24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Schwarzarbeit trägt häusliche Pflege mit

Beitrag von WernerSchell » 12.02.2019, 08:57

Ärzte Zeitung vom 12.02.2019:
Pflegewissenschaftler
Schwarzarbeit trägt häusliche Pflege mit

In der häuslichen Pflege in Deutschland sind schwarzarbeitende Betreuer aus Osteuropa längst eine wichtige Säule, betont ein Pflegewissenschaftler. Er fordert die Politik auf, sich des Themas anzunehmen. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=98 ... efpuryykqr
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Zu wenig Personal - Schwarzarbeit in der Pflege nimmt zu

Beitrag von WernerSchell » 13.02.2019, 16:49

Zu wenig Personal - Schwarzarbeit in der Pflege nimmt zu
Es ist für Familien eine sehr schwierige Situation: Ein alter Mensch kann nicht mehr alleine zuhause leben und muss deswegen betreut werden. Viele entscheiden sich dann dafür, eine Betreuungskraft dauerhaft ins Haus zu holen, meist aus Osteuropa. Denn eine 24-Stunden-Pflege über einen Pflegedienst zu organisieren, wäre einfach viel zu teuer. Das Problem dabei ist nur - die allermeisten dieser Betreuungskräfte arbeiten schwarz.
von Mareike Wiemann, MDR AKTUELL
... (weiter lesen unter) ...https://www.mdr.de/nachrichten/vermisch ... Qj5aEAHbSg
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Das ist immer jenseits dessen, was rechtlich erlaubt ist ...

Beitrag von WernerSchell » 15.02.2019, 18:54

"Das ist immer jenseits dessen, was rechtlich erlaubt ist. Und trotzdem kümmert sich die deutsche Politik weder auf Landes- noch auf Bundesebene darum".
Pflegerechtsexperte Thomas Klie zur Situation der rund 600.000 ausländischen Betreungskräfte, die in deutschen Haushalten leben - Zitat der Woche in CAREkonkret vom 15.02.2019.

+++
Dazu passend Text aus Forum
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 86#p102686

Buchtipp. - Sehr empfehlenswerte Veröffentlichung!

Dr. rer. pol. Bernhard Emunds, Autor
Professor für Christliche Gesellschaftsethik und Sozialphilosophie,
Leiter des Oswald von Nell-Breuning-Instituts


Damit es Oma gutgeht
Pflege-Ausbeutung in den eigenen vier Wänden

Bild

Westend Verlag, März 2016
224 Seiten, Broschur
ISBN: 978-3-86489-129-8
17,50 € / 18,00€ (A)

Pflegenotstand und kein Ende – was muss passieren?

Der Pflegenotstand in Deutschland wird für Betroffene zunehmend zur menschlichen Katastrophe. Mangels staatlicher Unterstützung sind immer mehr Familien gezwungen, Pflegekräfte aus Ost- und Mitteleuropa einzustellen, um Kosten zu sparen. Sogenannte „Live-Ins“, die rund um die Uhr in privaten Haushalten von Pflegebedürftigen leben, müssen oft unter extrem unfairen Bedingungen arbeiten. Eine Besserung ist bislang nicht in Sicht – denn zu sehr profitiert auch der deutsche Staat von dieser Ausbeutung.

Wird ein Familienmitglied zum Pflegefall, bedeutet dies oft eine Flut von Aufgaben und Problemen für Angehörige. Angesichts unterfinanzierter Pflegeheime sowie Schreckensmeldungen aus den Medien beschließen betroffene Familien immer häufiger, das eigene Zuhause zur Pflegestation zu machen – und suchen sich billige Pflegefachkräfte für die Aufgaben, die keiner machen will. Die deut­sche Politik hält, auch aus Kostengründen, am Vorrang der häuslichen Pflege fest und verschärft den desolaten Zustand sogar noch, indem sie grundlegende Schutzvorschriften, wie etwa eine Begrenzung der Arbeitszeit, außer Kraft setzt. Gewollte Ausbeutung? Bernhard Emunds prangert ein System an, in dem die Pflege älterer Menschen in ein illegales, aber von der Politik geduldetes Modell abdriftet, und zeigt mögliche Auswege aus der Pflegemisere.

Quelle und weitere Informationen:
http://www.westendverlag.de/buecher-the ... uGvYcrSmRM

+++
Am 20.03.2016 bei Facebook gepostet:
Pflegenotstand und kein Ende – was muss passieren? - Bernhard Emunds beschreibt in seinem soeben erschienenen Buch "Damit es Oma gutgeht", die unzureichenden Pflege-Rahmenbedingungen, die für Betroffene zunehmend zur menschlichen Katastrophe werden können, vor allem auch in der häusliche Pflege. Dort wird vielfach eine "24-Stunden-Pflege" angestrebt. Der Autor prangert ein System an, in dem die Pflege älterer Menschen in ein illegales, aber von der Politik geduldetes Modell abdriftet, und zeigt mögliche Auswege aus der Pflegemisere. > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =3&t=21560 Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht bei dieser Gelegenheit nochmals auf die Notwendigkeit zur Gestaltung von sorgenden Gemeinschaften im Rahmen von kommunalen Quartierskonzepten aufmerksam: > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=21121 (Musterprojekt Neuss-Erfttal).

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Das Buch fand beim Neusser Pflegetreff am 27.04.2016 und bei der Vortragsveranstaltung in der VHS Neuss am 02.05.2016 Erwähnung!

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Aus Forum:
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 802#p97802

"test", Zeitschrift der Stiftung Warentest, berichtet in der Mai-Ausgabe 2017 u.a. zum Thema:

"Trautes Heim, da will ich sein - Helferinnen aus dem Osten"
"Pflege zu Hause - Ein anderer Weg."


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Rundum versorgt dank osteuropäischer Betreuungskraft. So lautet das Werbeversprechen von Vermittlungsagenturen. Sie kooperieren in aller Regel mit Partnerfirmen in Ländern wie Polen, Bulgarien, Rumänien, die Personal rekrutieren und nach Deutschland schicken. Wir haben 13 bundesweit tätige Vermittlungsagenturen getestet – und deckten einige Schwachstellen auf. Wer die Agenturen nutzt, handelt nicht illegal. Er sollte aber ein paar Dinge beachten.
Näheres unter > https://www.test.de/Pflege-zu-Hause-Die ... 5170957-0/

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Siehe auch:
Pflege daheim: Angehörige wenden im Schnitt rund 50 Stunden pro Woche auf, gesetzliche Pflegezeit noch wenig genutzt. Studie der Heinrich-Böckler-Stiftung informiert!
>>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =3&t=22158
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Verbraucherzentralen prüfen Verträge der „24-Stunden-Betreuung

Beitrag von WernerSchell » 01.04.2019, 08:07

In geschätzten 300.000 Haushalte in Deutschland sind über ein Jahr gesehen rund 700.000 Betreuungskräfte aus Osteuropa tätig. Dass in diesem Bereich von einem grauen Markt gesprochen wird, liegt jedoch nicht daran, dass es sich hierbei per se um eine illegale Dienstleistung handelt, sondern vielmehr an mangelnder Transparenz und Unwissenheit vieler Akteure.


Die Verbraucherzentralen Brandenburg, Berlin und Nordrhein-Westfalen wollen hier nun Abhilfe schaffen und widmen sich im Rahmen des Projekts „Verbraucherschutz im Grauen Pflegemarkt stärken“ den Verträgen der so genannten „24-Stunden-Betreuung“ und informieren Verbraucher zu rechtlichen Problemen.

Dazu sammeln die Verbraucherschützer Verträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern, um sie auf Risiken und rechtliche Fallstricke hin zu untersuchen. Zusätzlich haben die Verbraucherzentralen ein Info-Telefon geschaltet. Hintergrund ist, dass die Themen Pflege und Betreuung, insbesondere die häusliche sogenannte „24-Stunden-Betreuung“ durch zumeist osteuropäische Betreuungskräfte, zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Denn diese Versorgungsform im häuslichen Umfeld ist rechtlich weitgehend unreguliert, was nicht bedeutet, dass sie pauschal illegal ist. Dennoch haben Verbraucher ein großes Informationsbedürfnis.

