Neuregelung der Organspende
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Neue tierexperimentelle Studie hat keine Aussagekraft im Hinblick auf den Hirntod beim Menschen
Deutsche Gesellschaft für Neurologie
Neue tierexperimentelle Studie hat keine Aussagekraft im Hinblick auf den Hirntod beim Menschen
18.04.2019 – Gestern Abend hat das renommierte Journal „Nature“ eine tierexperimentelle Studie [1] veröffentlicht, die zeigt, dass Schweinehirne vier Stunden nach dem (plötzlichen) Schlachttod des Tieres die Blutzirkulation wiederaufnehmen können und auch begrenzt neuronale Aktivität zeigten. Die Studie ist von großer wissenschaftlicher Bedeutung, weil sie einen ersten experimentellen Ansatz dafür liefert, wie ein Gehirn in einer Phase der Nulldurchblutung und des Sauerstoffmangels, wie sie z. B. häufig bei Herzinfarkt oder Schlaganfall eintritt, vor dem Untergang bewahrt werden könnte. Rückschlüsse auf den Hirntod lässt die Studie hingegen nicht zu.
Die Studie [1] zeigte, dass im Tierexperiment bei einem Schweinehirn vier Stunden nach dem Tod des Tieres die Blutzirkulation wieder etabliert werden konnte. Es wurde eine spontane synaptische Aktivität der Neuronen beobachtet, aber keine Zeichen einer globalen elektrischen Aktivität des Gehirns. Es handelt sich aus Sicht der DGN um ein Experiment mit einem sehr komplexen Aufbau und einem bedeutsamen Ergebnis: Die Tiere wurden getötet, anschließend geköpft, dann wurde der Kopf blutentleert und eine spezielle (20° kalte) Nährlösung wurde infundiert. Die Köpfe wurden anschließend auf Eis präpariert. Vier Stunden später wurden die Gehirne dann sechs Stunden lang mit einer speziellen, blutähnlichen und zellschützenden Nährlösung „durchflutet“. Danach führten die Wissenschaftler verschiedene Tests zur Überprüfung der Nervenzellfunktionen durch.
„Das Experiment ist von so hoher wissenschaftlicher Bedeutung, weil es einen ersten Hinweis darauf liefert, dass ein bis dahin intaktes Gehirn nach einem plötzlichen Ereignis, das zu Atemstillstand und Sauerstoffmangel führt, wie z.B. einem schweren Herzinfarkt oder Schlaganfall, vor dem endgültigen Untergang bewahrt werden könnte“, erklärt Prof. Dr. med. Georg Gahn, Karlsruhe, Vorsitzender der Kommission Neurologische Intensivmedizin der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN). Das ist aus wissenschaftlicher Sicht eine bahnbrechende Erkenntnis.
Die Studie hat nach Ansicht des Neurologen hingegen nichts mit der Hirntoddiagnostik zu tun und sollte nicht zu falschen Rückschlüssen verleiten. „Der Hirntod ist eine völlig andere Situation. Beim Hirntod liegt bereits eine irreversible Hirnschädigung vor, obwohl die Blutzirkulation künstlich aufrechterhalten wird und kein Sauerstoffmangel besteht. Der Sterbeprozess ist bereits weit fortgeschritten und unumkehrbar. Die vorliegende Studie untersuchte hingegen, ob und wie ein gesundes, bis dahin ungeschädigtes Hirn eine längere Phase des Durchblutungsstillstands überwinden kann, ohne unterzugehen. Das ist eine völlig andere Fragestellung. Die Studie darf keinesfalls so interpretiert werden, als sei es möglich, ein sterbendes oder bereits verstorbenes Gehirn zum Leben zu erwecken.“
Die Hirntoddiagnostik ist in Deutschland sehr streng geregelt und wird nach definierten Kriterien sorgfältig durchgeführt. Die Prüfung der Unumkehrbarkeit des Sterbeprozesses erfolgt nach 12, 24 oder 72 Stunden (je nach Hirnschädigung und Alter des Sterbenden).
Literatur
[1] Vrselja Z, Daniele SG Silbereis J et al. Restoration of brain circulation and cellular functions hours post-mortem. Nature 2019. 17 Apr.
Quelle: Pressemitteilung vom 18.04.2019
Pressestelle der Deutschen Gesellschaft für Neurologie
c/o albersconcept, Jakobstraße 38, 99423 Weimar
Tel.: +49 (0)36 43 77 64 23
Pressesprecher: Prof. Dr. med. Hans-Christoph Diener, Essen
E-Mail: presse@dgn.org
Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN)
sieht sich als neurologische Fachgesellschaft in der gesellschaftlichen Verantwortung, mit ihren über 9500 Mitgliedern die neurologische Krankenversorgung in Deutschland zu sichern. Dafür fördert die DGN Wissenschaft und Forschung sowie Lehre, Fort- und Weiterbildung in der Neurologie. Sie beteiligt sich an der gesundheitspolitischen Diskussion. Die DGN wurde im Jahr 1907 in Dresden gegründet. Sitz der Geschäftsstelle ist Berlin. www.dgn.org
Präsidentin: Prof. Dr. med. Christine Klein
Stellvertretender Präsident: Prof. Dr. med. Christian Gerloff
Past-Präsident: Prof. Dr. Gereon R. Fink
Generalsekretär: Prof. Dr. Peter Berlit
Pressemitteilung zum Download > https://www.dgn.org/images/red_pressemi ... riment.pdf
Geschäftsführer: Dr. rer. nat. Thomas Thiekötter
Geschäftsstelle: Reinhardtstr. 27 C, 10117 Berlin, Tel.: +49 (0)30 531437930, E-Mail: info@dgn.org
Neue tierexperimentelle Studie hat keine Aussagekraft im Hinblick auf den Hirntod beim Menschen
18.04.2019 – Gestern Abend hat das renommierte Journal „Nature“ eine tierexperimentelle Studie [1] veröffentlicht, die zeigt, dass Schweinehirne vier Stunden nach dem (plötzlichen) Schlachttod des Tieres die Blutzirkulation wiederaufnehmen können und auch begrenzt neuronale Aktivität zeigten. Die Studie ist von großer wissenschaftlicher Bedeutung, weil sie einen ersten experimentellen Ansatz dafür liefert, wie ein Gehirn in einer Phase der Nulldurchblutung und des Sauerstoffmangels, wie sie z. B. häufig bei Herzinfarkt oder Schlaganfall eintritt, vor dem Untergang bewahrt werden könnte. Rückschlüsse auf den Hirntod lässt die Studie hingegen nicht zu.
Die Studie [1] zeigte, dass im Tierexperiment bei einem Schweinehirn vier Stunden nach dem Tod des Tieres die Blutzirkulation wieder etabliert werden konnte. Es wurde eine spontane synaptische Aktivität der Neuronen beobachtet, aber keine Zeichen einer globalen elektrischen Aktivität des Gehirns. Es handelt sich aus Sicht der DGN um ein Experiment mit einem sehr komplexen Aufbau und einem bedeutsamen Ergebnis: Die Tiere wurden getötet, anschließend geköpft, dann wurde der Kopf blutentleert und eine spezielle (20° kalte) Nährlösung wurde infundiert. Die Köpfe wurden anschließend auf Eis präpariert. Vier Stunden später wurden die Gehirne dann sechs Stunden lang mit einer speziellen, blutähnlichen und zellschützenden Nährlösung „durchflutet“. Danach führten die Wissenschaftler verschiedene Tests zur Überprüfung der Nervenzellfunktionen durch.
„Das Experiment ist von so hoher wissenschaftlicher Bedeutung, weil es einen ersten Hinweis darauf liefert, dass ein bis dahin intaktes Gehirn nach einem plötzlichen Ereignis, das zu Atemstillstand und Sauerstoffmangel führt, wie z.B. einem schweren Herzinfarkt oder Schlaganfall, vor dem endgültigen Untergang bewahrt werden könnte“, erklärt Prof. Dr. med. Georg Gahn, Karlsruhe, Vorsitzender der Kommission Neurologische Intensivmedizin der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN). Das ist aus wissenschaftlicher Sicht eine bahnbrechende Erkenntnis.
