Notfallversorgung patientengerecht gestalten
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DKG ZU DEN GKV-ÜBERLEGUNGEN ZUR NOTFALLVERSORGUNG
DKG ZU DEN GKV-ÜBERLEGUNGEN ZUR NOTFALLVERSORGUNG
Wer gute Versorgung will, muss auch die Mittel bereitstellen
Zu den Überlegungen des GKV-Spitzenverbandes zur Reform der Notfallversorgung erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG):
„Wir begrüßen, dass der GKV-Spitzenverband eine Zuordnung der ambulanten Notfallversorgung auf die Krankenhäuser befürwortet. Mit dem Bekenntnis, dass sich die Strukturen am Bedarf und den Bedürfnissen von Patienten orientieren müssen, erkennt der Spitzenverband an, dass die Hauptlast der Versorgung die Krankenhäuser tragen. Für die Steuerung der im Krankenhaus ankommenden Patienten reicht ein Tresen in der Verantwortung des Krankenhauses vollkommen aus. Die Krankenhäuser stehen bereit, um gemeinsam mit den Ländern die Notfallversorgung zu organisieren. Dabei ist die Mitwirkung von niedergelassenen Ärzten auf vertragspartnerschaftlicher Basis ausdrücklich gewünscht. Die KVen bedarf es aber nicht. Der vom BMG vorgesehene gemeinsame Betrieb von Integrierten Notfallzentren am Krankenhaus mit den KVen würde hingegen unproduktive neue Schnittstellen schaffen.
Wir vermissen im Konzept der GKV ein klares Bekenntnis, zu einer deutlichen Aufstockung der Mittel für die ambulante Notfallversorgung. Alleine im Krankenhaus entsteht ein Defizit von mehr als einer Milliarde Euro durch ambulante Notfälle. Eine grundlegende Verbesserung der ambulanten Notfallversorgung braucht eine ausreichende Vergütung, die den personellen und sächlichen Aufwand einschließlich der Vorhaltung refinanziert.
Zu begrüßen ist, dass der GKV-Spitzenverband die Digitalisierung zur Patientensteuerung nutzen will. Aber auch hier bleibt die Kluft zwischen dem Bekenntnis und der gleichzeitigen Bereitschaft dafür auch die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Es bleibt zu hoffen, dass der GKV-Spitzenverband bereit ist, diese Lücke zu schließen – zum Vorteil und Nutzen seiner Versicherten.“
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder - 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände - in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.942 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,4 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
Quelle: Pressemitteilung vom 28.08.2019
Kontakt:
Joachim Odenbach (Leitung)
Holger Mages
Dr. Jörn Wegner
Rike Stähler
Tel. (030) 3 98 01 - 1020 / - 1022 / - 1024
Sekretariat
Stephanie Gervers
Tel. (030) 3 98 01 -1021
Fax (030) 3 98 01 -3021
e-mail: pressestelle@dkgev.de
web: www.dkgev.de
Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
Bereich Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Wegelystraße 3
10623 Berlin
+++
Wie wäre es eigentlich damit, Personen in der Notfallambulanz abzuweisen, wenn sie sich erkennbar in keiner Notfallsituation befinden? Wenn solche Erkenntnisse bekannt würden, könnte das "Wettrennen" in die Krankenhäuser beendet werden. Und dies läge im Interesse der wirklichen Notfälle. In den letzten Wochen gab es hier eine unerträgliche Situation, als ein schwerst demenzkranker Patient sage und schreibe 9 Stunden auf eine angemessene Versorgung warten musste. Als dieser Fall problematisierte wurde, ergab sich, dass erst kurz vorher ein ebenfalls demenzkranker Patient 7 Stunden warten musste. Das sind nur zwei Fälle von vielen. Die Situationen in der Notfallversorgung sind teilweise unerträglich…..
Wer gute Versorgung will, muss auch die Mittel bereitstellen
Zu den Überlegungen des GKV-Spitzenverbandes zur Reform der Notfallversorgung erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG):
„Wir begrüßen, dass der GKV-Spitzenverband eine Zuordnung der ambulanten Notfallversorgung auf die Krankenhäuser befürwortet. Mit dem Bekenntnis, dass sich die Strukturen am Bedarf und den Bedürfnissen von Patienten orientieren müssen, erkennt der Spitzenverband an, dass die Hauptlast der Versorgung die Krankenhäuser tragen. Für die Steuerung der im Krankenhaus ankommenden Patienten reicht ein Tresen in der Verantwortung des Krankenhauses vollkommen aus. Die Krankenhäuser stehen bereit, um gemeinsam mit den Ländern die Notfallversorgung zu organisieren. Dabei ist die Mitwirkung von niedergelassenen Ärzten auf vertragspartnerschaftlicher Basis ausdrücklich gewünscht. Die KVen bedarf es aber nicht. Der vom BMG vorgesehene gemeinsame Betrieb von Integrierten Notfallzentren am Krankenhaus mit den KVen würde hingegen unproduktive neue Schnittstellen schaffen.
Wir vermissen im Konzept der GKV ein klares Bekenntnis, zu einer deutlichen Aufstockung der Mittel für die ambulante Notfallversorgung. Alleine im Krankenhaus entsteht ein Defizit von mehr als einer Milliarde Euro durch ambulante Notfälle. Eine grundlegende Verbesserung der ambulanten Notfallversorgung braucht eine ausreichende Vergütung, die den personellen und sächlichen Aufwand einschließlich der Vorhaltung refinanziert.
Zu begrüßen ist, dass der GKV-Spitzenverband die Digitalisierung zur Patientensteuerung nutzen will. Aber auch hier bleibt die Kluft zwischen dem Bekenntnis und der gleichzeitigen Bereitschaft dafür auch die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Es bleibt zu hoffen, dass der GKV-Spitzenverband bereit ist, diese Lücke zu schließen – zum Vorteil und Nutzen seiner Versicherten.“
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder - 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände - in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.942 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,4 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
Quelle: Pressemitteilung vom 28.08.2019
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Wie wäre es eigentlich damit, Personen in der Notfallambulanz abzuweisen, wenn sie sich erkennbar in keiner Notfallsituation befinden? Wenn solche Erkenntnisse bekannt würden, könnte das "Wettrennen" in die Krankenhäuser beendet werden. Und dies läge im Interesse der wirklichen Notfälle. In den letzten Wochen gab es hier eine unerträgliche Situation, als ein schwerst demenzkranker Patient sage und schreibe 9 Stunden auf eine angemessene Versorgung warten musste. Als dieser Fall problematisierte wurde, ergab sich, dass erst kurz vorher ein ebenfalls demenzkranker Patient 7 Stunden warten musste. Das sind nur zwei Fälle von vielen. Die Situationen in der Notfallversorgung sind teilweise unerträglich…..
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Notfall-Ambulanzen entlasten und die Patienten besser steuern
Die Notfall-Zentren der deutschen Kliniken müssen immer wieder mit „Patienten“ arbeiten, die eigentlich nicht wirklich akut gesundheitlich gefährdet sind. Wenn ich Ihnen verraten würde, mit welchen Wehwehchen unserer Kleinkinder meine Frau und ich schon in die Ambulanz gerannt sind, wüssten Sie, was ich meine. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will die Notfall-Ambulanzen entlasten und die Patienten besser steuern, ein sinnvolles Anliegen. Marc Latsch hat die Details. > https://rdir.inxmail.com/rponline/d?o0b ... deswestens
Quelle: Mitteilung der Rheinischen Post vom 29.09.2019
Michael Bröcker - Chefredaktion
Quelle: Mitteilung der Rheinischen Post vom 29.09.2019
Michael Bröcker - Chefredaktion
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Notdienstreform demontiert Sicherstellungsauftrag
Notdienstreform demontiert Sicherstellungsauftrag: ‚casus belli‘ für die Vertragsärzteschaft
Zur aktuellen Diskussion über die Reform des Notdienstes erklärt der Bundesvorsitzende des Verbandes der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, Dr. Dirk Heinrich:
„Mit der Demontage des Sicherstellungsauftrages der Kassenärztlichen Vereinigungen für die ambulante Versorgung, indem der Notdienst ausgegliedert und den Ländern übertragen werden soll, wird die ambulante Versorgung ohne Not von den Füßen auf den Kopf gestellt. Gleichlautende Planspiele im Diskussionsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Reform der Notfallversorgung lehnen wir durch die Bank weg ab.