Hausengel begrüßen dieses Projekt

Die Hausengel Holding AG, einer der größten Anbieter der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (sogenannte „24-Stunden-Betreuung“) sowie Betreiber von elf ambulanten Pflegediensten, befürwortet das Projekt der Verbraucherzentralen ausdrücklich: „Das größte Problem unsere Branche sind Schwarzarbeit, mangelnde Transparenz und Rechtsunsicherheit. Die Verbraucher intensiv aufzuklären und ihnen Unterstützung anzubieten ist absolut sinnvoll und in vielen Fällen auch dringend notwendig. Ich möchte alle Verbraucher aber auch Agenturen dazu aufrufen, Verträge an die Verbraucherzentrale zu senden und sich intensiv beraten zu lassen“, bekräftigt Simon Wenz, Vorstandsvorsitzender der Hausengel Holding AG, die Zielsetzung des Projekts.

Das Projekt beleuchtet, auf welche Probleme Familien bei der Organisation und Gestaltung der häuslichen „24-Stunden-Betreuung“ treffen können und wie sie diese gegenwärtig lösen. Ein Info-Telefon und Marktuntersuchungen sind Teile des Projekts: Am Info-Telefon können sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen über Rechte bei Verträgen und allgemein zur „24-Stunden-Betreuung“ informieren.
Sie erreichen das Info-Telefon montags und dienstags von 10:00 bis 14:00 Uhr sowie mittwochs von 14:00 bis 18:00 Uhr unter 030-54 44 59 68.
Die Verbraucherzentralen rufen außerdem dazu auf, Verträge zur häuslichen „24-Stunden-Pflege“einzusenden. Sie können an folgende Adressen übermittelt werden:
Per E-Mail: mail@pflegevertraege.de
Per Fax: 0331-298 71 77 | Verbraucherzentrale Brandenburg
Per Post: Verbraucherzentrale Brandenburg | „Grauer Pflegemarkt“, Babelsberger Str. 18 | 14473 Potsdam

Nach dem Grundsatz „rundum versorgt“ bieten die Hausengel bereits seit 2005 sowohl ambulante Fachpflege als auch sogenannte „24-Stunden-Betreuung“ im eigenen Zuhause. An mittlerweile elf Standorten in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern bietet die Hausengel GmbH ambulante Kranken- und Altenpflege. Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (sogenannte „24-Stunden-Betreuung“) bietet das Unternehmen bundesweit an. Die eigene Unternehmensstruktur in Osteuropa mit Standorten in Polen, Ungarn, Rumänien, Litauen, Bulgarien und Kroatien sichert den hohen Qualitätsanspruch der Unternehmensgruppe. Die Hausengel Akademie, der hauseigene Weiterbildungsträger, an dem alle Hausengel-Betreuungskräfte ausgebildet werden, ist nach den AZAV-Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit zertifiziert und bietet als bisher einziges Unternehmen der Branche die IHK-Ausbildung „Betreuungskraft im häuslichen Umfeld“ an. Hausengel ist Gründungsmitglied des Verbands für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP e.V.), der sich für einheitliche Qualitätsstandards in der häuslichen Versorgung einsetzt, sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft ausländische Pflegekräfte (BAGAP), die den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung rund um die Themen zur Rekrutierung und Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte fördert.
presse@hausengel.de

Quelle: Mitteilung vom 01.04.2019
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Erster bundesweit einheitlicher Qualitätsstandard für die „24-Stunden-Betreuung“|

Beitrag von WernerSchell » 03.10.2019, 07:38

Hausengel Holding AG
Unternehmenskommunikation

Erster bundesweit einheitlicher Qualitätsstandard für die „24-Stunden-Betreuung“| DIN-Standard wird in Zusammenarbeit mit Hausengel entwickelt

Schätzungen zufolge sind innerhalb eines Jahres ca. 700.000 Betreuungskräfte aus Osteuropa in rund 300.000 deutschen Haushalten tätig. In diesem Bereich wird häufig von einem grauen Markt gesprochen. Das liegt vor allem daran, dass bei der Vermittlung von Betreuungskräften aus dem Ausland oftmals wenig Transparenz darüber herrscht, auf welcher rechtlichen Grundlage die Betreuungskraft tätig ist und welche Qualifikationen sie in Bezug auf Betreuungskompetenzen, persönlichen Eignungskriterien und Vertrauenswürdigkeit mitbringt.

Juliane Bohl, Vorstandsmitglied der Hausengel Holding AG und Mitwirkende im Expertengremium der DIN.
Das wird sich nun zukünftig ändern. Das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN) erarbeitet derzeit eine Neue DIN SPEC für die Vermittlung osteuropäischer Betreuungskräfte. Seit der ersten Sitzung des Expertengremiums sind auch die Hausengel, der größter Vermittler selbständiger Betreuungskräfte, mit dabei. Entwickelt wird eine Norm, mit der maßgebliche Rahmenbedingungen hinsichtlich Information, Beratung und Vermittlung sowie der eigentlichen Dienstleistungserbringung definiert werden. Damit wird erstmalig ein Standard geschaffen, nach dem sich zukünftig alle Anbieter aber auch betroffene Familien und Betreuungskräfte richten können und sollen.


Transparenz und Qualifikation als Schlüssel

„Selbstverständlich arbeiten wir sehr gerne in dem Ausschuss für die Erstellung dieses neuen Standards mit. Bereits seit Jahren stellen wir Qualifikation der Betreuungskräfte Transparenz in den Fokus unserer Bemühungen: Als einziger Anbieter der Branche qualifizieren wir die Betreuungskräfte an unserer eigenen staatlich anerkannten Akademie mit IHK-Abschluss. Wir sind auch die einzigen, die über mehrere zugelassene ambulante Pflegedienste verfügen, über deren Strukturen wir eine professionelle Qualitätssicherung garantieren können. Bei der neuen DIN SPEC werden Anforderungen zur Auswahl häuslicher Betreuungskräfte festgelegt und Kriterien zur Sicherung der Qualität aufgestellt. Genau an diesen Themen arbeiten wir seit Jahren“, sagt Juliane Bohl, Vorstandsmitglied der Hausengel Holding AG sowie Mitglied im Expertengremium dieses Branchenstandards der DIN.

Mit der zukünftigen DIN SPEC (PAS) 33454 werden Anforderungen aufgestellt, die den Angehörigen und den zu betreuenden Personen mehr Orientierung, Transparenz und Vergleichbarkeit bei deren Suche nach ausländischen Betreuungskräften geben. Diese Spezifikation soll für alle Vermittlungsagenturen, die Betreuungskräfte an Familien in Deutschland vermitteln, gelten. Zudem wird sich die Verbraucherratsvertretung für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit in der Verbraucherinformation einsetzen. Die Projektlaufzeit beträgt ca. 12 Monate. Weitere Informationen zu dem Projekt finden Sie auch auf der Seite der DIN: https://www.din.de/de/ueber-normen-und- ... en--334184

Nach dem Grundsatz „rundum versorgt“ bieten die Hausengel bereits seit 2005 sowohl ambulante Fachpflege als auch sogenannte „24-Stunden-Betreuung“ im eigenen Zuhause. An acht Standorten in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern bietet die Hausengel GmbH ambulante Kranken- und Altenpflege. Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (sogenannte „24-Stunden-Betreuung“) bietet das Unternehmen bundesweit an. Die eigene Unternehmensstruktur in Osteuropa mit Standorten in Polen, Ungarn, Rumänien, Litauen, Bulgarien und Kroatien sichert den hohen Qualitätsanspruch der Unternehmensgruppe. Die Hausengel Akademie, der hauseigene Weiterbildungsträger, an dem alle Hausengel-Betreuungskräfte ausgebildet werden, ist nach den AZAV-Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit zertifiziert und bietet als bisher einziges Unternehmen der Branche die IHK-Ausbildung „Betreuungskraft im häuslichen Umfeld“ an. Hausengel ist Gründungsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft ausländische Pflegekräfte (BAGAP), die den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung rund um die Themen zur Rekrutierung und Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte fördert.