Die Studie hat nach Ansicht des Neurologen hingegen nichts mit der Hirntoddiagnostik zu tun und sollte nicht zu falschen Rückschlüssen verleiten. „Der Hirntod ist eine völlig andere Situation. Beim Hirntod liegt bereits eine irreversible Hirnschädigung vor, obwohl die Blutzirkulation künstlich aufrechterhalten wird und kein Sauerstoffmangel besteht. Der Sterbeprozess ist bereits weit fortgeschritten und unumkehrbar. Die vorliegende Studie untersuchte hingegen, ob und wie ein gesundes, bis dahin ungeschädigtes Hirn eine längere Phase des Durchblutungsstillstands überwinden kann, ohne unterzugehen. Das ist eine völlig andere Fragestellung. Die Studie darf keinesfalls so interpretiert werden, als sei es möglich, ein sterbendes oder bereits verstorbenes Gehirn zum Leben zu erwecken.“
Die Hirntoddiagnostik ist in Deutschland sehr streng geregelt und wird nach definierten Kriterien sorgfältig durchgeführt. Die Prüfung der Unumkehrbarkeit des Sterbeprozesses erfolgt nach 12, 24 oder 72 Stunden (je nach Hirnschädigung und Alter des Sterbenden).
Literatur
[1] Vrselja Z, Daniele SG Silbereis J et al. Restoration of brain circulation and cellular functions hours post-mortem. Nature 2019. 17 Apr.
Quelle: Pressemitteilung vom 18.04.2019
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Die Wahrheit über Organentnahme nach Hirntod – Schweizer Ärzte fordern gesetzliches Verbot
Die Wahrheit über Organentnahme nach Hirntod – Schweizer Ärzte fordern gesetzliches Verbot
Epoch Times20. April 2019 Aktualisiert: 21. April 2019 1:22
Der Traum, den die Transplantationslobby webt, ist „leider nur ein schöner Traum“, sagt der Schweizer Verein ÄPOL. Denn der Unterschied zwischen einer Leiche und einem Hirntoten ist gravierend: "Hirntote Organspender sterben statt im Kreise ihrer Angehörigen im Operationssaal inmitten aufwendigster Technik durch die Organentnahme".
... (weiter lesen unter) ... https://www.epochtimes.de/gesundheit/me ... uLdReVxGOw
Epoch Times20. April 2019 Aktualisiert: 21. April 2019 1:22
Der Traum, den die Transplantationslobby webt, ist „leider nur ein schöner Traum“, sagt der Schweizer Verein ÄPOL. Denn der Unterschied zwischen einer Leiche und einem Hirntoten ist gravierend: "Hirntote Organspender sterben statt im Kreise ihrer Angehörigen im Operationssaal inmitten aufwendigster Technik durch die Organentnahme".
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Hausärzte sollen Schlüsselrolle bei Organspende einnehmen
Ärzte Zeitung vom 07.05.2019:
Contra Widerspruchslösung
Hausärzte sollen Schlüsselrolle bei Organspende einnehmen
Gesetzentwurf Nummer zwei zur Reform der Organspende liegt vor. Anders als die Widerspruchslösung von Gesundheitsminister Spahn setzt der Alternativentwurf auf die aktive Entscheidung des Einzelnen.
... (weiter lesen unter) ... http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test
Contra Widerspruchslösung
Hausärzte sollen Schlüsselrolle bei Organspende einnehmen
Gesetzentwurf Nummer zwei zur Reform der Organspende liegt vor. Anders als die Widerspruchslösung von Gesundheitsminister Spahn setzt der Alternativentwurf auf die aktive Entscheidung des Einzelnen.
... (weiter lesen unter) ... http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test
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Organspende - Hermann Gröhe kämpft gegen Pläne von Jens Spahn
Neuss-Grevenbroicher Zeitung vom 11.05.2019:
Organspende:
Hermann Gröhe kämpft gegen Pläne von Jens Spahn
Pro und Contra Widerspruchslösung: Jens Spahn und sein Amtsvorgänger Hermann Gröhen vertreten in der Organspende gegensätzliche Positionen. Die Bundes-CDU stellt ihre Argumente jetzt gegenüber – für ein ungewöhnliches Modell parteiinterner Meinungsbildung. Foto: CDU
Neuss Ex-Gesundheitsminister Hermann Gröhe stellt sich beim Thema Organspende auf die Seite derer, die die Pläne seines Nachfolgers Jens Spahn verhindern wollen. Die CDU macht beide zu Sprechern einer innerparteilichen Debatte.
Von Christoph Kleinau
Die Amtsführung von Gesundheitsminister Jens Spahn kommentiert der Neusser Bundestagsabgeordnete Hermann Gröhe nie. Als ehemaliger Gesundheitsminister und Vorgänger im Amt verbietet er sich das. Im Ringen um die beste Regelung beim Thema Organspende aber vertritt er offensiv die Gegenposition zu Spahns Plänen einer doppelten Widerspruchslösung. Denn das Thema ist für Gröhe von moralischer Bedeutung.
… (weiter lesen unter) … https://rp-online.de/nrw/staedte/neuss/ ... d-38595443
+++
Anlässlich der o.a. Berichterstattung hat Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk der NGZ - z.Hd. von Frank Kirschstein, Chefredakeur, mitgeteilt:
Sehr geehrter Herr Kirschstein,
ich befasse mich im Rahmen meines Engagements zum Patientenrecht, Pflegerecht … seit vielen Jahren auch mit dem Thema Organspende. Daher habe ich bereits am 04.09.2018 zu den Absichten von Jens Spahn Stellung genommen (siehe Anhang). Es ist ganz eindeutig so, dass die Absichten, eine Widerspruchslösung einzuführen, verfassungswidrig ist. Vollmundige Begründungserklärungen von Jens Spahn helfen dabei auch nicht weiter. Eine solche Regelung ist im Übrigen unnötig, weil die wirklichen Probleme nicht im Bereich der Spendeerklärung liegen, sondern im System, Organentnahme und Einpflanzung. Es gibt nicht genügend interessierte Teams und keine lohnende Vergütung. Eine aktuelle Studie hat das kürzlich bestätigt und damit noch einmal verdeutlichen können, dass wir, selbst wenn sie zulässig wäre, keine Widerspruchslösung brauchen. Auch der Verweis auf andere Länder hilft nicht weiter. Zum Glück haben ein Grundgesetz, dass die Patienten-Selbstbestimmung mit höchstem Rang ausgestattet hat (siehe insoweit mein Hinweistext zu "70 Jahre Grundgesetz" > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =5&t=23181 ). Sollte es trotz aller Hinweise zu einer rechtswidrigen Widerspruchslösung kommen, wird per Verfassungsbeschwerde zu korrigieren sein.
Ich begrüße nach all dem sehr, dass Herr Gröhe auch seine Ablehnung der Widerspruchslösung öffentlich gemacht hat (siehe meinen Hinweistext unter > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... &start=105 ).
Ich hätte es aber auch nicht für verkehrt gehalten, wenn Sie auf die Ablehnung durch Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk - sozusagen ergänzend - hingewiesen hätten (Presseinfo von hier habe ich seinerzeit übermittelt). Immerhin befasse ich mich seit den 1980er Jahren mit dem Patientenrecht und habe seinerzeit mit klaren verfassunsrechtlich abgesicherten Hinweisen den ersten Patientenratgeber in Deutschland vorgelegt (siehe > http://www.wernerschell.de/html/arztpflichten.php nicht mehr aktualisiert).
Ich werde am 21.05.2019, 15.00 Uhr, im Bürgerhaus Neuss-Erfttal, zur Patientenautonomie am Lebensende einen Vortrag halten (siehe > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =7&t=23103 ). Darüber habe ich die NGZ informiert und eine Ankündigung erbeten. Es bestünde nun Gelegenheit, meine Sicht zur Organspende dieser Ankündigung anzufügen. - Für weitere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung.
Viele Grüße
Werner Schell
+++
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
04.09.2018
Transplantation: Millionen Euro für mehr Organe! - Widerspruchslösung: Nein danke!