Die hierzu geäußerten breitbeinigen Wortspenden der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), sie könne die ambulante Notfallversorgung in Deutschland auch alleine stemmen, wenn man ihr nur genügend Geld dafür gebe, sind bedenkliche, aber allzu durchsichtige Entwicklungen: Es ist klar, dass es der DKG ausschließlich um die Tatsache geht, dass rund 50 Prozent der stationären Aufnahmen aus den jeweiligen Notaufnahmen generiert werden. Das soll nach Wunsch der DKG nachhaltig zementiert werden.
Die Vorschläge gehen zudem völlig am Problem vorbei, weil in den Notaufnahmen der Krankenhäuser bekanntermaßen eine Großzahl an Fällen auftritt, die nicht dort hingehören. Daher sind Lösungen wichtig, bei denen dem Patienten entsprechend zu Hause bereits der Weg in den richtigen Versorgungsbereich aufgezeigt wird. Hierzu bestehen bereits gut funktionierende Lösungen beispielsweise in den KVen von Baden-Württemberg und Hamburg.
Für Vertragsärzte war, ist und bleibt die Organisation des Notdienstes einerseits eine zentrale vertragsarztrechtliche Verantwortung, andererseits aber auch eine elementare ethische und berufsrechtliche Verpflichtung. Ihnen für diesen Versorgungsbereich die Verantwortung zu entziehen, ist schlechterdings der casus belli für die Vertragsärzteschaft.
Vertragsärzte tun heute bereits nichts anderes, als tagtäglich den Behandlungsbedarf ihrer Patienten einzuschätzen. Daher gehört die im organisierten Notdienst und in den durch die KVen betriebenen Integrierte Notfallzentren (INZ) erforderliche Ersteinschätzung bei einem akuten Versorgungsbedarf – allein schon zum Erhalt der guten Versorgungsqualität – ausschließlich in die Hand der Vertragsärzte. Daher freuen wir uns, dass sich aktuell auch der GKV-Spitzenverband und die KBV mit ihren Vorstellungen zu INZ am Gutachten des Sachverständigenrates orientieren.
Wichtige Grundlagen für eine bessere Patientensteuerung und -versorgung wurden im Übrigen durch das Terminservicegesetz gelegt und derzeit umgesetzt. Das Terminservicegesetz wäre durch einen Ausschluss des Notdienstes aus der Sicherstellung nur noch Makulatur.“
________________________________________
Der NAV-Virchow-Bund ist der einzige freie ärztliche Verband, der ausschließlich die Interessen aller niederlassungswilligen, niedergelassenen und ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete vertritt.
Quelle: Pressemitteilung vom 29.08.2019
NAV-Virchow-Bund
Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e.V.
Leiter der Pressestelle: Klaus Greppmeir
Pressereferenten: Julia Bathelt, Adrian Zagler
Chausseestraße 119b
10115 Berlin
Fon: (03 0) 28 87 74 - 0
Fax: (03 0) 28 87 74 - 1 15
presse@nav-virchowbund.de
www.nav-virchowbund.de
Twitter: @nav_news
Zur aktuellen Diskussion über die Reform des Notdienstes erklärt der Bundesvorsitzende des Verbandes der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, Dr. Dirk Heinrich:
„Mit der Demontage des Sicherstellungsauftrages der Kassenärztlichen Vereinigungen für die ambulante Versorgung, indem der Notdienst ausgegliedert und den Ländern übertragen werden soll, wird die ambulante Versorgung ohne Not von den Füßen auf den Kopf gestellt. Gleichlautende Planspiele im Diskussionsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Reform der Notfallversorgung lehnen wir durch die Bank weg ab.
Die hierzu geäußerten breitbeinigen Wortspenden der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), sie könne die ambulante Notfallversorgung in Deutschland auch alleine stemmen, wenn man ihr nur genügend Geld dafür gebe, sind bedenkliche, aber allzu durchsichtige Entwicklungen: Es ist klar, dass es der DKG ausschließlich um die Tatsache geht, dass rund 50 Prozent der stationären Aufnahmen aus den jeweiligen Notaufnahmen generiert werden. Das soll nach Wunsch der DKG nachhaltig zementiert werden.
Die Vorschläge gehen zudem völlig am Problem vorbei, weil in den Notaufnahmen der Krankenhäuser bekanntermaßen eine Großzahl an Fällen auftritt, die nicht dort hingehören. Daher sind Lösungen wichtig, bei denen dem Patienten entsprechend zu Hause bereits der Weg in den richtigen Versorgungsbereich aufgezeigt wird. Hierzu bestehen bereits gut funktionierende Lösungen beispielsweise in den KVen von Baden-Württemberg und Hamburg.
Für Vertragsärzte war, ist und bleibt die Organisation des Notdienstes einerseits eine zentrale vertragsarztrechtliche Verantwortung, andererseits aber auch eine elementare ethische und berufsrechtliche Verpflichtung. Ihnen für diesen Versorgungsbereich die Verantwortung zu entziehen, ist schlechterdings der casus belli für die Vertragsärzteschaft.
Vertragsärzte tun heute bereits nichts anderes, als tagtäglich den Behandlungsbedarf ihrer Patienten einzuschätzen. Daher gehört die im organisierten Notdienst und in den durch die KVen betriebenen Integrierte Notfallzentren (INZ) erforderliche Ersteinschätzung bei einem akuten Versorgungsbedarf – allein schon zum Erhalt der guten Versorgungsqualität – ausschließlich in die Hand der Vertragsärzte. Daher freuen wir uns, dass sich aktuell auch der GKV-Spitzenverband und die KBV mit ihren Vorstellungen zu INZ am Gutachten des Sachverständigenrates orientieren.
Wichtige Grundlagen für eine bessere Patientensteuerung und -versorgung wurden im Übrigen durch das Terminservicegesetz gelegt und derzeit umgesetzt. Das Terminservicegesetz wäre durch einen Ausschluss des Notdienstes aus der Sicherstellung nur noch Makulatur.“
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Der NAV-Virchow-Bund ist der einzige freie ärztliche Verband, der ausschließlich die Interessen aller niederlassungswilligen, niedergelassenen und ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete vertritt.
Quelle: Pressemitteilung vom 29.08.2019
NAV-Virchow-Bund
Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e.V.
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Patienten schnell und verlässlich helfen - KV-Kampagne zur Rufnummer 116 117
Marburger Bund – Bundesverband
Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.
Pressemitteilung vom 30. August 2019
Johna: Patienten schnell und verlässlich helfen
KV-Kampagne zur Rufnummer 116 117
„Der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen muss bekannter werden. Nur wenn mehr und mehr Patienten wissen, dass sie auch außerhalb der Sprechstundenzeiten Hilfe von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten bekommen, kann es gelingen, die Notaufnahmen der Krankenhäuser dauerhaft zu entlasten. Deshalb unterstützen wir die Bemühungen, die Rufnummer 116 117 des KV-Notdienstes noch stärker im öffentlichen Bewusstsein zu verankern. Die Anzahl derer, die mit der Nummer nichts anzufangen wissen, ist leider immer noch sehr groß“, sagte Dr. Susanne Johna, Bundesvorstandsmitglied des Marburger Bundes, zum Start der Elf6 Elf7-Kampagne der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Kassenärztlichen Vereinigungen.
