Schnellere Termine, mehr Sprechstunden, mehr Angebote - „Zuckerbrot und Peitsche“ für die Kassenärzte

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Schnellere Termine, mehr Sprechstunden, mehr Angebote - „Zuckerbrot und Peitsche“ für die Kassenärzte

Beitrag von WernerSchell » 24.07.2018, 06:22

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Schnellere Termine, mehr Sprechstunden, mehr Angebote
"Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung" (Terminservice- und Versorgungsgesetz)


Gesetzlich Versicherte sollen schneller Arzttermine bekommen. Das ist Ziel des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG). Damit werden die Aufgaben der Terminservicestellen deutlich erweitert und niedergelassene Ärzte verpflichtet, mehr Sprechstunden anzubieten. In unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten Gebieten müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten. Außerdem wird der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung um wichtige Angebote erweitert. Schließlich werden die Krankenkassen verpflichtet, für ihre Versicherten elektronische Gesundheitsakten bis spätestens 2021 anzulegen.

“Wir sorgen dafür, dass gesetzlich Versicherte künftig schneller einen Arzttermin bekommen. Ärzte, die uns dabei helfen, die Versorgung zu verbessern, sollen höher und außerhalb des Budgets vergütet werden.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Die wichtigsten Regelungen im Überblick

So bekommen Patienten schneller Termine
Terminservicestellen sind zukünftig über bundesweit einheitliche Notdienstnummer 116117 – 24 Stunden täglich, 7 Tage die Woche (24/7) – erreichbar;
auch Terminvermittlung zu Haus- und Kinderärzten und Unterstützung bei Suche nach dauerhaft behandelnden Haus-, Kinder- und Jugendärzten;
in Akutfällen werden Patienten auch während der Sprechstundenzeiten an Arztpraxen oder Notfallambulanzen vermittelt;
Online-Angebot zu Terminservicestellen (damit Termine nicht nur telefonisch, sondern auch online oder per App vereinbart werden können)


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So viele Sprechstunden müssen Ärzte künftig anbieten

mindestens 25 Stunden pro Woche (Hausbesuchszeiten werden angerechnet);
Arztgruppen der unmittelbaren und wohnortnahen Versorgung (z.B. Haus- und Kinderärzte, konservativ tätige Augenärzte, Frauenärzte, HNO-Ärzte), müssen mindestens 5 Stunden pro Woche als offene Sprechstunde anbieten (ohne vorherige Terminvereinbarung);
Kassenärztliche Vereinigungen informieren im Internet über die Sprechstundenzeiten der Vertragsärzte;
Kassenärztliche Vereinigungen überwachen Einhaltung der Mindestsprechstunden (einheitliche Prüfkriterien und jährliche Ergebnisberichte an Landes- und Zulassungsausschüsse sowie Aufsichtsbehörden).


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So werden Ärzte für Zusatzangebote entlohnt
(z.B. durch extrabudgetäre Vergütung oder erhöhte Bewertung)

Vermittlung eines Facharzt-Termins durch einen Hausarzt;
Behandlung von Patienten, die durch Terminservicestelle vermittelt werden;
Behandlung von neuen Patienten in der Praxis;
Leistungen, die in den offenen Sprechstundenzeiten erbracht werden;
Akut- und Notfälle während der Sprechstunden;
Kommunikation zwischen Arzt und Patient (Sprechende Medizin);
Hausarztbesuche als anerkannte Praxisbesonderheit.


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So können Patienten künftig auf ihre Daten zugreifen

Krankenkassen müssen ihren Versicherten spätestens ab 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen und sie darüber informieren.
Mobiler Zugriff auf medizinische Daten der ePA wird auch mittels Smartphone oder Tablet möglich.
Die Einwilligung des Versicherten in die Nutzung der medizinischen Anwendungen -unter Beachtung des Datenschutzes- wird vereinfacht.


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So sorgen wir für Ärzte auf dem Land

Obligatorische regionale Zuschläge für Ärzte auf dem Land.
Strukturfonds der Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtend und auf bis zu 0,2 Prozent der Gesamtvergütung verdoppelt; Verwendungszwecke erweitert (z.B. auch für Investitionskosten bei Praxisübernahmen, etc.).
Kassenärztliche Vereinigungen werden verpflichtet, in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten eigene Praxen oder Versorgungs-Alternativen (Patientenbusse, mobile Praxen, digitale Sprechstunden) anzubieten.


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So verbessern wir die Versorgung

Versicherte mit erhöhtem HIV-Infektionsrisiko erhalten Anspruch auf Präexpositionsprophylaxe (PrEP). Erforderliche ärztliche Beratung, Untersuchungen und Arzneimittel werden von den Kassen künftig erstattet.