Eine Verbesserung der Organentnahme in den Krankenhäusern ist zu begrüßen. Sie wurde in der Vergangenheit mehrfach eingefordert. Die von Jens Spahn geplante Widerspruchslösung muss aber - auch bei einer Interessenabwägung - aus verfassungsrechtlichen Gründen außer Betracht bleiben. Das Selbstbestimmungsrecht muss klar Vorrang haben. Dies ist auch deshalb zwingend, weil im Zusammenhang mit einer Organentnahme wichtige Fragestellungen, v.a. im Zusammenhang mit der Hirntodfeststellung, zu beurteilen sind. Solche Erwägungen dürfen nicht ausgeblendet werden. Daher muss eine Widerspruchslösung ausscheiden. Im Übrigen ist es so: Wenn die auf freiwilliger Basis möglichen Organspenden durch verbesserte Entnahmebedingungen in den Krankenhäusern erleichtert und finanziert werden, sind weitere Maßnahmen ohnehin entbehrlich. >
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 97#p105297
...
Werner Schell
Organspende:
Hermann Gröhe kämpft gegen Pläne von Jens Spahn
Pro und Contra Widerspruchslösung: Jens Spahn und sein Amtsvorgänger Hermann Gröhen vertreten in der Organspende gegensätzliche Positionen. Die Bundes-CDU stellt ihre Argumente jetzt gegenüber – für ein ungewöhnliches Modell parteiinterner Meinungsbildung. Foto: CDU
Neuss Ex-Gesundheitsminister Hermann Gröhe stellt sich beim Thema Organspende auf die Seite derer, die die Pläne seines Nachfolgers Jens Spahn verhindern wollen. Die CDU macht beide zu Sprechern einer innerparteilichen Debatte.
Von Christoph Kleinau
Die Amtsführung von Gesundheitsminister Jens Spahn kommentiert der Neusser Bundestagsabgeordnete Hermann Gröhe nie. Als ehemaliger Gesundheitsminister und Vorgänger im Amt verbietet er sich das. Im Ringen um die beste Regelung beim Thema Organspende aber vertritt er offensiv die Gegenposition zu Spahns Plänen einer doppelten Widerspruchslösung. Denn das Thema ist für Gröhe von moralischer Bedeutung.
… (weiter lesen unter) … https://rp-online.de/nrw/staedte/neuss/ ... d-38595443
+++
Anlässlich der o.a. Berichterstattung hat Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk der NGZ - z.Hd. von Frank Kirschstein, Chefredakeur, mitgeteilt:
Sehr geehrter Herr Kirschstein,
ich befasse mich im Rahmen meines Engagements zum Patientenrecht, Pflegerecht … seit vielen Jahren auch mit dem Thema Organspende. Daher habe ich bereits am 04.09.2018 zu den Absichten von Jens Spahn Stellung genommen (siehe Anhang). Es ist ganz eindeutig so, dass die Absichten, eine Widerspruchslösung einzuführen, verfassungswidrig ist. Vollmundige Begründungserklärungen von Jens Spahn helfen dabei auch nicht weiter. Eine solche Regelung ist im Übrigen unnötig, weil die wirklichen Probleme nicht im Bereich der Spendeerklärung liegen, sondern im System, Organentnahme und Einpflanzung. Es gibt nicht genügend interessierte Teams und keine lohnende Vergütung. Eine aktuelle Studie hat das kürzlich bestätigt und damit noch einmal verdeutlichen können, dass wir, selbst wenn sie zulässig wäre, keine Widerspruchslösung brauchen. Auch der Verweis auf andere Länder hilft nicht weiter. Zum Glück haben ein Grundgesetz, dass die Patienten-Selbstbestimmung mit höchstem Rang ausgestattet hat (siehe insoweit mein Hinweistext zu "70 Jahre Grundgesetz" > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =5&t=23181 ). Sollte es trotz aller Hinweise zu einer rechtswidrigen Widerspruchslösung kommen, wird per Verfassungsbeschwerde zu korrigieren sein.
Ich begrüße nach all dem sehr, dass Herr Gröhe auch seine Ablehnung der Widerspruchslösung öffentlich gemacht hat (siehe meinen Hinweistext unter > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... &start=105 ).
Ich hätte es aber auch nicht für verkehrt gehalten, wenn Sie auf die Ablehnung durch Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk - sozusagen ergänzend - hingewiesen hätten (Presseinfo von hier habe ich seinerzeit übermittelt). Immerhin befasse ich mich seit den 1980er Jahren mit dem Patientenrecht und habe seinerzeit mit klaren verfassunsrechtlich abgesicherten Hinweisen den ersten Patientenratgeber in Deutschland vorgelegt (siehe > http://www.wernerschell.de/html/arztpflichten.php nicht mehr aktualisiert).
Ich werde am 21.05.2019, 15.00 Uhr, im Bürgerhaus Neuss-Erfttal, zur Patientenautonomie am Lebensende einen Vortrag halten (siehe > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =7&t=23103 ). Darüber habe ich die NGZ informiert und eine Ankündigung erbeten. Es bestünde nun Gelegenheit, meine Sicht zur Organspende dieser Ankündigung anzufügen. - Für weitere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung.
Viele Grüße
Werner Schell
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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
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Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
04.09.2018
Transplantation: Millionen Euro für mehr Organe! - Widerspruchslösung: Nein danke!
Eine Verbesserung der Organentnahme in den Krankenhäusern ist zu begrüßen. Sie wurde in der Vergangenheit mehrfach eingefordert. Die von Jens Spahn geplante Widerspruchslösung muss aber - auch bei einer Interessenabwägung - aus verfassungsrechtlichen Gründen außer Betracht bleiben. Das Selbstbestimmungsrecht muss klar Vorrang haben. Dies ist auch deshalb zwingend, weil im Zusammenhang mit einer Organentnahme wichtige Fragestellungen, v.a. im Zusammenhang mit der Hirntodfeststellung, zu beurteilen sind. Solche Erwägungen dürfen nicht ausgeblendet werden. Daher muss eine Widerspruchslösung ausscheiden. Im Übrigen ist es so: Wenn die auf freiwilliger Basis möglichen Organspenden durch verbesserte Entnahmebedingungen in den Krankenhäusern erleichtert und finanziert werden, sind weitere Maßnahmen ohnehin entbehrlich. >
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 97#p105297
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Werner Schell
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AWMF-Arbeitskreis diskutiert über Widerspruchslösung bei Organspenden
AWMF-Arbeitskreis diskutiert über Widerspruchslösung bei Organspenden:
Kulturwandel pro Organspende gefordert
Berlin – Die einen sehen den Grund für die seit Jahren rückläufigen Transplantationen in der geringen Zahl aktiver Organspender, andere halten organisatorische Probleme in den Kliniken für entscheidend: Ob man eine doppelte Widerspruchslösung braucht, wie jetzt von Bundesgesundheitsminister Spahn und einigen Abgeordneten gefordert, darüber diskutierten Ärzte und Juristen des gleichnamigen Arbeitskreises der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e. V.. Bei ihrem Treffen Mitte April brachten Befürworter wie Gegner wichtige Argumente vor.
115.000 Transplantation werden jedes Jahr weltweit durchgeführt, 4000 davon in Deutschland. Das ist deutlich weniger als in anderen vergleichbaren Ländern. Hierzulande versterben jeden Tag drei Menschen auf der Warteliste für ein Organ. „Man hat in Deutschland deutlich schlechtere Überlebenschancen, wenn man ein Organ braucht“, kritisiert Professor Dr. med. Bernhard Banas, Präsident der Deutschen Transplantationsgesellschaft. Bislang muss jeder ausdrücklich einer Organspende zustimmen. Diese Zustimmungslösung, die seit 2012 als erweiterte Entscheidungs-lösung geführt wird, soll nach Ansicht zahlreicher Politiker, Ärzte und Juristen in der Hoffnung auf mehr Spenderorgane nun in eine Widerspruchslösung umgekehrt werden: Jeder, der seine Organe nicht spenden möchte, muss dann aktiv widersprechen, oder die Angehörigen müssen dies für ihn tun.