Quelle: Pressemitteilung vom 02.10.2010
Juliane Bohl, Vorstandsmitglied der Hausengel Holding AG und Mitwirkende im Expertengremium der DIN.
presse@hausengel.de

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Hausengel im Kampf gegen Corona: Spargel wichtiger als Pflege?

Beitrag von WernerSchell » 23.03.2020, 18:01

Hausengel im Kampf gegen Corona: Spargel wichtiger als Pflege?

Die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland und Europa treffen pflegebedürftige Menschen in Deutschland besonders hart. Während die Versorgungslage zum derzeitigen Zeitpunkt noch relativ stabil ist, machen sich Pflegebedürftige, Angehörige und Betreuungskräfte angesichts der sehr dynamischen Lage Sorgen um die zukünftige Versorgungssituation – und fordern mehr Unterstützung durch die Politik.

„Ist es nicht beschämend, dass in der öffentlichen Darstellung primär darüber diskutiert wird, wer denn nun den Spargel ernten soll? Sollte es nicht viel relevanter sein, wie die Versorgung von rund 300.000 Haushalten, die eine Betreuungskraft aus Osteuropa beschäftigen, sichergestellt werden kann?“, ärgert sich Juliane Bohl, Mitglied des Vorstandes der Hausengel Holding AG. Die Corona-Krise hat erhebliche Auswirkungen auf die vielen in Privathaushalten tätigen Betreuungskräfte aus Osteuropa sowie die Familien, die eine solche Betreuungskraft beschäftigen. Derzeit ist die Lage zumindest bei Hausengel noch nicht dramatisch, die Bestandskunden sind gut versorgt, bei einigen Wettbewerbern stellt sich die Situation bereits als existenzbedrohend dar. Sollte sich die Situation weiter verschärfen, so dass Betreuungskräfte abreisen müssen aber kein Wechselpartner einreisen kann, kann die ambulante Versorgung nicht mehr sichergestellt werden. „Die betroffenen Familien sind verzweifelt, weil sie für ihre pflegebedürftigen Angehörigen weder eine Betreuungskraft noch einen ambulanten Pflegedienst finden. Und auch die stationären Einrichtungen haben Aufnahmestopp. Bereits heute sind pflegende Angehörige überfordert und der Staat kann und sollte sich nicht darauf verlassen, dass alles in familiären Strukturen aufgefangen werden kann.“, erklärt Bohl die aktuelle Lage.

Hausengel fordert Politik zum Handeln auf
Durch die bereits bestehenden und noch anstehenden Grenzschließungen können immer weniger Betreuungskräfte nach Deutschland kommen bzw. reisen erst gar nicht an, weil sie Sorge haben, dass sie nur noch unter erschwerten Bedingungen in ihr Heimatland zurückkehren können. Hausengel fordert die Bundesregierung auf, für Betreuungskräfte, die zum Arbeiten nach Deutschland kommen, eine praxisnahe und schnelle Regelung zu finden. Egal, aus welchem Land sie stammen. Dabei ist es nicht damit getan, den Betreuungskräften eine Erlaubnis auszustellen. Sie sind auf Transportunternehmen angewiesen, da sie meist nicht mit einem eigenen PKW anreisen. Die Personenbeförderung muss für Betreuungskräfte aus Osteuropa sowohl innerhalb Deutschlands als auch grenzüberschreitend sichergestellt werden.

Darüber hinaus ist auch die Versorgung mit Schutzmaterialien wie Handschuhen, Desinfektionsmitteln und Masken für Betreuungskräfte ebenfalls zwingend erforderlich. Die Beschaffung dieser notwendigen Materialen ist derzeit schwierig oder nur zu hohen Preisen möglich. Bei der geplanten zentralen Versorgung mit diesen Schutzmaterialien müssen zwingend auch Betreuungskräfte aus Osteuropa bedacht werden.

Betreuungskräfte leisten systemrelevanten Beitrag zur Versorgung in Deutschland
Bohl weist auf die Dringlichkeit der Lage hin: „Uns ist bewusst, dass die momentane Situation die gesamte Bundesregierung vor herausfordernde Aufgaben stellt. Dennoch möchten wir darauf aufmerksam machen, dass diese Betreuungskräfte einen wesentlichen Beitrag zur ambulanten Versorgung in Deutschland leisten, rund 300.000 Haushalte sind auf diese Versorgungsform angewiesen. Auch die ambulanten Dienste können dies nicht abfedern, im Gegenteil. Auch sie werden durch die Kräfte aus dem Ausland entlastet, was gerade in der momentanen Situation essentiell ist.“ Die aktuelle Situation zeigt, dass Betreuungskräfte aus Osteuropa einen signifikanten Beitrag zur Versorgung in Deutschland leisten.
Diese Nachricht einer von Hausengel versorgten Familie zeigt beispielhaft, wie sich pflegende Angehörige in dieser Situation fühlen: „Jahrzehntelang war die Politik erleichtert darüber, dass viele Familien ihre alten Angehörigen privat pflegen ließen. Dadurch wurden die offiziellen Pflegeheime nicht noch mehr beansprucht. Zurzeit werden diese Familien jedoch völlig im Stich gelassen. Der Ein-/Ausweg für polnische und anders-nationale Pflegekräfte muss unbedingt erhalten bleiben! Außerdem muss auch auf diejenigen Familien und deren finanzielle Unterstützung aufmerksam gemacht werden, die - wenn sie mal ohne "Polin" sind - ihre kranken Senioren allein pflegen. Die Pflegeheime nehmen ja zurzeit kaum noch oder gar keine neuen Bewohner auf. Auch diese Familien müssen finanziell unterstützt werden."

Hausengel ist sich gesellschaftlicher und unternehmerischer Verantwortung bewusst
Hausengel hat bereits seit einigen Wochen Vorkehrungen und Vorsichtsmaßnahmen ergriffen, um auf die Entwicklungen der Corona-Krise angemessen reagieren zu können „Für unsere Betreuungskräfte haben wir Notfallpläne erstellt. Viele von ihnen verlängern Ihren Auftrag bewusst, um länger in Deutschland zu bleiben. Vor allem auch, da sie durch uns über eine deutsche, private Krankenversicherung verfügen, die selbstverständlich auch Behandlungen in Folge einer Corona-Infektion abdecken. Da wir auch mehrere ambulante Pflegedienste in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern betreiben, verfügen wir über die nötige Fachkompetenz und stehen allen Betreuungskräften und Familien für eventuelle Fragen, sowie proaktive Aufklärung zur Verfügung.“, so Bohl. Auch für die Hausengel-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter aus den Büros wurden Home-Office-Maßnahmen umgesetzt um, im Falle einer möglichen Quarantäne, als Ansprechpartner für Familien und Betreuungskräfte erreichbar zu bleiben. „Wir verfolgen aufmerksam die Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs sowie die offiziellen Maßnahmen und Leitlinien der zuständigen Ministerien. Die Gesundheit aller Beteiligten und die Aufrechterhaltung einer stabilen Versorgungslage hat für uns oberste Priorität. Dafür braucht es allerdings auch die politischen und strukturellen Rahmenbedingungen. Gerade zum Schutz derer, die momentan am stärksten darauf angewiesen sind, nämlich ältere und pflegebedürftige Mitbürgerinnen und Mitbürger, bedarf es einer schnellen und unkomplizierten Lösung.", fasst Bohl die Lage zusammen.

Nach dem Grundsatz „rundum versorgt“ bieten die Hausengel bereits seit 2005 sowohl ambulante Fachpflege als auch sogenannte „24-Stunden-Betreuung“ im eigenen Zuhause. An sieben Standorten in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern bietet die Hausengel GmbH ambulante Kranken- und Altenpflege. Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (sogenannte „24-Stunden-Betreuung“) bietet das Unternehmen bundesweit an. Die eigene Unternehmensstruktur in Osteuropa mit Standorten in Polen, Ungarn, Rumänien, Litauen, Bulgarien und Kroatien sichert den hohen Qualitätsanspruch der Unternehmensgruppe. Die Hausengel Akademie, der hauseigene Weiterbildungsträger, an dem alle Hausengel-Betreuungskräfte ausgebildet werden, ist nach den AZAV-Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit zertifiziert und bietet als bisher einziges Unternehmen der Branche die IHK-Ausbildung „Betreuungskraft im häuslichen Umfeld“ an. Hausengel ist Gründungsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft ausländische Pflegekräfte (BAGAP), die den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung rund um die Themen zur Rekrutierung und Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte fördert.