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Der Leistungsanspruch auf künstliche Befruchtung wird erweitert um die Kryokonservierung von Keimzellgewebe, Ei- und Samenzellen in Fällen, in denen Krebserkrankung zu Fertilitätsverlust führen könnte, und Kryokonservierung erforderlich ist, um nach Genesung künstliche Befruchtung zu ermöglichen.
Die Pflege wird für reine Betreuungsdienste (für Haushaltshilfe, Einkaufen, Vorlesen, etc.) geöffnet.
Festzuschuss für Zahnersatz wird ab dem Jahr 2021 von 50 auf 60 Prozent erhöht.


Quelle: Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 23.07.2018
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... esetz.html

+++
Rheinische Post berichtet am 24.07.2018:
Kassenpatienten sollen schneller Arzttermine bekommen
Berlin Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) spricht von „Zuckerbrot und Peitsche“ für die Kassenärzte: Sie werden per Gesetz zu mehr Sprechstunden gezwungen, sollen im Gegenzug dafür aber auch mehr Geld verdienen können.
... (weiter lesen unter) ... https://rp-online.de/politik/deutschlan ... d-24043261

+++
Ärzte Zeitung vom 24.07.2018:
Entwurf Versorgungsgesetz
Zuckerbrot und Peitsche für Ärzte

Gesundheitsminister Spahn nimmt die "Hobbypraxen" ins Visier. Mehr Kontrolle, aber auch mehr Geld für Ärzte sieht der Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) vor, der am Montag vorgelegt wurde. mehr https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
Hausärzte-Chef Weigeldt
"Es braucht schlicht mehr Hausärzte!"

Wartezeiten auf Termine treiben die Regierung um: Minister Spahn will mehr offene Sprechstunden, die SPD ein Sonderbudget bei Erstkontakten. Was Hausärzte-Chef Ulrich Weigeldt von den Plänen hält, erläutert er im Interview. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr

+++
Anmerkung der Moderation:
Ob das geplante "Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung" die gewünschte Wirkung erzielen wird, bleibt abzuwarten. Erste Zweifel werden schon geäußert. Denn eine bessere ärztliche Versorgung wird es wohl nur mit mehr zugelassenen Ärzten geben. Seit geraumer Zeit gibt es insoweit sorgenvolle Berichte und Mahnungen. Hinzu kommt, dass in den nächsten Jahren zahlreiche Hausärzte die Altersgrenze erreichen und in den Ruhestand überwechseln werden. Es muss folglich an mehreren "Rädchen" gedreht werden. "Zuckerbrot und Peitsche" für mehr Sprechzeiten erscheint allein unzureichend - wird aber auf jeden Fall teuer.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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TSVG: Hartmannbund sieht richtige Ansätze

Beitrag von WernerSchell » 25.07.2018, 05:47

TSVG: Hartmannbund sieht richtige Ansätze
Reinhardt: Mit „mehr Geld für zusätzliche Leistungen“ ist der Minister grundsätzlich auf dem richtigen Weg


Nach Einschätzung des Vorsitzenden des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit dem von seinem Ministerium vorgelegten Entwurf für ein sogenanntes Terminservice- und Versorgungsgesetz wichtige Signale gesetzt. „Der Minister attestiert der Ärzteschaft, dass ihr für zusätzliche Leistungen auch mehr Geld zusteht. Dies ist zunächst einmal eine wichtige und bemerkenswerte Botschaft, da lässt sich ansetzen“, sagte Reinhardt. Niemand dürfe Zweifel daran haben, dass es auch im originären Interesse von Ärztinnen und Ärzten liege, ihren Patientinnen und Patienten schnellere Termine und eine bessere Versorgung zu bieten. Unter welchen Bedingungen dies allerdings möglich sei, darüber gebe es – jedenfalls bisher – sehr unterschiedliche Vorstellungen. Sollte in diese Frage nunmehr Bewegung kommen, so sei dies grundsätzlich zu begrüßen.

Reinhardt: „Natürlich liegt die Tücke im Detail und wir müssen genau hinschauen, ob all das, was man im Ministerium für sinnvoll hält, auch einem Machbarkeitstest im ärztlichen Alltag standhält“. So werde zum Beispiel der akute Mangel an qualifiziertem Personal den 24-Stunden-Betrieb einer kombinierten Terminservice-/ Notfalldienststelle auf absehbare Zeit schwierig machen. Auch die Tauglichkeit des Instrumentes punktueller extrabudgetärer Zuschläge zur Sicherstellung in unterversorgten Gebieten oder etwa zur Generierung zusätzlicher Kapazitäten zur Patientenversorgung müsse man angesichts der herrschenden Rahmenbedingungen einer kritischen Prüfung unterziehen – zum Beispiel auch mit Blick auf die Effizienz sogenannter freier Sprechstunden. Reinhardt: „Ich setze darauf, dass der Minister im Rahmen des bevorstehenden Gesetzgebungsverfahrens derartige Fragen mit uns im Dialog und auf Augenhöhe erörtert“.