Juristisch berührt die Widerspruchslösung insbesondere das Selbstbestimmungsrecht von Menschen. Dieses Recht würde mit der Widerspruchslösung tatsächlich eingeschränkt, doch deutlich weniger – so die Befürworter – als bei einer obligatorischen Entscheidungslösung. Bei fehlendem Organspendeausweis müssen nach derzeitiger Rechtslage die Angehörigen über den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen befinden. Doch obwohl laut einer Studie der Charité 58 Prozent aller Bundesbürger Organspender sein wollen, stimmen dann nur 22 Prozent der Angehörigen zu. „Wir können davon ausgehen, dass viele Angehörige nicht im Sinne des Verstorbenen handeln“, betont Professor Dr. iur. Henning Rosenau, Direktor des Interdisziplinären Wissenschaftlichen Zentrums Medizin – Ethik – Recht der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. „Außerdem würde die Widerspruchslösung die Angehörigen von einer schweren Entscheidung in der Phase der Trauer entlasten“, so Rosenau. Er ist sich ebenso wie Professor Banas sicher, dass durch eine neue Regelung die Zahl der Organspenden um 20 bis 30 Prozent ansteigen würde, was Meta-Studien belegen und die Entwicklung in den USA zeigt, die zur Widerspruchslösung übergegangen sind. Sie plädieren daher für einen „Kulturwandel“ pro Organspende: „Wir brauchen eine gesellschaftliche Übereinkunft, dass man mit Organspende Leben retten kann.“
Die Kritiker der Widerspruchslösung halten dagegen, dass in den letzten Jahren die Zahl der Organspender um 16 Prozent zugenommen, die Zahl der Organ-Transplantationen aber um 30 Prozent abgenommen habe. „Auch in den Ländern mit einer Widerspruchslösung sind die Organspenden nicht automatisch hoch gegangen“, betont der Theologe Professor Dr. theol. Eberhard Schockenhoff von der Universität Freiburg. Er hält es nicht zuletzt deswegen für problematisch, so schwerwiegende Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht von Menschen vorzunehmen. „Es gibt keine moralische Verpflichtung zur Organspende“, sagt er. „Wir brauchen eine rechtliche Regelung, die die Interessen der Organempfänger berücksichtigt, aber auch die Freiwilligkeit des Spenders sicherstellt.“ Man könne nicht davon ausgehen, dass jeder, der nicht widerspricht, Organspender sein möchte.
Auch würde die Patientenautonomie am Lebensende durch die Widerspruchslösung beeinträchtigt. „Viele Menschen erklären in einer Patientenverfügung, dass sie keine lebenserhaltenden Maßnahmen wünschen. Diese sind aber notwendig, wenn die Organe eines Sterbenden für eine spätere Organspende genutzt werden sollen“, warnt der Theologe. Das könnte zu einem Zielkonflikt zwischen Patientenverfügung und Organspende führen. Schockenhoff plädiert daher für eine obligatorische Entscheidungslösung, bei der sich jeder aktiv mit dem Thema Organspende auseinandersetzen und dann zu Lebzeiten zwingend eine Entscheidung festhalten muss. Auch glaubt er, dass durch das am 1. April in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Zusammen-arbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO), das Transplantationsbeauftragte und Entnahmekliniken stärkt, die Zahl der Transplantationen steigen wird.
Einig waren sich Ärzte und Juristen darin, dass man die Bundesbürger bestmöglich über die Organspende und die Chancen von Transplantationen aufklären sollte, damit sie in der Lage sind, eine aktive Entscheidung dafür oder dagegen treffen zu können – sei es im Rahmen der erweiterten Widerspruchslösung oder einer obligatorischen Entscheidungslösung. Denn eines ist allen Beteiligten klar: Die Zahl der lebensrettenden Organtransplantationen muss gesteigert werden.
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) bündelt die Interessen der medizinischen Wissenschaft und trägt sie verstärkt nach außen. Sie handelt dabei im Auftrag ihrer 179 medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften. Gegründet 1962 mit dem Ziel, gemeinsame Interessen stärker gegenüber dem Staat und der ärztlichen Selbstverwaltung zu positionieren, erarbeitet die AWMF seitdem Empfehlungen und Resolutionen und vertritt diese im wissenschaftlichen und politischen Raum. Die AWMF ist Ansprechpartner für gesundheitspolitische Entscheidungsträger, wie den Gemeinsamen Bundesausschuss, und koordiniert die Entwicklung und Aktualisierung medizinisch wissenschaftlicher Leitlinien in Deutschland. Jede gemeinnützige Fachgesellschaft in Deutschland kann Mitglied werden, sofern sie sich wissenschaftlichen Fragen der Medizin widmet. Die AWMF finanziert sich vorwiegend durch die Beiträge ihrer Mitgliedsgesellschaften und Spenden.
Qulle: Pressemitteilung vom 16.05.2019
Pressekontakt AWMF:
Dagmar Arnold
Luisenstraße 58/59
10117 Berlin
Tel.: +49-(0)711 8931-380
arnold@medizinkommunikation.org
presse@awmf.org
www.awmf.org
AWMF-Geschäftsstelle
Dennis Makoschey
Birkenstraße 67
10559 Berlin
Tel. +49-(0)30-20097777
office@awmf.org
Kulturwandel pro Organspende gefordert
Berlin – Die einen sehen den Grund für die seit Jahren rückläufigen Transplantationen in der geringen Zahl aktiver Organspender, andere halten organisatorische Probleme in den Kliniken für entscheidend: Ob man eine doppelte Widerspruchslösung braucht, wie jetzt von Bundesgesundheitsminister Spahn und einigen Abgeordneten gefordert, darüber diskutierten Ärzte und Juristen des gleichnamigen Arbeitskreises der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e. V.. Bei ihrem Treffen Mitte April brachten Befürworter wie Gegner wichtige Argumente vor.
115.000 Transplantation werden jedes Jahr weltweit durchgeführt, 4000 davon in Deutschland. Das ist deutlich weniger als in anderen vergleichbaren Ländern. Hierzulande versterben jeden Tag drei Menschen auf der Warteliste für ein Organ. „Man hat in Deutschland deutlich schlechtere Überlebenschancen, wenn man ein Organ braucht“, kritisiert Professor Dr. med. Bernhard Banas, Präsident der Deutschen Transplantationsgesellschaft. Bislang muss jeder ausdrücklich einer Organspende zustimmen. Diese Zustimmungslösung, die seit 2012 als erweiterte Entscheidungs-lösung geführt wird, soll nach Ansicht zahlreicher Politiker, Ärzte und Juristen in der Hoffnung auf mehr Spenderorgane nun in eine Widerspruchslösung umgekehrt werden: Jeder, der seine Organe nicht spenden möchte, muss dann aktiv widersprechen, oder die Angehörigen müssen dies für ihn tun.
Juristisch berührt die Widerspruchslösung insbesondere das Selbstbestimmungsrecht von Menschen. Dieses Recht würde mit der Widerspruchslösung tatsächlich eingeschränkt, doch deutlich weniger – so die Befürworter – als bei einer obligatorischen Entscheidungslösung. Bei fehlendem Organspendeausweis müssen nach derzeitiger Rechtslage die Angehörigen über den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen befinden. Doch obwohl laut einer Studie der Charité 58 Prozent aller Bundesbürger Organspender sein wollen, stimmen dann nur 22 Prozent der Angehörigen zu. „Wir können davon ausgehen, dass viele Angehörige nicht im Sinne des Verstorbenen handeln“, betont Professor Dr. iur. Henning Rosenau, Direktor des Interdisziplinären Wissenschaftlichen Zentrums Medizin – Ethik – Recht der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. „Außerdem würde die Widerspruchslösung die Angehörigen von einer schweren Entscheidung in der Phase der Trauer entlasten“, so Rosenau. Er ist sich ebenso wie Professor Banas sicher, dass durch eine neue Regelung die Zahl der Organspenden um 20 bis 30 Prozent ansteigen würde, was Meta-Studien belegen und die Entwicklung in den USA zeigt, die zur Widerspruchslösung übergegangen sind. Sie plädieren daher für einen „Kulturwandel“ pro Organspende: „Wir brauchen eine gesellschaftliche Übereinkunft, dass man mit Organspende Leben retten kann.“
Die Kritiker der Widerspruchslösung halten dagegen, dass in den letzten Jahren die Zahl der Organspender um 16 Prozent zugenommen, die Zahl der Organ-Transplantationen aber um 30 Prozent abgenommen habe. „Auch in den Ländern mit einer Widerspruchslösung sind die Organspenden nicht automatisch hoch gegangen“, betont der Theologe Professor Dr. theol. Eberhard Schockenhoff von der Universität Freiburg. Er hält es nicht zuletzt deswegen für problematisch, so schwerwiegende Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht von Menschen vorzunehmen. „Es gibt keine moralische Verpflichtung zur Organspende“, sagt er. „Wir brauchen eine rechtliche Regelung, die die Interessen der Organempfänger berücksichtigt, aber auch die Freiwilligkeit des Spenders sicherstellt.“ Man könne nicht davon ausgehen, dass jeder, der nicht widerspricht, Organspender sein möchte.