Quelle: Pressemitteilung vom 23.03.2020
Kontakt: Hausengel Holding AG | Iris Merkel | Tulpenweg 1 | 35085 Ebsdorfergrund | iris.merkel@hausengel.de | Tel.: +49 (0) 6424 928 37 148 | Mobil: +49 1590 646 67 61
presse@hausengel.de
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Häusliche Pflege vor dem Kollaps? ...

Beitrag von WernerSchell » 24.03.2020, 18:42

Der Verband für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP) hat angemahnt, dass ab Ostern 100.000 bis 200.000 Menschen schrittweise nicht mehr versorgt sein werden. Bernd Riexinger, Vorsitzender der Partei DIE LINKE, dazu:

"Das Desaster, dass sich in den nächsten Wochen in der häuslichen Pflege abspielen wird, ist die direkte Folge aus einer total verfehlten Pflegepolitik der letzten 20 Jahre. Denn die völlig unzureichende Finanzierung der Pflege hat zu extrem prekären Beschäftigungsverhältnissen geführt.

Das führt jetzt dazu, dass viele der Arbeitskräfte, die aus Osteuropa unter mehr oder weniger legalen Bedingungen angeworben wurden, jetzt nicht mehr zur Verfügung stehen.
Für eine sofortige Hilfe müssen alle, die zurzeit nicht sozialversichert in der häuslichen Pflege beschäftigt sind, die Möglichkeit bekommen, die Grenze weiterhin zu überqueren. Ihnen muss schnell und unbürokratisch die systemrelevante Leistung anerkannt werden.

Wenn wir diesen Mangel nachhaltig bekämpfen wollen, hilft nur eins: eine solide Finanzierung von professioneller Pflege. Das heißt in der Praxis: Häusliche Pflege muss professionalisiert und sozialversicherungspflichtig organisiert werden.

Finanziert werden muss die Pflege über eine Pflegevollversicherung - zu Hause ebenso wie in Pflegeheimen. Wir müssen die gravierenden Probleme, die jetzt noch offener zutage treten endlich nachhaltig lösen, wenn wir verhindern wollen, dass sie sich bei jeder Krise wiederholen."

Quelle: Pressemitteilung vom 24.03.2020
Pressestelle DIE LINKE. Parteivorstand
Pressesprecher Götz Lange – Büro 030 24009-674 goetz.lange@die-linke.de
Stellvertretende Pressesprecherin Antje Dieterich – Büro 030 24009-544 antje.dieterich@die-linke.de
Pressereferent Marcus Boës – 0151 21 27 41 32 marcus.boes@die-linke.de
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Schulterschluss für die 24-Stunden-Betreuungskräfte

Beitrag von WernerSchell » 27.03.2020, 08:19

Schulterschluss für die 24-Stunden-Betreuungskräfte

Die Auswirkungen des Coronavirus in Deutschland und Europa treffen pflegebedürftige Menschen in Deutschland besonders hart. Pflegebedürftige, Angehörige, Kostenträger, Anbieter und auch die Politik machen sich angesichts der sehr dynamischen Lage Sorgen um die zukünftige Versorgungssituation in Deutschland. Die „Corona-Krise“ hat auch Auswirkungen auf die rund 300.000 Haushalte, die durch Betreuungskräfte aus Osteuropa betreut und versorgt werden - bekannt als sogenannte „24-Stunden-Betreuung“.
Durch die derzeitigen Grenzschließungen und Reisebeschränkungen können viele dieser Betreuungskräfte nicht oder nur noch beschränkt nach Deutschland reisen, mit gravierenden Auswirkungen für die versorgten Menschen und die gesamte Versorgungslandschaft in Deutschland. Denn weder die ambulanten Dienste, noch die stationären Einrichtungen oder die pflegenden Angehörigen können dies auffangen.

Im Angesicht dieser besonderen, bislang nie dagewesenen Krisenzeit, bedarf es eines Schulterschlusses von Anbietern, Betreuungskräften, Verbänden und Kostenträgern. Wir bedauern in diesem Zusammenhang die teilweise aufkommenden Egoismen und Versuche, die Krise für scheinbare individuelle Vorteile auszunutzen. Wir teilen die zwischenzeitlich aufkommenden Äußerungen einiger Verbände nicht, die den Eindruck vermittelten, nur von ihnen registrierte Betreuungspersonen dürften noch nach Deutschland kommen. Wir können die Irritationen gut verstehen, die angesichts dieser Aussagen bei Bundestagsabgeordneten, Kostenträgern und Entscheidern in den Verwaltungen entstanden sind und hoffen, dass diese ausgeräumt werden konnten.

Gerade in diesen Zeiten der besonderen Herausforderung sollte nicht versucht werden, Unternehmen gegeneinander auszuspielen und die Krise für Fehlinformationen zu nutzen. Prof. Isfort hat das in einem Interview treffend formuliert: "Die Betreuungskräfte sind und waren immer schon systemrelevant.“ Und dabei spielt es keine Rolle, wie sie aktuell beschäftigt sind. „Sie seien einfach als Personen hier in Deutschland systemrelevant, weil nur sie das Versorgungssystem der Pflegebedürftigkeit stabilisieren.“ (Quelle https://www.tagesschau.de).

Wir bitten die Bundesregierung und die Länderchefs bei der heutigen Bundesratssitzung darum, eine Lösung für alle betroffenen Familien und Betreuungskräfte zu finden und mit den osteuropäischen Nachbarn gangbare Wege zu vereinbaren.

Wir bitten zudem nachdrücklich darum, dass das aktuelle Gesetzgebungsverfahren dafür genutzt wird, dass ambulante Pflegedienste die Erlaubnis erhalten, für Leistungen der Grundpflege, und insbesondere der hauswirtschaftlichen Betreuung, Betreuungskräfte beauftragen zu dürfen. Um die ambulante Versorgung sicherzustellen, müssen zugelassene Pflegedienste umgehend die Möglichkeit erhalten, auch mit nicht zugelassenen Dienstleistern kooperieren zu dürfen und Grundleistungen delegieren zu können.

Zudem brauchen wir unmittelbar nach dieser Krise einen Schulterschluss für ein bundeseinheitliches Hausbetreuungsgesetz. Gerade diese Krise zeigt, dass diese Unterstützung durch Hausbetreuungskräfte systemrelevant ist und auch als solche gesetzlich geregelt und verankert werden muss.

Quelle: Pressemitteilung vom 27.03.2020

Simon Wenz und Juliane Bohl
Vorstand
Hausengel Holding AG

Mario Czaja
Geschäftsführender Gesellschafter
Die BrückenKöpfe GmbH

Markus und Dennis Küffel
Geschäftsführende Gesellschafter
Pflege zu Hause GmbH

Dr. Tobias Liebau
Rechtsanwalt
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Hilfe für Pflegebedürftige in der Corona-Krise: Entlastungsbetrag flexibel und individuell nutzbar machen

Beitrag von WernerSchell » 21.04.2020, 09:32

Hilfe für Pflegebedürftige in der Corona-Krise: Entlastungsbetrag flexibel und individuell nutzbar machen


Die Auswirkungen der Corona-Krise belasten Pflegebedürftige und Angehörige in besonderem Maße: Besonders ältere Menschen haben ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe, viele Unterstützungsangebote fallen weg, das übliche Betreuungssetting bricht schlichtweg zusammen. Für Betroffene und Angehörige ist das eine enorme Belastung, da sie die Versorgung nun häufig komplett alleine meistern müssen.