Die stärkere Bekanntmachung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes und der geplante Ausbau der Rufnummer 116 117 zu einem zentralen, durchgängig erreichbaren Beratungsservice seien wichtige Bausteine in dem Bemühen, Patienten schnell und verlässlich in die für sie richtige Ebene der Akutversorgung zu leiten. Zwar sei der Bekanntheitsgrad der Rufnummer seit ihrer Einführung im Jahr 2013 kontinuierlich gestiegen. Trotzdem könne nur etwa jeder fünfte Bundesbürger die Nummer 116 117 richtig zuordnen und mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst der KVen in Verbindung bringen (KBV-Versichertenbefragung 2019).
Johna machte zugleich klar, dass die Anstrengungen zum Ausbau des ärztlichen Bereitschaftsdienstes nicht durch fragwürdige Reformüberlegungen konterkariert werden dürften: „Der Sicherstellungsauftrag für die ambulante ärztliche Notfallversorgung liegt bei den KVen. Dort sollte er auch bleiben und entsprechend ausgefüllt werden. Das schließt eine enge Kooperation mit Krankenhäusern ein, für die es in Deutschland schon viele gute Bespiele gibt“, betonte das Bundesvorstandsmitglied des MB.
_____________________________________________
Marburger Bund Bundesverband
Referat Verbandskommunikation
Hans-Jörg Freese (Pressesprecher)
Tel.: 030/746846-41
Handy: 0162/2112425
presse@marburger-bund.de
http://www.marburger-bund.de
Der Marburger Bund ist der Verband aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte. Mit mehr als 122.000 Mitgliedern ist er der größte deutsche Ärzteverband mit freiwilliger Mitgliedschaft und Deutschlands einzige Ärztegewerkschaft.
Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.
Pressemitteilung vom 30. August 2019
Johna: Patienten schnell und verlässlich helfen
KV-Kampagne zur Rufnummer 116 117
„Der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen muss bekannter werden. Nur wenn mehr und mehr Patienten wissen, dass sie auch außerhalb der Sprechstundenzeiten Hilfe von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten bekommen, kann es gelingen, die Notaufnahmen der Krankenhäuser dauerhaft zu entlasten. Deshalb unterstützen wir die Bemühungen, die Rufnummer 116 117 des KV-Notdienstes noch stärker im öffentlichen Bewusstsein zu verankern. Die Anzahl derer, die mit der Nummer nichts anzufangen wissen, ist leider immer noch sehr groß“, sagte Dr. Susanne Johna, Bundesvorstandsmitglied des Marburger Bundes, zum Start der Elf6 Elf7-Kampagne der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Kassenärztlichen Vereinigungen.
Die stärkere Bekanntmachung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes und der geplante Ausbau der Rufnummer 116 117 zu einem zentralen, durchgängig erreichbaren Beratungsservice seien wichtige Bausteine in dem Bemühen, Patienten schnell und verlässlich in die für sie richtige Ebene der Akutversorgung zu leiten. Zwar sei der Bekanntheitsgrad der Rufnummer seit ihrer Einführung im Jahr 2013 kontinuierlich gestiegen. Trotzdem könne nur etwa jeder fünfte Bundesbürger die Nummer 116 117 richtig zuordnen und mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst der KVen in Verbindung bringen (KBV-Versichertenbefragung 2019).
Johna machte zugleich klar, dass die Anstrengungen zum Ausbau des ärztlichen Bereitschaftsdienstes nicht durch fragwürdige Reformüberlegungen konterkariert werden dürften: „Der Sicherstellungsauftrag für die ambulante ärztliche Notfallversorgung liegt bei den KVen. Dort sollte er auch bleiben und entsprechend ausgefüllt werden. Das schließt eine enge Kooperation mit Krankenhäusern ein, für die es in Deutschland schon viele gute Bespiele gibt“, betonte das Bundesvorstandsmitglied des MB.
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Notfallversorgung: Bundesregierung befürwortet Einführung digitaler Assistenzsysteme
Deutsches Ärzteblatt vom 05.09.2019:
Notfallversorgung: Bundesregierung befürwortet Einführung digitaler Assistenzsysteme
Berlin – Die Entwicklung von Systemen zur computerbasierten Unterstützung ärztlicher Diagnosestellung sei grundsätzlich positiv zu bewerten. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Insbesondere in... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/30 ... 975-pxdajr
Fachärzte legen Konzept für sektoren-übergreifende Versorgung vor
Berlin – Ein Konzept für intersektorale Leistungen, die sowohl Krankenhäuser als auch Gemeinschaften von Fachärzten erbringen können, hat der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) gestern vorgestellt. Die Grenze zwischen ambulantem und... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/30 ... 975-pxdajr
Notfallversorgung: Bundesregierung befürwortet Einführung digitaler Assistenzsysteme
Berlin – Die Entwicklung von Systemen zur computerbasierten Unterstützung ärztlicher Diagnosestellung sei grundsätzlich positiv zu bewerten. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Insbesondere in... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/30 ... 975-pxdajr
Fachärzte legen Konzept für sektoren-übergreifende Versorgung vor
Berlin – Ein Konzept für intersektorale Leistungen, die sowohl Krankenhäuser als auch Gemeinschaften von Fachärzten erbringen können, hat der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) gestern vorgestellt. Die Grenze zwischen ambulantem und... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/30 ... 975-pxdajr
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Kommunen gegen Reformpläne für Notfallversorgung
Deutsches Ärzteblatt vom 10.09.2019:
Kommunen gegen Reformpläne für Notfallversorgung
Hannover – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) stößt mit seinen Plänen für eine Reform von Notfallversorgung und Rettungsdiensten in Deutschland weiter auf großen Widerstand. „Wir lehnen die Pläne von Bundesminister Spahn strikt ab. Sie würden... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/30 ... 975-pxkrb1
Kommunen gegen Reformpläne für Notfallversorgung
Hannover – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) stößt mit seinen Plänen für eine Reform von Notfallversorgung und Rettungsdiensten in Deutschland weiter auf großen Widerstand. „Wir lehnen die Pläne von Bundesminister Spahn strikt ab. Sie würden... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/30 ... 975-pxkrb1
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Notfallreform: Gestritten wird über das „Wie“, nicht über das „Ob“
Deutsches Ärzteblatt vom 13.09.2019:
Notfallreform: Gestritten wird über das „Wie“, nicht über das „Ob“
Auch die Krankenkassen haben sich mit der Forderung nach einer Reform der Notfallversorgung zu Wort gemeldet. Anders als das Bundesgesundheitsministerium wollen sie, wie auch die Kassenärzte, dass Letztere für den ambulanten Bereitschaftsdienst verantwortlich bleiben. Politik, Kassen- und Krankenhausärzte, Krankenhausträger und Krankenkassen sind... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/30 ... 975-pxr55s
Notfallreform: Gestritten wird über das „Wie“, nicht über das „Ob“
Auch die Krankenkassen haben sich mit der Forderung nach einer Reform der Notfallversorgung zu Wort gemeldet. Anders als das Bundesgesundheitsministerium wollen sie, wie auch die Kassenärzte, dass Letztere für den ambulanten Bereitschaftsdienst verantwortlich bleiben. Politik, Kassen- und Krankenhausärzte, Krankenhausträger und Krankenkassen sind... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/30 ... 975-pxr55s
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116117 - Die Nummer mit den Elfen
116117 - Die Nummer mit den Elfen
Anlass – Warum wurde die Kampagne ins Leben gerufen?
Viele Menschen suchen sofort das Krankenhaus auf, wenn sie nachts oder an Wochenenden ärztliche Hilfe brauchen, aber kein Notfall sind. Dabei ist für diese Patienten außerhalb der Praxiszeiten eigentlich der ärztliche Bereitschaftsdienst da. Dessen bundesweite Nummer – die 116117 – ist aber laut KBV-Versichertenbefragung 2019 nur rund jedem fünften Bundesbürger bekannt.