Auch würde die Patientenautonomie am Lebensende durch die Widerspruchslösung beeinträchtigt. „Viele Menschen erklären in einer Patientenverfügung, dass sie keine lebenserhaltenden Maßnahmen wünschen. Diese sind aber notwendig, wenn die Organe eines Sterbenden für eine spätere Organspende genutzt werden sollen“, warnt der Theologe. Das könnte zu einem Zielkonflikt zwischen Patientenverfügung und Organspende führen. Schockenhoff plädiert daher für eine obligatorische Entscheidungslösung, bei der sich jeder aktiv mit dem Thema Organspende auseinandersetzen und dann zu Lebzeiten zwingend eine Entscheidung festhalten muss. Auch glaubt er, dass durch das am 1. April in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Zusammen-arbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO), das Transplantationsbeauftragte und Entnahmekliniken stärkt, die Zahl der Transplantationen steigen wird.
Einig waren sich Ärzte und Juristen darin, dass man die Bundesbürger bestmöglich über die Organspende und die Chancen von Transplantationen aufklären sollte, damit sie in der Lage sind, eine aktive Entscheidung dafür oder dagegen treffen zu können – sei es im Rahmen der erweiterten Widerspruchslösung oder einer obligatorischen Entscheidungslösung. Denn eines ist allen Beteiligten klar: Die Zahl der lebensrettenden Organtransplantationen muss gesteigert werden.
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) bündelt die Interessen der medizinischen Wissenschaft und trägt sie verstärkt nach außen. Sie handelt dabei im Auftrag ihrer 179 medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften. Gegründet 1962 mit dem Ziel, gemeinsame Interessen stärker gegenüber dem Staat und der ärztlichen Selbstverwaltung zu positionieren, erarbeitet die AWMF seitdem Empfehlungen und Resolutionen und vertritt diese im wissenschaftlichen und politischen Raum. Die AWMF ist Ansprechpartner für gesundheitspolitische Entscheidungsträger, wie den Gemeinsamen Bundesausschuss, und koordiniert die Entwicklung und Aktualisierung medizinisch wissenschaftlicher Leitlinien in Deutschland. Jede gemeinnützige Fachgesellschaft in Deutschland kann Mitglied werden, sofern sie sich wissenschaftlichen Fragen der Medizin widmet. Die AWMF finanziert sich vorwiegend durch die Beiträge ihrer Mitgliedsgesellschaften und Spenden.
Qulle: Pressemitteilung vom 16.05.2019
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Dagmar Arnold
Luisenstraße 58/59
10117 Berlin
Tel.: +49-(0)711 8931-380
arnold@medizinkommunikation.org
presse@awmf.org
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AWMF-Geschäftsstelle
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Birkenstraße 67
10559 Berlin
Tel. +49-(0)30-20097777
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Spendenbereitschaft der Bundesbürger sinkt
BARMER
Tag der Organspende am 1. Juni
Spendenbereitschaft der Bundesbürger sinkt
Berlin, 24. Mai 2019 – Die Bereitschaft zur Organspende lässt deutlich nach. Waren im Jahr 2018 noch 56 Prozent bestimmt oder zumindest wahrscheinlich dazu bereit, sind es aktuell 42 Prozent der Bundesbürger. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage unter gut 1.000 Versicherten der BARMER ab 16 Jahren im März 2019. „Krankenkassen haben den Auftrag, ausgewogen, ergebnisoffen und neutral über das Thema der Organspende zu informieren. Trotz aller Bemühungen gelingt es offensichtlich nicht, nach den Skandalen der Vergangenheit das Vertrauen in das System der Organspende dauerhaft zu erneuern. Das ist für Tausende von Patientinnen und Patienten auf der Warteliste, die dringend auf Spenderorgane warten, eine unerträgliche Belastung“, so Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER. Zwar seien kurzfristige Veränderungen nach der derzeit laufenden turnusmäßigen Informationskampagne zu erwarten, es bleibe jedoch eine Daueraufgabe, das Thema Organspende ins Bewusstsein der Menschen zu rücken. Ein neues Organspenderecht könne langfristig neues Vertrauen schaffen.
Organspendeausweis weniger verbreitet
Die Umfrage der BARMER zeige, dass der Organspendeausweis von tendenziell etwas weniger Bürgerinnen und Bürgern ausgefüllt würde. Waren im Jahr 2018 noch 36 Prozent im Besitz eines Ausweises, bejahten dies aktuell 34 Prozent. Stabil hoch geblieben sei der Anteil der Befragten, die sich durch die Organspende-Skandale der Vergangenheit negativ beeinflusst sehen. Er liege aktuell bei etwa 38 Prozent und habe sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Dagegen etwas gestiegen sei der Anteil derjenigen, die sich durch die Informationen ihrer Krankenkasse ausreichend informiert fühlten. Er liege bei etwa 53 Prozent, vier Prozentpunkte höher als im Jahr zuvor. Knapp 65 Prozent der Befragten, drei Prozentpunkte mehr als im Jahr zuvor, hätten bestätigt, zu wissen, dass man auf dem Organspendeausweis auch die Ablehnung einer Spende dokumentieren könne. „Die Entscheidung für oder gegen Organspende ist höchst persönlich und vorbehaltlos zu respektieren. Wir appellieren, sich mit dem Thema zu befassen und eine Entscheidung zu treffen“, so Straub.
_______________________________________
Quelle: Pressemitteilung vom 24.05.2019
Presseabteilung der BARMER
Athanasios Drougias (Leitung), Telefon: 0800 33 30 04 99 14 21
Sunna Gieseke, Telefon: 0800 33 30 04 99 80 31
E-Mail: presse@barmer.de
Tag der Organspende am 1. Juni
Spendenbereitschaft der Bundesbürger sinkt
Berlin, 24. Mai 2019 – Die Bereitschaft zur Organspende lässt deutlich nach. Waren im Jahr 2018 noch 56 Prozent bestimmt oder zumindest wahrscheinlich dazu bereit, sind es aktuell 42 Prozent der Bundesbürger. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage unter gut 1.000 Versicherten der BARMER ab 16 Jahren im März 2019. „Krankenkassen haben den Auftrag, ausgewogen, ergebnisoffen und neutral über das Thema der Organspende zu informieren. Trotz aller Bemühungen gelingt es offensichtlich nicht, nach den Skandalen der Vergangenheit das Vertrauen in das System der Organspende dauerhaft zu erneuern. Das ist für Tausende von Patientinnen und Patienten auf der Warteliste, die dringend auf Spenderorgane warten, eine unerträgliche Belastung“, so Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER. Zwar seien kurzfristige Veränderungen nach der derzeit laufenden turnusmäßigen Informationskampagne zu erwarten, es bleibe jedoch eine Daueraufgabe, das Thema Organspende ins Bewusstsein der Menschen zu rücken. Ein neues Organspenderecht könne langfristig neues Vertrauen schaffen.
Organspendeausweis weniger verbreitet
Die Umfrage der BARMER zeige, dass der Organspendeausweis von tendenziell etwas weniger Bürgerinnen und Bürgern ausgefüllt würde. Waren im Jahr 2018 noch 36 Prozent im Besitz eines Ausweises, bejahten dies aktuell 34 Prozent. Stabil hoch geblieben sei der Anteil der Befragten, die sich durch die Organspende-Skandale der Vergangenheit negativ beeinflusst sehen. Er liege aktuell bei etwa 38 Prozent und habe sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Dagegen etwas gestiegen sei der Anteil derjenigen, die sich durch die Informationen ihrer Krankenkasse ausreichend informiert fühlten. Er liege bei etwa 53 Prozent, vier Prozentpunkte höher als im Jahr zuvor. Knapp 65 Prozent der Befragten, drei Prozentpunkte mehr als im Jahr zuvor, hätten bestätigt, zu wissen, dass man auf dem Organspendeausweis auch die Ablehnung einer Spende dokumentieren könne. „Die Entscheidung für oder gegen Organspende ist höchst persönlich und vorbehaltlos zu respektieren. Wir appellieren, sich mit dem Thema zu befassen und eine Entscheidung zu treffen“, so Straub.