Drei Viertel der Pflegebedürftigen in Deutschland werden zuhause betreut und gepflegt. Viele von ihnen, Schätzungen zufolge sind es rund 300.000 Haushalte, greifen dabei auch auf die Hilfe von Betreuungskräften aus Osteuropa zurück. Doch durch die Grenzschließungen und Reisebeschränkungen kommen viele dieser überwiegend Frauen aus Sorge nicht mehr nach Deutschland oder reisen frühzeitig ab. Betroffene Familien sind verzweifelt, weil sie für ihre pflegebedürftigen Angehörigen kaum eine Betreuungskraft noch einen ambulanten Pflegedienst finden. Und auch die meisten stationären Einrichtungen haben Aufnahmestopp, Tagespflegeeinrichtungen sind geschlossen. Die Politik verlässt sich darauf, dass alles in familiären Strukturen aufgefangen wird. Es gilt, diese Familien spürbar zu entlasten und die ambulante Versorgung sicherzustellen. Sinnvoll und einfach umsetzbar wäre es, den Familien endlich die Möglichkeit zu geben, den Entlastungsbetrag individuell einzusetzen.
Flexible und sinnvolle Nutzung des Entlastungsbetrages
Pflegebedürftige, die ambulant versorgt werden, haben im Rahmen der Pflegeversicherung Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich. Die Inanspruchnahme dieser Unterstützung der Pflegeversicherung war bislang auf anerkannte Dienste und Einzelpersonen mit einem Qualifikationsnachweis begrenzt. In Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung nun eine zeitweise Lockerung dieser Regelung beschlossen. Demnach ist der Entlastungsbetrag ab sofort auch dann verfügbar, wenn Anbieter keinen Qualifikationsnachweis haben (Quelle: https://alter-pflege-demenz-nrw.de). Das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Münsterland informiert darüber, dass ab sofort der Entlastungsbetrag für Nachbarschaftshelferinnen und -helfer auch dann verfügbar ist, wenn diese keinen Qualifikationsnachweis haben. Diese Verordnung der Landesregierung zur Unterstützung der häuslichen Versorgung gilt zunächst bis zum 30.09.2020 und kann nach einer erneuten Risikobeurteilung des zuständigen Ministeriums verlängert werden.
„Nordrhein-Westfalen nimmt mal wieder eine Vorreiterrolle ein, wir begrüßen die Flexibilisierung des Entlastungsbetrags ausdrücklich. Damit jedoch alle Pflegebedürftigen entlastet werden, muss eine bundesweite und dauerhafte Regelung geschaffen werden, die es erlaubt, dass Familien den Entlastungsbetrag aus der Pflegeversicherung flexibel nutzen können. Und zwar ganz explizit auch für Angebote der sogenannten „24-Stunden-Betreuung“ durch osteuropäische Betreuungskräfte. Das würde sie in der aktuell schwierigen Zeit sinnvoll unterstützen und bietet zudem die Möglichkeit der schnellen und unbürokratischen Hilfe“, fordert Juliane Bohl, Vorstand der Hausengel Holding AG.
Bohl spricht weiterhin von einem deutlichen Signal für die Anerkennung der sogenannten „24-Stunden-Betreuung“. „Die aktuelle Situation zeigt, dass Betreuungskräfte aus Osteuropa einen signifikanten Beitrag zur Versorgung in Deutschland leisten. Dies muss endlich anerkannt werden.“
Betreuungskräfte leisten systemrelevanten Beitrag zur Gesundheitsversorgung in Deutschland
Gerade jetzt, wo die Versorgungslage aufgrund der Corona-Situation angespannt ist, wird immer deutlicher: Ausländische Betreuungskräfte sind und waren schon immer systemrelevant. Hausengel hat daher eine Petition gestartet und fordert, dass die Systemrelevanz ausländischer Betreuungskräfte endlich auch von politischer Seite anerkannt wird, bevor die Versorgung zusammenbricht. „Die Ein- und Ausreise von Betreuungskräften muss weiterhin gewährleistet werden. Auch die Ausrüstung mit Schutzmaterialien sowie die Anbindung an die ambulante Fachpflege sind zentrale Forderungen dieser Petition an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Das würde nicht nur betroffene Familien entlasten sondern auch unser Gesundheitssystem“, erklärt Bohl. Umgekehrt haben auch viele Betreuungskräfte ein Interesse daran, weiterhin ihrer Arbeit nachkommen zu können. Derzeit fürchten sie um ihre Existenzgrundlage und wollen nicht auf ihren Verdienst in Deutschland verzichten. „Wir brauchen einander – jetzt mehr denn je! Mit dieser Petition möchten wir unseren Forderungen mehr Nachdruck verleihen und dafür sorgen, dass alle an der Pflege Beteiligten gehört werden“, verleiht Bohl ihrer Forderung Nachdruck.
Die Petition kann auf der Plattform change.org online unterschreiben werden (http://chng.it/t6nxp4NG).

Über die Hausengel Unternehmensgruppe
Nach dem Grundsatz „rundum versorgt“ bieten die Hausengel bereits seit 2005 sowohl ambulante Fachpflege als auch sogenannte „24-Stunden-Betreuung“ im eigenen Zuhause. An sieben Standorten in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern bietet die Hausengel GmbH ambulante Kranken- und Altenpflege. Betreuung im häuslichen Umfeld (sogenannte „24-Stunden-Betreuung“) bietet das Unternehmen bundesweit an. Die eigene Unternehmensstruktur in Osteuropa mit Standorten in Polen, Ungarn, Rumänien, Litauen, Bulgarien und Kroatien sichert den hohen Qualitätsanspruch der Unternehmensgruppe. Die Hausengel Akademie, der hauseigene Weiterbildungsträger, an dem alle Hausengel-Betreuungskräfte ausgebildet werden, ist nach den AZAV-Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit zertifiziert und bietet als eines der wenigen Unternehmen der Branche die IHK-Ausbildung „Betreuungskraft im häuslichen Umfeld“ an. Hausengel ist Gründungsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft ausländische Pflegekräfte (BAGAP), die den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung rund um die Themen zur Rekrutierung und Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte fördert.

Quelle: Pressemitteilung vom 21.04.2020
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Hausengel Holding AG | Iris Merkel | Tulpenweg 1 | 35085 Ebsdorfergrund | iris.merkel@hausengel.de | Tel.: +49 (0) 6424 928 37 148 | Mobil: +49 1590 64 66 761
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Hunderttausende arbeiten illegal - mit diesen Maßnahmen lösen wir unser Pflege-Dilemma

Beitrag von WernerSchell » 04.08.2020, 16:17

Focus online - 04.08.2020:

Gastbeitrag von Markus Küffel
Hunderttausende arbeiten illegal - mit diesen Maßnahmen lösen wir unser Pflege-Dilemma
Pflegeberufe leiden seit Jahren unter permanenten Fachkraftmangel. Durch Corona hat die Branche endlich Aufmerksamkeit erhalten. Fachmann Markus Küffel erklärt bei FOCUS Online, wie wir die Pandemie so nutzen können, dass der Berufsstand für die Zukunft gewappnet ist.
Seit vielen Jahren steht die Pflege in Deutschland in der Kritik. Nicht wegen fehlender Fachlichkeit oder schlechter Standards, sondern weil es an allen Ecken und Enden an Pflegekräften mangelt – ob nun Krankenschwestern oder Altenpflegerinnen, ob im ambulanten oder stationären Bereich.
Die sich massiv verändernde Demografie verschärft die Lage noch zusätzlich. In Folge der Coronakrise rückt die Pflegebranche endlich in den Fokus in die Öffentlichkeit. Durch die neu gewonnene Aufmerksamkeit ergeben sich nachhaltige Perspektiven, die desolate Situation zu verbessern.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.focus.de/gesundheit/gastbei ... 34067.html
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Die Reform der Entsenderichtlinie und des Arbeitnehmerentsendegesetzes – Auswirkungen auf die „24-Stunden-Betreuung“

Beitrag von WernerSchell » 10.08.2020, 15:04

Die Reform der Entsenderichtlinie und des Arbeitnehmerentsendegesetzes – Auswirkungen auf die „24-Stunden-Betreuung“

Das Beschäftigungsmodell der Entsendung findet häufig Anwendung im Rahmen der „24-Stunden-Betreuung“ von Pflegebedürftigen in Deutschland durch osteuropäische Betreuungskräfte. Was für viele Betroffene in ihrer Situation als segensreiche Entlastung empfunden wird, stellt für die Betreuungskräfte oft eine Belastung dar, die in der Praxis meist weit über eine übliche 40-Stunden-Woche hinausgeht. Inwieweit ist das legal? Und welche Auswirkungen haben die Neuregelungen der Entsenderichtlinie und des Arbeitnehmerentsendegesetze für Betreuungskräfte und betroffene Familien?