Die Bereitschaft zu einem konstruktiven Dialog erwarte man im Übrigen auch von den Krankenkassen, deren stoische Blockadehaltung in keiner Weise zur Problemlösung beitrage. „Auf Dauer werden die Krankenkassen der Verantwortung gegenüber ihren Patienten nicht gerecht, wenn ihnen angesichts der erkennbaren Herausforderungen der Versorgung einer immer älter werdenden Gesellschaft nichts anderes einfällt, als mit verschränkten Armen Nein zu sagen. Damit sollte sie der Minister nicht durchkommen lassen“, sagte Reinhardt.

Quelle: Pressemitteilung vom 24.07.2018
Andrea Reich
Sekretariat
Stellv. Hauptgeschäftsführung / Verbandskommunikation
Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V.
Kurfürstenstr. 132
10785 Berlin
Telefon: 030 206208-11
Telefax: 030 206208-711
andrea.reich@hartmannbund.de
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Viele Verbesserungen für Patienten – aber: Kein zusätzliches Geld für Selbstverständlichkeiten

Beitrag von WernerSchell » 25.07.2018, 05:51

vdek zum Referentenentwurf eines Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG)
Viele Verbesserungen für Patienten – aber: Kein zusätzliches Geld für Selbstverständlichkeiten


(Berlin, 24. Juli 2018) Zu dem geplanten „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG) erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Dass gesetzlich Krankenversicherte künftig schneller Termine bei ihrem niedergelassenen Haus- oder Facharzt bekommen und die Sprechzeiten ausgebaut werden sollen, begrüßen die Ersatzkassen ausdrücklich. Gut ist, dass der Gesundheitsminister die Probleme angeht. Eine Forsa-Umfrage des vdek hat nämlich gezeigt: Die Terminvergabe ist das Thema, was die Patienten am meisten umtreibt. Die Ausweitung der Aufgaben der Terminservicestellen, die nun bundesweit über eine einheitliche Rufnummer 116117 rund um die Uhr erreichbar sein müssen, ist richtig. Dass die Vermittlung von Terminen auch online möglich sein muss, dürfte in Zeiten der Digitalisierung eine Selbstverständlichkeit sein.

Auch die Heraufsetzung der Mindestsprechstundenzeiten von 20 auf 25 Stunden pro Woche ist im Sinne der Patienten. Den Ansatz, die Arztpraxen finanziell zu fördern, die tatsächlich neue Patienten aufnehmen, unterstützen wir. Andere finanzielle Maßnahmen müssen jedoch kritisch auf ihre Auswirkungen hin geprüft werden: Wenn offene Sprechstunden zukünftig höher vergütet würden als Terminsprechstunden, kann dies zu Fehlanreizen führen, mit der Folge, dass die Versicherten gegebenenfalls stundenlang in der Arztpraxis warten müssen.

Da immer wieder von unterschiedlichen Terminvergaben je nach Kassenstatus berichtet wird, sollte im weiteren parlamentarischen Verfahren endlich klargestellt werden, dass Privatversicherte weder bei der Behandlung noch bei der Vergabe von Terminen bevorzugt werden dürfen.“

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen nahezu 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:
- Techniker Krankenkasse (TK)
- BARMER
- DAK-Gesundheit
- KKH Kaufmännische Krankenkasse
- hkk - Handelskrankenkasse
- HEK – Hanseatische Krankenkasse


Quelle: Pressemitteilung vom 24.07.2018
Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Pressesprecherin, Abteilungsleiterin Kommunikation
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 - 29 15
Mobil: 01 73 / 25 13 13 3
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Viele Neuregelungen für Landärzte

Beitrag von WernerSchell » 25.07.2018, 05:53

Ärzte Zeitung vom 25.07.2018:

Spahns TSVG-Entwurf
Viele Neuregelungen für Landärzte

Spahns neuer Gesetzentwurf sieht viele Neuerungen vor, die Landärzte betreffen - etwa in Sachen Praxisbesonderheiten und Zulassungsbeschränkungen. Und: Die Länder dürfen bei der Bedarfsplanung mehr mitmischen. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr

Terminservice- und Versorgungsgesetz
Ärzte sehen Licht und Schatten bei Spahns Gesetz

Die Forderung nach Erhöhung der Mindestsprechstunden sorgt überwiegend für Verdruss unter den Ärzteverbänden und auch auf Kassenseite. Doch es gibt nicht nur Kritik. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
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TSVG: Teure Selbstverständlichkeiten per Gesetz

Beitrag von WernerSchell » 25.07.2018, 14:54

TSVG: Teure Selbstverständlichkeiten per Gesetz

(25.07.18) Das Terminservice und Versorgungsgesetz (TSVG) steigert aus Sicht des AOK-Bundesverbandes auf jeden Fall die Ausgaben. Ob die ärztliche Versorgung dadurch besser wird, stellt der Vorstandsvorsitzende Martin Litsch in Frage. Es sei bedauerlich, dass der Gesetzgeber etwa Ärzten offene Sprechstunden vorschreiben müsse. Diese Selbstverständlichkeit sei mit den jährlich 37 Milliarden Euro, die die gesetzliche Krankenversicherung für die ambulante ärztliche Versorgung heute schon bezahle, auskömmlich gegenfinanziert.