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Quelle: Pressemitteilung vom 24.05.2019
Presseabteilung der BARMER
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Fast jeder Zweite für Widerspruchslösung
Ärzte Zeitung vom 28.05.2019:
Umfrage
Fast jeder Zweite für Widerspruchslösung
Fast 10 000 Patienten in Deutschland warten auf Organe. Die große Mehrheit der Menschen hierzulande ist für Organspenden. Die von Bundestagsabgeordneten vorgeschlagene sogenannte Widerspruchslösung spaltet einer Umfrage zufolge jedoch. ... > http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test
Umfrage
Fast jeder Zweite für Widerspruchslösung
Fast 10 000 Patienten in Deutschland warten auf Organe. Die große Mehrheit der Menschen hierzulande ist für Organspenden. Die von Bundestagsabgeordneten vorgeschlagene sogenannte Widerspruchslösung spaltet einer Umfrage zufolge jedoch. ... > http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test
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Richtig. Wichtig. Lebenswichtig. Tag der Organspende am 1. Juni 2019
Richtig. Wichtig. Lebenswichtig. Tag der Organspende am 1. Juni 2019
Unter dem Motto „Richtig. Wichtig. Lebenswichtig.“ setzt der bundesweite Tag der Organspende am 1. Juni ein Zeichen für die persönliche Entscheidung. Er findet jährlich am ersten Samstag im Juni statt, zentraler Veranstaltungsort ist in diesem Jahr Kiel. Ergebnisse der aktuellen Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zeigen, dass 39 Prozent der Befragten ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende schriftlich festgehalten haben, sei es im Organspendeausweis und/oder in einer Patientenverfügung. Der Tag der Organspende ist bundesweit ein wichtiger Anlass, um über das Thema zu informieren und bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen.
Unter dem Motto „Richtig. Wichtig. Lebenswichtig.“ setzt der bundesweite Tag der Organspende am 1. Juni ein Zeichen für die Wichtigkeit der persönlichen Entscheidung. Er findet jährlich am ersten Samstag im Juni statt, zentraler Veranstaltungsort ist in diesem Jahr Kiel.
Im Vorfeld erklärt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Über 80 Prozent der Menschen stehen der Organspende positiv gegenüber. Nur ein Drittel der Deutschen hat aber einen Organspendeausweis ausgefüllt. Informieren Sie sich, sprechen Sie mit Ihrer Familie und treffen Sie eine Entscheidung! Knapp 10.000 Menschen in unserem Land warten auf ein Spenderorgan. Jeder von uns könnte schon morgen selbst auf ein Spenderorgan angewiesen sein - oder ein naher Angehöriger. Mit einer Entscheidung entlasten Sie zudem Ihre Familie, die sonst an Ihrer Stelle im Ernstfall unter emotionalem Stress diese schwierige Frage beantworten muss. Mein Dank gilt allen, die sich für die Organspende engagieren!"
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) veröffentlicht anlässlich des Tags der Organspende die Studienergebnisse ihrer bundesweiten Repräsentativbefragung „Einstellung, Wissen und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende in Deutschland 2018“. Demnach steht mit 84 Prozent ein Großteil der Befragten dem Thema Organ- und Gewebespende positiv gegenüber. Insgesamt haben 39 Prozent der Befragten ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende schriftlich festgehalten, sei es im Organspendeausweis und/oder in einer Patientenverfügung. Weitere 17 Prozent haben eine Entscheidung getroffen, diese aber nicht schriftlich dokumentiert.
Hierzu erklärt Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA: „Unter den Befragten, die bereits eine Entscheidung getroffen haben, überwiegt die Zustimmung zur Organ- und Gewebespende mit 72 Prozent. Das spiegelt eine generell positive Einstellung wider. Im Fokus der Aufklärungsarbeit der BZgA steht, mit spezifischen Angeboten Bürgerinnen und Bürger für das Thema Organ- und Gewebespende zu gewinnen und sie vor allem in ihrer Entscheidungs-findung zu unterstützen.“
Dazu gehört unter anderem, bestehende Wissenslücken zu schließen. So glaubt mit 48 Prozent fast die Hälfte der Befragten irrtümlicherweise, dass man ab einem bestimmten Alter kein Organ- und Gewebespender mehr sein kann. Und ungefähr ein Viertel der Befragten weiß nicht, dass der Hirntod die medizinische Voraussetzung für eine Organspende ist. Mit der Broschüre „Der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod). Antworten auf wichtige Fragen“ und dem Onlineportal organspende-info.de informiert die BZgA gezielt zu diesem Thema.
Die Frage, welche Möglichkeiten der Dokumentation es für eine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende gibt, beschäftigt ebenfalls viele Menschen, wie die aktuellen Studienergebnisse zeigen. Auch hier bietet die BZgA Unterstützung. Die Broschüre „Meine Erklärung zur Organ- und Gewebespende – Möglichkeiten der Dokumentation in Organspendeausweis und Patientenverfügung“ sowie die dazugehörenden Checklisten erläutern verständlich, was beim Ausfüllen eines Organspendeausweises und bei der Dokumentation der Entscheidung zur Organ- und Gewebespende in der Patientenverfügung zu beachten ist, damit der Wille der jeweiligen Person rechtssicher dokumentiert ist und eindeutig umgesetzt werden kann.
Der BZgA-Forschungsbericht „Einstellung, Wissen und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende 2018“ steht online unter: www.bzga.de/forschung/studien-untersuch ... ebespende/.
Für die BZgA-Repräsentativbefragung wurden von November 2017 bis Februar 2018 bundesweit 4.001 Bürgerinnen und Bürgern im Alter von 14 bis 75 Jahren befragt.
Ein Informationsblatt mit ausgewählten Studienergebnissen steht zum Download unter: www.bzga.de/presse/daten-und-fakten.
Weitere Informationen der BZgA zur Organ- und Gewebespende unter:
www.organspende-info.de
Weitere Informationen:
http://www.bzga.de/forschung/studien-un ... gewebespen...
http://www.bzga.de/presse/daten-und-fakten
http://www.organspende-info.de
Quelle: Pressemitteilung vom 28.05.2019
Dr. Marita Völker-Albert Pressestelle
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
https://idw-online.de/de/news716524
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Widerspruchslösung ist de facto bereits Gesetz
Widerspruchslösung ist de facto bereits Gesetz
Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. hält die erneut losgetretene Debatte um die Einführung einer Widerspruchslösung für ein Ablenkungsmanöver. Transparency Deutschland warnt vor einem jetzt schon möglichen Missbrauch des Patientenvertrauens im Zuge der Anwendung des am 01. April 2019 in Kraft getretenen Gesetzes zur „Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende“.
Das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Eiltempo durchgebrachte Gesetz fordert schon jetzt: Wenn nicht bekannt ist, dass Patientinnen und Patienten mit Hirnschädigung eine Organspende ausdrücklich abgelehnt haben, sollen die Kliniken alles tun, um eine Organspende zu ermöglichen. In der Praxis entspricht dieses Vorgehen einem Verfahren, wie es in Ländern mit Widerspruchslösung praktiziert wird.
Transparency Deutschland sieht bei den am 1. April auf deutschen Intensivstationen angelaufenen Maßnahmen die Gefahr schwerwiegender Interessenkonflikte. Dr. Wolfgang Wodarg, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland, mahnt:
„Ärztlich oder pflegerisch Verantwortliche sind zu allererst dem Vertrauen ihrer Patienten verpflichtet. Nichts darf ohne oder gar gegen deren erklärten oder mutmaßlichen Willen geschehen. Entsprechende Versuche Dritter müssen zum Wohle der Patienten in jedem Fall abgelehnt und verhindert werden. Die neuen Rechte und Strukturen fördern gefährliche Sekundärinteressen.“
Prinzipien ärztlichen und pflegerischen Handelns dürfen nicht zweitrangig werden
Im Rahmen der Gesetzesnovelle müssen Kliniken einem Dritten – dem Transplantationsbeauftragten – Zugang zu Patientinnen und Patienten und deren Unterlagen eröffnen. Das Klinikpersonal soll dabei mitwirken, dass in Zusammenarbeit mit der vom Gesetzgeber beauftragten privatrechtlichen Deutschen Stiftung für Organtransplantation (DSO) eine sehr belastende Hirntod-Diagnostik durchgeführt wird, auch wenn dazu keine ausdrückliche Zustimmung nach angemessener Aufklärung vorliegt.