Angebot – Was leistet der ärztliche Bereitschaftsdienst?
Der ärztliche Bereitschaftsdienst soll Patienten versorgen, die nicht lebensbedrohlich erkrankt sind, mit ihren Beschwerden aber auch nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können. Patienten können direkt eine von über 600 Bereitschaftspraxen bundesweit aufsuchen oder sich an die bundesweite Nummer 116117 wenden. Dort werden Anrufer automatisch an eine regionale Leitstelle vermittelt. Geschultes Personal nimmt das Anliegen der Anrufer auf und gibt die Adresse der nächst gelegenen Bereitschaftspraxis durch. Wenn es medizinisch notwendig ist, kommt der Arzt auch zum Patienten nach Hause.
Ziel – Was soll die Kampagne erreichen?
Die Kampagne soll die 116117 bundesweit bekannter machen und mehr Menschen darüber informieren, dass sie sich mit akuten Beschwerden außerhalb der Praxiszeiten an den ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden können. Ab 2020 soll die Kampagne zudem über die neuen Leistungen der 116117 informieren, die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft treten.
Die neue 116117-App >>> https://apps.apple.com/de/app/116117-app/id1465237675
...
Quelle und weitere Informationen.
>>> https://www.kbv.de/html/116117_die_numm ... _elfen.php
Anlass – Warum wurde die Kampagne ins Leben gerufen?
Viele Menschen suchen sofort das Krankenhaus auf, wenn sie nachts oder an Wochenenden ärztliche Hilfe brauchen, aber kein Notfall sind. Dabei ist für diese Patienten außerhalb der Praxiszeiten eigentlich der ärztliche Bereitschaftsdienst da. Dessen bundesweite Nummer – die 116117 – ist aber laut KBV-Versichertenbefragung 2019 nur rund jedem fünften Bundesbürger bekannt.
Angebot – Was leistet der ärztliche Bereitschaftsdienst?
Der ärztliche Bereitschaftsdienst soll Patienten versorgen, die nicht lebensbedrohlich erkrankt sind, mit ihren Beschwerden aber auch nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können. Patienten können direkt eine von über 600 Bereitschaftspraxen bundesweit aufsuchen oder sich an die bundesweite Nummer 116117 wenden. Dort werden Anrufer automatisch an eine regionale Leitstelle vermittelt. Geschultes Personal nimmt das Anliegen der Anrufer auf und gibt die Adresse der nächst gelegenen Bereitschaftspraxis durch. Wenn es medizinisch notwendig ist, kommt der Arzt auch zum Patienten nach Hause.
Ziel – Was soll die Kampagne erreichen?
Die Kampagne soll die 116117 bundesweit bekannter machen und mehr Menschen darüber informieren, dass sie sich mit akuten Beschwerden außerhalb der Praxiszeiten an den ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden können. Ab 2020 soll die Kampagne zudem über die neuen Leistungen der 116117 informieren, die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft treten.
Die neue 116117-App >>> https://apps.apple.com/de/app/116117-app/id1465237675
...
Quelle und weitere Informationen.
>>> https://www.kbv.de/html/116117_die_numm ... _elfen.php
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Automatismus sorgt für Einlieferung vieler Pflegeheimbewohner in Notaufnahmen
Deutsches Ärzteblatt vom 10.10.2019:
Automatismus sorgt für Einlieferung vieler Pflegeheimbewohner in Notaufnahmen
Bremen – Ängste vor rechtlichen Konsequenzen beeinflussen die Entscheidung, Pflegeheimbewohner in ein Krankenhaus einzuliefern. Das geht aus der Untersuchung „Hospitalisierung und Notaufnahmebesuche von Pflegeheimbewohnern“ (HOMERN) um Falk Hoffmann vom Department für Versorgungsforschung an der Fakultät Medizin und Gesundheitswissenschaften der Universitäten Oldenburg hervor.
„Häufig haben Pflegekräfte ohne Einbeziehung von Ärzten die Entscheidung getroffen“, sagte Guido Schmiemann von der Abteilung Versorgungsforschung des Instituts für Public Health und Pflegeforschung (IPP) der Universität Bremen. Dort verantwortet er einen Teilbereich der Studie. Schmiemann spricht von einem Automatismus und einer „zu häufigen“ Einlieferung ins Krankenhaus. ... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/30 ... 975-pz66qk bzw. > https://innovationsfonds.g-ba.de/projek ... sorgung.54
Anmerkung der Moderation:
Es handelt sich um einen Missstand, der seit vielen Jahren besteht und offensichtlich bislang nicht eingedämmt werden konnte. Es kann davon ausgegangen werden, dass im Zusammenhang mit Projekten auf der Basis von "Versorgungsplanungen für die letzte Lebensphase" > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... ng#p110551 voreiligen Krankenhausaufnahmen entgegen gewirkt werden kann. Darauf macht Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk seit geraumer Zeit aufmerksam. - Werner Schell
Automatismus sorgt für Einlieferung vieler Pflegeheimbewohner in Notaufnahmen
Bremen – Ängste vor rechtlichen Konsequenzen beeinflussen die Entscheidung, Pflegeheimbewohner in ein Krankenhaus einzuliefern. Das geht aus der Untersuchung „Hospitalisierung und Notaufnahmebesuche von Pflegeheimbewohnern“ (HOMERN) um Falk Hoffmann vom Department für Versorgungsforschung an der Fakultät Medizin und Gesundheitswissenschaften der Universitäten Oldenburg hervor.
„Häufig haben Pflegekräfte ohne Einbeziehung von Ärzten die Entscheidung getroffen“, sagte Guido Schmiemann von der Abteilung Versorgungsforschung des Instituts für Public Health und Pflegeforschung (IPP) der Universität Bremen. Dort verantwortet er einen Teilbereich der Studie. Schmiemann spricht von einem Automatismus und einer „zu häufigen“ Einlieferung ins Krankenhaus. ... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/30 ... 975-pz66qk bzw. > https://innovationsfonds.g-ba.de/projek ... sorgung.54
Anmerkung der Moderation:
Es handelt sich um einen Missstand, der seit vielen Jahren besteht und offensichtlich bislang nicht eingedämmt werden konnte. Es kann davon ausgegangen werden, dass im Zusammenhang mit Projekten auf der Basis von "Versorgungsplanungen für die letzte Lebensphase" > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... ng#p110551 voreiligen Krankenhausaufnahmen entgegen gewirkt werden kann. Darauf macht Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk seit geraumer Zeit aufmerksam. - Werner Schell
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Zustände in den Notaufnahmen sind „erbärmlich“
Deutsches Ärzteblatt vom 23.10.2019:
Zustände in den Notaufnahmen sind „erbärmlich“
Berlin – Die Notsituation in den Notaufnahmen deutscher Krankenhäuser hält an. Das machte Thomas Fleischmann, Chefarzt der Zentralen Notaufnahme an der Imland Klinik Rendsburg, deutlich, der von „erbärmlichen“ Zuständen sprach. „Die Mehrzahl der... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/31 ... 975-pzu5ph
Zustände in den Notaufnahmen sind „erbärmlich“
Berlin – Die Notsituation in den Notaufnahmen deutscher Krankenhäuser hält an. Das machte Thomas Fleischmann, Chefarzt der Zentralen Notaufnahme an der Imland Klinik Rendsburg, deutlich, der von „erbärmlichen“ Zuständen sprach. „Die Mehrzahl der... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/31 ... 975-pzu5ph
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Notaufnahmen in Not: Viele wartende Patienten, überlastete Ärzte, hohe Kosten
Pressemitteilung zum DKOU 2019
Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie
22. bis 25. Oktober 2019, Messegelände Süd, Berlin
Notaufnahmen in Not: Viele wartende Patienten, überlastete Ärzte, hohe Kosten
Berlin – Die Zahl schwer verletzter und erkrankter Patienten hierzulande bleibt seit einigen Jahren stabil. Dennoch steigt die Patientenzahl in Notaufnahmen zunehmend. Dabei zeigt eine Hamburger Studie, dass über die Hälfte der Betroffenen ihre Beschwerden für nicht dringend halten. Dadurch sind die Wartezeiten für Patienten, die dringend auf die Hilfe in der Notfallambulanz angewiesen sind, oft viel zu lang. Die Notfallversorgung in Deutschland müsse daher schnellstens grundlegend reformiert werden, um diese Anlaufstellen zu entlasten, forderten Ärzte auf dem Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) in Berlin. Die Experten begrüßen die Initiative des Bundesgesundheitsministeriums, die ambulante, stationäre und rettungsdienstliche Notfallversorgung zusammenzulegen, um die Patientenströme zu koordinieren. Die dafür zentrale Rufnummer 116117 des Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes müsse hierfür aber noch bekannter werden. Überdies sei es unerlässlich, die Notfallversorgung fachübergreifend zu strukturieren und besser zu vergüten.
