzept

Beitrag von WernerSchell » 26.08.2020, 15:57

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Versorgungsverbesserungsgesetz: Es fehlt ein Konzept

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e. V. (DBfK) kritisiert den Referentenentwurf zum Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege – kurz Versorgungsverbesserungsgesetz – aus dem Bundesministerium für Gesundheit. Insbesondere der geplante Einsatz von Hilfskräften in vollstationären Pflegeeinrichtungen ist aus Sicht des DBfK so nicht akzeptabel.

„Mit der Einstellung von 20.000 Hilfskräften ohne qualifizierte Ausbildung wird die äußerst angespannte Situation in der stationären Langzeitpflege nicht gelöst“, sagt Prof. Christel Bienstein, Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe. „Aus diesen Überlegungen spricht ein falsches Verständnis von guter Versorgung. Bei guter Pflege geht es darum, die Bedürfnisse der Menschen zu erkennen und die Versorgung entsprechend zu planen. Und das muss man können. Hier scheint man wieder nur einzelne Tätigkeiten, die irgendwer verrichten soll, im Kopf gehabt zu haben.“

Einen Personalmix mit unterschiedlich qualifizierten Pflegenden und Betreuenden begrüßt der DBfK, weist aber darauf hin, dass der Pflegeprozess von Pflegefachpersonen geplant, koordiniert und begleitet werden muss. Wenn nicht einmal mehr 50 Prozent der Beschäftigten in einer Einrichtung qualifizierte Pflegefachpersonen sind, kann aus Sicht des DBfK der Versorgungsbedarf bei einer guten Qualität nicht sichergestellt werden.

„Je mehr unterschiedlich qualifiziertes Personal eingesetzt wird, desto höher ist der Bedarf an Anleitung und Steuerung. Und dies kann nur von qualifizierten Pflegefachpersonen geleistet werden, da nur sie die Kompetenz zur Beratung, Bedarfsfeststellung und zur Anleitung haben“, erläutert Bienstein.

Dem Gesetzesentwurf fehlt ein Gesamtkonzept, das die Personalsituation in der Langzeitpflege nachhaltig verbessert. Um die angespannte Personalsituation in den Pflegeeinrichtungen zu ändern, müssen die Hilfskräfte systematisch weiterqualifiziert werden und ihr Einsatz muss von genügend Pflegefachpersonen koordiniert werden. „In der jetzigen Form wird das Gesetz sonst nur die ohnehin schlechte Fachkraftquote zu Lasten der Pflegenden und der Pflegebedürftigen weiter aushebeln“, so Bienstein.

Quelle: Pressemitteilung vom 26.08.2020
Anja Kathrin Hild
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
hild@dbfk.de
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Pflegebonus wird zur Farce

Beitrag von WernerSchell » 03.09.2020, 07:04

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Pflegebonus wird zur Farce
Reihenweise negative Bescheide beim Bayerischen Corona-Pflegebonus / DBfK: „Anspruchsberechtigten wird die Zahlung verwehrt“


MÜNCHEN - Was als Zeichen der Wertschätzung der Pflege gedacht war, kommt mittlerweile einem schlechten Scherz gleich: Reihenweise erhalten Antragsteller derzeit negative Bescheide, obwohl ihnen der Bayerische Corona-Pflegebonus laut Richtline eigentlich zusteht. Zudem gibt es kein so genanntes Widerspruchsverfahren mehr. Wer den Ablehnungsbescheid anfechten will, muss sofort Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg einreichen. Anerkennung einer systemrelevanten Berufsgruppe sieht anders aus. Gerade die Menschen sind betroffen, die teilweise mit mangelhafter Schutzausrüstung ein hohes eigenes Risiko eingegangen sind, um Patienten/innen zu versorgen. Sie sind wütend und enttäuscht über das Vorgehen des Freistaates Bayern: „Es ist moralisch bedenklich, sich in den Medien als großzügig darzustellen und im Nachhinein den Anspruchsberechtigten die Zahlung zu verwehren“, bedauert Stefanie Renner, stv. Geschäftsführerin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe, DBfK Südost e.V. Der DBfK vermutet, dass die verfügbaren Mittel schlicht aufgebraucht sind.

Probleme gab es von Anfang an: Erst war lange nicht klar, wer genau anspruchsberechtigt ist, dann wurden im laufenden Verfahren die Formulare und die Richtlinie geändert. Dies führte zunächst dazu, dass Leistungsträger der Pflege (wie z.B. Leitungskräfte) keinen Anspruch mehr auf den Corona-Pflegebonus hatten. Jetzt erhalten auch Mitarbeiter/innen der Tagespflege und hauswirtschaftlichen Versorgung Ablehnungen. Begründung ist, dass es sich laut Richtlinie beim Bayerischen Corona-Pflegebonus um eine freiwillige Leistung der Regierung ohne Rechtsanspruch handle, die nach Haushaltslage ausgezahlt wird.