Das vollständige Statement im Wortlaut:
http://aok-bv.de/positionen/statements/index_20819.html
----
Quelle: Mitteilung vom 26.07.2018
Web-Infomail des AOK-Bundesverbandes
Herausgeber:
AOK-Bundesverband
Webredaktion
Tel.: 030/220 11-200
Fax: 030/220 11-105
mailto:aok-mediendienst@bv.aok.de
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TSVG - Jens Spahn schafft Freiräume für die KVen

Beitrag von WernerSchell » 26.07.2018, 05:52

Ärzte Zeitung vom 26.07.2018:
Versorgungsgesetz TSVG
Jens Spahn schafft Freiräume für die KVen

Was die Versorgung angeht, sollen die KVen kreativ werden, findet der Gesetzgeber. Der Entwurf eines Versorgungsgesetzes kommt in der Ärzteschaft höchst unterschiedlich an. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
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Spahn beendet die Epoche der Honorar-Budgetierung

Beitrag von WernerSchell » 27.07.2018, 06:17

Ärzte Zeitung vom 27.07.2018:
Teminservice- und Versorgungsgesetz
Spahn beendet die Epoche der Honorar-Budgetierung

Mit einer zügigen Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs ebnet Bundesgesundheitsminister Spahn den Weg aus der Budgetierung. Das ist nicht weniger als ein Epochenwechsel. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
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Mehr Freiheit wagen und Zulassungssperren aufheben

Beitrag von WernerSchell » 01.08.2018, 10:33

Marburger Bund – Bundesverband
Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.
Pressemitteilung vom 1. August 2018


Mehr Freiheit wagen und Zulassungssperren aufheben

„Wer dem Ärztemangel wirksam begegnen will, kommt an einer dauerhaften Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen nicht vorbei. Die Politik muss wieder mehr Freiheit wagen und jungen Ärztinnen und Ärzten bessere Chancen auf eine eigene Praxis ihrer Wahl geben. Insofern ist die geplante Aufhebung von Zulassungssperren in ländlichen Gebieten ein großer Schritt in die richtige Richtung“, begrüßt Dr. Frank Reuther, Bundesvorstandsmitglied des Marburger Bundes, entsprechende Bestimmungen im Entwurf für ein Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG).

Die durch das Gesundheitsstrukturgesetz im Jahr 1992 eingeführte Bedarfsplanung mit Zulassungssperren für sogenannte ‚überversorgte‘ Gebiete habe nicht nur die Niederlassungsfreiheit eingeschränkt, sondern vielerorts gleich ganz aufgehoben. „Die rigide Bedarfsplanung ist einer der Gründe, warum für viele jüngere Ärztinnen und Ärzte die Tätigkeit in eigener Praxis an Attraktivität verloren hat. Der allseits beklagte Nachwuchsmangel unter den niedergelassenen Ärzten ist auch auf die fortgesetzte Einschränkung der Berufsfreiheit von Kassenärzten zurückzuführen“, erklärte Reuther.

Die jetzt angekündigten Maßnahmen zur Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen im vertragsärztlichen Bereich könnten – dauerhaft angelegt – wieder mehr Interesse an der Niederlassung wecken und seien deshalb auch ein probates Mittel zur Bekämpfung des Ärztemangels. Den Ländern komme hier eine Schlüsselrolle zu. Korrespondierend mit der Schaffung zusätzlicher Arztsitze in den von den Ländern bestimmten Regionen sollen die Länder zukünftig ein Mitberatungs- und Antragsrecht in den Zulassungsausschüssen erhalten. „Wir brauchen keine Bedarfsplanung auf dem Reißbrett, sondern mehr Freiheit bei der Gestaltung der ambulanten Versorgung. Hier müssen alle Beteiligten an einem Strang ziehen“, forderte Reuther.
_________________________________________
Marburger Bund Bundesverband
Referat Verbandskommunikation
Hans-Jörg Freese (Pressesprecher)
Tel.: 030/746846-41
Handy: 0162/2112425
presse@marburger-bund.de
http://www.marburger-bund.de
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Vielfältiges Echo auf das Versorgungsgesetz

Beitrag von WernerSchell » 03.08.2018, 05:55

Ärzte Zeitung vom 03.08.2018:
TSVG
Vielfältiges Echo auf das Versorgungsgesetz

Die Techniker Krankenkasse lobt, der BDI kritisiert: Das geplante Terminservice- und Versorgungsgesetz löst ein konträres Echo aus. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
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Vergesst die ambulante Pflege nicht!