Bereits vor 20 Jahren wurden mit der Entsenderichtlinie Mindestbedingungen für die Entsendung von Arbeitnehmern innerhalb der Europäischen Gemeinschaft aufgestellt (Richtlinie 96/71/EG). Sie sollen Arbeitnehmer schützen und zugleich einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen der Mitgliedstaaten gewährleisten. Aufgrund der dynamischen Entwicklungen innerhalb Europas wurde am 28. Juni 2018 eine Reform dieser Regelungen vom EU-Parlament verabschiedet (Richtlinie (EU) 2018/957). Am 30. Juli 2020 sind nun die Änderungen im Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) in Kraft getreten, mit denen die Vorgaben der Richtlinie umgesetzt werden.

Was bedeutet Entsendung?
Bei der Entsendung kann ein ausländisches Unternehmen Pflegebedürftige oder deren Angehörige in Deutschland als Kunden gewinnen und seine Arbeitskräfte zum Ort der Verrichtung des Auftrages grenzüberschreitend entsenden. Einzig das beauftragte, ausländische Unternehmen ist der Betreuungskraft gegenüber weisungsbefugt, entscheidet über den Einsatz der Betreuungskraft in Deutschland und übernimmt deren Entlohnung. Osteuropäische Entsender müssen das deutsche Mindestlohngesetz beachten. Da aber weiterhin das Sozialrecht des Herkunftsstaats gelten kann, zahlen aber die osteuropäischen Arbeitgeber meist deutlich weniger Sozialabgaben für ihre entsendeten Arbeitnehmer in den Heimatländern (sog. „Sozialdumping“).

Zwar gelten schon lange für die entsandten Arbeitskräfte die wesentlichen deutschen arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen, wie Mindestlohn und Arbeitszeit (Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten). In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass die letztgenannten Schutzbestimmungen im Rahmen einer „24-Stunden-Betreuung“ in der Häuslichkeit nicht eingehalten werden (können). Das Dilemma um eine Abgrenzung von Arbeits- und Bereitschaftszeit einerseits und Frei- bzw. Ruhezeiten andererseits, zeigt sich bei der Entsendung besonders deutlich: Die Betreuungskraft lebt mit im Haushalt und die Familie wünscht 24 Stunden- Bereitschaft während der formal weisungsbefugte Arbeitgeber hunderte Kilometer entfernt im Ausland sitzt. Die gelebte Praxis ist nicht mit dem deutschen Arbeitsrecht vereinbar. Denn auch Bereitschaftszeiten sind Arbeitszeit und damit mindestlohnpflichtig. Davon abgesehen darf, kann und soll kein Mensch 24 Stunden arbeiten.

Nicht nur deswegen kommt der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn von 9,35 Euro pro Zeitstunde nicht im nötigen Umfang bei den Beschäftigten von Entsendern an. Entsendendunternehmen behalten zum Teil einen beträchtlichen Teil des Lohnes in Form von Gebühren für sich, so dass für die Arbeitskräfte am Schluss nicht viel übrig bleibt. Das Deutsche Institut für Menschenrechte geht davon aus, dass ein Großteil der in privaten Haushalten Tätigen über das Modell der Entsendung beschäftigt wird und kritisiert u.A. diese Praxis in einer aktuellen Analyse ( https://www.institut-fuer-menschenrecht ... eenden.pdf ).

Was ändert sich durch die Reform der Entsenderichtlinie?
Das AEntG sieht vor, dass entsandte Arbeitnehmer aus dem Ausland Anspruch auf den deutschen Mindestlohn haben bzw. auf Tariflohn aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen. Ausgenommen sind regionale Tarifverträge. Außerdem stehen ausländischen Beschäftigten künftig Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Schmutz- und Gefahrenzulagen zu. Bezahlen Arbeitgeber ihren Beschäftigten Zulagen für Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten, dann dürfen sie laut Gesetzesbeschluss nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden. Dies betrifft auch die Entsendepauschalen: Diese wurden bisher von den Entsendern auf den Mindestlohn angerechnet, aber als steuer- und sozialabgabenfrei behandelt. Dies ist mit der Neuregelung des AEntG nun vorbei: Entsendepauschalen dürfen nur noch auf den Mindestlohn angerechnet werden, wenn sie ausdrücklich Entlohnung sind.

Nach 12 Monaten Beschäftigung gelten für die entsandten Arbeitnehmer nun sämtliche in Deutschland vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen. Nur in begründeten Fällen dürfen Arbeitgeber eine Fristverlängerung von sechs Monaten verlangen. Außerdem schafft das Gesetz die Möglichkeit, bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit knapp 1.000 neue Stellen einzurichten, um Kontrollen gegen Lohndumping, aber auch unzureichende Unterkünfte von Arbeitnehmern verstärkt durchzuführen. Auch im Bereich der sogenannten „24-Stunden-Betreuung“ wird es sicherlich verstärkt zu Kontrollen
kommen.

Konsequenzen für die Betreuung im häuslichen Umfeld
Was zunächst nach einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen von entsandten Betreuungskräften klingt, greift im Bereich der „24-Stunden-Betreuung“ leider viel zu kurz. Ein Großteil der Neuregelungen hat keinen Einfluss auf deren Arbeitsverhältnisse. Die meisten Betreuungskräfte werden nur für einen kurzen Zeitraum in Deutschland beschäftigt. Die Neuregelung, die für längerfristig Beschäftigte (12 Monate) in Deutschland gilt, ist auf sie somit kaum anwendbar. Auch sind sie von dem neu geregelten Anspruch auf tarifvertragliche Lohnvereinbarungen ausgeschlossen, da sie nicht eindeutig einer Branche zugeordnet werden. Die arbeitszeitrechtlichen Defizite des Entsendemodells werden in der Praxis bestehen bleiben. Die Neuregelung zu den Entsendepauschalen wird darüber hinaus dazu führen, dass höhere Sozialabgaben und Einkommenssteuern in den Herkunftsländern durch die Entsender zu bezahlen sind. Die höheren Kosten führen gegebenenfalls zu höheren Preisen für deutsche Verbraucher oder, je nachdem wie viel der Mehrkosten an diese weitergegeben werden, zu geringeren Nettolöhnen für entsandte Betreuungskräfte. Die neue Entsenderichtlinie ist also weder für Betreuungskräfte noch für Familien von Vorteil. Eine rechtssichere und bedarfsgerechte „24-Stunden-Betreuung“ für alle an der Pflege Beteiligten ist in der Entsendung nicht möglich. Daran ändert auch die neue Entsenderichtlinie nichts.
Um dem Pflegealltag und allen Beteiligten gerecht zu werden, ist eine Kombination mehrerer Angebote und Versorgungsformen durch Angehörige, ambulante Fachpflege, Tagespflege etc. nötig – unabhängig davon, welches Beschäftigungsmodell angewandt wird. Die Betreuung im häuslichen Umfeld durch eine ausländische Betreuungskraft kann immer nur einen Teil des gesamten Pflegepakets ausmachen. Die Hausengel Unternehmensgruppe berät und unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Gestaltung eines individuellen, rechtssicheren Konzepts und hilft die passende Betreuungskraft zu finden.