Rund 350 000 Anträge für den Pflegebonus Bayern sind bis Ende Juni beim Landesamt für Pflege eingegangen, bis Juli wurde die Hälfte ausgezahlt. „Weil scheinbar das Geld ausgeht, wird durch die Hintertüre Anspruchsberechtigten die Zahlung verwehrt. Glück hatten diejenigen, die als erste ihre Anträge eingereicht haben. Sie haben den Bonus noch erhalten“, so Renner. Der Rest wird wohl leer ausgehen, befürchtet der DBfK. Und weiter: „Öffentlich zugesicherte Leistungen nicht zu erhalten, wird weit kränkender von der Berufsgruppe wahrgenommen, als erst gar keine versprochen zu bekommen“, berichtet Renner.

Kaum jemand wird diesen komplizierten Klageweg wohl auf sich nehmen, weil der Ausgang mehr als ungewiss ist. Der Aufwand steht in keinem Verhältnis und kann den Klägern auch noch Geld kosten. Wenn der Streitwert bei 500 Euro liegt und der Kläger verliert, belaufen sich die Prozesskosten auf 105 Euro, wenn die Klage nach Beratung durch den Richter zurückgenommen wird, weil keine Aussicht auf Erfolg ist, kostet es 35 Euro. Nur wenn die Klage gewonnen wird, muss der Freistaat die Kosten tragen. Der DBfK befürchtet, dass das dazu führen wird, dass sich die Berufsgruppe einmal mehr darin bestätigt sehen, dem Pflegeberuf endgültig den Rücken zu kehren.

Quelle: Pressemitteilung vom 02.09.2020
Sabine Karg
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe | DBfK Südost e.V. | Edelsbergstraße 6 | 80686 München
Telefon: 089-179970-23 | Mobil: 0176 43996058 | Fax: 089-1785647 | s.karg@dbfk.de | www.dbfk.de | www.facebook.com/dbfk.suedost
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Corona-Prämie auch für Pflegende im Krankenhaus

Beitrag von WernerSchell » 03.09.2020, 13:01

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Corona-Prämie auch für Pflegende im Krankenhaus

Monate nach der Festlegung einer Prämie zur Anerkennung der Belastungen durch die COVID-19-Pandemie in der Langzeitpflege ist nun auch für Pflegende im Krankenhaus eine Lösung in Sicht. Auf Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit haben der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) einen Vorschlag für eine Corona-Prämie im Krankenhaus vorgelegt. Er liegt jetzt bei Gesundheitsminister Jens Spahn zur Prüfung.

„Es ist zu begrüßen, dass jetzt auch die Kolleginnen und Kollegen im Krankenhaus eine Prämie bekommen sollen. Es hatte für viel Unmut in der Berufsgruppe gesorgt, dass nicht überall die Prämie gezahlt werden sollte“, sagt Prof. Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK. Die Regelungen sind im Detail allerdings anders als für die Langzeitpflege. Es soll die Prämie nur in Krankenhäusern geben, in denen bis zum 30.9.2020 eine bestimmte Mindestzahl von Patienten mit COVID-19-Erkrankung behandelt wurde. Auch das Reinigungspersonal ist nicht berücksichtigt. „Beides erscheint nicht nur im Vergleich mit der Langzeitpflege ungerecht“, befindet Bienstein.

Grundsätzlich ist zu betonen, dass statt einer Prämie deutlich höhere und gerechtere Gehälter bezahlt werden sollten – dann wären Prämien wie diese überflüssig. Der DBfK fordert 4.000 EURO brutto als Grundgehalt beim Berufseinstieg für Pflegefachpersonen in allen Sektoren. Bei den anstehenden Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst muss der Auftakt gemacht werden zu besseren Gehältern. Die Vorbereitung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages für die Langzeitpflege – ein wichtiges Ziel der Konzertierten Aktion Pflege – stagniert seit Monaten.
„Es ist höchste Zeit, dass sich nach Applaus vom Balkon und einer Prämie für besondere Belastungen die Vergütung in der Pflege endlich nachhaltig verbessert“, appelliert Christel Bienstein.