„Uns fehlt eine klare, für betreffende Patienten leicht zu verstehende Ordnung in der Notfallversorgung“, erklärt Professor Dr. med. Paul Alfred Grützner, Kongresspräsident des DKOU 2019, Ärztlicher Direktor der BG Klinik Ludwigshafen und Direktor der dortigen Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie. „Nicht einmal jeder dritte Patient kennt die Rufnummer 116117 des Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes.“ Unter dieser Nummer können sich Betroffene zu jeder Zeit eine erste medizinische Einschätzung einholen.
Sie erhalten Tipps, wie sie sicher erkennen, ob sie sofort ins Krankenhaus sollten, sich an eine Notarztzentrale wenden sollten oder auch auf den nächsten Arzttermin warten können. „Kompetentes Personal muss die Erkrankten dorthin steuern, wo sie gut behandelt werden“, so Grützner weiter. So könne verhindert werden, dass viele Menschen unnötig in die Notfallambulanzen kommen. Bei schweren Verletzungen, Knochenbrüchen und Gelenkverrenkungen, aber auch akuten Bandscheibenvorfällen mit Lähmungserscheinungen müssen sich Patienten hingegen unbedingt sofort fachärztlich untersuchen lassen.
Grützner bedauert, dass die enge Bindung zwischen Hausärzten, ambulant tätigen Fachärzten und Patienten zunehmend verloren geht. So könnten Hausärzte heute nur noch selten eine ihrer wichtigen Aufgaben, der Lotsenfunktion im Gesundheitssystem, wahrnehmen – also entscheiden, ob der Patient sofort ins Krankenhaus muss. „Muskuloskelettale Erkrankungen und Verletzungen, die primär in Fachpraxen versorgt werden können, sollten während ambulanten Zeiten erfolgen und der fachärztliche Notdienst tatsächlichen Notfällen vorbehalten sein“, fordert auch Dr. med. Johannes Flechtenmacher, Präsident des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) und niedergelassener Orthopäde und Unfallchirurg. „Das neue TSVG stellt sicher, dass die Patienten sehr zeitnah – in der Regel am gleichen Tag – von den Ärztinnen und Ärzten im ambulanten Bereich gesehen werden können.
Weil die Hausärzte oft stark ausgelastet sind, sehen Patienten in der Notaufnahme oft auch eine Lösung dafür, schnell in ein gut ausgestattetes Versorgungszentrum zu gelangen. Damit umgehen sie lange Wartezeiten in den Arztpraxen. Doch die Folgen sind dramatisch: „Wir zahlen alleine in der Notfallambulanz unserer Klink jedes Jahr etwa fünf Millionen drauf“, weiß Grützner. Spezialisten, die sich für die Rettungsstelle verfügbar halten müssen, können immer weniger am darauffolgenden Tag für die alltägliche Stationsarbeit und für geplante Operationen eingesetzt werden. „Dadurch müssen immer mehr Eingriffe verschoben werden oder fallen ganz aus,“ ergänzt Professor Dr. med. Carsten Perka, Kongresspräsident des DKOU 2019 und Ärztlicher Direktor des Centrums für Muskuloskelettale Chirurgie an der Charité Berlin. Der Facharzt kritisiert, dass die hohen Vorhaltekosten für Experten in den Notaufnahmen zunehmend ansteigen. Patienten müssen immer längere Wartezeiten, beispielsweise für ihre Hüft- oder Knie-Operation, in Kauf nehmen. „Sie sind frustriert, weil sie länger mit ihren Beschwerden leben müssen.“, resümiert Perka.
Und: Die problematischen Arbeitsbedingungen machen es immer schwieriger, Ärzte zu finden, die bereit sind, unter diesen Bedingungen im Bereitschaftsdienst zu arbeiten. „Wir verlieren in den Kliniken die besten Köpfe, weil niemand mehr diese Dienste machen möchte. Dabei gehen uns auch wichtige Wissenschaftler verloren“, so Perka. Insbesondere die Orthopädie und Unfallchirurgie treffe dies hart. Denn etwa sieben von zehn Notfallpatienten seien diesem Fach zuzuordnen. Umso wichtiger sei es, dass Fachärzte aus O und U ein fester Bestandteil in Notaufnahmen seien, was derzeit noch nicht überall gewährleistet sei.
Damit künftig eine umfassende und qualitativ hochwertige Patientenversorgung sichergestellt werden kann, sprechen sich die DKOU-Experten für eine kooperierende Versorgung aller beteiligten Fachdisziplinen und Professionen in allen Sektoren der Notfallversorgung aus. „Ziel muss eine integrative Versorgung sein. Sie sollte in der Präklinik – in Kooperation mit dem Rettungsdienst – beginnen und über die Behandlung in der Zentralen Notaufnahme, einer sich anschließenden stationären Behandlung, beziehungsweise ambulanten Weiterbehandlung, bis hin zur Rehabilitation fortgesetzt werden“, so Grützner. Bereits bekannte und sehr gut frequentierte Anlaufstellen müssten darüber hinaus personell besser ausgestattet, und die Notfallrettung angemessen vergütet werden.
Quelle: Pressemitteilung vom 12.11.2019
Pressekontakt:
Pressestelle DKOU 2019
Anne-Katrin Döbler, Dr. Adelheid Liebendörfer, Christina Seddig, Heinke Schöffmann
Postfach 20 11 30; 70451 Stuttgart
Tel.: 0711 8931-173; Fax: 0711 8931-167
E-Mail: schoeffmann@medizinkommunikation.org
www.dkou.org
Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie
22. bis 25. Oktober 2019, Messegelände Süd, Berlin
Notaufnahmen in Not: Viele wartende Patienten, überlastete Ärzte, hohe Kosten
Berlin – Die Zahl schwer verletzter und erkrankter Patienten hierzulande bleibt seit einigen Jahren stabil. Dennoch steigt die Patientenzahl in Notaufnahmen zunehmend. Dabei zeigt eine Hamburger Studie, dass über die Hälfte der Betroffenen ihre Beschwerden für nicht dringend halten. Dadurch sind die Wartezeiten für Patienten, die dringend auf die Hilfe in der Notfallambulanz angewiesen sind, oft viel zu lang. Die Notfallversorgung in Deutschland müsse daher schnellstens grundlegend reformiert werden, um diese Anlaufstellen zu entlasten, forderten Ärzte auf dem Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) in Berlin. Die Experten begrüßen die Initiative des Bundesgesundheitsministeriums, die ambulante, stationäre und rettungsdienstliche Notfallversorgung zusammenzulegen, um die Patientenströme zu koordinieren. Die dafür zentrale Rufnummer 116117 des Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes müsse hierfür aber noch bekannter werden. Überdies sei es unerlässlich, die Notfallversorgung fachübergreifend zu strukturieren und besser zu vergüten.
