Vorstellungskosten - erstattungsfähig?

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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Ismael

Vorstellungskosten - erstattungsfähig?

Beitrag von Ismael » 29.12.2006, 08:16

Bin im Zusammenhang mit einer Bewerbung zur Vorstellung gebeten worden. Da mir beträchtliche Fahrtkosten entstehen werden, frage ich, ob der Arbeitgeber mir diese Kosten ersetzen muss. Wenn jemand antworten könnte, wäre das prima. Dafür schon jetzt ein herzliches Danke!

Ismael

Herbert Kunst
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Vorstellungskosten sind erstattungsfähig!

Beitrag von Herbert Kunst » 29.12.2006, 11:29

Ismael hat geschrieben: .... frage ich, ob der Arbeitgeber mir diese Kosten ersetzen muss. ....
Hallo Ismael,
wenn der Arbeitgeber ohne Einschränkungen hinsichtlich einer Kostenübernahme eingeladen hat, muss er wohl eine Erstattung von Aufwendungen, z.B. Fahrtkosten, im notwendigen Umfang übernehmen.
Siehe dazu auch unter
viewtopic.php?t=5277&highlight=vorstellung
Gruß
Herbert Kunst
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Dagobert Rüthe

Vorstellung - angemessene Kostenerstattung

Beitrag von Dagobert Rüthe » 30.12.2006, 08:34

Hallo Ismael,
wer ausdrücklich zu einer Vorstellung eingeladen worden ist, kann eine Kostenerstattung geltend machen. Diese ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Einlader ausdrücklich erklärt hat, dass Kosten nicht übernehmen werden, die Reise also auf eigenes Kostenrisiko unternommen wird.
Zu berücksichtigen ist im Übrigen, dass nur Kosten in angemessener Höhe Berücksichtigung finden. Das bedeutet z.B., dass ggf. Fahrtkostenvergünstigungen in Anspruch genommen werden müssen.
Grüße
Dagobert Rüthe

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