Beitrag von WernerSchell » 22.08.2018, 08:40

Heute, 22.08.2018, führt das Bundesgesundheitsministerium eine Anhörung zum geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) durch. Die beiden kirchlichen Fachverbände für Altenhilfe und Pflege VKAD und DEVAP beklagen dabei erneut das Fehlen einer Regelung, die die Krankenkassen zur vollständigen Refinanzierung der entstandenen Tariflöhne in der häuslichen Krankenpflege verpflichtet.
„Das konterkariert alle derzeitigen Bemühungen von Gesetzgeber und Bundesregierung um Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die in der ambulanten Pflege Tätigen.“ erklärt Dr. Hanno Heil, Vorstands-vorsitzendes des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD). Dabei würdigen VKAD und der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) ausdrücklich die Anstrengungen beispielsweise im Rahmen der „Konzertierten Aktion Pflege“. - Die Pressemitteilung der Verbände:


Vergesst die ambulante Pflege nicht!

Freiburg, Berlin // 22.8.2018 Heute führt das Bundesgesundheits-ministerium eine Anhörung zum geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) durch. Die beiden kirchlichen Fach-verbände für Altenhilfe und Pflege VKAD und DEVAP beklagen dabei erneut das Fehlen einer Regelung, die die Krankenkassen zur voll-ständigen Refinanzierung der entstandenen Tariflöhne in der häuslichen Krankenpflege verpflichtet.

„Das konterkariert alle derzeitigen Bemühungen von Gesetzgeber und Bundesregierung um Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die in der ambulanten Pflege Tätigen.“ erklärt Dr. Hanno Heil, Vorstands-vorsitzendes des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD). Dabei würdigen VKAD und der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) ausdrücklich die Anstrengungen beispielsweise im Rahmen der „Konzertierten Aktion Pflege“. „Die dort zu treffenden Maßnahmen können jedoch nur dann greifen, wenn sich die ambulanten Pflegedienste auskömmlich refinanzieren.“ führt Dr. Heil weiter aus. Eine auskömmliche Refinanzierung trägt dazu bei, die Arbeitsdichte für die Mitarbeitenden wieder zu senken. Erst dann können alle Maßnahmen z.B. der betrieblichen Gesundheitsförderung ihre Wirkungen voll entfalten.

Dr. Bodo de Vries, Vorstandsvorsitzender des DEVAP weist darauf hin, dass die ambulanten Pflegedienste neben den Leistungen nach SGB XI die häusliche Krankenpflege nach SGB V als weiteren Angebotsschwerpunkt in ihrem Leistungsportfolio haben. „Der Umsatzanteil einer durchschnittlichen Sozialstation liegt für die häusliche Krankenpflege bei ca. 40 – 60 %.“ so de Vries.

Während im SGB XI-Bereich seit einigen Jahren erfolgreich die Tarifbindung gesetzlich verankert wurde fehlt sie für den anderen großen Leistungsbereich. Langfristig ist es dadurch für die Dienste unmöglich einen so großen Umsatzanteil unterfinanziert zu erbringen. Ausweichmöglichkeiten wie die Erhöhung der Arbeitsdichte bei Mitarbeitenden wurden seit Jahren in Anspruch genommen; ja sogar überbeansprucht. Soll sich die Situation der beruflich Pflegenden spürbar verbessern, so muss die Arbeitsdichte verringert werden. Im ambulanten Bereich ist dafür eine der elementarsten Stellschrauben die auskömmliche Refinanzierung der häuslichen Krankenpflege.
Dr. Heil und Dr. de Vries fordern daher die Politik dringend auf, hier endlich ihrer Verantwortung nachzukommen.

Hintergrund für die Redaktionen:
Die beiden großen kirchlichen Fachverbände für Altenarbeit und Pflege DEVAP und VKAD setzen sich auf Bundesebene seit Jahrzehnten für die Belange der Altenhilfe in Deutschland ein. Die Bundesfachverbände vertreten über 2.200 stationäre Einrichtungen der Altenhilfe, über 1.500 ambulante gesundheits- und sozialpflegerische Dienste, rund 200 Altenpflegeschulen mit der entsprechenden Zahl an Ausbildungsplätzen sowie zahlreiche Altentagesstätten, Initiativen und Selbsthilfegruppen.