Über die Hausengel Unternehmensgruppe
Nach dem Grundsatz „rundum versorgt“ bieten die Hausengel bereits seit 2005 sowohl ambulante Fachpflege als auch sogenannte „24-Stunden-Betreuung“ im eigenen Zuhause. An sechs Standorten in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern bietet die Hausengel GmbH ambulante Kranken- und Altenpflege. Betreuung im häuslichen Umfeld (sogenannte „24-Stunden-Betreuung“) bietet das Unternehmen bundesweit an. Die eigene Unternehmensstruktur in Osteuropa mit Standorten in Polen, Ungarn, Rumänien, Litauen, Bulgarien und Kroatien sichert den hohen Qualitätsanspruch der Unternehmensgruppe. Die Hausengel Akademie, der hauseigene Weiterbildungsträger, an dem alle Hausengel-Betreuungskräfte ausgebildet werden, ist nach den AZAV-Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit zertifiziert und bietet als eines der wenigen Unternehmen der Branche die IHK-Ausbildung „Betreuungskraft im häuslichen Umfeld“ an. Hausengel ist Gründungsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft ausländische Pflegekräfte (BAGAP), die den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung rund um die Themen zur Rekrutierung und Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte fördert.

Quelle: Pressemitteilung vom 10.08.2020
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Selbst- und Fremdschutz bei der Versorgung der Hochrisikogruppe älterer und pflegebedürftiger Menschen

Beitrag von WernerSchell » 21.10.2020, 09:05

Selbst- und Fremdschutz bei der Versorgung der Hochrisikogruppe älterer und pflegebedürftiger Menschen


Ein adäquater Selbst- und Fremdschutz ist bei der Versorgung der Hochrisikogruppe älterer und pflegebedürftiger Menschen unerlässlich. Um Infektionsrisiken zu minimieren, ist die Betreuung hilfebedürftiger Menschen in der eignen Häuslichkeit daher von äußerster Wichtigkeit. Um hier für mehr Sicherheit zu sorgen bietet Hausengel, neben der Ausstattung von Betreuungskräften mit Schutzmasken, auch die Möglichkeit einen Corona-Schnelltest durchzuführen.

Drei Viertel der Pflegebedürftigen in Deutschland werden zuhause betreut und gepflegt. Viele von ihnen, Schätzungen zufolge sind es rund 300.000 Haushalte, greifen dabei auch auf die Hilfe von Betreuungskräften aus Osteuropa zurück. Steigende Infektionszahlen im Zusammenhang mit dem Coronavirus erschweren nun wieder erneut eine sichere An- und Abreise von Betreuungskräften.
Bereits seit Beginn der Pandemie stattet Hausengel sowohl Betreuungskräfte, die bereits in einem deutschen Haushalt arbeiten, als auch Betreuungskräfte vor ihrer Anreise in ihren Heimatländern mit Schutzmasken aus. Neben der proaktiven Aufklärung und Beratung in Sachen Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen für Betreuungskräfte in ihrer jeweiligen Sprache bietet Hausengel für Familien jetzt die Gelegenheit durch einen Corona-Schnelltest unkompliziert und direkt vor Ort Gewissheit zu erlangen.
Antigen-Schnelltest für mehr Sicherheit zuhause
„Die Gesundheit aller an der Pflege Beteiligten hat für uns oberste Priorität. Wir halten uns an die aktuellsten Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Darüber hinaus möchten wir unseren Familien mit der Möglichkeit eines Antigen-Schnelltests die Sicherheit geben, dass sie nach der Anreise der Betreuungskraft wissen, woran sie sind und gegebenenfalls entsprechend handeln können.“, erklärt Simon Wenz, Vorstandsvorsitzender der Hausengel Unternehmensgruppe. Eine Testung im Heimatland, vor der Anreise, hält er für weniger sinnvoll, da das Infektionsrisiko insbesondere auf Reisen erhöht ist. „Ein Antigen-Schnelltest ist unkompliziert in der Handhabung und liefert bereits nach 20-30 Minuten sicher und zuverlässig ein Ergebnis. Er kann zuhause bei den Familien und vor Aufnahme der Tätigkeit der Betreuungskraft durchgeführt werden. Wir unterstützen und beraten alle Beteiligten in diesem Prozess, auch in der Kommunikation mit dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt bei Bedarf.“, bekräftigt Wenz.
Ansteckungsrisiko minimieren
Der Antigen-Schnelltest ist äußerst einfach zu bedienen und ähnelt einem Schwangerschaftstest. Er dient dem Nachweis des SARS-Cov2-Virus bei Infizierten. Mittels eines beigelegten Teststreifens kann ein Speichelabstrich ausgewertet werden. Dieser liefert dann das Ergebnis ohne weitere Beihilfen innerhalb von kurzer Zeit. Eine hohe Genauigkeit wird durch den Hersteller garantiert (www.medice.com). Für einen Unkostenbeitrag können ein oder auch mehrere Schnelltests erworben werden. Die restlichen Kosten hierfür übernimmt Hausengel. So haben Familien, die die Dienste eines Hausengels in Anspruch nehmen, schnell und unkompliziert die Möglichkeit das Risiko einer Ansteckung zu minimieren.
Weitere Informationen zu Hygienemaßnahmen, Hinweise zum Verhalten im Betreuungsalltag sowie Informationen für ausländische Betreuungskräfte finden sich auf der Internetseite der Unternehmensgruppe: https://www.hausengel.de/corona/

Über die Hausengel Unternehmensgruppe
Nach dem Grundsatz „rundum versorgt“ bieten die Hausengel bereits seit 2005 sowohl ambulante Fachpflege als auch sogenannte „24-Stunden-Betreuung“ im eigenen Zuhause. An sieben Standorten in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern bietet die Hausengel GmbH ambulante Kranken- und Altenpflege. Betreuung im häuslichen Umfeld (sogenannte „24-Stunden-Betreuung“) bietet das Unternehmen bundesweit an. Die eigene Unternehmensstruktur in Osteuropa mit Standorten in Polen, Ungarn, Rumänien, Litauen, Bulgarien und Kroatien sichert den hohen Qualitätsanspruch der Unternehmensgruppe. Die Hausengel Akademie, der hauseigene Weiterbildungsträger, an dem alle Hausengel-Betreuungskräfte ausgebildet werden, ist nach den AZAV-Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit zertifiziert und bietet als eines der wenigen Unternehmen der Branche die IHK-Ausbildung „Betreuungskraft im häuslichen Umfeld“ an. Hausengel ist Gründungsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft ausländische Pflegekräfte (BAGAP), die den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung rund um die Themen zur Rekrutierung und Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte fördert.

Quelle: Pressemitteilung vom 21.10.2020
Kontakt Hausengel Holding AG | Iris Merkel | Tulpenweg 1 | 35085 Ebsdorfergrund | iris.merkel@hausengel.de | Tel.: +49 (0) 6424 928 37 148 | Mobil: +49 1590 64 66 761
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Handlungsbedarf bei der häuslichen „24-Stunden-Betreuung“

Beitrag von WernerSchell » 12.11.2020, 15:58

Verbraucherzentrale NRW

Regelungslücke im Pflegebereich schließen -
Verbraucherzentralen sehen Handlungsbedarf bei der häuslichen „24-Stunden-Betreuung“


VZ NRW Sie sind aus der deutschen Pflegelandschaft längst nicht mehr wegzudenken: Ausländische Betreuungskräfte, die im Haushalt wohnen, um Pflegebedürftige rund um die Uhr zu versorgen und zu betreuen. Für viele hilfsbedürftige Senioren ist die so genannte „24-Stunden-Betreuung“ eine Alternative zum Pflegeheim. Der Kontakt zu den Betreuungskräften wird in der Regel durch Vermittlungsagenturen hergestellt. Doch bislang ist dieses Betreuungsmodell nicht gesetzlich geregelt.

Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW betont: „Diese Regulierungslücke muss schnellstmöglich geschlossen werden. Die Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen bei der häuslichen ‚24-Stunden-Betreuung‘ mehr Transparenz und Rechtssicherheit.“
Die sogenannte „24-Stunden-Betreuung“ - ein „Grauer Pflegemarkt“

Im Rahmen des vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geförderten Projekts „Verbraucherschutz im ‚Grauen Pflegemarkt‘ stärken“, haben die Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen dringenden Handlungsbedarf festgestellt. So gibt es derzeit beispielsweise keine Qualitätsstandards, obwohl hier Dienstleistungen für alte und hilfsbedürftige Menschen erbracht werden. Die Vertragsverhältnisse mit den Vermittlungsagenturen sowie den ausländischen Dienstleistungsunternehmen sind komplex und für die Verbraucher intransparent. Es existieren auch keine passenden Regelungen für die Arbeitszeit der Betreuungskräfte, sodass betroffene Familien keine Möglichkeit haben, das Angebot gesetzeskonform umzusetzen. Zudem tragen die Verbraucher gegenwärtig das Risiko für die Folgen einer Scheinselbständigkeit, die mit hohen Nachzahlungen an die Sozialversicherungsträger verbunden sein kann.