„Uns fehlt eine klare, für betreffende Patienten leicht zu verstehende Ordnung in der Notfallversorgung“, erklärt Professor Dr. med. Paul Alfred Grützner, Kongresspräsident des DKOU 2019, Ärztlicher Direktor der BG Klinik Ludwigshafen und Direktor der dortigen Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie. „Nicht einmal jeder dritte Patient kennt die Rufnummer 116117 des Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes.“ Unter dieser Nummer können sich Betroffene zu jeder Zeit eine erste medizinische Einschätzung einholen.
Sie erhalten Tipps, wie sie sicher erkennen, ob sie sofort ins Krankenhaus sollten, sich an eine Notarztzentrale wenden sollten oder auch auf den nächsten Arzttermin warten können. „Kompetentes Personal muss die Erkrankten dorthin steuern, wo sie gut behandelt werden“, so Grützner weiter. So könne verhindert werden, dass viele Menschen unnötig in die Notfallambulanzen kommen. Bei schweren Verletzungen, Knochenbrüchen und Gelenkverrenkungen, aber auch akuten Bandscheibenvorfällen mit Lähmungserscheinungen müssen sich Patienten hingegen unbedingt sofort fachärztlich untersuchen lassen.
Grützner bedauert, dass die enge Bindung zwischen Hausärzten, ambulant tätigen Fachärzten und Patienten zunehmend verloren geht. So könnten Hausärzte heute nur noch selten eine ihrer wichtigen Aufgaben, der Lotsenfunktion im Gesundheitssystem, wahrnehmen – also entscheiden, ob der Patient sofort ins Krankenhaus muss. „Muskuloskelettale Erkrankungen und Verletzungen, die primär in Fachpraxen versorgt werden können, sollten während ambulanten Zeiten erfolgen und der fachärztliche Notdienst tatsächlichen Notfällen vorbehalten sein“, fordert auch Dr. med. Johannes Flechtenmacher, Präsident des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) und niedergelassener Orthopäde und Unfallchirurg. „Das neue TSVG stellt sicher, dass die Patienten sehr zeitnah – in der Regel am gleichen Tag – von den Ärztinnen und Ärzten im ambulanten Bereich gesehen werden können.
Weil die Hausärzte oft stark ausgelastet sind, sehen Patienten in der Notaufnahme oft auch eine Lösung dafür, schnell in ein gut ausgestattetes Versorgungszentrum zu gelangen. Damit umgehen sie lange Wartezeiten in den Arztpraxen. Doch die Folgen sind dramatisch: „Wir zahlen alleine in der Notfallambulanz unserer Klink jedes Jahr etwa fünf Millionen drauf“, weiß Grützner. Spezialisten, die sich für die Rettungsstelle verfügbar halten müssen, können immer weniger am darauffolgenden Tag für die alltägliche Stationsarbeit und für geplante Operationen eingesetzt werden. „Dadurch müssen immer mehr Eingriffe verschoben werden oder fallen ganz aus,“ ergänzt Professor Dr. med. Carsten Perka, Kongresspräsident des DKOU 2019 und Ärztlicher Direktor des Centrums für Muskuloskelettale Chirurgie an der Charité Berlin. Der Facharzt kritisiert, dass die hohen Vorhaltekosten für Experten in den Notaufnahmen zunehmend ansteigen. Patienten müssen immer längere Wartezeiten, beispielsweise für ihre Hüft- oder Knie-Operation, in Kauf nehmen. „Sie sind frustriert, weil sie länger mit ihren Beschwerden leben müssen.“, resümiert Perka.
Und: Die problematischen Arbeitsbedingungen machen es immer schwieriger, Ärzte zu finden, die bereit sind, unter diesen Bedingungen im Bereitschaftsdienst zu arbeiten. „Wir verlieren in den Kliniken die besten Köpfe, weil niemand mehr diese Dienste machen möchte. Dabei gehen uns auch wichtige Wissenschaftler verloren“, so Perka. Insbesondere die Orthopädie und Unfallchirurgie treffe dies hart. Denn etwa sieben von zehn Notfallpatienten seien diesem Fach zuzuordnen. Umso wichtiger sei es, dass Fachärzte aus O und U ein fester Bestandteil in Notaufnahmen seien, was derzeit noch nicht überall gewährleistet sei.
Damit künftig eine umfassende und qualitativ hochwertige Patientenversorgung sichergestellt werden kann, sprechen sich die DKOU-Experten für eine kooperierende Versorgung aller beteiligten Fachdisziplinen und Professionen in allen Sektoren der Notfallversorgung aus. „Ziel muss eine integrative Versorgung sein. Sie sollte in der Präklinik – in Kooperation mit dem Rettungsdienst – beginnen und über die Behandlung in der Zentralen Notaufnahme, einer sich anschließenden stationären Behandlung, beziehungsweise ambulanten Weiterbehandlung, bis hin zur Rehabilitation fortgesetzt werden“, so Grützner. Bereits bekannte und sehr gut frequentierte Anlaufstellen müssten darüber hinaus personell besser ausgestattet, und die Notfallrettung angemessen vergütet werden.
Quelle: Pressemitteilung vom 12.11.2019
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Notaufnahme - Jeder zweite Patient kein echter Notfall?
Ärzte Zeitung vom 19.12.2019:
Notaufnahme
Jeder zweite Patient kein echter Notfall?
Nur rund die Hälfte der Patienten, die 2018 tagsüber in der Notaufnahme versorgt wurden, hätten dort auch hingehört.
Berlin. 4,42 Millionen Patienten sind 2018 tagsüber beziehungsweise während der Öffnungszeiten der Vertragsarztpraxen in den Notaufnahmen der Kliniken versorgt worden. Fast ein Fünftel davon hätte nach den Abrechnungsdaten stattdessen von Vertragsärzten behandelt werden können: Sie kamen mit Rückenbeschwerden (8,9 Prozent), Magen-Darm-Erkrankungen (8,2 Prozent) oder fiebrigen Infekten der oberen Atemwege (6,6 Prozent) in die Notfallambulanz. Das geht aus einer Analyse des Zentralinstituts der kassenärztlichen Versorgung (Zi) hervor. ...
(weiter lesen) ... > http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test
+++
Anmerkung:
Die beschriebene Entwicklung gehört sofort gestoppt. Wer kein Notfall ist, muss in die ambulante Versorgung verwiesen werden. Nur so kann das Problem gelöst werden. Mit Rücksicht auf diejenigen, die wirklich eine schnelle Notfallversorgung benötigen, ist konsequentes Handeln geboten. - Werner Schell
Notaufnahme
Jeder zweite Patient kein echter Notfall?
Nur rund die Hälfte der Patienten, die 2018 tagsüber in der Notaufnahme versorgt wurden, hätten dort auch hingehört.
Berlin. 4,42 Millionen Patienten sind 2018 tagsüber beziehungsweise während der Öffnungszeiten der Vertragsarztpraxen in den Notaufnahmen der Kliniken versorgt worden. Fast ein Fünftel davon hätte nach den Abrechnungsdaten stattdessen von Vertragsärzten behandelt werden können: Sie kamen mit Rückenbeschwerden (8,9 Prozent), Magen-Darm-Erkrankungen (8,2 Prozent) oder fiebrigen Infekten der oberen Atemwege (6,6 Prozent) in die Notfallambulanz. Das geht aus einer Analyse des Zentralinstituts der kassenärztlichen Versorgung (Zi) hervor. ...