Zum Hintergrund: DKG und GKV-SV schlagen eine Prämie von bis zu 1.000 EURO für ‚Pflege am Bett‘ vor. In einem Gesamtvolumen von 100 Millionen EURO. Die Verteilung auf anspruchsberechtigte Krankenhäuser soll mittels objektiver Kriterien zielgenau nach pandemiebedingter Belastung (Frist 30.9.2020) und bedarfsgerecht nach vorhandenem Pflegepersonal gestaltet werden. Die Prämie soll bis Ende 2020 ausbezahlt sein. Details der Prämie bei der Auszahlung an weitere Gruppen sollen mit der Mitarbeitervertretung vor Ort geregelt werden. Die Bundesländer sollen, eine aufstockende Finanzierung in Höhe von 500 Euro pro Pflegefachperson in Vollzeit leisten. Der Vorschlag wurde Bundesminister Spahn vorgelegt.

Quelle: Pressemitteilung vom 03.09.2020
Ivonne Köhler-Roth | Redakteurin Unternehmenskommunikation
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
presse@dbfk.de| www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77
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Deutscher Pflegerat: „Corona-Prämie für alle ist richtig und wichtig“

Beitrag von WernerSchell » 03.09.2020, 14:06

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (03. September 2020, Nr. 28/2020)


Deutscher Pflegerat: „Corona-Prämie für alle ist richtig und wichtig“

Zum heute vorgelegten Konzept des GKV-Spitzenverbandes und der Deutschen Krankenhausgesellschaft für eine Corona-Prämie für Pflegende im Krankenhaus erklärt Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Es ist der richtige Schritt und ein wichtiger dazu, dass jetzt auch Pflegende im Krankenhaus eine Corona-Prämie erhalten sollen. Das völlig unnötige und nicht nachvollziehbare, lange Hin und Her um die Corona-Prämienzahlungen im Krankenhausbereich hat bei der Profession Pflege für viel Unmut und Enttäuschung gesorgt. Die Umsetzung muss nun auch tatsächlich schnellstmöglich erfolgen.

Bedauerlich ist, dass die Lösung in Teilen anders ausfällt als die in der Langzeitpflege. Es gibt hier eine deutliche Gerechtigkeitslücke. Denn zum einen sind nicht nur die belastet, die diagnostizierte Infizierte gepflegt haben – jeder Patient, jede Patientin ist potenziell infiziert. Und es waren und sind nicht nur die Pflegenden belastet. Es ist zu hoffen, dass hier noch nachgebessert wird. Zudem wäre zu wünschen, dass die Umsetzung unbürokratischer als in der Langzeitpflege erfolgen wird.

Nicht verkannt werden darf, dass es deutlich gerechter und angemessener wäre, wenn anstatt einer einmaligen Prämie endlich überall dort, wo Pflegende arbeiten, gute und gerechte Gehälter gezahlt würden. Es ist generell an der Zeit, dass alle den Stellenwert der professionell Pflegenden anerkennen – unabhängig vom Versorgungsgebiet und Einordnung in Strukturen der Sozialgesetzgebung. Ungerechtigkeiten sind sowohl bei Prämienzahlungen als auch bei Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht mehr hinnehmbar.“

Ansprechpartner:
Dr. h.c. Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsident des Deutschen Pflegerats ist Dr. h.c. Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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Corona-Prämie für Pflegekräfte im Krankenhaus kommt

Beitrag von WernerSchell » 07.09.2020, 06:30

Corona-Prämie für Pflegekräfte im Krankenhaus kommt

(Quelle: DKG) GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben ein Konzept für eine Corona-Prämie für Pflegekräfte im Krankenhaus entwickelt und Minister Spahn vorgelegt. Es sieht die Bereitstellung von 100 Millionen Euro für die Zahlung von Prämien von bis zu 1.000 Euro an durch die Versorgung von COVID-19-Patienten besonders belastete Pflegekräfte vor.
Grundlegend sollen Pflegekräfte im Sinne der „Pflege am Bett“ begünstigt werden. Die Auswahl der anspruchsberechtigten Pflegekräfte und die Definition der individuellen Prämienhöhe für die Pflegekraft – je nach pandemiebedingter Belastung – obliegt dem Krankenhausträger in Abstimmung mit der Mitarbeitendenvertretung. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Prämie an weitere Personen, wie zum Beispiel Mitarbeitende von Notaufnahmen, gezahlt werden.
„Mit diesem Konzept wird der Weg freigemacht, an bis zu 100.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insbesondere in der hochbelasteten Pflege eine Anerkennungsprämie zu leisten“, erklärt DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.
„Wir sind dankbar für das große Engagement der Pflegerinnen und Pfleger bei der Versorgung von Corona-Patienten. Wir haben nun eine Lösung, die eine schnelle Auszahlung der Corona-Prämie an diese besonders belasteten Pflegekräfte im Krankenhaus ermöglicht. Die Prämie soll als einmalige Sonderleistung steuer- und sozial-versicherungsabgabenfrei erfolgen“, so Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband.