Eine gesetzliche Regelung ist dringend notwendig

„Es kann nicht sein, dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern einseitig das gesamte Risiko dieses Betreuungsarrangements aufgebürdet wird“, unterstreicht Schuldzinski. „Wir fordern die Politik daher auf, die häusliche 24-Stunden-Betreuung als eigenständige Versorgungsform von Pflegebedürftigen neben der ambulanten und stationären Pflege gesetzlich zu regeln.“ Darin sollten die wesentlichen Merkmale des Leistungsangebots, aber auch die unterschiedlichen Angebotsmodelle wie Arbeitgeber-, Entsende- oder Selbständigkeitsmodell definiert werden. Geregelt werden sollten zudem die Arbeitszeiten der Betreuungskräfte.

Mehr Verantwortung bei den Vermittlungsagenturen

Auch für die Vermittlungsagenturen, über die Privathaushalte passende Betreuungskräfte finden, sollten nach Ansicht der Verbraucherschützer gesetzliche Regelungen gelten. Für diese Dienstleistung existieren bislang keinerlei verbindlichen fachlichen oder organisatorischen Anforderungen. „Hier müssen dringend gesetzliche Standards gesetzt und eine entsprechende Qualitätskontrolle eingeführt werden“, fordert Verbraucherschützer Schuldzinski. „Schließlich handelt es sich um Dienstleistungen für besonders verletzliche Verbraucher, für die auch andere Anbieter wie Pflegedienste ein Zulassungsverfahren durchlaufen müssen.“ Im Hinblick auf eine bessere soziale Absicherung der ausländischen Betreuungskräfte, sind die Verbraucherzentralen zudem der Ansicht, dass die Verantwortung für die tatsächliche Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für die Betreuungskräfte bei diesen Vermittlungsagenturen liegen sollte.

Weitere Informationen
Das Forderungspapier der Verbraucherzentralen finden Interessierte auf der Webseite des Projekts „Grauer Pflegemarkt“ www.24h-pflegevertraege.de.

Zum Projekt „Verbraucherschutz im ‚Grauen Pflegemarkt‘ stärken“
Im Rahmen des Projekts der Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen wird eine gezielte Untersuchung des Pflegemarkts im Bereich der sogenannten häuslichen „24-Stunden-Betreuung“ durchgeführt. Neben der rechtlichen Lage sollen tatsächliche Herausforderungen für Verbraucher erfasst werden. Das Projekt wird durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.

Diesen Pressetext finden Sie im Anhang und im Internet unter:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/53527? ... flegemarkt

Ansprechpartner für Redaktionen:
Pressestelle Verbraucherzentrale NRW
Tel. (0211) 38 09-101
presse@verbraucherzentrale.nrw
--
Quelle: Pressemitteilung vom 12.11.2020
Verbraucherzentrale NRW
Pressestelle
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211/3809-101
Fax: 0211/3809-216
Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unseren Hinweisen im
Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/datenschutz.
Wenn Sie sich aus unserem Presseverteiler abmelden wollen, geht das jederzeit mit einer Mail an: presse@verbraucherzentrale.nrw

Attachments
PI Grauer Pflegemarkt-red.pdf > https://cache.pressmailing.net/content/ ... df80026/PI Grauer Pflegemarkt-red.pdf
20201112_Forderungspapier_Projekt_Grauer Pflegemarkt.pdf > https://cache.pressmailing.net/content/ ... rungsp~uer Pflegemarkt.pdf
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Segmüller: „Standard soll Betreuungsqualität verbessern“ - Erster DIN-Standard für die sogenannte ‚24-Stunden-Betreuung‘

Beitrag von WernerSchell » 25.01.2021, 17:00

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Pressemitteilung der Hochschule für Gesundheit vom 25. Januar 2021

Segmüller: „Standard soll Betreuungsqualität verbessern“
Erster DIN-Standard für die sogenannte ‚24-Stunden-Betreuung‘


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hsg-Alterswissenschaftlerin Prof. Dr. Tanja Segmüller
hat an der Erstellung der Standards mitgearbeitet. - Foto: hsg Bochum


Der DIN-Verbraucherrat hat am 22. Januar 2021 erstmals einen DIN-Standard zur Vermittlung von Betreuungskräften aus dem Ausland veröffentlicht. Der Standard erschien mit dem Titel ‚Betreuung unterstützungsbedürftiger Menschen durch im Haushalt wohnende Betreuungskräfte aus dem Ausland – Anforderungen an Vermittler, Dienstleistungserbringer und Betreuungskräfte‘ (DIN SPEC 33454). Er soll die Qualität der Betreuung erhöhen und mehr Transparenz für betreuungsbedürftige Menschen und ihre Angehörigen schaffen.

„Eine Expert*innengruppe hat anderthalb Jahre lang diese Handlungsempfehlungen erarbeitet, um Standards zu formulieren und damit mehr Sicherheit zu geben, da in diesem Bereich der Betreuung von Angehörigen durch ausländische Kräfte inhaltliche Standards oder Empfehlungen fehlten“, erklärte Dr. Tanja Segmüller, Professorin für Alterswissenschaften an der Hochschule für Gesundheit in Bochum, die an der Erstellung der Standards mitgewirkt hat. Sie fügte hinzu, dass bisher für diesen Bereich nur die gängigen Arbeitsschutz- und -rechtsvorschriften galten.

Das interdisziplinäre Expert*innengremium bestand aus Verbraucherschützer*innen, Angehörigen- und Betroffenenvertreter*innen, Pflegewissenschaftler*innen, Jurist*innen und qualitätsorientierten Anbieter*innen. Nach Angaben des Vereins ‚DIN Deutsches Institut für Normung‘ legt der DIN-Standard aus Verbrauchersicht Rahmenbedingungen fest, die betreuungsbedürftigen Menschen, ihren Angehörigen und den Betreuungskräften Orientierung bieten. Der Standard setzt einen wichtigen Impuls für rechtliche und soziale Ausgewogenheit in der häuslichen Betreuung.

Etwa 4,1 Millionen Menschen in Deutschland sind laut DIN-Verbraucherrat pflegebedürftig und die meisten Hilfebedürftigen möchten solange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause verbringen. Da sich viele Angehörige die dafür notwendige Betreuung nicht leisten können, ermöglichen derzeit rund 600.000 Kräfte aus dem Ausland, insbesondere aus Osteuropa, die Betreuung der Angehörigen.

„Ziel ist es, dass der Standard die Tür zu einer Qualitätsverbesserung für alle Beteiligten – Betreuungskräfte, Senior*innen, Angehörige und Vermittler*innen – öffnet und es mittelfristig möglich wird, sich als Unternehmen zu zertifizieren, wenn man nach dem Standard arbeitet. Dann können Angehörige und Senior*innen erkennen, welche Anbieter*innen im Sinne aller Beteiligten tätig sind“, sagte Tanja Segmüller.

Hier geht es zur Pressemitteilung des DIN-Verbraucherrats, der nach eigenen Angaben die Interessen der Endverbraucher*innen in der nationalen, europäischen und internationalen Normung und Standardisierung vertritt.

Pressekontakt: hsg Bochum · Hochschule für Gesundheit - University of Applied Sciences, Gesundheitscampus 8, 44801 Bochum, Pressesprecherin Dr. Christiane Krüger, T +49 234 77727 - 124, M +49 151 27526542, Mail: Christiane.Krueger(at)hs-gesundheit.de, Web: www.hs-gesundheit.de, hsg-magazin, Facebook, Twitter, Instagram

Die Pressemitteilung ist auf der hsg-Homepage hier zu finden > https://www.hs-gesundheit.de/aktuelles/ ... verbessern
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