(weiter lesen) ... > http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test
+++
Anmerkung:
Die beschriebene Entwicklung gehört sofort gestoppt. Wer kein Notfall ist, muss in die ambulante Versorgung verwiesen werden. Nur so kann das Problem gelöst werden. Mit Rücksicht auf diejenigen, die wirklich eine schnelle Notfallversorgung benötigen, ist konsequentes Handeln geboten. - Werner Schell
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Notfallversorgung - Pflicht zur Zusammenarbeit für Praxis-Ärzte und Kliniken
Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung / Rheinische Post berichtet am 09.01.2020:
Wer schon einmal ein paar Stunden in der Notaufnahme eines Krankenhauses gewartet hat, weiß, was los ist: Von Patienten mit einem geschwollenen Mückenstich bis zu Todkranken versammeln sich dort alle. Die Stimmung ist oft gereizt, das Krankenhauspersonal meistens am Rande der Erschöpfung. In NRW gibt es mit Portal-Praxen schon ein Konzept, die Patientenströme besser zu lenken. Längst nicht alle Bundesländer sind so weit. Gesundheitsminister Spahn will dem System bundesweit nun eine Rosskur verordnen und durch die Pflicht zur Zusammenarbeit für Praxis-Ärzte und Kliniken die Notfall-Ambulanzen entlasten. Das Vorhaben ist richtig, birgt aber Risiken. Uns liegt der Gesetzentwurf exklusiv vor. > https://rdir.inxmail.com/rponline/d?o0b ... deswestens
Wer schon einmal ein paar Stunden in der Notaufnahme eines Krankenhauses gewartet hat, weiß, was los ist: Von Patienten mit einem geschwollenen Mückenstich bis zu Todkranken versammeln sich dort alle. Die Stimmung ist oft gereizt, das Krankenhauspersonal meistens am Rande der Erschöpfung. In NRW gibt es mit Portal-Praxen schon ein Konzept, die Patientenströme besser zu lenken. Längst nicht alle Bundesländer sind so weit. Gesundheitsminister Spahn will dem System bundesweit nun eine Rosskur verordnen und durch die Pflicht zur Zusammenarbeit für Praxis-Ärzte und Kliniken die Notfall-Ambulanzen entlasten. Das Vorhaben ist richtig, birgt aber Risiken. Uns liegt der Gesetzentwurf exklusiv vor. > https://rdir.inxmail.com/rponline/d?o0b ... deswestens
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Notfallkonzept verbessert die Versorgung nicht
DKG ZUM REFERENTENENTWURF ZUR AMBULANTEN NOTFALLVERSORGUNG
Notfallkonzept verbessert die Versorgung nicht
Der Referentenentwurf ist ein Affront für die deutschen Krankenhäuser. Deren zentraler Beitrag zur Sicherstellung der Notfallversorgung wird mit diesem Konzept in geradezu diskriminierender Weise den Interessen von Kassen und Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) preisgegeben. „Statt, wie im ursprünglichen Konzept aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) noch vorgesehen, den Sicherstellungsauftrag den KVen, die ihn bislang nicht erfüllen konnten, wegzunehmen, sollen diese nun dominant die Leistungen, die die Krankenhäuser bislang im Rahmen ihrer ambulanten Notfalleinrichtungen erbracht haben, bestimmen. Zudem werden für die Patienten die Anlaufstellen im Notfall stark begrenzt“, erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).
Zentraler Punkt der Kritik der DKG ist die Vorgabe, dass ambulante Notfallleistungen in Zukunft nur noch in Integrierten Notfallzentren (INZ) an ausgewählten Krankenhäusern erbracht werden dürfen. Bei der Entscheidung, welche Krankenhäuser das in den Regionen sind, haben nach dem Gesetzentwurf die Krankenkassen und die KVen die Mehrheit. Damit können Kassen und KVen über die Zukunft der Krankenhausstrukturen in Deutschland maßgebliche Entscheidungen treffen. Das steht in absolutem Widerspruch zur verfassungsrechtlichen Zuordnung der Zuständigkeit für die Krankenhausplanung auf die Länder. Absolut unverständlich aus Sicht der DKG ist der Kniefall des BMG-Konzeptes vor dem KV-System. Der ursprüngliche Referentenentwurf sah vor, dass der Sicherstellungsauftrag von den KVen auf die für die Krankenhausplanung zuständigen Länder übergehen sollte.
Geradezu ein Affront für die Leistungen der Krankenhäuser zugunsten von Menschen, die medizinische Hilfe suchen, ist die neu vorgesehene Vorgabe, dass Krankenhäuser die in Zukunft Leistungen für Notfallpatienten erbringen, ohne dass sie eine INZ-Zulassung haben, nur noch die Hälfte der Vergütung erhalten sollen. Demgegenüber sollen an Krankenhäusern fortbestehende Portalpraxen, auch wenn dies nicht in INZ-Strukturen erfolgt, weiter die volle Vergütung bekommen. An dieser Stelle wird deutlich, dass im BMG mit einseitig krankenhausdiskriminierender Logik gearbeitet wird.
Mit den Integrierten Notfallzentren würde den Krankenhäusern eine von den KVen, die als Körperschaften öffentlichen Rechts keine medizinische Kompetenzen haben, medizinisch geleitete Notfalleinrichtung zwangseingegliedert werden, bei der das Krankenhaus am Ende dann auch noch wirtschaftliche Verantwortung übernehmen soll. Mit wem Krankenhausträger wirtschaftliche Partnerschaften eingehen, kann der Sozialrechtsgesetzgeber aus Sicht der DKG nicht festlegen. Die gesetzliche Vorgabe zur Errichtung eines vom Krankenhausbetrieb wirtschaftlich und organisatorisch getrennten ambulanten Notfallbetriebes unter ärztlicher Leitung der KVen schafft neue Schnittstellen, die im Widerspruch zur Verzahnung stehen. Auch in Zukunft brauchen die Krankenhäuser für den Krankenhausbetrieb eigenständige Ambulanzen.
„Diese Konstruktion würde in Gesundheitssystemen, in denen die ambulante Versorgung an Krankenhäusern stattfindet, niemandem einfallen. Das macht deutlich, dass wesentliche Teile des Reformkonzeptes von der Zielsetzung geprägt sind, die ambulanten Notfallleistungen in der Zuständigkeit des KV-Systems, das hier bislang versagt hat, zu belassen. Alle durchaus positiv zu bewertenden Elemente des Reformentwurfs geraten angesichts der krankenhausfeindlichen Grundorientierung in den Hintergrund“, so Baum.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder - 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände - in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.942 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,4 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
Quelle: Pressemitteilung vom 09.01.2020
Kontakt:
Joachim Odenbach (Leitung)
Holger Mages
Dr. Jörn Wegner
Rike Stähler
Tel. (030) 3 98 01 - 1020 / - 1022 / - 1023 / - 1024
Sekretariat
Stephanie Gervers
Tel. (030) 3 98 01 -1021
Fax (030) 3 98 01 -3021
e-mail: pressestelle@dkgev.de
web: www.dkgev.de
Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
Bereich Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Wegelystraße 3
10623 Berlin
Notfallkonzept verbessert die Versorgung nicht
Der Referentenentwurf ist ein Affront für die deutschen Krankenhäuser. Deren zentraler Beitrag zur Sicherstellung der Notfallversorgung wird mit diesem Konzept in geradezu diskriminierender Weise den Interessen von Kassen und Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) preisgegeben. „Statt, wie im ursprünglichen Konzept aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) noch vorgesehen, den Sicherstellungsauftrag den KVen, die ihn bislang nicht erfüllen konnten, wegzunehmen, sollen diese nun dominant die Leistungen, die die Krankenhäuser bislang im Rahmen ihrer ambulanten Notfalleinrichtungen erbracht haben, bestimmen. Zudem werden für die Patienten die Anlaufstellen im Notfall stark begrenzt“, erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).