Der Gesetzgeber verlangt jetzt vom Klinikpersonal die Entscheidung, ob ein ihrer Obhut anvertrauter Mensch als „Organspender“ oder als Patient behandelt wird. Das hält Transparency Deutschland für unzumutbar. Dazu Dr. Wodarg:
„Die Entscheidung zur Organspende muss vom Gesetzgeber so geregelt werden, dass die Prinzipien ärztlichen und pflegerischen Handelns nicht zweitrangig werden. Das Klinikpersonal darf hierbei nicht unter Druck gesetzt werden – auch nicht durch eine wachstumsorientierte Transplantationsbranche.“
Quelle: Pressemitteilung vom 03.04.2019
https://www.transparency.de/aktuelles/d ... 4shXBcSJVo
+++
Siehe zum Thema auch die Informationen unter:
> https://www.bundesgesundheitsministerium.de/gzso.html
> https://www.bundesgesundheitsministerium.de/gzso.html
> https://www.organspende-info.de/aktuell ... pende.html
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Organspende-Reform: Freiwillige Entscheidung oder gesellschaftliche Pflicht?
Organspende-Reform: Freiwillige Entscheidung oder gesellschaftliche Pflicht?
Die Organspende in Deutschland soll reformiert werden – über das Wie gibt es innerhalb der Politik und Gesellschaft unterschiedliche Auffassungen. Ein Überblick über die Debatte. >>> http://www.bpb.de/dialog/netzdebatte/28 ... kwd=284783
Die Organspende in Deutschland soll reformiert werden – über das Wie gibt es innerhalb der Politik und Gesellschaft unterschiedliche Auffassungen. Ein Überblick über die Debatte. >>> http://www.bpb.de/dialog/netzdebatte/28 ... kwd=284783
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Neuer Plan zur Organspende - Hausärzte schulen
Ärzte Zeitung vom 26.06.2019:
Hausärzte schulen
Neuer Plan zur Organspende
Für Schüler und Senioren soll es eigene Informationskampagnen zur Organspende geben. Hausärzte sollen dabei eine entscheidende Rolle spielen und für die Aufklärung geschult werden. Das sieht der neue Initiativplan vor. ... > http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test
Hausärzte schulen
Neuer Plan zur Organspende
Für Schüler und Senioren soll es eigene Informationskampagnen zur Organspende geben. Hausärzte sollen dabei eine entscheidende Rolle spielen und für die Aufklärung geschult werden. Das sieht der neue Initiativplan vor. ... > http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test
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Organspendenkonzepte
Anhörung über Organspendenkonzepte
Gesundheit/Ausschuss
Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss des Bundestages will am 25. September in einer Expertenanhörung über die konkurrierenden Vorschläge zur Reform der Organspende beraten. Die Abgeordneten billigten die Anhörung am Mittwoch im Ausschuss vorbehaltlich der Überweisung der Vorlagen durch das Parlament.
Der Bundestag befasst sich an diesem Mittwochnachmittag in einer zweistündigen Debatte erstmals mit den beiden vorliegenden fraktionsübergreifenden Gesetzentwürfen (19/11087 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/110/1911087.pdf ; 19/11096 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/110/1911096.pdf ) sowie einem Antrag (19/11124 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/111/1911124.pdf ) der AfD-Fraktion zu dem Thema.
Eine Abgeordnetengruppe setzt sich für die sogenannte Widerspruchslösung ein, die andere für eine Entscheidungslösung. Ziel der gesetzlichen Änderungen ist es, die Zahl der Organspender nachhaltig zu erhöhen.
Quelle: Mitteilung vom 26.06.2019
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.ik5@bundestag.de
Gesundheit/Ausschuss
Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss des Bundestages will am 25. September in einer Expertenanhörung über die konkurrierenden Vorschläge zur Reform der Organspende beraten. Die Abgeordneten billigten die Anhörung am Mittwoch im Ausschuss vorbehaltlich der Überweisung der Vorlagen durch das Parlament.
Der Bundestag befasst sich an diesem Mittwochnachmittag in einer zweistündigen Debatte erstmals mit den beiden vorliegenden fraktionsübergreifenden Gesetzentwürfen (19/11087 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/110/1911087.pdf ; 19/11096 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/110/1911096.pdf ) sowie einem Antrag (19/11124 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/111/1911124.pdf ) der AfD-Fraktion zu dem Thema.
Eine Abgeordnetengruppe setzt sich für die sogenannte Widerspruchslösung ein, die andere für eine Entscheidungslösung. Ziel der gesetzlichen Änderungen ist es, die Zahl der Organspender nachhaltig zu erhöhen.
Quelle: Mitteilung vom 26.06.2019
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten
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Organspende - Thema im Deutschen Bundestag ...
01. Widerspruchslösung bei Organspenden
Gesundheit/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/PK) Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten strebt mit einem Gesetzentwurf (19/11096 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/110/1911096.pdf ) eine "doppelte Widerspruchslösung" bei der Organspende an. Demnach gilt jeder Bürger als möglicher Organ- oder Gewebespender, es sei denn, es liegt ein erklärter Widerspruch oder ein der Organentnahme entgegenstehender Wille desjenigen vor.
Mit der Einführung der doppelten Widerspruchslösung soll ein Register erstellt werden, in dem Bürger ihre Erklärung zur Organ- oder Gewebespende eintragen lassen können. Der für die Entnahme verantwortliche Arzt wird dazu verpflichtet, durch eine Anfrage bei dem Register festzustellen, ob eine Erklärung des potenziellen Spenders vorliegt.
Ferner muss der verantwortliche Arzt den nächsten Angehörigen darüber befragen, ob ihm ein schriftlicher Widerspruch oder ein der Organentnahme entgegenstehender Wille des möglichen Spenders bekannt ist. Bei Personen, die nicht in der Lage sind, Wesen, Bedeutung und Tragweite einer Organspende zu erkennen und ihren Willen danach auszurichten, ist eine Organ- und Gewebeentnahme grundsätzlich unzulässig.
Die neuen Regelungen sollen mit einer umfassenden Aufklärung und Information der Bevölkerung einhergehen.
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02. Entscheidungslösung bei Organspenden
Gesundheit/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/PK) Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten strebt mit einem Gesetzentwurf (19/11087 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/110/1911087.pdf ) eine "Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende" an. So soll Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, ihre Entscheidung einfach zu dokumentieren, jederzeit zu ändern und zu widerrufen. Dazu soll ein bundesweites Online-Register eingerichtet werden.
Die Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende soll künftig auch in den Ausweisstellen möglich sein. Bürger sollen künftig auf das Register und die Möglichkeit der Entscheidung in Ausweisstellen hingewiesen werden.
Ferner sollen die Hausärzte in die Beratung zur Organ- und Gewebespende einbezogen werden. Vorgesehen ist, dass die Hausärzte ihre Patienten bei Bedarf aktiv alle zwei Jahre über die Organ- und Gewebespenden beraten und sie zur Eintragung in das Register ermutigen sollen. Die Beratung soll ergebnisoffen geführt werden.
In der ärztlichen Ausbildung soll die Organ- und Gewebespende künftig verstärkt thematisiert werden. Die Aufklärungsunterlagen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Organ- und Gewebespende sollen alle vier Jahre evaluiert werden.
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03. Vertrauenslösung für die Organspende
Gesundheit/Antrag
Berlin: (hib/PK) Die AfD-Fraktion verlangt in einem Antrag (19/11124 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/111/1911124.pdf ) eine "Vertrauenslösung" für die Organspende. Eine Steigerung der Spenderzahlen setze Vertrauen in das dafür geschaffene System voraus, auf dessen Grundlage dann eine freie Entscheidung in Kenntnis der medizinischen Vorgänge getroffen werden könne.
Auch die letzte Änderung des Transplantationsgesetzes habe nicht zu mehr Transparenz, sondern durch Erweiterung der Kompetenzen aller Beteiligten zu mehr Skepsis geführt. Wesentlich sei, dass das gesamte Verfahren der Organauffindung und -vermittlung nicht nur durch nichtstaatlich gebundene Organisationen geregelt sei, sondern dass auch die Kontrolle über das gesamte Verfahren denselben Organisationen unterliege.
Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag unter anderem eine Aufklärung der Bevölkerung auch über grundlegende Fragen der Todesfeststellung und den medizinischen Verfahrensablauf bei einer Organspende. Ferner sollte klargestellt werden, dass eine Patientenverfügung immer vorrangig sei.
Die Entnahmekrankenhäuser müssten einheitliche spezifische Qualitätsstandards und Verfahrensanweisungen für die Transplantationsbeauftragten entwickeln. Die Aufsichts- und Kontrollpflicht über die Koordinierungsstelle sowie die Aufsicht über die Vermittlungsstelle müssten auf eine unabhängige öffentlich-rechtliche Institution übertragen werden.
Quelle: Mitteilung vom 26.06.2019
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
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Gesundheit/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/PK) Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten strebt mit einem Gesetzentwurf (19/11096 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/110/1911096.pdf ) eine "doppelte Widerspruchslösung" bei der Organspende an. Demnach gilt jeder Bürger als möglicher Organ- oder Gewebespender, es sei denn, es liegt ein erklärter Widerspruch oder ein der Organentnahme entgegenstehender Wille desjenigen vor.
Mit der Einführung der doppelten Widerspruchslösung soll ein Register erstellt werden, in dem Bürger ihre Erklärung zur Organ- oder Gewebespende eintragen lassen können. Der für die Entnahme verantwortliche Arzt wird dazu verpflichtet, durch eine Anfrage bei dem Register festzustellen, ob eine Erklärung des potenziellen Spenders vorliegt.
Ferner muss der verantwortliche Arzt den nächsten Angehörigen darüber befragen, ob ihm ein schriftlicher Widerspruch oder ein der Organentnahme entgegenstehender Wille des möglichen Spenders bekannt ist. Bei Personen, die nicht in der Lage sind, Wesen, Bedeutung und Tragweite einer Organspende zu erkennen und ihren Willen danach auszurichten, ist eine Organ- und Gewebeentnahme grundsätzlich unzulässig.
Die neuen Regelungen sollen mit einer umfassenden Aufklärung und Information der Bevölkerung einhergehen.
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02. Entscheidungslösung bei Organspenden
Gesundheit/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/PK) Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten strebt mit einem Gesetzentwurf (19/11087 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/110/1911087.pdf ) eine "Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende" an. So soll Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, ihre Entscheidung einfach zu dokumentieren, jederzeit zu ändern und zu widerrufen. Dazu soll ein bundesweites Online-Register eingerichtet werden.
Die Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende soll künftig auch in den Ausweisstellen möglich sein. Bürger sollen künftig auf das Register und die Möglichkeit der Entscheidung in Ausweisstellen hingewiesen werden.
Ferner sollen die Hausärzte in die Beratung zur Organ- und Gewebespende einbezogen werden. Vorgesehen ist, dass die Hausärzte ihre Patienten bei Bedarf aktiv alle zwei Jahre über die Organ- und Gewebespenden beraten und sie zur Eintragung in das Register ermutigen sollen. Die Beratung soll ergebnisoffen geführt werden.
In der ärztlichen Ausbildung soll die Organ- und Gewebespende künftig verstärkt thematisiert werden. Die Aufklärungsunterlagen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Organ- und Gewebespende sollen alle vier Jahre evaluiert werden.
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03. Vertrauenslösung für die Organspende
Gesundheit/Antrag
Berlin: (hib/PK) Die AfD-Fraktion verlangt in einem Antrag (19/11124 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/111/1911124.pdf ) eine "Vertrauenslösung" für die Organspende. Eine Steigerung der Spenderzahlen setze Vertrauen in das dafür geschaffene System voraus, auf dessen Grundlage dann eine freie Entscheidung in Kenntnis der medizinischen Vorgänge getroffen werden könne.
Auch die letzte Änderung des Transplantationsgesetzes habe nicht zu mehr Transparenz, sondern durch Erweiterung der Kompetenzen aller Beteiligten zu mehr Skepsis geführt. Wesentlich sei, dass das gesamte Verfahren der Organauffindung und -vermittlung nicht nur durch nichtstaatlich gebundene Organisationen geregelt sei, sondern dass auch die Kontrolle über das gesamte Verfahren denselben Organisationen unterliege.
Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag unter anderem eine Aufklärung der Bevölkerung auch über grundlegende Fragen der Todesfeststellung und den medizinischen Verfahrensablauf bei einer Organspende. Ferner sollte klargestellt werden, dass eine Patientenverfügung immer vorrangig sei.
Die Entnahmekrankenhäuser müssten einheitliche spezifische Qualitätsstandards und Verfahrensanweisungen für die Transplantationsbeauftragten entwickeln. Die Aufsichts- und Kontrollpflicht über die Koordinierungsstelle sowie die Aufsicht über die Vermittlungsstelle müssten auf eine unabhängige öffentlich-rechtliche Institution übertragen werden.
Quelle: Mitteilung vom 26.06.2019
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten
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Organspende - Debatte über Zwang und Zustimmung
Ärzte Zeitung online, 26.06.2019
Organspende
Debatte über Zwang und Zustimmung
Widerspruch oder aktive Zustimmung? Zwei Stunden lang hat der Bundestag am Mittwoch um den richtigen Weg gerungen, mehr Menschen für die Organspende zu gewinnen.
Von Anno Fricke
BERLIN. Bei den Organspendezahlen liegt Deutschland unter den Ländern Europas weit hinten. Gerade bei elf Menschen je Million Einwohner ist es im Jahr 2018 zu einer Organ- oder Gewebespende gekommen. Beim Welt-Spitzenreiter Spanien lag dieser Wert bei 47. .... > http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test
Organspende
Debatte über Zwang und Zustimmung
Widerspruch oder aktive Zustimmung? Zwei Stunden lang hat der Bundestag am Mittwoch um den richtigen Weg gerungen, mehr Menschen für die Organspende zu gewinnen.
Von Anno Fricke
BERLIN. Bei den Organspendezahlen liegt Deutschland unter den Ländern Europas weit hinten. Gerade bei elf Menschen je Million Einwohner ist es im Jahr 2018 zu einer Organ- oder Gewebespende gekommen. Beim Welt-Spitzenreiter Spanien lag dieser Wert bei 47. .... > http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test
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Organspende soll Unterrichtsthema sein
Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichtet am 12.07.2019:
Diskussion in Neuss
Organspende soll Unterrichtsthema sein
Neuss Der Bundestag entscheidet über ein neues Organspendegesetz. Damit sich jeder eine eigene Meinung bilden kann, organisierte die Neusser CDU eine Diskussionsrunde mit Experten. Die Zustimmungslösung fand am Ende mehr Befürworter.
Von Christoph Kleinau
„Wer sich mit dem Thema Organspende nicht beschäftigt, bleibt trotzdem ein selbstbestimmter Mensch und wird nicht verstaatlicht“: In einem Satz fasste der Bundestagsabgeordnete Hermann Gröhe am Mittwochabend zusammen, was ihn an der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgeschlagenen doppelten Widerspruchslösung stört – und warum er im Oktober im Bundestag gegen sie stimmen wird. Denn mit der Widerspruchslösung gilt jeder, der nicht klar Nein gesagt hat, nach seinem Tod automatisch als Organspender.
... (weiter lesen unter) ... https://rp-online.de/nrw/staedte/neuss/ ... d-41114389
Diskussion in Neuss
Organspende soll Unterrichtsthema sein
Neuss Der Bundestag entscheidet über ein neues Organspendegesetz. Damit sich jeder eine eigene Meinung bilden kann, organisierte die Neusser CDU eine Diskussionsrunde mit Experten. Die Zustimmungslösung fand am Ende mehr Befürworter.
Von Christoph Kleinau
„Wer sich mit dem Thema Organspende nicht beschäftigt, bleibt trotzdem ein selbstbestimmter Mensch und wird nicht verstaatlicht“: In einem Satz fasste der Bundestagsabgeordnete Hermann Gröhe am Mittwochabend zusammen, was ihn an der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgeschlagenen doppelten Widerspruchslösung stört – und warum er im Oktober im Bundestag gegen sie stimmen wird. Denn mit der Widerspruchslösung gilt jeder, der nicht klar Nein gesagt hat, nach seinem Tod automatisch als Organspender.
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