Quelle: Mitteilung vom 06.09.2020
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
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44149 Dortmund
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WernerSchell
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Corona-Prämie für Krankenhäuser: Nur wenige profitieren

Beitrag von WernerSchell » 15.09.2020, 16:38

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Corona-Prämie für Krankenhäuser: Nur wenige profitieren

Die Corona-Prämie soll nun auch an beruflich Pflegende ausgezahlt werden, die während der Pandemie in Krankenhäusern unter besonderer Belastung gearbeitet haben. Insgesamt stehen 100 Millionen Euro zur Verfügung, davon profitieren sollen aber nur wenige.

Nachdem zunächst nur beruflich Pflegende und Reinigungspersonal in der Langzeitpflege einen Bonus für ihre Leistungen während der Pandemie erhielten, sollen nun auch Pflegefachpersonen aus Krankenhäusern eine Sonderzahlung bekommen. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherer (GKV-SV) hatte gemeinsam mit der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft (DKG) ein Konzept für die Prämienzahlung erarbeitet. Nun liegt ein Gesetzesentwurf vor, von dem noch weniger beruflich Pflegende profitieren werden als vorgesehen, kritisiert der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK).

Ob ein Krankenhaus überhaupt für die Bonuszahlungen qualifiziert ist, hängt von der Bettenzahl und den versorgten Patientinnen bzw. Patienten mit COVID-19 ab. Qualifiziert sind so beispielsweise Krankenhäuser mit weniger als 500 Betten, die mindestens 20 Menschen mit COVID-19 versorgt haben. Dadurch werden voraussichtlich nur 450 statt wie von DKG und GKV-SV vorgeschlagen 700 Kliniken für die Zahlungen in Frage kommen. Im Gesetzesentwurf fehlt außerdem die Empfehlung, dass die Länder aufgefordert werden sollten, die Zahlungen um 500 Euro zu erhöhen.

„Wir begrüßen es grundsätzlich, dass die Pflegefachfrauen und -männer, die während der Pandemie stark belastet waren und ihre eigene Gesundheit riskiert haben, eine Bonuszahlung erhalten“, so Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK. „Aus unserer Sicht kommt es aber nun darauf an, dass die Bonuszahlungen gerecht durchgeführt werden und alle davon profitieren, die seit Beginn der Pandemie immer wieder Außerordentliches leisten“, so Bienstein. Die Verteilung soll in den Kliniken individuell geregelt werden und der DBfK befürchtet, dass es bei ungerechter und intransparenter Verteilung zu weiteren Frustrationen bei den Pflegenden kommen wird.

Der DBfK fordert schon lange, dass die Bezahlung der beruflich Pflegenden deutlich besser werden muss, damit dem Fachkräftemangel etwas entgegengesetzt wird. Mit einmaligen Bonuszahlungen allein ist es nicht getan – noch dazu, wenn von diesen nur wenige profitieren können.

Quelle: Pressemitteilung vom 15.09.2020
Anja Kathrin Hild
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
hild@dbfk.de
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Corona-Prämie für Pflegende in Krankenhäusern - Gut, aber in Teilen ungerecht. Reha wieder vergessen

Beitrag von WernerSchell » 15.09.2020, 16:41

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (15. September 2020, Nr. 30/2020)


Corona-Prämie für Pflegende in Krankenhäusern
Gut, aber in Teilen ungerecht. Reha wieder vergessen


„Es ist zu begrüßen, dass mit monatelanger Verzögerung nun auch Pflegende in Krankenhäusern eine Corona-Prämie erhalten sollen und diese schnell umgesetzt werden soll. Der Deutsche Pflegerat begrüßt diese Prämie, denn die bisherige politische Verweigerung dieser Prämie hat in der Berufsgruppe für hohen Unmut und gravierender Frustration gesorgt“, betont Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e. V. (DPR), im Nachgang zur Anhörung des Entwurfes eines Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags.

„Anders als in der Langzeitpflege war für die Pflegenden im Krankenhaus bisher keine Prämie vorgesehen. Mit der vorgeschlagenen Regelung im Krankenhauszukunftsgesetz wird zu großen Teilen der Vorschlag der Deutschen Krankenhausgesellschaft und des GKV-Spitzenverbandes übernommen.