Zentraler Punkt der Kritik der DKG ist die Vorgabe, dass ambulante Notfallleistungen in Zukunft nur noch in Integrierten Notfallzentren (INZ) an ausgewählten Krankenhäusern erbracht werden dürfen. Bei der Entscheidung, welche Krankenhäuser das in den Regionen sind, haben nach dem Gesetzentwurf die Krankenkassen und die KVen die Mehrheit. Damit können Kassen und KVen über die Zukunft der Krankenhausstrukturen in Deutschland maßgebliche Entscheidungen treffen. Das steht in absolutem Widerspruch zur verfassungsrechtlichen Zuordnung der Zuständigkeit für die Krankenhausplanung auf die Länder. Absolut unverständlich aus Sicht der DKG ist der Kniefall des BMG-Konzeptes vor dem KV-System. Der ursprüngliche Referentenentwurf sah vor, dass der Sicherstellungsauftrag von den KVen auf die für die Krankenhausplanung zuständigen Länder übergehen sollte.
Geradezu ein Affront für die Leistungen der Krankenhäuser zugunsten von Menschen, die medizinische Hilfe suchen, ist die neu vorgesehene Vorgabe, dass Krankenhäuser die in Zukunft Leistungen für Notfallpatienten erbringen, ohne dass sie eine INZ-Zulassung haben, nur noch die Hälfte der Vergütung erhalten sollen. Demgegenüber sollen an Krankenhäusern fortbestehende Portalpraxen, auch wenn dies nicht in INZ-Strukturen erfolgt, weiter die volle Vergütung bekommen. An dieser Stelle wird deutlich, dass im BMG mit einseitig krankenhausdiskriminierender Logik gearbeitet wird.
Mit den Integrierten Notfallzentren würde den Krankenhäusern eine von den KVen, die als Körperschaften öffentlichen Rechts keine medizinische Kompetenzen haben, medizinisch geleitete Notfalleinrichtung zwangseingegliedert werden, bei der das Krankenhaus am Ende dann auch noch wirtschaftliche Verantwortung übernehmen soll. Mit wem Krankenhausträger wirtschaftliche Partnerschaften eingehen, kann der Sozialrechtsgesetzgeber aus Sicht der DKG nicht festlegen. Die gesetzliche Vorgabe zur Errichtung eines vom Krankenhausbetrieb wirtschaftlich und organisatorisch getrennten ambulanten Notfallbetriebes unter ärztlicher Leitung der KVen schafft neue Schnittstellen, die im Widerspruch zur Verzahnung stehen. Auch in Zukunft brauchen die Krankenhäuser für den Krankenhausbetrieb eigenständige Ambulanzen.
„Diese Konstruktion würde in Gesundheitssystemen, in denen die ambulante Versorgung an Krankenhäusern stattfindet, niemandem einfallen. Das macht deutlich, dass wesentliche Teile des Reformkonzeptes von der Zielsetzung geprägt sind, die ambulanten Notfallleistungen in der Zuständigkeit des KV-Systems, das hier bislang versagt hat, zu belassen. Alle durchaus positiv zu bewertenden Elemente des Reformentwurfs geraten angesichts der krankenhausfeindlichen Grundorientierung in den Hintergrund“, so Baum.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder - 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände - in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.942 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,4 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
Quelle: Pressemitteilung vom 09.01.2020
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Rike Stähler
Tel. (030) 3 98 01 - 1020 / - 1022 / - 1023 / - 1024
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Notlfallversorgung - Hartmannbund begrüßt den Verbleib der Sicherstellung in ärztlicher Hand
Referentenentwurf zur Notfallversorgung
Hartmannbund begrüßt den Verbleib der Sicherstellung in ärztlicher Hand
Der Hartmannbund hat in einer ersten Stellungnahme den heute bekannt gewordenen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung grundsätzlich begrüßt. „Wir nehmen vor allem wohlwollend zur Kenntnis, dass – gegenüber ersten Planungen – die Sicherstellung der Notfallversorgung in ärztlicher Hand bleiben und nicht an die Länder übertragen werden soll“, sagte der Sprecher des Hartmannbundes, Michael Rauscher, am Donnerstag in Berlin.
Zu begrüßen sei darüber hinaus, dass der Referentenentwurf eine extrabudgetäre Honorierung der Notfallversorgung vorsehe. Dies begünstige die Chancen, einvernehmlich zu den im Entwurf vorgesehenen Kooperationsvereinbarungen zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenhäusern zum gemeinsamen Betrieb von Integrierten Notfallzentren gelangen zu können. Trotzdem dürfe man gespannt sein, in welchem Ausmaß es gelinge, die im Referentenentwurf sehr allgemein formulierten Regelungen zu betrieblichen und wirtschaftlichen Aspekten des Betriebes der Integrierten Notfallzentren konfliktfrei umzusetzen. In keinem Falle dürften an dieser Stelle entstehende Konflikte auf dem Rücken von Ärztinnen und Ärzten im ambulanten und stationären Bereich ausgetragen werden.
Mit der Übertragung der „vertragsärztlichen Versorgung 24 Stunden täglich, an sieben Tagen in der Woche, in Fällen, in denen eine sofortige Behandlung aus medizinischen Gründen erforderlich ist“ an die Kassenärztlichen Vereinigungen komme auf diese eine echte Herkulesaufgabe zu. „Es wäre schön, wenn sich das an dieser Stelle von der Politik gezeigte Vertrauen in die Selbstverwaltung auch an anderer Stelle widerspiegeln würde“, sagte Rauscher.
Quelle: Pressemitteilung vom 09.01.2020
Andrea Reich
Assistenz
Stellv. Hauptgeschäftsführung / Verbandskommunikation
Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V.
Kurfürstenstr. 132
10785 Berlin
Telefon: 030 206208-11
Telefax: 030 206208-711
andrea.reich@hartmannbund.de
Den Text der Pressemeldung finden Sie auch auf der Homepage des Verbandes www.hartmannbund.de
Hartmannbund begrüßt den Verbleib der Sicherstellung in ärztlicher Hand
Der Hartmannbund hat in einer ersten Stellungnahme den heute bekannt gewordenen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung grundsätzlich begrüßt. „Wir nehmen vor allem wohlwollend zur Kenntnis, dass – gegenüber ersten Planungen – die Sicherstellung der Notfallversorgung in ärztlicher Hand bleiben und nicht an die Länder übertragen werden soll“, sagte der Sprecher des Hartmannbundes, Michael Rauscher, am Donnerstag in Berlin.
Zu begrüßen sei darüber hinaus, dass der Referentenentwurf eine extrabudgetäre Honorierung der Notfallversorgung vorsehe. Dies begünstige die Chancen, einvernehmlich zu den im Entwurf vorgesehenen Kooperationsvereinbarungen zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenhäusern zum gemeinsamen Betrieb von Integrierten Notfallzentren gelangen zu können. Trotzdem dürfe man gespannt sein, in welchem Ausmaß es gelinge, die im Referentenentwurf sehr allgemein formulierten Regelungen zu betrieblichen und wirtschaftlichen Aspekten des Betriebes der Integrierten Notfallzentren konfliktfrei umzusetzen. In keinem Falle dürften an dieser Stelle entstehende Konflikte auf dem Rücken von Ärztinnen und Ärzten im ambulanten und stationären Bereich ausgetragen werden.
Mit der Übertragung der „vertragsärztlichen Versorgung 24 Stunden täglich, an sieben Tagen in der Woche, in Fällen, in denen eine sofortige Behandlung aus medizinischen Gründen erforderlich ist“ an die Kassenärztlichen Vereinigungen komme auf diese eine echte Herkulesaufgabe zu. „Es wäre schön, wenn sich das an dieser Stelle von der Politik gezeigte Vertrauen in die Selbstverwaltung auch an anderer Stelle widerspiegeln würde“, sagte Rauscher.
Quelle: Pressemitteilung vom 09.01.2020
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