Quelle: Pressemitteilung vom 22.08.2018
Kontakt:
Dr. Hanno Heil, Vorsitzender VKAD
E-Mail: Heil.vkad@gmail.com
Mobil: 0173/ 3155289
Kontakt:
Nicolas Basse, Geschäftsführer,
E-Mail: basse@devap.de
Telefon: 030 83001-277
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vdek zur Verbändeanhörung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG)

Beitrag von WernerSchell » 22.08.2018, 10:54

vdek zur Verbändeanhörung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG)
Privatversicherte dürfen nicht bevorzugt werden! Zusätzliche Vergütung nur bei zusätzlichem Mehraufwand


(Berlin, 22.8.2018) „Das Terminservice- und Versorgungsgesetz leistet einen guten Beitrag, um die Termin- und Wartezeitensituation in den Arztpraxen und die Versorgung auf dem Land zu verbessern“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), anlässlich der Verbändeanhörung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 22.8.2018 in Berlin. „Die Regelungen zur Finanzierung sollten allerdings überarbeitet werden – nur für tatsächliche Mehrleistungen kann es eine Extravergütung geben“, betonte Elsner. Zudem müsse endlich klargestellt werden, dass Privatversicherte bei der Vergabe von Terminen nicht bevorzugt werden dürfen. „Die Diskriminierung von gesetzlich versicherten Patienten muss als Verstoß gegen die vertragsärztlichen Pflichten gewertet werden.“

Zusätzliche Vergütung nur für tatsächlichen Mehraufwand

Künftig sollen gesetzlich Krankenversicherte über die Terminservicestellen schneller einen freien Arzttermin bei Haus- oder Fachärzten vermittelt bekommen. Außerdem werden die Mindestsprechstundenzeiten der Arztpraxen von derzeit 20 auf 25 Stunden pro Woche erhöht und es sollen offene Sprechstundenzeiten eingerichtet werden. Kritisch sieht der vdek hier, dass im Zuge der Maßnahmen vieles, was heute eine Selbstverständlichkeit in Arztpraxen ist, künftig zusätzlich vergütet werden soll. Lässt sich beispielsweise ein Patient im Rahmen einer offenen Sprechstunde behandeln, soll der Arzt dafür extra honoriert werden. Damit werden Fehlanreize für Ärzte geschaffen, verlässliche Terminsprechstunden in offene Sprechstunden umzuwandeln, was wiederum zu längeren Wartezeiten in den Praxen führen wird. Wenn ein Arzt, der aktuell 30 Stunden Terminsprechstunden anbietet, zukünftig nur noch für 25 Stunden Termine anbietet und für 5 Stunden eine offene Sprechzeit, verdient er nach der geplanten Neuregelung erheblich mehr, ohne dass nur ein Patient zusätzlich behandelt wird. Gleichzeitig müssten die Patienten in der offenen Sprechstunde wahrscheinlich länger als bisher auf ihre Behandlung warten. Höhere Vergütungen seien nur dann gerechtfertigt, wenn tatsächlich ein Mehraufwand für den Arzt entstehe, betonte die vdek-Vorstandsvorsitzende. Dies sei beispielsweise bei der Behandlung von Neupatienten aufgrund des Mehraufwandes bei der Erstanamnese der Fall.

Versorgung auf dem Land stärken

Die geplanten Vergütungszuschläge für Ärzte, die in Regionen tätig sind, wo es weniger oder zu wenige Ärzte gibt, können aus Sicht des vdek Versorgungsprobleme in ländlichen Regionen lindern. Positiv zu sehen sind zudem der geplante Ausbau von Eigeneinrichtungen der Kassenärztlichen Vereinigung, von Medizinischen Versorgungszentren oder digitalen Sprechstunden. Außerdem sollen bestehende Beschränkungen für Neuniederlassungen in ländlichen Regionen entfallen. Elsner forderte, dass die gesetzlichen Spielräume für anerkannte Arztnetze erweitert werden sollten, so dass diese zum Beispiel medizinische Versorgungszentren auch in Regionen ohne Unterversorgung gründen können. Zudem sollten Ärztenetze auch Ärzte anstellen dürfen. Das sei heute nicht der Fall.

Ein Kernproblem bleibt weiterhin die ungleiche Verteilung von Ärzten zwischen Ballungszentren und ländlichem Raum. Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen ihrer Verpflichtung besser nachkommen, überzählige Arztsitze in den Städten aufzukaufen. In diesem Bereich fordert der vdek ein stärkeres Mitbestimmungsrecht der Krankenkassen.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen nahezu 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

- Techniker Krankenkasse (TK)
- BARMER
- DAK-Gesundheit
- KKH Kaufmännische Krankenkasse
- hkk - Handelskrankenkasse
- HEK – Hanseatische Krankenkasse

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).

In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 340 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.

Quelle: Pressemitteilung vom 22.08.2018
Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Pressesprecherin, Abteilungsleiterin Kommunikation
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 - 29 15
Mobil: 01 73 / 25 13 13 3
michaela.gottfried@vdek.com
www.vdek.com
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Unterschiede zwischen Notfallversorgung und Terminservicestelle müssen erkennbar sein

Beitrag von WernerSchell » 22.08.2018, 16:59

Marburger Bund – Bundesverband
Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.