Die im Gesetzentwurf enthaltene Regelung ist allerdings ungerecht, denn Pflegende sollen nur dann eine Corona-Prämie erhalten, wenn mindestens 20 COVID-19 Patienten/Patientinnen in einem Krankenhaus mit weniger als 500 Betten versorgt wurden oder 50 Patienten/Patientinnen in einem Krankenhaus mit mehr als 500 Betten. Der Gesetzentwurf greift hier zu kurz. Die Belastung der Pflegenden in der Corona-Pandemie entsteht nicht allein durch die Versorgung der an COVID-19 erkrankten Patienten/Patientinnen, sondern jede Patientin/jeder Patient ist potenziell infiziert und muss dementsprechend aufwendig gepflegt werden. Das Risiko der Ansteckung ist potenziell bei Patienten mit unklarem Status sogar größer als bei einem mit COVID-19 diagnostizierten Menschen.

Der Deutsche Pflegerat fordert, dass wie in der Langzeitpflege grundsätzlich alle Pflegefachpersonen eine Prämie erhalten müssen und auch andere belastete Berufsgruppen eine Prämie erhalten sollen, wie z. B. das Reinigungspersonal. Hier besteht aus Sicht des Deutschen Pflegerats dringender Nachbesserungsbedarf. Erneut ‚vergessen‘ wurden die Pflegenden in den Reha-Kliniken. Auch dort wurden infizierte oder potenziell infizierte Patientinnen und Patienten versorgt.

Die Details der Verteilung der Corona-Prämie sollen dem Gesetzentwurf folgend, lokal geregelt werden. Das ist eine Chance, jedoch zugleich auch risikoreich. Denn damit werden sich quer durch die Republik große Unterschiede entwickeln, was zur Frustration bei vielen Berufsangehörigen führen wird. Die Unzufriedenheit in der Berufsgruppe hinsichtlich einer Anerkennung durch die Corona-Prämie wird durch ein derartiges Verfahren nicht geringer.

Letztlich darf nicht vergessen werden, dass die jetzt gezahlte Corona-Prämie eine generell gute Bezahlung nicht ersetzen kann. Hier besteht großer Nachholbedarf.“

Ansprechpartner:
Dr. h.c. Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsident des Deutschen Pflegerats ist Dr. h.c. Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Corona-Prämie auch in der Reha zahlen

Beitrag von WernerSchell » 22.09.2020, 14:59

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
PRESSEMELDUNG (22. September 2020, Nr. 32/2020)


Deutscher Pflegerat: Zukunftsgesetz - Gesetzgeber vergisst erneut die Rehabilitation
Corona-Prämie auch in der Reha zahlen


„Die Profession der Pflegenden in den Rehabilitationseinrichtungen bleibt bei der Corona-Prämie erneut unberücksichtigt. Das ist unverständlich und ein kapitales Versäumnis, denn die Hygieneanforderungen und Auflagen betreffen die Reha in der Corona-Pandemie genauso wie den Krankenhausbereich oder die Langzeitpflege. Auch in der Reha wurden infizierte oder potenziell infizierte Patientinnen und Patienten versorgt“, betonte heute in Berlin die Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e. V. (DPR), Irene Maier.

Der Deutsche Pflegerat fordert eine Nachbesserung des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG), mit Aufnahme der Corona-Prämie für die in der Rehabilitation Beschäftigten.

Ausdrücklich weist der Deutsche Pflegerat darauf hin, dass die Prämie eine generell gute Bezahlung der Profession Pflege in der Reha nicht ersetzen kann. Hier besteht dringender, großer Nachholbedarf. Dies betrifft besonders die mangelnde Bereitschaft der Kostenträger, in der Reha bessere Vergütungen der Beschäftigten zu refinanzieren. Der Deutsche Pflegerat fordert vom Gesetzgeber, in der Reha zeitnah einen Rahmen zu setzen, der die Refinanzierung für die Einrichtungen sichert, um eine angemessene Bezahlung in der Reha zu ermöglichen.
Die Rehabilitationseinrichtungen sind nicht die Stiefmütterchen in der pflegerischen Versorgungskette. Sie dürfen nicht im Stich gelassen werden, so wie in der Pflegeausbildung, wo die Träger der Rehabilitationskliniken in der praktischen Ausbildung nicht vorgesehen sind. Die Reha nimmt in der pflegerischen Versorgung in unserem Land eine wichtige Funktion wahr. Dank ihrer Hilfe tragen sie zur Entlastung des Krankenhausbereichs und der Langzeitpflege bei. Die Einrichtungen der Reha brauchen jetzt endlich einmal ein entscheidendes und positives Signal der Politik. Mit dem jetzigen Krankenhauszukunftsgesetz wurde hierzu eine gute Chance vergeben.“

Ansprechpartnerin:
Irene Maier
Vizepräsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsident des Deutschen Pflegerats ist Dr. h.c. Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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