Schnellere Termine, mehr Sprechstunden, mehr Angebote
"Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung" (Terminservice- und Versorgungsgesetz)
Gesetzlich Versicherte sollen schneller Arzttermine bekommen. Das ist Ziel des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG). Damit werden die Aufgaben der Terminservicestellen deutlich erweitert und niedergelassene Ärzte verpflichtet, mehr Sprechstunden anzubieten. In unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten Gebieten müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten. Außerdem wird der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung um wichtige Angebote erweitert. Schließlich werden die Krankenkassen verpflichtet, für ihre Versicherten elektronische Gesundheitsakten bis spätestens 2021 anzulegen.
“Wir sorgen dafür, dass gesetzlich Versicherte künftig schneller einen Arzttermin bekommen. Ärzte, die uns dabei helfen, die Versorgung zu verbessern, sollen höher und außerhalb des Budgets vergütet werden.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Die wichtigsten Regelungen im Überblick
So bekommen Patienten schneller Termine
Terminservicestellen sind zukünftig über bundesweit einheitliche Notdienstnummer 116117 – 24 Stunden täglich, 7 Tage die Woche (24/7) – erreichbar;
auch Terminvermittlung zu Haus- und Kinderärzten und Unterstützung bei Suche nach dauerhaft behandelnden Haus-, Kinder- und Jugendärzten;
in Akutfällen werden Patienten auch während der Sprechstundenzeiten an Arztpraxen oder Notfallambulanzen vermittelt;
Online-Angebot zu Terminservicestellen (damit Termine nicht nur telefonisch, sondern auch online oder per App vereinbart werden können)
So viele Sprechstunden müssen Ärzte künftig anbieten
mindestens 25 Stunden pro Woche (Hausbesuchszeiten werden angerechnet);
Arztgruppen der unmittelbaren und wohnortnahen Versorgung (z.B. Haus- und Kinderärzte, konservativ tätige Augenärzte, Frauenärzte, HNO-Ärzte), müssen mindestens 5 Stunden pro Woche als offene Sprechstunde anbieten (ohne vorherige Terminvereinbarung);
Kassenärztliche Vereinigungen informieren im Internet über die Sprechstundenzeiten der Vertragsärzte;
Kassenärztliche Vereinigungen überwachen Einhaltung der Mindestsprechstunden (einheitliche Prüfkriterien und jährliche Ergebnisberichte an Landes- und Zulassungsausschüsse sowie Aufsichtsbehörden).
So werden Ärzte für Zusatzangebote entlohnt
(z.B. durch extrabudgetäre Vergütung oder erhöhte Bewertung)
Vermittlung eines Facharzt-Termins durch einen Hausarzt;
Behandlung von Patienten, die durch Terminservicestelle vermittelt werden;
Behandlung von neuen Patienten in der Praxis;
Leistungen, die in den offenen Sprechstundenzeiten erbracht werden;
Akut- und Notfälle während der Sprechstunden;
Kommunikation zwischen Arzt und Patient (Sprechende Medizin);
Hausarztbesuche als anerkannte Praxisbesonderheit.
So können Patienten künftig auf ihre Daten zugreifen
Krankenkassen müssen ihren Versicherten spätestens ab 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen und sie darüber informieren.
Mobiler Zugriff auf medizinische Daten der ePA wird auch mittels Smartphone oder Tablet möglich.
Die Einwilligung des Versicherten in die Nutzung der medizinischen Anwendungen -unter Beachtung des Datenschutzes- wird vereinfacht.
So sorgen wir für Ärzte auf dem Land
Obligatorische regionale Zuschläge für Ärzte auf dem Land.
Strukturfonds der Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtend und auf bis zu 0,2 Prozent der Gesamtvergütung verdoppelt; Verwendungszwecke erweitert (z.B. auch für Investitionskosten bei Praxisübernahmen, etc.).
Kassenärztliche Vereinigungen werden verpflichtet, in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten eigene Praxen oder Versorgungs-Alternativen (Patientenbusse, mobile Praxen, digitale Sprechstunden) anzubieten.
So verbessern wir die Versorgung
Versicherte mit erhöhtem HIV-Infektionsrisiko erhalten Anspruch auf Präexpositionsprophylaxe (PrEP). Erforderliche ärztliche Beratung, Untersuchungen und Arzneimittel werden von den Kassen künftig erstattet.
Der Leistungsanspruch auf künstliche Befruchtung wird erweitert um die Kryokonservierung von Keimzellgewebe, Ei- und Samenzellen in Fällen, in denen Krebserkrankung zu Fertilitätsverlust führen könnte, und Kryokonservierung erforderlich ist, um nach Genesung künstliche Befruchtung zu ermöglichen.
Die Pflege wird für reine Betreuungsdienste (für Haushaltshilfe, Einkaufen, Vorlesen, etc.) geöffnet.
Festzuschuss für Zahnersatz wird ab dem Jahr 2021 von 50 auf 60 Prozent erhöht.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 23.07.2018
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... esetz.html
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Rheinische Post berichtet am 24.07.2018:
Kassenpatienten sollen schneller Arzttermine bekommen
Berlin Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) spricht von „Zuckerbrot und Peitsche“ für die Kassenärzte: Sie werden per Gesetz zu mehr Sprechstunden gezwungen, sollen im Gegenzug dafür aber auch mehr Geld verdienen können.
... (weiter lesen unter) ... https://rp-online.de/politik/deutschlan ... d-24043261
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Ärzte Zeitung vom 24.07.2018:
Entwurf Versorgungsgesetz
Zuckerbrot und Peitsche für Ärzte
Gesundheitsminister Spahn nimmt die "Hobbypraxen" ins Visier. Mehr Kontrolle, aber auch mehr Geld für Ärzte sieht der Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) vor, der am Montag vorgelegt wurde. mehr https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
Hausärzte-Chef Weigeldt
"Es braucht schlicht mehr Hausärzte!"
Wartezeiten auf Termine treiben die Regierung um: Minister Spahn will mehr offene Sprechstunden, die SPD ein Sonderbudget bei Erstkontakten. Was Hausärzte-Chef Ulrich Weigeldt von den Plänen hält, erläutert er im Interview. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
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Anmerkung der Moderation:
Ob das geplante "Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung" die gewünschte Wirkung erzielen wird, bleibt abzuwarten. Erste Zweifel werden schon geäußert. Denn eine bessere ärztliche Versorgung wird es wohl nur mit mehr zugelassenen Ärzten geben. Seit geraumer Zeit gibt es insoweit sorgenvolle Berichte und Mahnungen. Hinzu kommt, dass in den nächsten Jahren zahlreiche Hausärzte die Altersgrenze erreichen und in den Ruhestand überwechseln werden. Es muss folglich an mehreren "Rädchen" gedreht werden. "Zuckerbrot und Peitsche" für mehr Sprechzeiten erscheint allein unzureichend - wird aber auf jeden Fall teuer.