Terminservice- und Versorgungsgesetz
Unterschiede zwischen Notfallversorgung und Terminservicestelle müssen erkennbar sein


„Wir begrüßen die Bemühungen zur Verbesserung der ambulanten Versorgung, soweit sie dem Ziel dienen, dem gesellschaftlichen und demographischen Wandel möglichst frühzeitig Rechnung zu tragen“, sagte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, anlässlich der Verbändeanhörung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zum Referentenentwurf für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Dabei sei es wichtig, insbesondere sektorenübergreifende sowie kooperative Ansätze, flankiert von innovativen digitalen Anwendungen, weiter zu festigen und auszubauen. Insoweit sei der Entwurf des Ministeriums eine gute Grundlage für strukturelle Verbesserungen.

Es gelte bei der weiteren Entwicklung darauf zu achten, dass die Balance zwischen gewünschter Flexibilisierung und Eindämmung des Einflusses rein renditeorientierter Investoren gewahrt bleibt. „Der wachsende Trend zur Industrialisierung erschwert nicht nur die selbständige Niederlassung für den ärztlichen Nachwuchs, sondern macht es insbesondere auch für angestellte Ärztinnen und Ärzte problematisch, bei einem gewünschten Verbleib in der Region den Arbeitgeber zu wechseln“, so Henke.

In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des TSVG begrüßt der Marburger Bund, dass die zentrale Rufnummer 116117 des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) aufgewertet werden soll. Die Zusammenführung mit den Terminservicestellen der KVen werfe aber Fragen auf. Eine telefonische Vermittlung von Akutfällen durch die Terminservicestellen müsse in ein Gesamtkonzept der Neustrukturierung der Notfallversorgung eingebettet sein. Vor diesem Hintergrund seien die vorgesehenen Regelungen des Referentenentwurfes unzureichend.

„Es wäre nicht zielführend, die 116117 als neue bundesweit einheitliche Rufnummer für alle Dienste der Terminservicestellen zu installieren. Eine Differenzierung von Notfallversorgung und Terminservicestelle sollte erhalten bleiben und auch für die interne Organisation verpflichtend sein. Es muss erkennbar sein, ob der Anrufer als ein Akutpatient die Terminservicestelle kontaktiert oder die anderen Dienste der Terminservicestelle in Anspruch nehmen möchte. Der Akutpatient darf sich nicht erst an den für ihn richtigen Ansprechpartner der Telefonservicestelle durchfragen müssen. Das kann erreicht werden, indem Anrufe unter 116117 lediglich an die Terminservicestelle und die dort für Akutpatienten zuständigen Mitarbeiter unmittelbar weitergeleitet werden, die Terminservicestelle als solche aber ihre eigene Nummer hat“, schlägt der Marburger Bund vor. Vor dem Hintergrund eines erst noch zu entwickelnden Ersteinschätzungsverfahrens hält der MB auch den im Referentenentwurf vorgesehenen Zeitplan, bereits ab 1. April 2019 Akutfälle über die Terminservicestellen zu vermitteln, für nicht realisierbar.

Weitere Regelungen im Referentenentwurf zum TSVG hat der Marburger Bund in seiner Stellungnahme bewertet, die hier im Volltext verfügbar ist.
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Quelle. Pressemitteilung vom 22.08.2018
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Es gibt keine Zwei-Klassen-Medizin

Beitrag von WernerSchell » 11.09.2018, 06:50

Rheinische Post berichtet am 11.09.2018:

Ärztevertreter zum Gesundheitssystem
„Es gibt keine Zwei-Klassen-Medizin“

Düsseldorf Der Chef der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein sagt, was er von den Plänen des Gesundheitsministers hält - und was von Patienten, die auf Dr. Google hören oder ihre Termine nicht antreten.
Von Antje Höning
Frank Bergmann ist Chef der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein. Sie stellt die Versorgung der Patienten sicher.

Kassenpatienten kritisieren, dass sie länger warten müssen. Gibt es eine Zwei-Klassen-Medizin im Wartezimmer?
Bergmann Nein, es gibt keine Zwei-Klassen-Medizin. Die niedergelassenen Ärzte entscheiden bei der Behandlung grundsätzlich nach Dringlichkeit und Schwere der Erkrankung. Bei Patienten, die nicht akut behandelt werden müssen, kann es aus ganz unterschiedlichen Gründen Unterschiede geben – einer ist, dass manche Ärzte für Privatversicherte separate Sprechstunden anbieten. Das kann man ihnen nicht verdenken, schließlich werden sie für Privatpatienten anders honoriert.
... (weiter lesen unter) ... https://rp-online.de/wirtschaft/kassena ... d-32855919
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Spahns Gesetz bringt keine Gleichbehandlung von Kassen- und Privatpatienten

Beitrag von WernerSchell » 26.09.2018, 16:02

0816 / 26. September 2018
Pressemitteilung von Achim Kessler


Spahns Gesetz bringt keine Gleichbehandlung von Kassen- und Privatpatienten

„Die Bevorzugung von Privatpatienten bei der Terminvergabe wird mit dem neuen Gesetz nicht beendet. Gesundheitsminister Spahn lässt seinen vollmundigen Ankündigungen nur Flickwerk folgen“, erklärt Achim Kessler, Sprecher der Fraktion DIE LINKE für Gesundheitsökonomie und Obmann im Gesundheitsausschuss, zum heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf für schnellere Termine und bessere Versorgung. Kessler weiter:

„Laut Minister Spahn soll es sich für Ärztinnen und Ärzte ‚lohnen‘, Patientinnen und Patienten zeitnah einen Termin zu geben. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Kassenärzteschaft nun für Aufgaben extra honoriert werden soll, die ohnehin Teil ihres Versorgungsauftrags sind. Es wird keine Gleichbehandlung von gesetzlich und privat Versicherten geben, solange dies nicht ausdrücklich vorgeschrieben wird.

Es ist billiger Populismus, wenn der Gesundheitsminister gegen unverschämte Renditen wettert, diese aber nicht in seinem Gesetz verhindert. Gesundheitseinrichtungen dürfen nicht zur Profitmaximierung von Großanlegern missbraucht werden. Spahn versäumt es, dem bei der Regulierung von Versorgungszentren wirksam per Gesetz einen Riegel vorzuschieben.

Das TSVG enthält ohne Zweifel Verbesserungen für gesetzlich Versicherte. Sie gehen jedoch nicht weit genug. Die Erhöhung des Festzuschusses für Zahnersatz um zehn Prozent reicht bei weitem nicht aus. Die vollständige Kostenübernahme für Zahnersatz und Sehhilfen, wie DIE LINKE. sie fordert, ist längst überfällig. Sie wäre aus den Überschüssen der Krankenkassen ohne weiteres finanzierbar.“

F.d.R. Christian Posselt
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Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressesprecher: Michael Schlick, Tel. 030/227-50016, Mobil 0172/373 13 55 Stellv. Pressesprecher: Jan-Philipp Vatthauer Tel. 030/227-52801, Mobil 0151/282 02 708 Stellv. Pressesprecherin: Caroline Heptner Tel. 030/227-52810, Mobil 0151/576 92 455 Telefax 030/227-56801, pressesprecher@linksfraktion.de, www.linksfraktion.de
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TSVG: Gute Versorgung braucht mehr Freiheit

Beitrag von WernerSchell » 26.09.2018, 16:07

NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e.V.
Heinrich zu TSVG: Gute Versorgung braucht mehr Freiheit


Berlin, 26. September 2018 – Zu den vom Kabinett beschlossenen Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärt Dr. Dirk Heinrich, der Bundesvorsitzende des Verbandes der niedergelassenen Ärzte Deutschlands (NAV-Virchow-Bund):
„Mit dem TSVG greift die Politik stark in die ärztliche Selbstverwaltung und die Autonomie der selbstständigen Praxen ein. Das ist der falsche Weg, denn gute Versorgung braucht mehr Freiheit.
Für den Patienten bedeutet dieses Gesetz: Der Weg zum schnelleren Termin beim Facharzt führt über drei Spuren. Einmal über die Termin-Servicestellen, dann über eine direkte Vermittlung durch den Hausarzt und schließlich über die offenen Sprechstunden. Für jede dieser Spuren braucht der Patient eine Überweisung durch den Hausarzt. Das mag in vielen Fällen sinnvoll sein. Ob es allerdings als generelle Regelung sinnvoll ist, steht durch aus infrage.
Das Gesetz sieht vor, dass die Vorgabe von bisher mindestens 20 Sprechstunden pro Woche nun auf 25 Stunden erhöht wird. Bis auf 2 % der niedergelassenen Ärzte halten das schon heute alle Praxisärzte ein. Dies wird also nicht zu mehr Terminen führen.
Die Lösungsvorschläge für das Ärztemangel-Problem auf dem Lande, die das Gesetz anbietet, sollten versucht werden. Das beste Gesetz kann jedoch nichts ausrichten gegen eine veränderte Work-Life-Balance und Lebensentwürfe mit unterschiedlichem Arbeitszeiteneinsatz.
Gutzuheißen ist allerdings, dass der Minister erkannt hat, dass Mehrleistung auch eine bessere Vergütung erfordern. Wir hätten uns einen stärkeren Schritt Richtung Beendigung der Budgetierung in der ambulanten Versorgung gewünscht. Dies kann allerdings im parlamentarischen Verfahren noch deutlich nachgebessert werden, so dass das Gesetz insgesamt dann zu einem größeren Erfolg werden könnte.“

Der NAV-Virchow-Bund ist der einzige freie ärztliche Verband, der ausschließlich die Interessen aller niederlassungswilligen, niedergelassenen und ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete vertritt.

Quelle: Pressemitteilung vom 26.09.2018
NAV-Virchow-Bund
Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e.V.
Pressestelle

Leitung: Klaus Greppmeir
Pressereferenten: Julia Bathelt, Adrian Zagler
Fon 030288774124
Fax 030288774154
presse@nav-virchowbund.de
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